27.7.2006

Hart aber gerecht spammt für dich

Wie, heute noch niemanden genervt? Dann aber flugs rüber zur ZKM (“Hart aber gerecht”) surfen. Und nach Lust und Laune spammen.

(Danke an Matthias Schlenker für den Link)

52 Kommentare zu “Hart aber gerecht spammt für dich”

  1. Hokey meint: (27.7.2006 um 18:04) AntwortenReply to this comment

    Na – wie war doch gleich die E-Mail-Adresse meines Abgeordneten…

    …Wahnsinn.

  2. h.M. meint: (27.7.2006 um 18:07) AntwortenReply to this comment

    Wann werden sie es endlich lernen? Es heißt Schwarzkopierer!

  3. Torsten meint: (27.7.2006 um 18:25) AntwortenReply to this comment

    Irgendein Scherzbold wird schon die Mailadresse von (Text editiert. Bitte keine indirekten Aufrufe zum Spammen. Danke. U.V.) eintragen und dann gibts den nächsten Prozess…

  4. Jan meint: (27.7.2006 um 19:19) AntwortenReply to this comment

    @2

    Und Verstöße gegen das Urheberrecht sind normalerweise auch keine Verbrechen, soweit ich das als Laie sagen kann. Interessiert die doch einen …dreck. Na gut, in der FAQ nehmen sie dazu Stellung…

  5. Mattias Schlenker meint: (27.7.2006 um 19:31) AntwortenReply to this comment

    @4: Ich halte es für eine riesengroße Sauerei, dass die GVU mutwillig Gelegenheits-Schwarzbrenner mit gewerblich agierenden Händlern gefälschter DVDs (o.ä.) durcheinanderbringt.

    Gerade Slogans wie "Ein Download kann dauern!" richten sich im beschriebenen Verhalten an nicht-kommerzielle Schwarzkopierer, im Strafmaß an "Profis".

    Da die GVU bereits selbst "Honigtöpfe" für Downloader angeboten hat und hierfür gewerblich Gesetze gebrochen hat, wundert es mich, dass diese Organisation in dieser Form noch existiert.

  6. Stefan K. meint: (27.7.2006 um 19:37) AntwortenReply to this comment

    Wie blöd kann man eigentlich sein, jeden eine E-Card ungeprüft senden zu lassen.

    1) Werden die sich garantiert Abmahnungen einfangen lassen, die Idee mit dem (Text editiert. Bitte keine indirekten Aufrufe zum Spammen. Danke. U.V.)kamm mir auch sofort.

    2) Lässt sich sowas schön an Entscheidungsträger (Abgeordnete, Staatssekretäre etc.) schicken und bei denen für Unmut sorgen.

    Wenn das nicht mal ein klassisches Eigentor war.

  7. RF meint: (27.7.2006 um 19:43) AntwortenReply to this comment

    Einfach Bild zwei (Raubkopierer werden öfter krank) mit einer Liste zu aktuellen Virenprogrammen versenden ;-)

  8. Mattias Schlenker meint: (27.7.2006 um 19:43) AntwortenReply to this comment

    Früher war es noch härter, man konnte Fahndungsplakate in sehr guter Qualität erstellen. Das heisst: flugs ein Bild von Herrn Vetter hochgeladen, das Fahndugsplakat ausgedruckt und alle Laternenmasten in der Nähe der Kanzlei damit tapeziert…

    Das Fahndungsplakat wird zwar noch erwähnt — "Oder erstellen Sie Ihr eigenes Fahndungsplakat. Und funktionieren Sie Ihr Zimmer oder Büro zu einer Polizeidienststelle um." — die Links sind jedoch tot.

    Siehe hierzu auch:

    http://blog.mattiasschlenker.de/2005/12/07/oldstuff-1133970360/

  9. Mattias Schlenker meint: (27.7.2006 um 19:50) AntwortenReply to this comment

    Argggh, die Hitze, GVU und hartabergerecht.de sind verschiedene Vereine, wie konnte ich das verwexeln? Also bitte den letzten Absatz in #5 einfach ignorieren…

  10. TK meint: (27.7.2006 um 20:50) AntwortenReply to this comment

    Ich kann mich nicht entscheiden, wem ich zuerst spamme: GVU, GEZ, Ulla Schmidt… :-)

  11. Dominik Boecker meint: (27.7.2006 um 23:41) AntwortenReply to this comment

    @"Peter Lustig" (wer immer Du auch sein magst): Danke für die von Dir veranlasste SPAM-Mail!

