18.6.2006

Blogs: Öffentlich-Rechliche zahlen

Das Farliblog:

Ab sofort ist dieses Blog für alle Besucher kostenpflichtig, die über Rechner öffentlich-rechtlicher Institutionen hier lesen. Ein entsprechender Absatz ist unter Kontakt + Nutzung zu finden. Wenn der Staat mich schröpfen will, schröpfe ich zurück. Die ersten Rechnungen gehen am 15. Juli raus, denn die entsprechenden Rechner einiger Institutionen hab ich schon in meinen Statistiken gefunden.

Die Nutzungsbedingungen:

Kostenpflichtig für den öffentlich-rechtlichen Mitarbeiter

Für Mitarbeiter öffentlich-rechtlicher Institutionen wie den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten, dem Verfassungsschutz, Bundesnachrichtendienst, Militärischer Abwehrdienst, Ministerien und andere Bundes- und Landesregierungsstellen sowie Institutionen der Kommunen ist diese Seite kostenpflichtig. Der Besuch dieser Seite schlägt mit 17,83 Euro pro Besucher und Monat zu Buche und wird von mir jeweils zum 15. des Folgemonats schriftlich in Rechnung gestellt.

Bei einmaligen Besuchern wird davon ausgegangen, dass sie auch weiterhin die technischen Möglichkeiten haben, diese Seite zu besuchen. Aus diesem Grund werden monatliche Folgekosten in gleicher Höhe fällig, die der Besucher per Überweisung oder Bankeinzug erstatten kann, bis er nachweist, dass es ihm technisch nicht mehr möglich ist, diese Seite zu besuchen.
Ich bitte um Verständnis dafür, dass ich zur Kontrolle gegebenenfalls persönlich erscheine.

Diese Maßnahme ist leider nötig, da mit der wachsenden Steuerlast, den bereits bestehenden Abgaben auf Rundfunkgeräte und der für die Zukunft geplanten Abgabe auf internetfähige Computer eine Refinanzierung dieser Seite nötig ist. Auch diese Seite kostet mich wertvolle Arbeitszeit, sowie Server- und Energiekosten. Der Kauf der nötigen Programme zum Gestalten dieser Seite verursacht ebenfalls Kosten, die dadurch wieder aufgefangen werden müssen.

26 Kommentare zu “Blogs: Öffentlich-Rechliche zahlen”

  1. Hootch meint: (18.6.2006 um 19:11) AntwortenReply to this comment

    Eine schöne Idee!
    Auch wenn ich, was die Durchsetzung angeht, eher pessimistisch bin…

    Grüße!

  2. anty meint: (18.6.2006 um 19:20) AntwortenReply to this comment

    Ich bezweifle dass sich das Rechtlich durchsetzen lässt… So eine Formulierung kann sich nur der Staat leisten :)

  3. Matthias meint: (18.6.2006 um 19:25) AntwortenReply to this comment

    Wie schaut es mit Besuchen aus ö. Bibliotheken aus, woher unterscheidet man, ob Mitarbeiter oder Bib.nutzer?

  4. Andre Heinrichs meint: (18.6.2006 um 19:31) AntwortenReply to this comment

    @Udo: Mich würde die rechtliche Bewertung einer solchen Klausel mal interessieren. Im Prinzip sind das ja AGB, die man erst irgendwie akzeptieren muss, oder geht das schon stillschweigend? Die 'Rundfunkempfansgeräte-Besitz-Gebühr' aka Rundfunkgebühr ist ja immerhin gesetzlich legitimiert (dass ich davon nichts halte, habe ich schon deutlich gemacht, glaube ich), aber solche Regelungen hätten schon was. Wenn das funktionieren würde, würden wahrscheinlich sehr viel mehr Seiten solche oder ähnliche Regelungen einbauen.

  5. Udo Vetter meint: (18.6.2006 um 19:38) AntwortenReply to this comment

    Einklagbar sind die Nutzungsgebühren sicher nicht. Dafür müsste man das Blog schon kostenpflichtig machen. Es gibt ja kompetente Beispiele dafür, wie man mit einem Klick angeblich zum \"Abonnenten\" wird.

    In der Form ist das ein GAG. Aber ein guter.

    Und wer weiß, vielleicht zahlt ja wenigstens das BMG.

  6. hrcl meint: (18.6.2006 um 19:38) AntwortenReply to this comment

    @3: Ganz einfach: Die Bibliothek hält ein Gerät vor, das wohl zum Empfang des Farliblogs geeignet ist. Dafür muss dann natürlich gezahlt werden, egal wer es nutzt.
    Ich schätze, dass Farliblog-Empfangsgeräte grundsätzlich einzeln gebührenpflichtig sind. Und natürlich das Notebook im Auto nicht vergessen.

