Callboy-Prozess: keine Beleidigungen
Ein erster Bericht über die mündliche Verhandlung vor dem Amtsgericht zwischen Callboy Torsten und einem Blogger. Torstens Anträge haben keinen Erfolg.
Der Blogger verpflichtet sich aber im Rahmen eines Vergleichs, Torsten künftig nicht zu beleidigen. Auch wird er seine Kommentare überprüfen, damit Torsten dort nicht beleidigt wird.
Nachtrag: Weiterer Prozessbericht auf Jurabilis und noch einer bei Josh K. Phisher
Nachtrag 2: Eine schöne Nachbetrachtung und ein zutreffender Ausblick auf Ich Blog Dich!
Zuletzt zum Thema: Nicht verklagt
Bin jetzt kein Jurist – aber das klingt so ein wenig nach "Satz mit X…".
Mal 'ne Frage. Im tour-blog kann man Folgendes lesen:
"Auch versucht er, mitschreibende Leute an der Mitschrift zu hindern (”Im Gerichtssaal darf man nicht mitschreiben.”)"
Wieso das?
Das ist so eine urbane Legende, dass man im Gerichtssaal als Zuschauer keine Notizen machen darf. Daran glauben sogar Richter.
Meine Frage wäre, ob der Beklagte nicht das Risiko eines Urteils in Kauf nehmen könnte?
Vielleicht kann da jemand aus der Praxis berichten, wie da die Chancen und Quoten wären.
Extreme Beleidigungen im dem Blog sind mir nämlich nicht im Kopf geblieben.
Hokey: Der Richter kann im Gerichtssaal so ziemlich alles untersagen, was den Verlauf der Verhandlung stört. Mitschreiben gehört in der Regel allerdings nicht dazu – das ist wohl Torstens blumiger Phantasie entsprungen. Und wenn die Öffentlichkeit ausgesperrt wird, ist niemand mehr da, dem man das Mitschreiben verbieten könnte.
"Urbane Legende" klingt im Deutschen etwas ungewohnt. Sagen wir doch einfach "Ammenmärchen" :-)
und ein Vergleich, welcher der Schriftsatz ja "einbrachte" ist nach U.V. Wortlaut "Bullshit"?
Ich finde das richtg genial; schade, dass er nicht noch andere Blogs verklagt, bzw. sich einen Anwalt nimmt, der das übernimmt und das LG einschaltet.
Wenn der Antragsgegner um des lieben Frieden willens einen Vergleich schließt, sagt das noch nichts über die Qualität des Antrags aus.
Dass selbst Callboy Torsten nicht beleidigt werden sollte, ist überdies eine Selbstverständlichkeit.
Wo wir wieder beim alten Thema wären, was die Kontrollpflicht und die Verantwortung des Blogbetreibers bezgl. der auf seinem Weblog eingestellten Kommentare betrifft.
Hätte das betroffene Weblog gewissenhafter kontrolliert, hätte CT wahrscheinlich nix in der Hand gehabt und es wäre evtl. gar nicht zu der heutigen Verhandlung gekommen.
(Das soll aber keine Kritik am Blogbetreiber sein – das ist nur meine persönliche Meinung)
Daher meine Meinung: Im Zweifelsfalle lieber einen Kommentar löschen. Machen wir bei uns nicht anders.
Wie nun: Der Kläger erscheint in "Dein Callboy"-T-Shirt im Gericht?
Das beantwortet dann meine Frage von neulich, ob Beklagte, Zeugen, Zuschauer dann Shirts mit "Verleubnung" hätten tragen dürfen…
Danke, keine weiteren Fragen, Euer Ehren :-)
.oO( Die besten Gags schreibt immer noch das Leben selbst… )
Das klingt ja nach nem (Teil?)Erfolg für den gesunden Menschenverstand.
