19.6.2006

Geradezu perfekt

Bei Atemalkoholmessungen, die gerichtsverwertbar sein sollen, müssen mindestens 20 Minuten zwischen dem Trinkende und der Messung liegen. In einem Fall war ich besonders auf die Akte gespannt, weil mein Mandant direkt neben einer Polizeistation angehalten worden ist. Er meinte, dass er spätestens nach zehn Minuten pusten musste.

Aber laut Polizeibericht lief es geradezu perfekt.

Anhaltezeitpunkt: 4.35 Uhr.

Beginn der Messung: 4.55 Uhr.

Ich überlege noch, wie man da – im Zweifel für den Angeklagten – auf 19 Minuten kommt.

21 Kommentare zu “Geradezu perfekt”

  1. Anonymous meint: (19.6.2006 um 17:54) AntwortenReply to this comment

    Anhaltezeitpunkt: 4:35 und 57 Sekunden
    Messung: 4.55 und 2 Sekunden

    gerundet sind das nur 19 Minuten :-)

  2. MaxR meint: (19.6.2006 um 18:09) AntwortenReply to this comment

    Das sind exakt 30% einer Stunde, mithin also weniger als 20 Minuten.

  3. liquidat meint: (19.6.2006 um 18:12) AntwortenReply to this comment

    Je nachdem, wie es normalerweise gehandhabt wird, kann man sich auf unterschiedlich gehende Uhren beziehen (wenn es keine Funkuhren waren, deren Genauigkeit liegt bei einer Sekunde). In der Physik gibt es da auch noch den Ablesefehler, aber ob die Richter das auch so sehen, sei mal dahin gestellt.

    Trotz allem muss ich aber auch sagen, dass mir der Gedanken nicht gefällt, dass ein alkoholisierter Fahrer wieder fahren darf, obwohl die Polizei ihn faktisch berechtigt aus dem Verkehr zog – und er offensichtlich nicht auf die Straße gehört. Das sind die Momente, wo ich mich frage, wie man da ruhigen Gewissens ein Anwalt sein kann?

  4. Carsten meint: (19.6.2006 um 18:19) AntwortenReply to this comment

    Ich halte es da mit Nummer drei: Da macht die Polizei schonmal alles richtig, erwischt einen, der trunken fährt – und zur Belohnung soll der wegen eines herbeigedichteten Formfehlers freikommen?

    Mich schaudert es ein wenig bei dem Gedanken.

  5. Hootch meint: (19.6.2006 um 18:19) AntwortenReply to this comment

    Vielleicht wurde ja eine der Uhren der Polizei im Amerika hergestellt. Wir wissen ja, dass amerikanische Geräte anders rechnen – vielleicht haben die auch andere Sekunden ;-)

    Grüße!

  6. Dietrich meint: (19.6.2006 um 18:21) AntwortenReply to this comment

    Es gibt etwas, das als Lehrgeld bezeichnet wird. Wer 'sprittig' Auto fährt – ja, dann ist es soweit, Lehrgeld wird fällig. Es gibt irgendwelche Dinger, die auch als Taxi bezeichnet werden. Eine Fahrt mit dem Taxi kann erheblich billiger sein als das Lehrgeld.
    Und richtig ausschlafen – noch nie was von Restalkohol gehört? Ich leider schon. Lehrgeld war fällig, trotz Investition in eine Taxifahrt in richtung Heimat. Aber dann: Geschwindigkeitskontrolle, als ich das Auto am nächsten Morgen abgeholt habe. 50 waren erlaubt, 60 nach Abzug des Messfehlers gemessen. Hat gereicht. Und der besch**** Restalkohol. Du fühlst dich fit wie ein Turnschuh – macht nix. Einmal im Krankenhaus stechen – fertig war die Rechnung fürs Lehrgeld.

  7. Der Mann vom Gericht meint: (19.6.2006 um 18:28) AntwortenReply to this comment

    Hmmm… bringt denn die Minutenklauberei da überhaupt was?
    Oder hat der Mandant, als er sah, er würde gleich angehalten werden, kurz noch mal einen kräftigen Schluck aus der Buddel genmommen (denn es kommt für den Beginn des 20-Minuten-Zeitraumes ja nicht auf den Anhaltezeitpunkt, sondern auf das Trinkende an)?

  8. Arno Nyhm meint: (19.6.2006 um 18:29) AntwortenReply to this comment

    "mindestens 20 Minuten zwischen dem Trinkende und der Messung liegen."

    Das können Sie mal getrost vergessen.
    Wenn er angehalten wurde, hat er zu diesem Zeitpunkt sicher schon nicht mehr getrunken.

