Sexualkunde gehört zum Erziehungsauftrag

Die katholischen Eltern eines Gymnasiasten, der in einem katholischen Kolleg lebt und die 6. Klasse einer öffentlichen Schule bei Warendorf besucht, kritisieren den Sexualkunde-Unterricht im Lande. Der sei verfrüht, zu freizügig, nehme auf den Entwicklungsstand der Kinder keine Rücksicht und verletze das elterliche Erziehungsrecht.

Doch die Klage auf Unterrichtsbefreiung wies das Verwaltungsgericht Münster ab (AZ 1 K 411/06) Der Unterricht folge dem staatlichen und grundgesetzlich verankerten Bildungs- und erziehungsauftrag. Die Richtlinien des nordrhein-westfälischen Schulministeriums würden diesen Anforderungen gerecht. (pbd)