Mal sehn, ob der Trollboy jetzt Ruhe gibt.
aha.
um den Frieden zu bekommen, brauchte man ja gar nicht drüber berichten. mir ist es relativ egal, wer nun was macht, ob nun jemand tausend Rechtschreibfehler hat, oder nachts Mülltonnen durchsucht. Leben und leben lassen;
und der ganze Müll den ihr gemacht habt:
Ist ja unerträglich. Berichten, und berichten: immer wieder die Macht des "Blogs" zu demonstrieren; ohne Rücksicht auf Verluste.
Wie ihr euch "aufgeilt" an einen Schriftsatz; immer mehr und das Q-Wort erwähnt, etc.
Ist ja schrecklich.
und wenn jemand wie, ja, ich erwähne den Link schon nicht, hat aber was mit der Domaine jurablogs.de zu tun, einen erkennbaren hohen IQ verfügt, und auch einen Doktortitel sein Eigen nennen kann, DANN wird der Schwanz eingezogen. Aber hier? Nein. Mit Schwanz einziehen meine ich: Er wird ignoriert.
meine Meinung nach: Einfach nur traurig.
Und wieso geht mir nun ein deutschsprachiger Country-Song durch den Kopf, in dem von einem Knallerbsenstrauch und einem "Moschndrohtzaun" die Rede ist?
@ Udo:
Soweit ist mir das klar. Nur wie hoch wäre das Risiko ein negatives Urteil zu bekommen, nur weil der Richter Andeutungen über Beleidigungen gemacht hat?
Vermutlich würde ich mir zu sehr über den aufgezwungenen Prozess ärgern, dass ich zu einem Vergleich nicht bereit wäre.
Dieser Gedanke kam mir nur, denn 300€ und mehr sind ja nicht unbedingt Peanuts für jedermann.
Ergänzung:
Und: Die Frage allein von Leuten, ob der Richter oder die Rechtspfleger "gelacht" haben.
macht eine Presserklärung, wenn das sein muss. Schaltet die Medien ein; Schmidt oder wen auch sonst, wenn man so "geil" darauf ist, zu sehen, was man "auf die Beine gestellt" hat, wenn man über was berichtet hat, und das von den "Großen" übernommen wird.
Dann kann man ja sagen:
"Guck. Über den die Bild schreib: Den habe ICH VORHER gesehen. Ich habe über ihn berichtet. Nur WEGEN MIR steht es in der Bild".
cool…
Eigentlich wollte ich mich zu diesem kindischen Kram ja nicht äußern…
Aber ich für meinen Teil hätte wenig Lust, nach Berlin zu gurken und auch noch die Hälfte der Gerichtskosten zu bezahlen. Das heißt, für mich wäre das — sofern ich Drang hätte, über T. zu schreiben –, durchaus eine Art von Abschreckung. Hat er jetzt nicht teilweise erreicht, was er wollte, da man mit bösem Willen alles als Beleidigung auslegen kann? Gehört das jetzt zu den Sachen, die halt so sind, wie sie sind, leider leider, was will man machen, der Klügere gibt nacht, etc.?
Schade eigentlich.
Mein lieber m,
wenn jemand durch die Gegend rennt und Gott und die Welt anzeigt, darf er sich über gewisse Reaktionen nicht wundern.
Ich kenne nur wenige Leute, denen ein Ermittlungsverfahren – und sei es noch so aberwitzig – gegen sich selbst egal ist. Ich gehöre definitiv nicht dazu.
Auch gehöre ich nicht zu den Leuten, die sich mit Strafanzeigen bedrohen lassen. Wer so was durchzieht und dann erwartet, dass die andere Seite die Klappe hält, liegt halt daneben.
@ 16
Selber Name, selbe Meinung :)
Nr. 14 war übrigens auch ich…
Hat man, wenn man einem Vergleich zustimmt, nicht auch einen Teil der Gerichtskosten zu tragen?
