Anwalt im T-Shirt fliegt aus Gerichtssaal
Das Oberlandesgericht München hat den Ausschluss eines Verteidigers für wirksam erklärt. Das Vergehen des Kollegen: Er wollte in T-Shirt und offener Robe seine Arbeit vor einer Strafkammer des Landgerichts erledigen. Stattdessen wurde dem Angeklagten ein Pflichtverteidiger bestellt, berichten Yahoo News.
Da müssen ja zwei Weltanschauungen frontal aufeinander geprallt sein. Schade nur, dass solche Konflikte letztlich zu Lasten des Angeklagten ausgetragen werden. Sofern er sich nicht ausdrücklich gegen seinen eigenen Anwalt stellt und auf diese Weise “Bonuspunkte” sammelt.
Ein Armutszeugnis. Für beide Seiten.
(Link gefunden bei RA Werner Siebers)
Offene Robe? Ich frage mich, ob er ein grosses S auf seinem T-Shirt hatte.
Ich verstehe das nicht ganz.
Das lief doch nicht so ab, oder?:
Der Anwalt durfe nicht an der Verhandlung teilnehmen und ein PV wurde bestellt der nahtlos weiter gemacht hat?
Wobei mir nicht ganz klar ist, wie dieser Fall vor dem Oberlandesgericht landen konnte.
Irgendjemand muss da doch geklagt haben, dass der Anwalt weiter für den Mandanten tätig sein darf.
Ich als Mandant hätte aber meinem Anwalt nach einem solchen Schauspiel sofort sein Mandat entzogen.
Wenn ein Anwalt meint, seine weltanschaulichen Auseinandersetzungen mit dem Gericht auf meinem Rücken austragen zu können, dann hört für mich der Spass auf.
Beim OLG landet das entweder wegen der Beschwerde gegen den Ausschluß oder wegen der Beschwerde gegen die Bestellung des anderen Pflichtverteidigers.
Und die offene Robe wird es ja wohl nicht gewesen sein, ich schließe die Kutte nie.
Allerdings ist es mir bei einem bayrischen Amtsrichter gelungen, diesen zu größter Sanftmut auch im Urteil zu bringen, als er mich mit einer nichtweißen Krawatte nicht auftreten lassen wollte.
Ich versprach ihm das sofortige Umbinden einer weißen Krawatte, wenn er mir sagen kann, aus welcher verbindlichen Norm dem Verteidiger das Tragen einer weißen Krawatte zwingend vorgeschrieben ist. Als ihn das überforderte, durfte ich sogar neben meinem Mandanten sitzen und der Mandant erhielt gegen den Antrag des Staatsanwaltes statt einer Fahrerlaubnisentziehung lediglich ein Fahrverbot.
Flagge zeigen kann sich auch für den Mandanten lohnen, nur das rechte Maß muss gefunden werden.
Ich trage praktisch nie weiße Hemden. Aber eine weiße Krawatte und ein dezentes – meist hellblaues- am ersten Verhandlung vor Strafkammern, die ich nicht kenne. Ab dem zweiten Tag wieder normale Krawatte. Allerdings habe ich die weiße immer vorne im Koffer.
Vor dem Amtsgericht niemals weiße Krawatte.
Nennenswerte Diskussionen in den letzten Jahren: keine.
@4: Kann es sein, daß Du die Robe offen trägst, weil der Stoff nicht reicht, um sie zu schließen? ;-)
fragt einer, der nur schwarze Hemden trägt, keine Krawatten besitzt und selbst vor bayerischen Gerichten noch keine Probleme deswegen bekommen hat.
@ 5, Udo, rosa? :-))
musste an diesen einen alten thread denken, als man dieser Tage auf SWR3 den ganzen Morgen über anrufen konnten, ob rosa Hemden männlich sei oder nicht….
Werner Siebers meinte:
Bei uns in Berlin gibt es die "Amtstrachtverordnung". Ich habe <a href="http://www.kanzlei-hoenig.info/index.php/amtstracht-fur-rechtsanwalte" rel="nofollow">hier</a> darüber berichtet.
Ich verstehe bis heute nicht, mit welcher Selbstverständlichkeit Richter aller Gerichte meinen, über (allenfalls) berufsrechtliche Vorschriften wachen zu können.