  7. Ben meint: (18.6.2006 um 19:48) AntwortenReply to this comment

    Ich möchte hiermit zur Abwendung empfindlicher Bußgelder und Haftstrafen meiner vermeindlichen Mitteilungspflicht nachkommen und anmelden, dass ich seit ca. 5 Jahren keinen öffentlich-rechtlichen Mitarbeiter bereithalte. Bitte informieren Sie mich auch in Zukunft regelmäßig schriftlich und persönlich über meine weiterhin bestehende Anmeldungspflicht.

  8. Farlion meint: (18.6.2006 um 19:50) AntwortenReply to this comment

    Auf jeden Fall bin ich auf die Reaktionen gespannt ;)

  9. A.M. meint: (18.6.2006 um 20:42) AntwortenReply to this comment

    Gibt es einen Mengenrabbat? Wenn wir hier im Minesterium vorm Arbeitsbeginn morgens um 11:00 unseren Kaffee trinken, lesen die Meisten diesen Blog, um auf dem Neusten aus der Jura-Welt zu sein. Müssen wir nun pro Empfangsgerät zahlen oder pro Person? Oder eventuell pro Gebäude?

    (Text editiert. Den Namen habe ich mal abgekürzt. Wenn Sie es wirklich sind, fühle ich mich natürlich geehrt. U.V.)

  10. Anonymous meint: (18.6.2006 um 21:00) AntwortenReply to this comment

    Die Idee gefällt mir … wäre ja mal interessant, ob ihre eigenen Methoden bei denen funktionieren …
    WENN das jemand versucht, bitte nur mit Kamera. Allein der Gesichtsausdruck dürfte es allemal wert sein ;)

  11. Farlion meint: (18.6.2006 um 21:16) AntwortenReply to this comment

    @Udo
    Der gekürzte Besucher KANN gar nicht echt sein, wenn ich mit meiner Vermutung richtig liege, denn dann hieße es "Wenn wir hier im Kanzleramt…" ;)

  12. Trace meint: (18.6.2006 um 21:33) AntwortenReply to this comment

    Ich weiß aus sicherer Quelle, um genauer zu sein aus "erster Hand", das zumindest in einer Bundesmittelbehörde eine Person TÄGLICH am Dienstrechner genau dieses Blog hier liest. Und nein, ich bin es leider nicht. ;-)

  13. Helmut meint: (18.6.2006 um 21:41) AntwortenReply to this comment

    Hurrr(a) jetzt gibt es eine BGEZ.

  14. Marcel meint: (19.6.2006 um 00:24) AntwortenReply to this comment

    Die Aktion mit den Gegengebühren finde ich nicht schlecht, um auf das Problem aufmerksam zu machen, dass man sich der Abzocke der GEZ ab Januar nicht mal mehr dadurch entziehen kann, dass man seinen Fernseher aus dem Fenster wirft.

    Um gegen die "verkappte PC-Steuer" vorzugehen sollten möglichst viele ihren Landtagsabgeordneten klar machen, dass die nun im Rundfunkgebührenstaatsvertrag festgelegte PC-Gebühr ihr Wahlverhalten bei der nächsten Landtagswahl sicher beeinflussen wird. Ich für meinen Teil werde nach Kräften darauf dringen, dass die PC-Gebühr ebenso wie die GEZ insgesamt abgeschafft wird.

    Mich zwickt aber noch eine ganz andere Frage: sind die rechtlichen der öffentlich-rechlichen nun wohl schon so arm, dass die sich kein t mehr leisten können? ;-)

  15. Dietrich meint: (19.6.2006 um 08:17) AntwortenReply to this comment

    @ Udo:
    Könntest Du mal verklickern, was Öffentlich-Rechtlich in der Praxis bedeutet? Ich habe einen Arbeitsvertrag mit dem Land Niedersachsen. Bin ich dann zahlungspflichtig, weil ich die Infrastruktur (Netzwerk, Internet-Anbindung, Rechenknechte)des Landkreises OS benutze, um Dein Blog zu lesen und hier gelegentlich (unsinnige) Kommentare abliefere? Die (Quasi)Standleitung sponsort die DTAG.
    Au Mann, das könnte teuer werden, wenn Dir auch so etwas einfallen würde …

  16. Anonymous meint: (19.6.2006 um 09:38) AntwortenReply to this comment

    Die Idee hat etwas. Vielleicht ist es noch besser, wenn man User aus deutschen Ämtern, Ministerien und natürlich Rundfunkanstalten vom eigenen Angebot tatsächlich aussperrt und die Sperre nur gegen Gebühr beseitigt. Gibt es eine Blacklist entsprechender IP-Adressen?

  17. pa meint: (19.6.2006 um 11:31) AntwortenReply to this comment

    @11 und @udo:

    "…Mengenrabbat? Wenn wir hier im Minesterium vorm Arbeitsbeginn …"
    MinEsterium????

    seeeehr unwahrscheinlich, dass das escht ischt.