Gerichte sind immer bestrebt, eine einvernehmliche Lösung herbeizuführen. Nicht nur, um sich die Arbeit eines Urteils zu ersparen. Sondern auch, weil ein Vergleich beiden Seiten was gibt, zumindest aber zu keinem Gesichtsverlust führt. Außerdem hat er befriedende Wirkung (jeder hat nachgegeben).
So eine Situation erlebst du als Anwalt Tag für Tag. Und es lohnt sich aus den vorstehenden Gründen nicht immer, eisenhart zu sein.
Übrigens: Bei einem Gegenstandswert von 500,00 € betragen die Gerichtskosten übrigens 35,00 €.
Kauli! Magst du nicht nochmal das Tour-Blog lesen? ;)
Wow, 35 EUR Gerichtskosten. Das ist ja richtig erschwinglich, wenn man zum Vergleich sieht, was Rechtsanwälte dann nehmen.
@21 OK, das erklärt einiges. Mein Mittagspausenkaffee reicht aber normalerweise nur für den Lawblog ;)
@20 Wie mir mein Anwalt mal erklärte, als dem Zoll mein Reisemitbringsel aus Amsterdam nicht gefallen hatte: "Natürlich kriegen wir in einem Prozess das Strafgeld von 400 auf 300 DM runter. Das wird sie aber mehr als 100 DM kosten". Da hab ich dann einfach bezahlt..
..da hätte ich mich eher verurteilen lassen.. außerdem wäre ich nicht ohne anwalt aufgekreuzt.. ich weiss, dass vergleiche sehr häufig geschlossen werden… aber bei dem fall.. der typ denkt doch jetzt noch, dass er im recht war… *grml*
Jau, nur ich habe noch keinen Weg gefunden für Lau und ohne Arbeitszeitverlust nach Berlin zu eiern.
Somit hätte ich dem Richter nicht den Gefallen eines Vergleichs zur Hand gegeben. Außer, daß ich Kostenfrei und jeden Schaden ersetzt bekommen hätte. Aber das wäre glaub ich nicht drinnen gewesen.
Dafür daß sich meiner Meinung nach alles auf mybigmouth.net entweder als Tatsachenbeweiß oder auch unter der Meinungsfreiheit steht, find ich diese Lösung doch sehr erschreckend und teuer.
Meines Wissens ist Beleidigung eine Vorsetzliche Verletzung der Ehre (da müßte man mal klären, wieviel Ehre ein CT hat, welche man verletzen kann). Eine vorsätzliche Verleubnung, also eine Behauptung die vorsätzlich Falsch ist und die Ehre oder die Kreditwürdigkeit des Herrn Rahnert gefährden.
Schad das der Beglagte ohne Rechtsbeistand aufgelaufen ist, welcher denn Rufjungen damit hätte auflaufen lassen, seine Klage mal zu begründen und den Vorsatz zu beweisen.
Danke Udo, jetzt wirds mir klarer.
Ich hatte irgendwas von 300€ Kosten auf beiden Seiten gelesen oder zumindest geglaubt, dies gelesen zu haben.
Bei einem so geringen Betrag ist es natürlich nachvollziehbar, dass ein Vergleich geschlossen wird, alles andere wäre wirklich unnötiges Querulantentum.
Es erklärt auch, warum der Beklagte ohne Rechtsanwalt erschienen ist, wären ja nur noch mehr Kosten…
Hoffentlich hat der Vergleich wenigstens einen Widerufsvorbehalt. Denn gut beraten ist der Beklagte sicherlich nicht, diesen angenommen zu haben.
Der Richter wollte hier offensichtlich einzig und allein verhindern, entscheiden zu müssen.
Das Problem ist doch, dass bei dem Vergleich nun jeder seine Kosten selbst zu tragen hat und das hätte sich der Beklagte nun angesichts der Anreisekosten wirklich nicht geben müssen. Hier hat im Endeffekt CT wirklich gewonnen.
@28: andererseits, glaubst du ernsthaft, dass der Beklagte seine Kosten zurückholen hätte können?
