11.7.2006

Konkret, richtig, vollständig, verständlich

Die Agentur für Arbeit muss Arbeitslose sorgfältig darüber belehren, welche Folgen eine verspätete Arbeitslosmeldung haben kann. Die Information müsse, so das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, konkret, richtig, vollständig und verständlich sein. Deshalb reiche es nicht, den Gesetzestext wiederzugeben.

Soll noch einer sagen, Juristen haben keinen Humor.

beck aktuell

13 Kommentare zu “Konkret, richtig, vollständig, verständlich”

  1. Munzinger meint: (11.7.2006 um 17:27) AntwortenReply to this comment

    "Die Information müsse, so das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, konkret, richtig, vollständig und verständlich sein. Deshalb reiche es nicht, den Gesetzestext wiederzugeben."

    Gibt es nicht das verfassungsrechtliche "Bestimmtheitsgebot" ? Demnach wäre dieses Gesetz ja null und nichtig, da es aus sich heraus – offenbar- nicht verständlich ist. Ob dem Landessozialgericht diese Brisanz bewußt war ?

    Andererseits: Soll nun zu jedem Bescheid ein telefonbuch-dickes Handbuch mitgeliefert werden ?

    Am besten wäre es doch einen Zustellservice mit arbeitslosen Juristen zu gründen, die die Empfänger amtlicher Schriftstücke über den Inhalt derselben belehren. Natürlich immer begleitet von zwei Dolmetschern, die mindestens 3 europäische Amtssprachen und zwei sonstige Fremdsprachen beherrschen.

  2. Volker meint: (11.7.2006 um 17:42) AntwortenReply to this comment

    und wo wären wir alle, die wir vom Streit anderer Leute leben, wenn jedes Gesetz so verständlich wäre, dass Juristen überflüssig wären?

  3. jjwin2k meint: (11.7.2006 um 17:46) AntwortenReply to this comment

    Ich vermute eher, dass das Landgericht Kurzhinweise auf Paragraphen x oder ausschnitte aus dem Gesetz verhindern möchte.
    Es reicht also nicht einfach hinzuschreiben: Aufgrund von Paragraph x müssen sie…
    Sondern einfach ganz klar und (allgemein)verständlich geschriebene Anforderungen.

    Gesetze sind AFAIK so verfasst, dass sie keinen Interpretationsspielraum lassen. Dass ist auch sinnvoll, um die armen Richter nicht zu überfordern. Einen Antrag, kann man IMHO so formulieren, dass jeder ihn verstehen kann. Ohne auf evtl. juristische Feinzüge rücksichtzunehmen.

  4. F.R. (Psycho-Blog) meint: (11.7.2006 um 17:53) AntwortenReply to this comment

    Was soll man zu dieser Institution noch sagen? ;-)

    (Das war jetzt nicht auf das ehrenwerte LSG bezogen *gg*)

    Und zu dem konkreten Thema – Auskunft bzgl. des Vorgehens bei auslaufendem Vertrag – kann ich nur sagen, dass man da sehr leicht von unterschiedlichen Mitarbeitern seeeehr unterschiedliche Antworten erhalten kann! ;-)

  5. Der Kontaktbereichsbeamte meint: (11.7.2006 um 18:12) AntwortenReply to this comment

    @Nr.2: In besagter Agentur nehme ich an, allerdings als Kunde, wie man wohl neuerdings Arbeitssuchende nennt.

  6. Julian meint: (11.7.2006 um 22:42) AntwortenReply to this comment

    Wie soll denn die Agentur für Arbeit dem frisch Gekündigten, der sich dort noch gar nicht vorgestellt hat, denn mitteilen, daß die Meldung beim Amt rechtzeitig nötig ist? Das kann ja gar nicht funktionieren… (Oder hab ich da was nicht verstanden?)

  7. Anonymous meint: (12.7.2006 um 00:02) AntwortenReply to this comment

    man studiert ja u.a. jura um die gesetze richtig lesen zu lernen. dass daher das "richtige" lesen eines gesetzes nicht von jedem erwartet werden kann liegt dann irgendwie nahe. man kann sihc nur nr. 2 anschließen: wenn jeder die gesetze sofort verstehen würde wäre das relativ bitter für die juristengarde;)

  8. ben meint: (12.7.2006 um 01:10) AntwortenReply to this comment

    es wird damit auch auf die geliebte taktik der vorenthaltung von informationen angespielt. wenn z.b. benötigte formulare nicht ausgehändigt werden oder ähnliches…

  9. Der Jens meint: (12.7.2006 um 08:34) AntwortenReply to this comment

    @6
    Ich meine gelesen zu haben, dass der kündigende Arbeitgeber auf die Meldepflicht hinweisen muss.

  10. klein dick häßlich meint: (12.7.2006 um 09:10) AntwortenReply to this comment

    Was mich interessieren würde ist:

    Kann ich eine fehlende oder nur teilweise erfolgte Belehrung zu meinem Vorteil nutzen?

  11. patrick meint: (12.7.2006 um 11:47) AntwortenReply to this comment

    Selbstverständlich wurde ich vom Ex-Arbeitgeber belehrt, das ich mich gleich zu melden habe, aber die Agentur informierte mich unzureichend. Ich hatte ständig weitere Informationen nachzureichen, die am Anfang gar nicht verlangt wurden: Einkommen aus nebenberuflicher Tätigkeit (obwohl ein lächerlicher Betrag von unter 1500€/J), Geburtsurkunde meiner Tochter (obwohl die Agentur auch das Kindergeld auszahlt und die Unterlagen dort vorliegen) usw. Und so verzögerte sich meine Leistungsbewilligung um 5 Wochen. Mein Anwalt meinte, dass ich von Beginn an nicht richtig informiert wurde und die Formulare unvollständig an mich weitergegeben wurde. Wenn man gerade arbeitslos wurde, macht sowas richtig Spass, sich neben Jobsuche und eine gewissen Existenzangst noch mit so etwas herum zuschlagen.

    Wenn ich schon einen Anwalt beschäftigen muss, um meinen Kündigung anzufechten, dann möchte ich ihn nicht noch fragen müssen, ob er mir mit der Agentur helfen kann. Es ist erniedrigend, wenn ein Erwachsener sich nicht um seinen eigenen Behördenkram kümmern kann.

  12. Agiro meint: (12.7.2006 um 12:07) AntwortenReply to this comment

    Trotz Undurchschaubarkeit der Rechtslage für den Normalbürger und selbst für die Behördenmitarbeiter meint das Sozialgericht Koblenz, dass Leistungsempfänger von ALG II verpflichtet sind, Bewilligungsbescheide auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen (Az.: S 11 AS 305/05):

    http://www.marktplatz-recht.de/nachrichten/25479.html

    Ein Bundeskanzler äußerte einmal, dass er nicht imstande sei, seine Stromrechnung zu verstehen.

  13. Anonymous meint: (12.7.2006 um 12:26) AntwortenReply to this comment

    zu 11: patrick,

    die agentur für arbeit heisst deswegen so, weil sie dafür sorgt, dass genug arbeit für ihre agenten da ist. notfalls machen die sich eben welche, dafür sind das doch auch verwaltungsfachkräfte.

    mit den arbeitsgemeinschaften verhält es sich nicht anders, vor allen dingen trifft es auch in keinster weise zu, dass diese als sog. heldengrab dienen, was im verwaltungsjargon stellen bedeutet, auf denen missliebige oder sonstwie auffällig gewordene angestellte oder beamte geparkt werden.

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