    Die von Dir wahrscheinlich erwartete (oder sollte ich schreiben: provozierte) Reaktion in Form einer Abmahnung durch mich wird's aber nicht geben. Allerdings möchte ich festhalten, dass mir die ZKM – ebenso wie die GVU – ob der von der MI herbeigelobbiierten Kriminalisierung von einer unüberschauberen Anzahl von Bundesbürgern inclusive Nachtreten in Form von urherrechtlichen Abmahnungen in allehöchstem Maße suspekt ist und sie eine Abmahnung durchaus verdient hätte.

  12. Anonymous meint: (28.7.2006 um 00:43) AntwortenReply to this comment

    hat mal schnell jemand nen offenen proxi am a**** der welt, wo unter garantie nie eine behörde an daten kommt ? damit lässt sich ja echt was machen :D

  13. Bolle meint: (28.7.2006 um 01:45) AntwortenReply to this comment

    Also anscheinend kommen mehr leute von lawblog.de auf hartabergerecht als von sonstwo…
    http://www.hartabergerecht.de/fileadmin/logs.awstats-data/

    :D

  14. M. meint: (28.7.2006 um 08:05) AntwortenReply to this comment

    Dass jemand aufbereitete Statistiken im Netz hat, kann ich ja nachvollziehen, aber rohe Log-Dateien? Da scheint ein Admin an Inkompetenz nicht zu überbieten.

    Da die Hashes der E-Cards als GET-Parameter übergeben werden, kann jeder, der mit Copy&Paste umgehen kann, alle E-Cards lesen und erhält so Zugriff auf Nachrichten und Absender-Emails — die meisten Nutzer des "Services" werden schließlich naiv ihre echte Email-Adresse angegeben haben.

    Udo, könntest Du nicht mal den Jungs und Mädels von hartabergerecht.de sagen, dass dieser Umstand ganz massive datenschutzrechtliche Bedenken auslöst?

    So, ich greppe jetzt mal durch die access.log…

  15. Axel Eble meint: (28.7.2006 um 09:43) AntwortenReply to this comment

    @13,14: Wie geil ist das denn?! Dazu fällt mir spontan ein: "*Einmal* mit Profis arbeiten!"

  16. M. meint: (28.7.2006 um 09:51) AntwortenReply to this comment

    @15: Ich habe gerade mit 'grep' und 'awk' alle Links zu Grußkarten rausgefiltert und Udo geschickt. Sind teils sehr persönliche Sachenn dabei, deshalb stelle ich die Links nicht hier ein.

    Die Ausbeute ist übrigens äußerst mager: nur 80 geöffnete Grußkarten seit Ende April, die Statistiken hören heute früh um 4 auf. Die meisten Grußkartenaufrufe waren in den letzten 24 Stunden. Scheint, dass die ZKM den Leuten voll am Arsch vorbei geht…

  17. Andre Heinrichs meint: (28.7.2006 um 10:15) AntwortenReply to this comment

    Wie krank ist das denn? Das ist ja wohl grob fahrlässig, *sämtliche* Zugriffsdaten ungeschützt ins Netz zu stellen. Hat schonmal jemand versucht, einen der Verantwortlichen zu erreichen?

  18. Anonymous meint: (28.7.2006 um 10:20) AntwortenReply to this comment

    schickt doch einfach ne grußkarte an herrn österlin. mailadresse sollte ja nicht so schwer rauszubekommen sein. :-)

  19. MaxR meint: (28.7.2006 um 10:56) AntwortenReply to this comment

    @14: Und, (Text editiert. Bitte keine indirekten Aufrufe zum Spammen. Danke. U.V.)schon entdeckt? Als Adressat, natürlich.

  20. Günter Frhr. v. Gravenreuth meint: (28.7.2006 um 12:01) AntwortenReply to this comment

    Die bekamen soeben Post von mir. :-)

    ZKM – Zukunft Kino Marketing GmbHDr. Elke EsserFelix-Klein Str. 640474 Düsseldorf
    GvG-8618/06 GvG 28. Juli 2006
    Betreff: E-Mail-Werbung
    Bitte sofort vorlegen
    Einstweilige Verfügungssache

    Sehr geehrte Frau Dr. Klein,

    hiermit zeige ich an, dass ich mich selbst anwaltlich vertrete.