Einem nacken Mann kann man nicht in die Tasche greifen. Und bei dem Stiel ist wohl auch nicht damit zu rechnen, dass sich die Taschen füllen werden.
@29: Uiih, der letzte Satz ist aber eindeutig zweideutig … oder welchen Stiel meinst Du? ;)
@Dirk: kein Widerrufsvorbehalt. Steht auf jurabilis (Link oben).
Im großen und ganzen ist der Richter soweit ich dass einschätzen kann mit viel Feingefühl und dem wunsch "keine Verlierer zu Produzieren" an die Sache herangegangen. Einzig ein Fahler Beigeschmack bleibt, da der Rufjunge als Auslöser relativ ungeschoren davon kommt, die Gegenseite aber leicht über den Tisch gezogen wurde. Dieser Eindruck ist selbstverständlich subjektiv. Ich hätte, um die Sache zur Ruhe zu bringen, auch keinen besseren Weg gewusst.
LEICHT über den Tisch gezogen worden? Was ich dem Jurabilis-Eintrag entnehme, klingt nach einer deftigen Niederlage durch mangelnde Vorbereitung.
Um den obigen Post von mir zu präzisieren: was genau als "Beleidigung" in einem Blog ausgelegt wird und inwieweit sich CT jetzt in seinem Recht "bestätigt" sieht, wird sich doch erst noch zeigen. Jener "Callboy" kann doch nun durch die Kommentare tingeln und seinen Gerichtsauftritt als "Sieg" verkaufen, der er natürlich nicht ist.
Oh Mann. :(
@ 33
Das halte ich für übertrieben.
Wie will sich denn ein juristischer Laie auf eine Verhandlung vorbereiten, die einen völlig anderen Verlauf nimmt als erwartet?
Es ging hier nicht um Verleumdungen oder Verlinkungsverbote.
Der Richter wies auf mögliche Beleidigungstatbestände in den Blogeinträgen hin und regte einen Vergleich an.
Vermutlich Alltag.
Die Absurditäten, die CT gefordert hatte, haben gar keine Rolle gespielt – das sollte man nochmal Betonen.
Durch die Kritik an dem Vorgehen des Beklagten könnte CT sich höchstens unnötig bestätigt fühlen. Also abhaken und jut is;)
@ 20 (Udo):
Das Argument "kein Gesichtsverlust" hört man immer wieder, wenn es um Vergleiche geht. Aber ist es denn wirklich so, daß es unbedingt eine befriedende Wirkung haben muß, wenn jeder nachgeben muß? Schließlich ist ja nicht jedes Zivilverfahren mit Unwägbarkeiten behaftet oder nur ein Streit um Nachbars falsch aufgestellte Gartenzwerge oder vergleichbaren Unfug.
Wenn sich dann im Nachhinein zeigt, daß ich in mit einem Vergleich über den Tisch gezogen wurde (und dieser Eindruck liegt hier zumindest nahe), dann würde zumindest mich das alles andere als friedlich stimmen. Daher bin ich mir gar nicht sicher, was ich von diesem Ausgang halten soll.
Dieser Vergleich hat keinerlei Bindungswirkung gegenüber Dritten. Sich darauf zu berufen, das wird nicht viel bringen.
Andererseits steht im Vergleich ja ohnehin nur etwas drin, was selbstverständlich ist: Beleidigungen sind nicht in Ordnung. Wobei damit keineswegs gemeint ist, dass man nur positive Sachen über eine Person schreiben darf.
Der Vergleich hebelt allerdings etwas die Haftung des Blogbetreibers für Kommentare aus. Normalerweise ist der Betreiber für Kommentare gerade nicht verantwortlich. Er muss nur löschen, was – zu Recht – beanstandet wird.
Dieses Privileg hat der Antragsgegner, und nur er, im Vergleich preisgegeben. Aber der Untergang des Abendlandes ist das nicht.
