19.7.2006

Alkotest im Personalbüro

Der Arbeitnehmer war schon länger krankgeschrieben. Im Arbeitsvertrag hatte er sich verpflichtet, nüchtern am Arbeitsplatz zu erscheinen und während des Dienstes keinen Alkohol zu trinken. Innerhalb der Krankschreibung lud ihn der Arbeitgeber zu einem “Personalgespräch” ein, um die berufliche Zukunft zu erörtern.

Das Gespräch war kurz, denn es ging dem Arbeitgeber nur darum, den Mitarbeiter pusten zu lassen. Dafür rückten extra Männer vom Werksschutz an, das Atemalkoholmessgerät im Anschlag.

Das Ergebnis waren 0,2 Promille. Und eine Kündigung, die auf einen “Verstoß gegen das arbeitsvertragliche Alkoholverbot” gestützt wird. Wenn das die Rechtsabteilung gegengelesen hat, können die dort aber auch nicht ganz nüchtern gewesen sein.

20 Kommentare zu “Alkotest im Personalbüro”

  1. Dr. von Quack meint: (19.7.2006 um 16:05) AntwortenReply to this comment
  2. Herr T. meint: (19.7.2006 um 16:07) AntwortenReply to this comment

    Übrigens ist in meinem Hustensaft auch Alkohol enthalten.

  3. Hugo Lustig meint: (19.7.2006 um 16:17) AntwortenReply to this comment

    Vielleicht sollte der Arbeitgeber überlegen ob das (siehe Link) nicht noch eine bessere Möglichkeit wäre, seine Mitarbeiter zu kontrollieren! Es erspart Ihm dann auch gleich sich Gedanken über Arbeitnehmer rechte zu machen.

  4. Hugo Lustig meint: (19.7.2006 um 16:20) AntwortenReply to this comment
  5. Mike meint: (19.7.2006 um 16:31) AntwortenReply to this comment

    kann mann denn auch den Chef zum Alktest "überreden"? Denn so wie sich meiner aufführt trinkt der nicht nur, sondern leckt auch an Fröschen

  6. Arbeitnehmer meint: (19.7.2006 um 17:33) AntwortenReply to this comment

    Wenn mich ein Arzt krank schreibt, kann sich der Chef auf den Kopf stellen, Handstand machen oder sonstige Kunststückchen vorführen, er sieht mich nicht in der Firma. Wenn mir der Arzt den 'gelben Schein' in die Hand drückt, "feiere" nicht krank, ich bin nach Ansicht des Arztes arbeitsunfähig.

  7. schorsch clowny meint: (19.7.2006 um 17:57) AntwortenReply to this comment

    ad 1,

    wenn schon dieser link, dann mal wieder die Frage, wer hier die A – Karte zieht,

    bei solch "kreativen" Vorschlägen kommt das A-Karten-Abo nicht ganz von ungefähr, oder?

  8. Andreas Klein meint: (19.7.2006 um 19:09) AntwortenReply to this comment

    Also ich für meinen Teil kenne keine Anwälte, die den ganzen Tag über stocknüchtern bleiben würden … oder kenne ich doch einen? ;)

  9. Chris meint: (19.7.2006 um 19:18) AntwortenReply to this comment

    Soll er das nächste mal den hier abgeben;)

    http://www.cjm.name/wp-content/uploads/2006/06/g_schein.jpgb

    Nee, Ernsthaft, Ist schon Heftig…
    (Geschäfts)Man(n) findet ja immer einen Grund jemanden
    zu feuern den man nicht leiden kann.

  10. angor meint: (19.7.2006 um 19:20) AntwortenReply to this comment

    Ich frag mich bei sowas immer, wieso menschen sowas mit sich machen lassen.
    Ich gehe erstmal davon aus, das der werksschutz keine körperverletzung begehen wird.
    Und wenn doch, dann dürfte das die Abfindung nicht gerade schälern.
    Aber wie gesagt, ich kann mir einfach nicht vorstellen, das der Werksschutz da wirklich mehr als leichten Druck machen würde. Und man kann immer noch durch die Nase atmen.
    Sollten die das verhindern, wäre das sehr heftig und dann bliebe nur noch die Beweisbarkeit. Ansonsten dürfte das heftigen Ärger geben.

  11. Andre Heinrichs meint: (19.7.2006 um 19:52) AntwortenReply to this comment

    Nochmal langsam, damit ich das auch verstehe: Im Arbeitsvertrag hat der Arbeitnehmer also ein Alkoholverbot am Arbeitsplatz stehen. Nun ist er vor einiger Zeit erkrankt, und der Chef hat ihn in die Firma bestellt. (Darf der das überhaupt?) Da sollte der Arbeitnehmer dann pusten, wobei 0,2 Promille rausgekommen sind. So weit so übersichtlich. Wie begründet der Chef denn jetzt die Entlassung? Es ist ja eben gerade nicht so, dass der Arbeitnehmer am Arbeitsplatz gewesen wäre. Wenn mich nicht ganz viel täuscht, darf der das doch auch überhaupt nicht, immerhin hat der Arzt ihm bescheinigt, dass er arbeitsunfähig (vulgo: krank) ist. Hat der Arbeitnehmer nicht eventuell sogar eine rechtliche Handhabe gegen das (zumindest komische) Verhalten des Arbeitgebers?
    Davon, dass ich mit einer AU-Bescheinigung nicht mal in der Nähe der Firma sein wollen würde, brauche ich ja jetzt nicht anfangen…