    Ich bekam heute per E-Mail zweifach Werbeschreiben an die Adresse mail@gravenreuth.de gesandt. Die erste mail hat folgenden Header

    Return-path:
    Delivery-date: Fri, 28 Jul 2006 09:58:58 +0200
    Received: by wp014.webpack.hosteurope.de running Exim 4.43 using esmtp
    from rho.mc1.hosteurope.de ([80.237.128.238])
    id 1G6NFK-00073v-D9; Fri, 28 Jul 2006 09:58:58 +0200
    Received: by mx0.webpack.hosteurope.de (rho.mc1.hosteurope.de) running EXperimental Internet Mailer (even more power) using esmtp
    from ds80-237-157-19.dedicated.hosteurope.de ([80.237.157.19])
    id 1G6NFK-00022d-5f
    for mail@gravenreuth.de; Fri, 28 Jul 2006 09:58:58 +0200
    Received: by ds80-237-157-19.dedicated.hosteurope.de (Postfix, from userid 30)
    id 27EF376C300; Fri, 28 Jul 2006 10:26:08 +0200 (CEST)
    To: mail@gravenreuth.de
    Subject: Bernhard Syndikus hat Ihnen eine E-Card geschickt
    MIME-Version: 1.0
    Content-type: text/html; charset=iso-8859-1
    From: ecard@hartabergerecht.de
    Message-Id:
    Date: Fri, 28 Jul 2006 10:26:08 +0200 (CEST)
    X-HE-Spam-Level: /
    X-HE-Spam-Score: 0.8
    X-HE-Spam-Report: Content analysis details: (0.8 points)
    pts rule name description
    —- ———————- ————————————————–
    -0.0 NO_RELAYS Informational: message was not relayed via SMTP
    0.1 HTML_MESSAGE BODY: HTML included in message
    0.7 MIME_HTML_ONLY BODY: Message only has text/html MIME parts
    X-HE-Virus-Scanned: yes
    Envelope-to: mail@gravenreuth.de

    und folgenden Inhalt:

    Sie haben eine HART ABER GERECHT E-Card von Bernhard Syndikus (Bernhard@Syndikus.de) erhalten.

    Ihre E-Card ist unter folgendem Link hinterlegt:
    http://www.hartabergerecht.de/index.php?id=38&L=0&card=102608b96ebf90e2578b6db79cbf6ef84f7800

    Inhaber der Domain syndikus.de ist die

    LAWCONSULT GmbH
    Jutastrasse 26
    D-80636 München

    Es ist nicht davon auszugehen, dass diese Firma mit dieser mail etwas zu tun hat.

    Diese E-Card hat folgenden Inhalt:

    Auf Ihrer Homepage betreiben Sie eine „Spam-engine“:

    Die 2.mail kam von spam@hartabergerecht.de – also formal von Ihnen.

    Ich habe mich in die „spam-engine“ weder selbst eingetragen noch diese veranlasst!

    Wenn jemand eine „spam-engine“ in das Netz stellt, er also jedermann die Möglichkeit ein-räumt unbeteiligte Dritte in einen Verteiler einzutragen, dann nimmt er deren Mißbrauch billigend in kauf und haftet somit auch dafür.

    Ich darf auf folgende Entscheidungen verweisen:

    LG München I (33 O 5791/03)
    „Selbst wenn nicht glaubhaft gemacht ist, dass die beklagte Partei die E-Mails selbst versandt hat, haftet diese als Mitstörerin, wenn auf der Homepage der Versand von E-Mails durch eine sogenannte E-Card-Funktion angeboten wird und eine Kontrolle zur Berechtigung des Sendenden nicht stattfindet. Solange ein Rechtsmissbrauch durch die E-Cards nicht mit hinreichender Sicherheit ausgeschlossen werden kann, ist es möglich, dass sich die Verwender zur Begehung des rechtswidrigen Eingriffs in Rechte Dritter hinter dem Anbieter der E-Card-Funktion verstecken. Es ist dem Verwender der Funktion daher zuzumuten, notfalls gänzlich auf diesen Mechanismus zu verzichten.“
    Urteil vom 15.04.2003; Volltext: http://www.jurpc.de/rechtspr/20030152.htm

    Vgl. ferner:
    LG München I (Az. 13 0 476/02) weitere Infos hierzu: http://www.golem.de/0208/21034.html
    LG München I (Az.: 33 O 1607/03; Hauptsacheklage zu einer einstweiligen Verfügung des LG Berlin) weitere Infos hierzu: http://www.golem.de/0209/21839.html, am 12. Februar 2004 in der Hauptsache durch das OLG München bestätigt (MMR 2004,324) ; vgl. auch SÜDDEUTSCHE ZEITUNG vom 23. Januar 2004.