Mal eine andere Frage. Warum war der Prozess in Berlin. Ich meine mich dunkel dran zu erinnert, daß Herr Knoblich in der schönen Hansestadt heimisch ist. Und weiter mein ich mich zu errinnern, daß die Gerichtbarkeit am Orte des Beklagten ist.
@38: Es gilt der Gerichtsstand der unerlaubten Handlung und der ist im Internet überall ("Forum Shopping").
@Udo Vetter: er hat "verloren", weil er seine Kosten selber zahlen muss, das hätte dabei eigentlich nicht herauskommen dürfen.
Ich bin davon überzeugt das CT seine Strafe früher oder später bekommt. Wie man woanders lesen konnte, soll bei ihm wohl schon 2x der "Justizbus" vorbeigekommen sein. Wird sicher noch öfter passieren, denn irgendwann lehnt er sich mal zu weit aus dem Fenster. Oder hat er das vielleicht schon getan? Bleibt zu hoffen…
Gut, damit ist das Thema Callboy hoffentlich erledigt.
@12 & 15: bist wohl ein verwandter? das würde jedenfalls die wirre und ach so qualifizierte schreibe erklären…
@41/Rauthorim:
"Gut, damit ist das Thema Callboy hoffentlich erledigt."
Ich wage das zu bezweifeln.
@43 Hab ich was verpasst, steht noch eine Klage an?
Aber hoppla. Nur wegen einer mündlichen Verhandlung sind doch die ganzen falschen Anschuldigungen und Anzeigen nicht vom Tisch.
@45 Ach gna… stimmt ja. Dass ich das vergessen habe muss an der Hitze liegen. ;)
@ 43 (Rauthorim):
Abgesehen von den Anzeigen: Wenn man mit offenkundigem juristischem Dünnpfiff vor Gericht zieht und dann mit einem für die andere Seite strafbewehrten Vergleich herauskommt, dann fehlt wirklich nicht mehr viel, um das als Ermutigung für weitere Aktionen dieser Art anzusehen.
Hoffentlich läuft es hier nicht so, aber die Hoffnung stirbt ja bekanntlich zuletzt.
Manueller Trackback:
Ein weiterer Bericht aus Hohenschönhausen.
Die Kontrolle der Kommentare obliegt nun dem Betreiber der Site (was, wenn wir ehrlich sind, ihm sowieso obliegt; genau so, wie Zeitungen keine Leserbriefe veröffentlichen dürfen, die strafbaren Inhalt haben). Allerdings hat sich das Gericht ausdrücklich nicht über einen Zeitraum geäußert, in dem Kommentare geprüft werden müssen. Wenn MyBigMouth das regelmäßig ein Mal die Woche macht, dann ist er der Kontrollpflicht nachgekommen.
@49: Normalerweise ist er nicht verpflichtet, die Kommentare zu kontrollieren. Nur hier hat er sich im Rahmen des Vergleichs dazu verpflichtet. Je nach Kommentaraufkommen könnte das auch vollkommen unzumutbar sein.
DER TROLLBOY MACHT WEITER! Jetzt droht er bei Elbelaw.de damit, dass er weitere "Schmirfinken" zu Gericht bestellt – und in der nächsten Verhandlung soll dann eine Turnhalle angemietet werden, damit alle Zuschauer reinpassen!
Bitte, macht aus dem Trollboy den "Tollbär CT1" – und gebt ihn zum … nein, das schreibe ich jetzt nicht! ;)
@UV: Was ist denn nun mit der Strafanzeige? Besteht die weiterhin, und besteht damit auch immernoch (zumindest theoretisch) die Gefahr, dass es da zu einer Verhandlung kommen kann, oder gab es da inzwischen vielleicht eine Einigung, über die beide Seiten nicht offen reden wollen?
"Gerichte sind immer bestrebt, eine einvernehmliche Lösung herbeizuführen."
Ja, auch wenn das mitunter – wie bei mir heute – 150 Minuten braucht; geschlagene zweieinhalb Stunden haben wir in zwei Verfügungsverfahren verhandelt, bis am Ende ein für – so scheint mir alle Seiten tragbarer – Vergleich rauskam.
