Die Hitze
Die Hitze. Nachbarn schräg gegenüber halten es drinnen anscheinend nicht mehr aus. Sie lieben sich auf dem Balkon. Bei Kerzenlicht. Jetzt schon die zweite Nacht in Folge. Keine Ahnung, was in die Leute gefahren ist, denn sie tun das – optisch und akustisch – so ungeniert, dass selbst die Pensionäre im Karree was mitbekommen haben dürften.
Die Rentnerfraktion. Zwei, drei reagieren sogar allergisch auf etwas lauter gestellte Badradios. Deshalb werden die Nachbarn heute bestimmt mit einer ersten Resonanz rechnen dürfen. Ich tippe auf einen Besuch vom Ordnungsamt. Vielleicht haben die Außendienstler eins dieser fast schon unvermeidlichen Fernsehteams im Schlepp. So wie sich die Nachbarn produzieren, wären Synergieeffekte nicht ausgeschlossen.
Wie viele Leser sich nun ärgern, daß du kein Moblogger oder Vlogger bist? :)
Prüderie und Exibitionismus haben sich noch nie gut vertragen. Meine Person würde sich für die beiden freuen und ihnen den Spass gönnen. Andere zerfrisst der Neid. Und der nächste ist einfach nur geschockt. Schade das nicht die ganze Welt so offen ist wie die beiden. Es wäre um einiges schöner hier.
Sowas nennt man eine "heiße Nacht" hrhr :)
@2: Muss nix mit Prüderie zu tun haben. Aber wer schon mal erlebt hat wie die Nachbarin mehrere Nächte hintereinander, mitten in der Nacht beim poppen, das Haus zusammenschreit, kann schon mal entnervt reagieren.
Wenns schee macht …
BINGO!
Das letzte Buzzword, das mir gefehlt hat, war 'Synergieeffekte'.
:-D
Mich würde es auch stören! Nicht wegen einer vermeindlichen Prüderie meinerseits, vielmehr wegen der erwähnten akustischen Beeinträchtigung. Ich zähle mich nämlich zu der Minderheit derer, die nachts schlafen um am nächsten Tag wieder fit zu sein.
[img]http://img.photobucket.com/albums/v387/jonathanwong/thumb_thisthreadisworthlesswithoutp.gif[/img]
Und, schon die Visitenkarte abgegeben?
Die brauchen doch bestimmt einen guten Anwalt, sowohl in strafrechtlicher Hinsicht, wie auch bei der Wahrung ihrer Ur(laut)heberrechte.
Insgeheim hoffe ich ja hier auf eine Posting-Serie "Kampf um die Balkon-Sex-Freiheit", denn das gibt bestimmt lustige Szenen im Ordnungsamt, Gericht etc.
Ist doch alles nur Neid… :-P
Einfach ein bisschen für die beiden und ihr aktives Sexleben freuen. Mit Keksen, Feldstecher und nem Zewa einfach mit geniessen.
Ich kann echt kein Problem erkennen.
hihi…
tja.. meine nachbarn sind *sektenähnlich-organisierte-christen* .. die sind NIE laut
ALG gegen Balkonliebe: aktueller Stand 11:4.
Schlußfolgerung: sex sells…
@10 wenn man schlafen will, finde ich schon, dass 'lärm' ein problem ist.. egal, welche ursache er hat.
außerdem würde man mit *feldstecher und zewa* die mißgunst der anderen nachbarn auf sich ziehen.
und wer weiss, wie die nachbarn aussehen.. vielleicht kann man den *anblick* nicht geniessen.*gg*
Jetzt mal im Ernst:
Ist das Ausüben des Geschlechtsaktes auf dem
eigenen Balkon bei Kerzenschein illegal?
Vorausgesetzt man ist nicht zu laut und
legt es nicht absichtlich drauf an, gesehen
zu werden?
in zwei aufeinanderfolgenden nächten sex? ja sagst mal: ist denn weihnachten?
Ich weiss nicht, ich habe bei Dauerhupen ägyptischer Autos auf dem Sinai, einem Muezzin nebst Moschee in 20 m Luftlinie Entfernung, einem schnarchenden und später schlaflos umherwandernden Lieplingsmenschen, tosenden Wellen mit viel Wind und einem nervigen Dauerpieper ab 5 Uhr mogens 4 m neben mir, 13 von 14 Tagen ganz wunderbar geschlafen. Zuhause hatte ich dann Probleme, weil es so ruhig war.
In der ersten Nacht hätte ich mir ein poppendes Pärchen statt des Kraches gewünscht.. :-) Und ausserdem, wen soll das stören? Ausgenommen die Ehefrauen der Rentner, die das eigentlich ziemlich gut finden… :o)
"in zwei aufeinanderfolgenden nächten sex? ja sagst mal: ist denn weihnachten?"
nö, die sind nur nicht verheiratet, da ist das normal :-)
Ja ja… die Hitze…
@ 7:
In meinem Blog gibt es übrigens Fotos:
http://home.arcor.de/psychoanalyst/200607b.htm#14_303
*mich wegschmeiß*
@ 12:
Stimmt.
Die Wände unseres Appartmenthauses sind sehr hellhörig, so dass manchmal der Nachbar unter mir um 22:30 auf der Matte steht, weil er meine in Zimmerlautstärke betriebene Musik hört. Muss ich halt leiser stellen.
