Dealgeld
Dealgeld. Kein Polizeibericht, keine Anklageschrift wegen Betäubungsmitteln, in der nicht das Geld der Beteiligten als schlagkräftiges Indiz auftaucht. Ob 10,30 Euro, drei lose Zwanziger oder ein Bündel dicker Scheine, Dealgeld ist es immer. Manchmal steht wahrscheinlich sogar drauf, ob es Trinkgeld oder Dealgeld ist:
„… fanden unsere Beamten nicht nur Trink- und Wechselgeld, sondern auch gefaltete Scheine in deal-üblicher Stückelung“, so der Polizeisprecher. (Express)
Ich kriege langsam Schiss vor Polizeikontrollen. Schon wegen der gefalteten Scheine in meiner Hosentasche brauche ich wahrscheinlich einen sehr guten Verteidiger. Aber damit löst sich dann ja wenigstens die Frage, wohin mit dem ganzen Geld.
Also der Inhalt meines Geldbeutels ist auch immer "dealüblich", nämlich so abgezählt, dass ich bis zu einer Gesamtsumme von 100€
viermal jeden beliebigen Betrag bezahlen kann, ohne mehr als 5 Cent Wechselgeld herauszubekommen.
Dazu noch drei bis vierhundert Kronen, damit man nicht immer gleich am Flughafen an den Geldautomaten muss.
Wenn ich mit derart vielen, sauber sortierten kleinen Scheinen erwischt werde, hält man mich wahrscheinlich für einen multinationalen Dealer.
@Anonymous: wow – 4x jeder beliebige Betrag bis 100 € ohne > 5 Ct Wechselgeld … hat halt jeder so seine Hobbies *kicher*.
@ 1:
Wow, das ist ja ein richtiges mathematisches Rätsel!
Also wenn ich jetzt richtig gerechnet habe, haben Sie wenn Sie aus dem Haus gehen immer folgendes Geld dabei:
8 x 5 Cent
8 x 10 Cent
4 x 20 Cent
4 x 50 Cent
8 x 1 €
4 x 2 €
4 x 5 €
8 x 10 €
4 x 20 €
4 x 50 €
Nein, nicht ganz richtig. Bis zu einer Gesamtsumme von insgesamt hundert Euro. Also viele 5-Euro-Noten und nix über 20€. Das Kleingeld kommt damit fast hin, vom großen ist deutlich weniger dabei.
Eine wahre Geschichte:
Gegen den Mandanten wurde wegen BtM-Verdachts ermittelt. Bei einer Durchsuchung seiner Wohnung finden die Polizeibeamten u.a. einmal 35.- Euro unter einer Matratze und einen 5-Euro-Schein. Das Geld wird selbstverständlich beschlagnahmt.
Ordentlich, wie die Justiz nun einmal ist, wird dieses Geld alsdann in die Gerichtskasse eingezahlt. Auf meine Beschwerde hin bestätigt das Amtsgericht die Beschlagnahme hinsichtlich der 35.- Euro nicht, wohl aber hinsichtlich des 5-Euro-Scheins, da dieser angeblich als Beweismittel in Betracht kommen soll (warum gerade dieser ??). Dumm nur, das der Schein – weil in die Kasse eingezahlt – sich schon längst wieder im Umlauf befindet.
Schon bemerkenswert, dass das Amtsgericht meiner Beschwerde insoweit dennoch nicht stattgab und es erst der Intervention des Landgerichts bedurfte, um diesen Unsinn zu beenden.
erst mal Scheine haben…..
In Berlin heißt das "szenetypische Stückelung", kommt aber letzten Endes auf das Gleiche raus. In den Akten befinden sich dann Formulare, worin die Durchsuchungsbeamten nur noch die Anzahl der gefundenen Scheine eintragen müssen. Auf dem Formular ist aber vom 5 € bis zum 500 € Schein alles dabei. Im Durchsuchungsvermerk steht dann immer, "vorgefundenes Bargeld in szenetypischer Stückelung", wo ich mich dann immer frage, wie den nun diese Stückelung genau definiert wird. Konnte mir noch keiner nachvollziehbar erklären. Egal ist auch, ob das Geld gefaltet wurde oder nicht. Bei erfolgreicher Durchsuchung ist es eben "Dealgeld", basta.
Ein Mandant von mir hatte das Pech am Tag der Durchsuchung eine Reise anzahlen zu müssen. Einen Teil des Geldes hatten seine Eltern beigestuert, einen Teil hatte er aus der Spardose entnommen. Natürlich 5 und 10 € Scheine, gefaltet. Die Reiseunterlagen haben das Gericht natürlich nicht interessiert. Warum auch…
Warum man es sich nicht einfach einfach macht und das ganze Zeug unter staatlicher Kontrolle und Besteuerung einfach an die armen Schweine, die sich die Realität gerne durch etwas Illusion aufpeppen, abgibt, werde ich wohl nie verstehen. Damit wären die meisten Probleme von heute auf morgen verschwunden, vermutlich auch ohne nennenswerte neue Probleme zu schaffen.
@6: das ist ja gleich noch bedeutend verdächtiger!
Eindeutigst ein Münz-Park-Automaten-Einbruchs-&-Diebstahl-Delikt!
Das schreit ja schon fast nach einer Steinigung!
"She was! She was! …."
@ jan
ja eben. so isses. aber wenn es keine verbrecher mehr gäbe, bräuchte man auch keine polizisten mehr, staatsanwälte mehr. die müssten dann doch glatt kriminell werden.
da braucht es ja wenig phantasie, sich derartige warnungen auszudenken:
brak-mitteilung an alle strafverteidiger:
bitte bei der entgegennahme von vorschüssen in bargeld darauf achten, dass kein geld in szenetypischer stückelung angenommen wird. ansonsten werden die staatsanwaltschaften nach runderlass mehrerer generalstaatsanwälte, verfahren wegen geldwäsche einleiten, da die vorsatzform der wissentlichkeit in derartigen fällen generell zu bejahen ist.
aus diesem grunde habe ich mir meine geldscheinklammer abgewoehnt. birgt nur aerger …
ergänzung:
bei der frage, ob es sich bei einer stückelung um eine szenetypische handelt, wenden sie sich bitte an ihre örtliche polizeidienststelle. diese kann in geeigneten fällen auch gleich das geld beschlagnahmen.
Unter 200 Euro geh ich nicht aus dem Haus; was ist szenetypische Stückelung?
Ich geh immer zum Automaten, nehm 500 Euro mit und hol mir neues wenn das Geld aus ist.
Natürlich hab ich das Geld genauso so, wie ich es aus dem Automaten bekommen habe.
Ist das schon szenetypisch? Oder müssten dafür alle 100er in kleinen Scheinen vorliegen?
also als wirklich szenetypisch wuerde ich es bezeichnen, wenn die scheine schon zusammengerollt aus der brieftasche purzeln … ;)