§ 20 der Berufsordnung (BORA) lautet:
Also dürften jedenfalls Amtsrichter in Zivilsachen überdehnen Ihre Befugnisse wenn Sie auf Roben bestehen.
Aber vielleicht wird man nach ein paar Jahren "Recht" haben auch Selherrlich: Unlängst wollte ein Richter am Arbeitsgericht in der Güteverhandlung allen Ernstes meine Zulassungsurkunde sehen; dabei handelt es sich dabei nicht mal um einen Anwaltsprozess.
Mein Mandant ging letztens im England-Trikot mit mir in die Verhandlung. Der Richter meinte nur, dass er hoffe, dass seine Zeugenaussage besser wird als die Leistung der Englischen Mannschaft. Am Ende haette er wohl auch in Badehose auftauchen koennen; die Gegenpartei hatte den Termin verschlafen…
@6
Nein Krawattenmuffel, Du irrst. Ich lasse meine Roben so weit schneidern, dass auch der Bauch verdeckt werden kann.Gleichwohl entferne ich sofort jegliche Knöpfe, um mich nicht zwingen lassen zu können, den schwarzen Sack zu schließen.
Ich hatte vor kurzem das Vergnügen, in München zwei Verhandlungen als interessierte Öffentlichkeit zu verfolgen. Am Arbeitsgericht erschienen die Anwälte in ihren Roben (darunter trugen sie aber vom T-Shirt bis zum schwarzen Anzug so ziemlich alles), am Amtsgericht trugen sie hingegen zivil (eine junge Anwältin sogar einen kurzen Rock). Die Richter waren stets korrekt gekleidet, eine weiße Krawatte trug allerdings nur der Richter am Amtsgericht.
gerade die weiße Kravatte sieht doch geil aus!
§ 20 BORA (s. 9) dürfte seit dem mit § 59 b Abs. 2 Nr. 6 c BRAO das Tragen einer Berufstracht dem Recht der Anwaltschaft zugeordnet wurde, landesrechtlichen Bestimmungen wie der von Carsten (8) genannten keinen Raum mehr lassen. Demnach reicht es eigentlich aus, wenn man als Anwalt mit Robe, aber ohne Hemd+Krawatte vor Gericht erscheint. Um mir unnötige Diskussionen zu ersparen, trage ich trotzdem das komplette Programm. Man könnte jetzt noch argumentieren, dass § 20 BORA lückenhaft sei, so dass für das Tragen von Hemd und Krawatte vorkonstitutionelles Gewohnheitsrecht greifen könne. Deshalb einen Verteidiger für die konkrete Sitzung in entsprechender Anwendung von § 176 GVG zurückzuweisen, halte ich für nicht vertretbar.
Allerdings ist hier auch von "Ausschluss" die Rede…
In Bayern wollen viele die Monarchie zurück. Da beruft man sich auch gerne mal auf preussische "Errungenschaften".
Der preußische König Friedrich Wilhelm I.
führte die Robe für Anwälte ein. Als Herrscher eines absolutistischen Staates, in dem des Königs Wille Gesetz war, hatte er nicht viel übrig für die Advokaten, sie waren ihm ein Dorn im Auge. So erließ er am 15.12.1726 eine Kabinettsorder für Gerichte und Juristen-Fakultäten:
“Wir ordnen und befehlen hiermit allen Ernstes, daß die Advocati wollene schwarze Mäntel, welche bis unter das Knie gehen, unserer Verordnung gemäß zu tragen haben, damit man die Spitzbuben schon von weitem erkennt.”
gefunden bei:
http://www.justiz-roben.de/roben-geschichte.html
Als Richter immer weißes Hemd, Robe und weiße Krawatte. Was die Anwälte tragen ist mir schnurz. Allerdings hab ich schon mitbekommen, wie der gegnerische Anwalt die fehlende Robe seines Kollegen bemängelte. Die guten Anwälte haben die Robe und Krawatte immer dabei. Auf dem Rücken der Parteien darf dieser Unfug niemals ausgetragen werden.
mhm, falls der pflichtverteidiger gleich losverhandelt hat, war er aber auch nicht professioneller als sein kollege im t-shirt. normalerweise sollte man da doch erst einmal eine woche unterbrechung und akteneinsicht beantragen. auch wenn es sich nur um eine revision handelt, die vom amtsgericht kommt (ich glaube kaum, dass es eine erstinstanzliche staatsschutzsache war).