Mitschreiben sollte eigenlich kein Problem sein. Keines der Mitglieder des ersten Zivilsenates beim BGH hat sich beschwert, als ich in der mündlichen Verhandlung (die waren direkt hintereinander) in Sachen "maxem.de" (I ZR 296/00) und "Kinderquatsch mit Michael" (I ZR 176/01) Papier und Stift ausgepackt und sehr fleißig (sind 10 Seiten Notizen geworden) mitgekritzelt habe.
Im Tour-Blog erzählt er nun von krambox.de und Nötigung *g*
http://www.tour-blog.de/?p=352#comments
Keine Ahnung, ob das Verfahren mittlerweile eingestellt ist. Ich bin mit dem Beamten so verblieben, dass ich Akteneinsicht beantrage für den Fall, dass der Staatsanwalt das Verfahren nicht mangels Tatverdacht einstellt.
CT sollte übrigens noch mal lesen, was ich genau geschrieben habe. Ich habe mit keinem Wort geschrieben, dass er nicht verlinkt werden möchte. Sondern ich habe geschrieben, dass einer meiner Mandanten eine Anzeige erhalten hat und die Polizei in den Anhörungsbogen geschrieben hat, der Geschädigte möchte nicht verlinkt werden. Wenn die Polizei CTs Anzeige nicht versteht, ist das nicht mein Problem.
…ich stelle mir gerade vor, wie CT die Polizisten (oder am Besten gleich die gesamte Polizei) wegen "Verleubnung" anzeigt :-)
Dass CT die Einträge hier nicht richtig versteht, könnte auch einfach daran liegen, dass er nicht die gleiche Sprache spricht. So wirkt das zumindest.
Bin kein Jurist, aber ich denke mir, das Urteil ist doch nun ein gefundenes Fressen für CT : Weblogs durchsuchen nach Berichten un den dazugehörigen Kommentaren und klagen, klagen, klagen.
Guckst du hier:
http://www.elbelaw.de/blawg/?p=894
(Auch die Kommentare bitte lesen)
Das ist noch lange nicht das Ende! Möchte jemand gegen mich wetten?
Es gibt kein Urteil. Nur einen Vergleich. Und sowohl ein Urteil als auch ein Vergleich entfalten nur Wirkung zwischen den Parteien. Auf Blogs von Dritten hat der heutige Vergleich keinerlei Auswirkungen.
Kommt mal alle ein wenig runter – vor allem auch vom hohen Ross. Als die Geschichte angefangen hat, hab ich auch noch eifrig eingestimmt in die Spottgesänge der Gemeinschaft. Und die Äußerung von Torsten luden ja auch sehr dazu ein. Als ich ihn jedoch heute vor Ort erlebt habe, wurde mir klar, dass er im Grund genommen schon ein ziemlich armes … ist.
Natürlich ist es ein einfaches, sich über so jemanden lustig zu machen: “Hey schaut mal, der kann ja nicht mal richtig deutsch”. Aber welches Licht wirft es eigentlich auf einen selbst, wenn man dies tut. Der gemeine Blogger dürfte in überdurchschnittlichem Maße in der Lage sein, sich selbst zu artikulieren. Torsten ist dies nicht – und dies ist sicher nicht der einzige Punkt, in dem er so manchem unterlegen ist.
Aber welche Konsequenz sollte man daraus ziehen? Wäre es nicht sehr viel sinnvoller, wenn man die Sache nun auf sich beruhen lässt? Und auch dann, wenn Torsten durch irgendwelche Äußerungen _vermeintlich_ wieder irgendwelche Reaktionen provoziert?
