Arbeitsamt: Erlasse im Netz
Von EBERHARD PH. LILIENSIEK
Der Wuppertaler Erwerbslosenverein „Tacheles e.V.” hat es geschafft, die Bundesagentur für Arbeit (BA) zu einer gläsernen Behörde zu machen. Tacheles hatte vor dem Sozialgericht Düsseldorf mit dem Bundes-Informationsfreiheitsgesetz im Rücken auf Auskunft geklagt. Und siehe da: Obwohl das Verwaltungsgericht zuständig gewesen wäre, stimmte die BA einem Vergleich zu, der inzwischen rechtskräftig ist.
Die Bundesagentur stellt jetzt nach und nach Informationen ins Internet, die vorher mit „NfD“(„Nur für den Dienstgebrauch“) versiegelt waren. Tacheles-Sprecher Harald Thomé sagt: “Das ist notwendig! Damit gibt es die Möglichkeit, zu kontrollieren, ob Vorschriften auch richtig angewendet werden.”
Er geht noch einen Schritt weiter: „Arbeitslose können jetzt mögliche Rechtsbrüche der Arbeitsagentur nachweisen!“. Das „Gesetz zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes“ trat am 1. Januar des Jahres in Kraft. Darauf hatte Tacheles (hebräisch-jiddisch für: offen miteinander reden) geradezu gewartet. „Die BA ist als größte Sozialbehörde direkt oder indirekt für die Verwaltung und Existenzsicherung von mittlerweile über 8 Millionen Menschen zuständig“, sagt Thomé. Ihn und den Verein interessierte sehr, was „bei der zentralistisch geführten“ Agentur fast täglich an Dienst- und Handlungsanweisungen zum Umgang mit Leistungsberechtigten erlassen wird.
Der Verein reichte Mitte Mai seinen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung bei dem nicht zuständigen Sozialgericht ein. Der Kammervorsitzende Tobias Kador hätte eigentlich das Verfahren an das Verwaltungsgericht abgeben müssen, sah aber bei der Bundesagentur “guten Willen“. Der kam, wie Bundesagentur-Sprecher Ulrich Waschki erklärt, „aus vorauseilendem Gehorsam vor dem Gesetz“.
Doch die Umsetzung sei schwierig. Die Sachbearbeiter müssten neben ihrer Arbeit alle Papiere durchsehen, ob nicht doch delikate Angaben zurückgehalten werden müssen. Aber wertvolle Informationen für Arbeitssuchende, etwa, was die BA in ihrer internen Wissensdatenbank denn nun für einen „angemessenen Wohnraum“ hält, werden ins Internet gestellt.
Dort ist bereits nachzulesen, dass die Bundesagentur persönliche Profile verwendet. Solche „Handlungsempfehlungen“ für die Sachbearbeiter und alle internen „Geschäftsanweisungen“ werden, so sieht es der Vergleich vor, bis Ende des Jahres veröffentlicht. Damit allerdings ist die elektronische Bekanntmachung der bislang vertraulichen Interna nicht zu Ende: „Das ist ein fortlaufender Prozess“, sagt Bundesagentur-Sprecher Waschki, „wir werden die Angaben ständig aktualisieren“. (pbd)
Oha, das sieht nach viel Arbeit für die BA aus. Könnte man doch gleich ein paar Stellen schaffen und vermitteln ;-)
Was spricht dagegen, dass z.B. mal veröffentlich wird, was "angemessener Wohnraum" für eineN ArbeitsloseN sein soll?
Auf Gedeih und Verderb dem Sachbearitenden ausgesetzt zu sein, je nach Nasenfaktor ist die Wohnung ok oder "zu teuer", wenn man lieb kuscht, darf man bleiben, wenn man "frech" ist oder einfach mal nachfragt, ists "zu teuer" …
Schlimme Demokratur aber auch, wo Transparenz eingefordert wird statt obrigkeitshöriger Durchmauschelei.
So richtig spannend währen die ganzen Erlasse und Dienstanweisungen vom Finanzamt :-)
Wenn es sich um den "angemessenen Wohnraum" im Sinne des § 22 SGB II handelt, muss man schon seinen kommunalen Träger fragen, was der so für angemessen hält. Für die Kosten der Unterkunft und Heizung hat die BA kein Weisungsrecht (§ 6 I Nr. 2 SGB II).
Und die Steuererlasse kann man kaufen.
Und wieder Mal ist diese Erbsenzählerei wichtiger als die Suche nach Arbeit. Viel Aufwand, der die Arbeitslosen mehr Zeit investieren lässt, zu prüfen, ob der Bescheid rechtens ist oder nicht. Diese Zeit lässt sich doch eigentlich auch besser in "Bewerbungen schreiben" verschwenden. ODER?
@Claudia: Bei derzeit 9 Mio Arbeitslosen (vorsichtig geschätzt) und den Tricksereien der Argen ist es sehr wohl nötig, das die Durchführungshinweise und die Wissensdatenbank ins Netz gestellt wird. Nur leider trickst die BA da auch wieder. Alle Daten sind elektronisch aufbereitet vorhanden, da die Mitarbeiter alles dieses per Intranet elektronisch abrufen können. Da kann es eigentlich nicht so schwierig sein, diese fürs Internet zur Verfügung zu stellen.
Und es ist keine Erbsenzählerei, da der Standardspruch der Argen lautet: Gibts nicht laut Dienstanweisung. Kann man aber nicht nachvollziehen ohne die DA zu lesen.
Und ich denke, das die Kommunen und Länder auch noch intensiv über das IFG nachdenken werden müssen. ;)
Hallo naja wie man sieht trifft es jeden der sich gegen BA wehrt. Unser Fall ist schon hart für uns und werd jetzt alles versuchen was nur möglich ist. Alles kann man unter http://www.dodoweb.de nachgelesen werden und ist voll ab den 21.04.2008 verfügbar. Vielleicht man das was man erreichen will.
MFG. Kalle