  18. Anonymous meint: (19.6.2006 um 12:12) AntwortenReply to this comment

    Wie war das noch.
    GEZ-Kundin: Haben sie einen Penis?
    GEZ-Scherge: Ja
    GEZ-Kundin: Dann zeig ich sie jetzt wegen Vergewaltigung an, den sie könnten ja…

  19. chakamoto meint: (19.6.2006 um 12:32) AntwortenReply to this comment

    Wenn ich das hier richtig gelesen habe, geht es ja um die MITARBEITER öffentlich-rechtlicher Institutionen. Gegen die kann ich doch ohne weiteres Vollstreckungsmassnahmen einleiten… (Rechnung, Mahnung, Mahnbescheid…. and so on…)

  20. Blog_Leserin meint: (19.6.2006 um 14:46) AntwortenReply to this comment

    @24: *vorLachenvomStuhlfall* SUPER!

  21. Ralf meint: (19.6.2006 um 18:06) AntwortenReply to this comment

    Tolle Idee,

    aber Fehler schon ind er Überschrift?

    Wer soll das noch ernst nehmen?

    Blogs: Öffentlich-Rechliche zahlen

  22. Farlion meint: (19.6.2006 um 20:25) AntwortenReply to this comment

    @Dietrich
    Nicht Du zahlst, sondern Dein Arbeitgeber. Bei Dir hätte ich ja wahrscheinlich nur für EINEN Rechner zu kassieren, bei Deinem Arbeitgeber stehen bestimmt VIELE Rechner. *lechz*
    Selbstverständlich muss das Land Niedersachsen in dem Fall einen Fragebogen ausfüllen und die Anzahl der verwendeten, internetfähigen Rechner explizit angeben. ;)

  23. Matthias ‘moeffju’ Bauer meint: (20.6.2006 um 16:17) AntwortenReply to this comment

    Hmm… wie wäre es denn, wenn solche Besucher erst eine Vorschaltseite zu Gesicht bekämen, wo sie diesen Bestimmungen zustimmen müssen? Wäre das dann eine Rechtsgrundlage aufgrund derer man die Nutzunsgebühr einklagen könnte? Die Ideen… ;)

  24. Danny Faak meint: (21.6.2006 um 08:36) AntwortenReply to this comment

    Ich kann mal kurz so ein I-Frame programieren. Also so ein Fenster im Fenster wo das drinsteht (wie diese nervige Werbung), falls das einer nutzen möchte. :)

  25. Danny Faak meint: (21.6.2006 um 08:50) AntwortenReply to this comment

    Wenn der Autor seine Zustimmung gibt wäre das ein schöner Weg es zu verwenden:

    http://www.squaredancer.de/bgez.html

    Quelltext kann sich jeder gerne kopieren. :)

  26. bonny meint: (3.8.2011 um 10:43) AntwortenReply to this comment

    Was wundern wir uns den über die Öffendlich Rechten.
    Die Zocken den Bürgern über 10 Milliarden ab und zahlen sich ungeheuerliche Gehälter.
    In Italien sagt man dort ist die Mafia!?
    Hier ein Bespiel.

    Fernsehen ZDF-Intendant verdient 299.000 Euro pro Jahr
    Die weiteren Mitglieder der Geschäftsleitung – Hans-Joachim Suchan, Programmdirektor Thomas Bellut, Chefredakteur Peter Frey, Produktionsdirektor Andreas Bereczky, der Direktor Europäische Satellitenprogramme Gottfried Langenstein, zugleich auch deutscher Arte-Chef, und Justitiar Carl-Eugen Eberle – erhielten insgesamt rund 1,245 Millionen Euro.
    Spitzenverdiener ist der ausscheidende Intendant des Bayerischen Rundfunks, Thomas Gruber, mit einem Jahreseinkommen von 310.000 Euro, gefolgt von WDR-Chefin Monika Piel mit 308.000 Euro. Auf Rang 3 folgt ZDF-Leiter Schächter mit 299.000 Euro.
    Lutz Marmor (NDR) kommt auf 286.000 Euro vor Udo Reiter (MDR) mit 276.891 Euro. Den sechsten Rang belegt der bis Jahresende amtierende ARD-Vorsitzender Peter Boudgoust vom SWR mit 273.000 Euro. Helmut Reitze vom Hessischen Rundfunk bringt es auf – offiziell allerdings noch nicht bestätigte – 215.000 Euro. Fritz Raff vom Mini-Sender Saarländischer Rundfunk bekommt 210.000 Euro. Dagmar Reim vom ebenfalls übersichtlichen Sender RBB bringt es auf 208.000 Euro, Kollege Erik Bettermann vom Auslandssender Deutsche Welle auf 207.000 Euro.
    Keine Zahlen – nicht einmal Schätzwerte – liegen zum Gehalt von Deutschlandradio-Chef Willi Steul vor.

    Warum läßt so was unser Staat zu-warum!!!!!!!!!!!

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