  12. Rpfl. meint: (19.7.2006 um 22:50) AntwortenReply to this comment

    Stellt ein "Personalgespräch" für den Arbeitnehmer Dienst dar?
    Falls ja, hätte er dazu ja wirklich nicht mit Alkohol im Blut erscheinen dürfen…

  13. Chris meint: (20.7.2006 um 02:10) AntwortenReply to this comment

    >Stellt ein “Personalgespräch” für den Arbeitnehmer Dienst dar?
    >Falls ja,
    >hätte er dazu ja wirklich nicht mit Alkohol im Blut erscheinen dürfen…

    Er hätte nicht erscheinen dürfen …
    Aber nicht wegen dem Alk im Blut,
    sondern weil er Krankgeschrieben ist!

  14. Chris meint: (20.7.2006 um 02:11) AntwortenReply to this comment

    >Stellt ein “Personalgespräch” für den Arbeitnehmer Dienst dar?
    >Falls ja,
    >hätte er dazu ja wirklich nicht mit Alkohol im Blut erscheinen dürfen…

    Er hätte nicht erscheinen dürfen …
    Aber nicht wegen dem Alk im Blut,
    sondern weil er Krankgeschrieben ist!

    Ich hoffe Ihr kommt damit durch.

  15. es meint: (20.7.2006 um 08:45) AntwortenReply to this comment

    mich würde in diesem zusammenhang sehr interessieren welche rechte dem arbeitgeber tatsächlich zustehen – kann mir da jemand weiterhelfen?

    das alkoholverbot im arbeitsvertrag ist nichts besonderes – aber darf der arbeitgeber den tatsächlich so ohne weiteres einen test verlangen? (die sache mit der krankmeldung mal aussen vor gelassen…)

    ob alkohol- oder drogentest: wo ist die grenze? darf der arbeitgeber hierzulande womöglich auch die krankengeschichte bzw. medizinische unterlagen des arbeitnehmers einsehen?

    "herr huber, wir beide kennen ja das ergebnis ihrer letzten vorsorgeuntersuchung – packen sie bitte ihre sachen, ehe ich sie als pflegefall am hals habe…"

    vielleicht kann mir ja jemand nen link geben aus dem ich dann schlau werde?

    mfg!

  16. Mario R. meint: (20.7.2006 um 15:21) AntwortenReply to this comment

    Ganz abgesehen von der Rechtmässigkeit des Vorgehens hat so ein Alkoholmessgerät eine Messtoleranz – liegt diese beim verwendeten Gerät im Bereich von +/- 0.2 Promille, kann man das ganze wohl vergessen….

    Hier mal die Alkoholwerte einiger Lebensmittel (Quelle:Wikipedia;Volumenprozente):
    - Brot: bis 0,3 %
    - Apfelsaft: bis 0,4 %
    - alkoholfreies Bier: bis 0,5 %
    - Sauerkraut: 0,5 %
    - Traubensaft: bis 0,6 %
    - reife Banane: bis 1 %

    Ich ess jetzt mal ein paar Bananen ;-)

  17. jo meint: (21.7.2006 um 01:37) AntwortenReply to this comment

    Mario: Danke, ich sehe das Verhalten von Oliver Kahn in den letzten Jahren nun in einem ganz neuen Licht.

  18. med maxx meint: (24.7.2006 um 18:45) AntwortenReply to this comment

    @ 15

    null komma null. Es gibt die ärztliche Schweigepflicht, wird zwar ständig und dauerhaft versucht, diese zum umgehen, aber daran ist nicht zu rütteln

    auf gut deutsch: es geht den Arbeitgeber einen Scheißdreck an, wie gesund oder krank du bist.

    vgl. auch: wenn jemand falsche Angaben macht hinsichtlich Schwangerschaft kann sie der Arbeitgeber niemals belangen, weil die Frage unzulässig ist ….

  19. Anonymous meint: (26.7.2006 um 00:19) AntwortenReply to this comment

    Atemtest ist eine Sache für sich, da schlägt auch schon mal ein Mundwasser oder alkoholhaltige Medizin an – darum ja auch Bluttests. Sollte allerdings in der Packungsbeilage stehen.

  20. Kristin meint: (9.11.2007 um 01:05) AntwortenReply to this comment

    Hallo ich hab ne Frage, die mich sehr beschäftigt und ich von nirgens beantwortet bekomme.werden in Firmen, die Stablerfahrer ausbilden Bluttests gemacht, ohne unbegründeten Verdacht auf Alkoholmissbrauch?
    Firmen wie Schott oder IBM?

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