Zweitens: Im Haus nebenan gibt es ein Pärchen. Deren Kopulierort befindet sich Wand an Wand mit meinem Schlafzimmer. Nachts, so gegen Mitternacht hört man sie dann ein paar Minuten kreischen.
Das ist aber nicht schlimm, denn ich revanchiere mich mit Schnarchen – und ich kann länger! ;)
Solln die doch, allerdings wenn sie zu den richtig Lauten gehören dann doch eher Drinnen.
@19: Ein Freund erzählt die Steigerung, die er regelmässig durch die Wohnungswand vernehmen darf:
Beide, ein etwas ältlicheres Pärchen, liegen abends im Bett. Er hat Lust, sie wohl weniger, der Alkohol betäubt die Sinne beider.
Über eine halbe bis dreiviertel Stunde gibt es dann ein erotisches Verbalfeuerwerk zwischen ihm und ihr:
Nu komm schon, lass mich!
Ach neeee!
Och bidde!
Neeee.
Nur kurz, komm!
Ärh!
Komm!
Finger weg!
Der Alkohol… bis beide dann einschlafen. Ungesext.
@17 leider! :-(
Wen es stört, kann doch fragen, ob er mitmachen kann, wie bei Hauspartys üblich, oder das Pärchen sollte einen Aushang am Haus machen, wenn zu laut, kommen Sie doch einfach vorbei.
@17
GENAU ! Und all die Neider, denen das nicht passt, sind nämlich verheiratet. So einfach kann das Leben sein oder? ;-)
Aus Spaß wird Ernst. Und Ernst liegt in der Wiege.
Deutschland schrumpft, weiß doch inzwischen jeder. Da haben die Beiden bestimmt spontan entschieden, die Welt nicht kampflos den Asiaten und Afrikanern zu überlassen. Vorbildlich und unterstützenswert.
Also – sollten die Rentner Ärger machen, hoffe ich ja, daß Du den Beiden pro bono
beispringsthilfst…Das Vorspiel des deutschen Mannes: Zwei Stunden Betteln
Nee, also ich finde auch amn sollte gratulieren und dem armen Kerl sein Glück gönnen, dass er abend mal auf dem Balkon seinen Knochen vergraben darf.
na ja heute is friday, friday night geht jungespaar vielleicht eher aus, schade für alle, die auf der Lauer liegen…
Erregung öffentliches Ärgernis..? Stell mir grad bildlich vor, wie das vor Gericht vorgetragen wird. …."Und dann hat er gesagt:"mein liebes Schneckihasiputzi, das mag ich doch seeeeer…..während…..
Aber vielleicht bringen sie auch von einer Party für die Nacht noch andere Paare für den Balkon mit. ;)
@8
Oh Gott – bloß nicht! Dein Tipp ist voll daneben!!!
Du hast mit Sicherheit noch niiiiiie einen Rechtsstreit führen müssen, sonst würdest DU so einen Quatsch nicht von dir geben. Es gibt Leute, die kämpfen seit Jahren um IHR Recht und sterben,
http://andersgefragt.twoday.net/stories/2113872/#comments
weil die Gerichte überlastet sind.
Weder das Ordnungsamt noch der Gerichtssaal sollten Plattformen für „lustige“ Sex-Szenen sein.
Stell dir vor: Ein Mietshaus mit 20 Wohneinheiten – alle in Balkon-Aktion; und Herr Fischer kommt dirigieren, oder was?
Schönen Sonntag, Skorpionin
Mhm, dazu fällt mir ne Frage ein: ab wann ist das denn "strafbar"? Ich dachte immer in der eigenen Wohnung darf man im Prinzip tun und lassen was man will…
Wenn ich nun sehr große Fenster habe und der Nachbar kann hineinschauen? Nach dem duschen laufe ich oft nackt durch die Wohnung. Natürlich "tanze" ich dann nicht absichtlich vor dem Fenster herum… Oder wenn ich Sex in meinem eigenen Garten habe, also der zu meinem Grundstück gehört, aber man kann nur was sehen, wenn man stehen bleibt und direkt über den hohen Zaun schaut?
Oder wenn ich nackt im Garten dusche (Hitze, Gartenschlauch)?
Wie gesagt, ich dachte bisher man sei dann auf der "sicheren" Seite…
Darf man denn garnichts mehr?!
Es gibt in Deutschland für alles Vorschriften. Zum Beispiel diese:
§ 183a StGB
Erregung öffentlichen Ärgernisses
Wer öffentlich sexuelle Handlungen vornimmt und dadurch absichtlich oder wissentlich ein Ärgernis erregt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in § 183 mit Strafe bedroht ist.
Allerdings muss man wollen oder zumindest wissen, dass sich andere "ärgern" werden (Vorsatz).
Außerdem muss das ganze öffentlich sein. Wenn Garten und Wohnung von der Straße aus einsehbar sind, wäre das wohl öffentlich. Wenn die Wohnung zum Beispiel nur von einigen Nachbarn einsehbar ist, eher nicht.
Wenn ich dem StGB-Kommentar glauben darf, gibt es nicht sonderlich viele Urteile zu der Vorschrift.
Und wenn man deswegen mal angezeigt werden sollte, einfach sagen: "Das war doch kein Sex. Das war die Tai-Chi-Übung Nr. 123 'Der Albatros sieht ein Flugzeug und denkt 'Pah''."
Und auch immer nachfragen, wer wegen dieses Ärgernises so erregt wurde, d. h. wer die Anzeige erstattet hat.
;-)
Grüße!