Letztlich erinnert mich die ganze Geschichte doch sehr an das Verhalten auf dem Schulhof. Da wird ein dickes, nicht besonders kluges und vor allem recht unbeliebtes Kind ausgesucht, gegen das sich dann alle zusammenrotten und über das sich alle lustig machen. Ich gehe davon aus, dass die meisten derartige Geschichten kennen – aus der einen oder der anderen perspektive. Und gerade wenn man zu den spottenden gehört hat, schämt man sich Jahre später wohl häufig dafür. Warum also genau diese Verhaltensmuster Jahre später fortsetzen?
Und ja, es wäre für den Richter sehr leicht gewesen, den Antrag von vornherein zurückzuweisen – nachdem was mir bekannt ist, war er sowohl unsubstantiiert als auch unschlüssig. Er hat es sich jedoch nicht so einfach gemacht. Warum wohl?
Grüße
Ronny
Ronny, prinzipiell magst du recht haben. Dein Mobbing-Vergleich hinkt aber trotzdem. Das Kind auf dem Schulhof wird gemobbt, weil es dick, nicht besonders helle und unbeliebt ist – stimmt. Anfangs konnte man vielleicht sogar Parallelen ziehen, mit dem allerersten Blog zu CT. Ich darf mal erinnern: das war dieser hier:
http://www.krambox.de/item/1203
Da wurde ein Kind also mit dem Spruch "du bist aber doof" angerempelt. Es wurde ziemlich willkürlich eins von den vielen Kindern ausgewählt, die sich auf dem Schulhof rumtreiben. Normalerweise rempelt man zurück, "selber doof :-p", und die Sache ist erledigt. Passiert tausendfach auf tausend Schulhöfen, täglich.
Ich kenne aber kein Kind, das danach den Direktor, sämtliche Elternvertreter und den Schulrat informiert. Und sich gleichzeitig auf den Schulhof stellt und "Verleubdung" kreischt. Erst _danach_ ist doch den anderen Kindern aufgefallen, dass dieses Kind wirklich dick, doof und unbeliebt ist. Oder besser: es hat sich durch diese Aktionen einfach unbeliebt gemacht. Man sollte hier schon genau Ursache und Wirkung auseinanderhalten.
Mittlerweile haben viele Menschen den Rufjungen darauf aufmerksam gemacht, dass sein Verhalten … sagen wir mal … etwas eigenartig ist. Aus mir unerfindlichen Gründen will er aber keinen Rat annehmen. Wie sonst ist dieser Kommentar von CT zu erklären:
"@ Seitenbetreiber – Kommentar von xxx, löschen oder es geht zum AG Berlin Hohenschönhausen – 4 Seitenbetreiber habe ich schon für die nächste Verhandlung"
(gefunden hier: http://www.elbelaw.de/blawg/?p=894)
Das ist für mich kein Angstbeißen oder eine verzweifelte Mobbing-Gegenreaktion. Mir erscheint das wie der Ausdruck einer gestörten Persönlichkeit, die SPAß an dieser Art zweifelhalftem Ruhm hat.
"Das ist für mich kein Angstbeißen oder eine verzweifelte Mobbing-Gegenreaktion. Mir erscheint das wie der Ausdruck einer gestörten Persönlichkeit, die SPAß an dieser Art zweifelhalftem Ruhm hat."
Aha… und was in aller Welt rechtfertigt es dann, darauf einzugehen und auch noch zusätzlich Öl ins Feuer zu gießen? Und nichts anderes geschieht ja durch die massenhaft spöttische Berichtserstattung. Warum beschert man ihm denn diesen "zweifelhaften Ruhm"?
Und um bei dem Vergleich mit dem dicken Kind zu bleiben: häufig passiert es, dass dieses Kind, weil es sich verbal nicht wehren kann (weil intellektuell unterlegen), um sich schlägt. Dann bekommt es einen Rüffel vom Lehrer und das Feixen geht bei den anderen erneut los.
