Geradezu perfekt
Bei Atemalkoholmessungen, die gerichtsverwertbar sein sollen, müssen mindestens 20 Minuten zwischen dem Trinkende und der Messung liegen. In einem Fall war ich besonders auf die Akte gespannt, weil mein Mandant direkt neben einer Polizeistation angehalten worden ist. Er meinte, dass er spätestens nach zehn Minuten pusten musste.
Aber laut Polizeibericht lief es geradezu perfekt.
Anhaltezeitpunkt: 4.35 Uhr.
Beginn der Messung: 4.55 Uhr.
Ich überlege noch, wie man da – im Zweifel für den Angeklagten – auf 19 Minuten kommt.
Anhaltezeitpunkt: 4:35 und 57 Sekunden
Messung: 4.55 und 2 Sekunden
gerundet sind das nur 19 Minuten :-)
Das sind exakt 30% einer Stunde, mithin also weniger als 20 Minuten.
Je nachdem, wie es normalerweise gehandhabt wird, kann man sich auf unterschiedlich gehende Uhren beziehen (wenn es keine Funkuhren waren, deren Genauigkeit liegt bei einer Sekunde). In der Physik gibt es da auch noch den Ablesefehler, aber ob die Richter das auch so sehen, sei mal dahin gestellt.
Trotz allem muss ich aber auch sagen, dass mir der Gedanken nicht gefällt, dass ein alkoholisierter Fahrer wieder fahren darf, obwohl die Polizei ihn faktisch berechtigt aus dem Verkehr zog – und er offensichtlich nicht auf die Straße gehört. Das sind die Momente, wo ich mich frage, wie man da ruhigen Gewissens ein Anwalt sein kann?
Ich halte es da mit Nummer drei: Da macht die Polizei schonmal alles richtig, erwischt einen, der trunken fährt – und zur Belohnung soll der wegen eines herbeigedichteten Formfehlers freikommen?
Mich schaudert es ein wenig bei dem Gedanken.
Vielleicht wurde ja eine der Uhren der Polizei im Amerika hergestellt. Wir wissen ja, dass amerikanische Geräte anders rechnen – vielleicht haben die auch andere Sekunden ;-)
Grüße!
Es gibt etwas, das als Lehrgeld bezeichnet wird. Wer 'sprittig' Auto fährt – ja, dann ist es soweit, Lehrgeld wird fällig. Es gibt irgendwelche Dinger, die auch als Taxi bezeichnet werden. Eine Fahrt mit dem Taxi kann erheblich billiger sein als das Lehrgeld.
Und richtig ausschlafen – noch nie was von Restalkohol gehört? Ich leider schon. Lehrgeld war fällig, trotz Investition in eine Taxifahrt in richtung Heimat. Aber dann: Geschwindigkeitskontrolle, als ich das Auto am nächsten Morgen abgeholt habe. 50 waren erlaubt, 60 nach Abzug des Messfehlers gemessen. Hat gereicht. Und der besch**** Restalkohol. Du fühlst dich fit wie ein Turnschuh – macht nix. Einmal im Krankenhaus stechen – fertig war die Rechnung fürs Lehrgeld.
Hmmm… bringt denn die Minutenklauberei da überhaupt was?
Oder hat der Mandant, als er sah, er würde gleich angehalten werden, kurz noch mal einen kräftigen Schluck aus der Buddel genmommen (denn es kommt für den Beginn des 20-Minuten-Zeitraumes ja nicht auf den Anhaltezeitpunkt, sondern auf das Trinkende an)?
"mindestens 20 Minuten zwischen dem Trinkende und der Messung liegen."
Das können Sie mal getrost vergessen.
Wenn er angehalten wurde, hat er zu diesem Zeitpunkt sicher schon nicht mehr getrunken.
die wirklich interessante frage ist doch: was bedeutet anhaltezeitpunkt!?
der moment in dem die kelle hochging, oder der moment in dem der beamte in den wagen reinluscherte, um sich das elend anzusehen!?
wenn ersteres gemeint sein sollte, wäre in den 20 sekunden bis zum zweiten zeitpunkt doch noch zeit für einen kräftigen schluck aus der pulle gewesen.
;-)
Ich vermute ja, man nimmt generell den Anhaltezeitpunkt für den Beginn der 20 Minuten, um "auf der sicheren Seite zu sein". Jede andere Annahme wäre erraten / erlogen.
@10: Ziemlich plausibel. Somit sind wir auf alle Fälle im "grünen Bereich".
@U.V.: Das klingt, als ob Sie für's Blog etwas konstruieren wollen. Meinen Sie wirklich damit Ihrem Mandanten zu helfen?
@ 10:
"Jede andere Annahme wäre erraten / erlogen."
…oder zugegeben.
Pfui. Gelbe Karte für Udo Vetter!
Siehe Nr. 1. Nicht umsonst endet die Bietezeit bei Zwangsversteigerungen, wenn beispielsweise um 10:00 begonnen wurde, erst um 10:31.
@10, 12
naja, das anhalten ist zum einen eine tätigkeit des autofahrers, er drückt auf die bremse und hält das von ihm geführte kfz an. auf der anderen seite hält aber auch der polizist das kfz an indem er mit der kelle winkt. der eine vorgang ist eine reaktion auf den anderen, womit der eine logischerweise nach dem anderen kommt. mit erraten oder erlügen hat das nix zu tun, man kann das einfach den polizisten fragen. andererseits ist es erstinstanzlich halt völlig aussichtslos und sorgt nur für eine schlechte stimmung im saal. aber da hat man es ja auch mit "praktikern" zu tun.
;-)
Frei nach der Quantenmechanik: Durch die Messung wurde der Zustand veraendert.
Ihr seid mir schon so Quatschköpfe…
@3,4,6,7,etc.:
Wieso geht eigentlich fast jeder hier davon aus, dass der Mandant wirklich 'trunken' gefahren ist?
@18
Weil sonst die Verteidigungsstrategie eine andere wäre.
Herr Vetter, würden sie auch einen solchen "Menschen" verteidigen:
http://tagesanzeiger.ch/dyn/news/zuerich/636919.html
Bei Leuten, welchen meinen besoffen Auto zu fahren(und dann noch Fahrerflucht begehen) muss man mit der vollen Härte des Gesetzes reinfahren, solche Leute dürfen nie, nie wieder hinter das Lenkrad gelassen werden und die nächsten Jahre erstmal gesiebte Luft atmen müssen.
@20, Roland:
Prinzipiell haben Sie recht. Ein alkoholisierter Autofahrer, der einen anderen Menschen verletzt oder sogar tötet gehört eingesperrt!! Keine Frage!
Aber: Jeder(!) Beschuldigte hat das Recht auf (gute) Verteidigung! Und wenn dies bedeutet, dass ein schuldiger nicht eingesperrt wird, weil er eine 'Lücke im System' oder eine andere juristische Möglichkeit gefunden hat, ist es okay!
Wie schon oft gesagt: "Es ist besser, dass 99 Straftäter frei herumlaufen, als wenn ein Unschuldiger im Gefängnis sitzt".
Grüße!