  9. n.n. meint: (19.6.2006 um 18:42) AntwortenReply to this comment

    die wirklich interessante frage ist doch: was bedeutet anhaltezeitpunkt!?
    der moment in dem die kelle hochging, oder der moment in dem der beamte in den wagen reinluscherte, um sich das elend anzusehen!?
    wenn ersteres gemeint sein sollte, wäre in den 20 sekunden bis zum zweiten zeitpunkt doch noch zeit für einen kräftigen schluck aus der pulle gewesen.
    ;-)

  10. Anonymous meint: (19.6.2006 um 18:58) AntwortenReply to this comment

    Ich vermute ja, man nimmt generell den Anhaltezeitpunkt für den Beginn der 20 Minuten, um "auf der sicheren Seite zu sein". Jede andere Annahme wäre erraten / erlogen.

  11. SvenR meint: (19.6.2006 um 22:40) AntwortenReply to this comment

    @10: Ziemlich plausibel. Somit sind wir auf alle Fälle im "grünen Bereich".

    @U.V.: Das klingt, als ob Sie für's Blog etwas konstruieren wollen. Meinen Sie wirklich damit Ihrem Mandanten zu helfen?

  12. Der Mann vom Gericht meint: (19.6.2006 um 22:55) AntwortenReply to this comment

    @ 10:

    "Jede andere Annahme wäre erraten / erlogen."

    …oder zugegeben.

  13. Sven meint: (19.6.2006 um 23:35) AntwortenReply to this comment

    Pfui. Gelbe Karte für Udo Vetter!

  14. Flo meint: (20.6.2006 um 00:24) AntwortenReply to this comment

    Siehe Nr. 1. Nicht umsonst endet die Bietezeit bei Zwangsversteigerungen, wenn beispielsweise um 10:00 begonnen wurde, erst um 10:31.

  15. n.n. meint: (20.6.2006 um 01:34) AntwortenReply to this comment

    @10, 12

    naja, das anhalten ist zum einen eine tätigkeit des autofahrers, er drückt auf die bremse und hält das von ihm geführte kfz an. auf der anderen seite hält aber auch der polizist das kfz an indem er mit der kelle winkt. der eine vorgang ist eine reaktion auf den anderen, womit der eine logischerweise nach dem anderen kommt. mit erraten oder erlügen hat das nix zu tun, man kann das einfach den polizisten fragen. andererseits ist es erstinstanzlich halt völlig aussichtslos und sorgt nur für eine schlechte stimmung im saal. aber da hat man es ja auch mit "praktikern" zu tun.
    ;-)

  16. Nils meint: (20.6.2006 um 05:46) AntwortenReply to this comment

    Frei nach der Quantenmechanik: Durch die Messung wurde der Zustand veraendert.

  17. Björn meint: (20.6.2006 um 11:15) AntwortenReply to this comment

    Ihr seid mir schon so Quatschköpfe…

  18. Matthias ‘moeffju’ Bauer meint: (20.6.2006 um 15:26) AntwortenReply to this comment

    @3,4,6,7,etc.:
    Wieso geht eigentlich fast jeder hier davon aus, dass der Mandant wirklich 'trunken' gefahren ist?

  19. Sven meint: (20.6.2006 um 15:33) AntwortenReply to this comment

    @18

    Weil sonst die Verteidigungsstrategie eine andere wäre.

  20. Roland meint: (20.6.2006 um 22:12) AntwortenReply to this comment

    Herr Vetter, würden sie auch einen solchen "Menschen" verteidigen:

    http://tagesanzeiger.ch/dyn/news/zuerich/636919.html

    Bei Leuten, welchen meinen besoffen Auto zu fahren(und dann noch Fahrerflucht begehen) muss man mit der vollen Härte des Gesetzes reinfahren, solche Leute dürfen nie, nie wieder hinter das Lenkrad gelassen werden und die nächsten Jahre erstmal gesiebte Luft atmen müssen.

  21. Hootch meint: (20.6.2006 um 22:30) AntwortenReply to this comment

    @20, Roland:

    Prinzipiell haben Sie recht. Ein alkoholisierter Autofahrer, der einen anderen Menschen verletzt oder sogar tötet gehört eingesperrt!! Keine Frage!
    Aber: Jeder(!) Beschuldigte hat das Recht auf (gute) Verteidigung! Und wenn dies bedeutet, dass ein schuldiger nicht eingesperrt wird, weil er eine 'Lücke im System' oder eine andere juristische Möglichkeit gefunden hat, ist es okay!
    Wie schon oft gesagt: "Es ist besser, dass 99 Straftäter frei herumlaufen, als wenn ein Unschuldiger im Gefängnis sitzt".

    Grüße!

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