Ich halte die Einhaltung der Amtstracht für eine Selbstverständlichkeit, schließlich ist an öffentlichen Gerichtsverhandlungen immer noch etwas sehr feierliches.
Die Anwälte sollten dem Rechnung tragen und sich entsprechend kleiden.
Ich las die Entscheidung eben noch einmal in der NJW.
Ein wenig Kopfschütteln hat mir das Verhalten des "renitenten" Kollegen schon bereitet.
Was ist so schrecklich an einer "Berufstracht"? Soldaten und Polizisten tragen Uniformen, Chirurgen grüne Kittel, Zimmerleute schwarze Cordanzüge und Sportmannschaften einheitliche Trikots.
Ein wenig Standesstolz, auch zur positiven Brauchtumspflege, kann doch nicht schlecht sein, oder?
Dabei geht es doch nicht um die Pflege von billiger Folklore oder die Vertiefung von längst überkommenen Standesdünkel.
Auf jeden Fall schaut ein Mandant, der einen solchen Verteidiger hat, übel in die Röhre.
Dem Ansehen der Rechtspflege dürfte der "Klamottenaufstand" eher geschadet denn genutzt haben.
Kollegialiter hätte man dem guten doch mit einem Leihhemd und -krawatte aushelfen können.
Ich plädiere daher füf einen Hemd- und Krawattenverleih bei deutschen Gerichten ;-))
Ein liebenswerter älterer Anwaltskollege aus dem Niederbayerischen, Reinhard Bloch aus Straubing, der längst vor dem Jüngsten Gericht plädiert, hatte auf eine entsprechende Mitteilung (VwV, Anordnung oder nur Schreiben der RA-Kammer?), er habe vor Gericht in Anwaltstracht zu erscheinen, die aus Robe und Längs- oder Querbinder bestehe, schriftlich gebeten, in Anbetracht seines Alters doch vor allem im Winter unter der Robe noch Hemd und Hose tragen zu dürfen. Das war Ende der Siebziger Jahre vorigen Jahrhunderts (siehe MDR Heft 7/1998, S. R 9). Die Diskussion ist jetzt schon deutlich weiter.
Ich hatte heute erst das Vergnügen, dass sich eine Strafrichterin über mein Erscheinen als Verteidiger – zwar mit Hemd aber ohne Krawatte – beschwerte.
Ausgeschlossen hat sie mich aber nicht. Es ist ca. das 3te oder 4te mal in knapp 7 Jahren, dass ein Richter sich bei mir darüber beschwerte. Eine konkrete gesetzliche Grundlage konnte noch niemand benennen und so erscheine ich weiterhin mit einem Hemd meiner Wahl und ohne Krawatte.
Der Hinweis auf Polizei- und sonstige Beamte hinkt. Sie sind allesamt weisungsgebunden und haben entsprechende Vorschriften. Dieser ganze Unsinn gilt für einen Anwalt nicht. Er hat eine Robe zu tragen und fertig.
Es gilt auch weder "Gewohnheitsrecht" noch können landesrechtliche Verordnungen oder dergleichen das Tragen einer weißen Krawatte vorschreiben.Entsprechende Verordnungen (ich glaube in Sachsen existiert solcher Unfug des Herrn Heitmann) verstoßen gegen die entsprechenden Bundesvorschriften, können keine Ermächtigungsgrundlage vorweisen und eher als Ausdruck der Unfähigkeit mancher Landesgesetzgeber zu sehen.
Ich sehe auch keine Veranlassung zum Tragen einer Krawatte – ich mag sie einfach nicht. Beim Auftreten vor Gericht kommt es auch weniger auf die Kleidung als auf das Wissen des Anwalts an. Und dieses befindet sich nicht um den Hals gebunden.
In diesem Sinne.
Kollegen, wie steht`s denn mit dem weißen Querbinder? Hat jemand Erfahrungen darüber gesammelt ob die Fliege auf Akzeptanz trifft?
Nice!