Ronny, warum sollte man nicht darauf eingehen (dürfen), wenn sich jemand freiwillig, evtl. (oder sicher?) auch bewusst und vielleicht sogar zur eigenen Befriedigung oder Kompensierung irgendwelcher Defizite so zum Löffel macht? Hier geht es nicht mehr um verbalen Schlagabtausch, hier tut es manchen Menschen richtig weh. Das kostet nämlich inzwischen Zeit und Geld. Mich persönlich würde die vergeudete Zeit sogar noch mehr ärgern als das Geld. Und das dicke Kind denkt immer noch, es sei im Recht. Es ist ja anscheinend sogar stolz darauf, noch mehr Leute anzeigen zu können. Warum also soll man das einfach übergehen?
Ich kenne übrigens kein gemobbtes Kind, das Zettelchen verteilt mit "Treffpunkt heute auf dem Schulhof nach der 4. Stunde, da mach ich wieder Schattenboxen mit den ganzen pösen Jungs, die mich dauernd ärgern". Aber _wenn_ jemand solche Zettelchen verteilt, ist es einfach menschlich, wenn die Kinder auch nachsehen kommen, was da nun wirklich passiert.
Ich kann auch zumindest in den Kommentaren hier im lawblog (von ganz wenigen Ausnahmen abgesehen) keine spöttischen Bemerkungen oder ein "über CT herziehen" herauslesen. Für mich klingt das wie eine relativ sachliche Diskussion um Ablauf und Folgen dieser Gerichtsverhandlung. Von Zusammenrotten kann da meiner Meinung nach keine Rede sein. ("Da wird ein dickes, nicht besonders kluges und vor allem recht unbeliebtes Kind ausgesucht, gegen das sich dann alle zusammenrotten und über das sich alle lustig machen.")
@Mone:
Punkt 1: Gut, wenn du den Spott in der gesamten Berichterstattung (ich spreche nicht nur vom lawblog, sondern vor allem auch von den vielen anderen Blogs) nicht erkennen kannst, werd ich mir nicht die Mühe machen, es dir zu belegen. Dafür fehlt mir wahrlich die Zeit ;)
Punkt 2: du lässt bei deinen Betrachtungen immer völlig unberücksichtigt, dass wir es hier mit jemandem zu tun haben, der – gaaanz vorsichtig ausgedrückt – nicht besonders helle ist.
"du lässt bei deinen Betrachtungen immer völlig unberücksichtigt, dass wir es hier mit jemandem zu tun haben, der – gaaanz vorsichtig ausgedrückt – nicht besonders helle ist."
Ja und? Deswegen soll man es deswegen einfach mit einem Achselzucken hinnehmen, wenn jemand andere mit Anzeigen und Klagen überzieht, die nicht fundierter sind als das Dunkle unter dem Nagel?
Udo hat schon in #17 das passende dazu gesagt.
Es geht nicht darum, alles ohne weiteres hinzunehmen. Was hier und anderswo jedoch aktuell in diesem Fall abgeht, ist insgesamt alles andere als förderlich.
Ich glaub, daß könnte richtig lukrativ werden. CT braucht doch bloß irgendwelche Leute dazu zu bringen auf mybigmouth die Wahrheit etwas unverblühmt zu sagen. Dann zieht er nach Hohenschönhausen, und trifft dort wieder auf einen Richter welche die Schutzwürdigkeit des CT über die ZPO stellt.
Dann wird nicht mehr erörtert werden, wer (vielleicht CT selbst) die Beleidigung drauf gestellt hat. Ob Herr K genug Zeit hatte zu reagieren, und auch gelöscht hat.
Des lieben Friedens willen schließt man einen Vergleich. Herr K zahlt 250€ und verpflichtet sich beim nächsten Verstoß 1000€ zu zahlen.
Das ist vielleicht lukrativer, als in der Wehrbebranche tätig zu sein.
Ich glaub, ich meld mich mal zur gehirnamputation an um auch Narrenfreiheit bzw Narrenschutz zu bekommen.
Torsti bloggt…
xxxichsuchedichx.de/blogg/callboyblog.htm
;-)