    Man ist zumindest Mitstörer! Möge man doch den in Regress nehmen, der diese „spam-engine“ benutzt hat dies ist „hart aber gerecht“!

    Im übrigen können Newsletter, e-cards etc. auch ohne der Verwendung einer „spam-engine“ angeboten werden. Hierzu müsste nur

    aa)
    Die fragliche Datei (z.B. der aktuelle Newsletter) vom Werbenden zum Download zur Verfügung gestellt werden.
    bb)
    Der interessierte User kann sich diese Datei auf seinen Rechner herunterladen. (Hierbei erhält der Werbende automatisch dessen IP-Adresse, sodass er in Fällen von Manipulationen leichter den Störer ermitteln kann.)
    cc)
    Die Datei könnte dann eine Funktion für eine Antwortmail an den Werbenden besitzen, mit deren Hilfe der User sie dann zurück mailt. Hierbei wird, wie bei jeder anderen e-mail auch, die e-mail-Adresse des Users übermittelt.
    dd)
    Die Eintragung der e-mail-Adresse zur Bestellung/Anmeldung des Newsletter erfolgt somit nicht manuell in einer Eingabemaske, sondern wird automatisch mit der Antwortmail übermittelt.

    Die Anmeldung für Newsletter, e-cards etc. käme dann vom User mit seiner e-mail-Adresse. Somit würde auch die vom LG Berlin (CR 2003, 219, AZ 16 O 515/02) thematisierte Frage, ob das Opt-In-Verfahren zur Anmeldung von Newslettern bereits spamming ist, umgangen. Bei diesem Verfahren erfolgt die Anmeldung an den Newsletter durch eine e-mail an den Besteller (nach Ansicht des LG Berlin bereits spamming), die dann von diesem nochmals bestätigt wird (= Verifizierung). Bleibt diese Bestätigung aus, werden auch keine Newsletter versandt.

    Ich hatte vorher keinerlei Kontakt zu ihrem Unternehmen.

    Bereits die Werbung mittels Telefax ohne vorheriges Einverständnis stellte eine unzulässige Belästigung im Sinne von § 1 UWG a.F./ § 3 UWG n.F., hier § 1004, 823, BGB, Art. 2 I GG dar und ist wettbewerbswidrig (BGH WRP 1996, 100). Dies ergibt sich schon im Hinblick auf die kostenmäßige Belastung für den Adressaten, während der Werbende gleichzeitig seine eigenen Übermittlungskosten verringert. Darüber hinaus ist während der Übermittlungszeit das Telefaxgerät des Adressaten blockiert. Auf die von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätze zur unverlangten Telex-Werbung des BGH WRP 1996,100; BGH, Urt. v. 25.10.1995; LG Bochum, Urt. v. 11.12.2001 (Az. 9 S 249/01); OLG München CR 1994,153.; OLG Stuttgart WRP 1995,254; OLG Stuttgart, Beschl. v. 30.05.1995 (Az. 2 W 27/95); KG Berlin, Urt. v. 29.05.1997 (Az. 25 U 9273/96); LG Freiburg WRP 1995,272 u. 273; LG Marburg WRP 1995,272, LG München WRP 1995,272, LG Nürnberg-Fürth, 13 S 10228/93, OLG Koblenz WRP 1995, 1069; AG Bochum, Urt. v. 15.08.2001 (Az. 67 C 193/01) und des LG Frankfurt a.M. „Werbung per Telefax“ (Az: 2/3 O 422/01) darf ich verweisen. Dies gilt auch nach dem neuem UWG (OLG Düsseldorf Urteil vom 19.10.2004, Aktz: I 20 U 57/04)

    Der vorgebrachte Verteidigungsansatz, wonach der Produktanbieter bestreitet, etwas mit dem Werbefax zu tun zu haben, ist von der Rechtsprechung zurückgewiesen worden. Dazu möchte ich Ihnen drei Entscheidungen nennen: OLG Hamm, Urt. v. 17.05.1990 (Az. 4 U 22/90); LG Karlsruhe, Urt. v. 2.09.1998 (Az. O 89/98 KfH III); LG Zweibrücken, Urt. v. 11.04.2001 (Az. 6 O 4/01).

    Nach ständiger Rechtsprechung stellt die Werbung mittels E-Mail eine unzulässige Be-lästigung im Sinne von §§ 823, 1004 BGB dar, da Sie die Aufmerksamkeit des Betroffenen über Gebühren hinaus in Anspruch nimmt und zu einer unzumutbaren Belastung des Privatbereichs führt, und zwar auch dann, wenn sie zur Aufnahme eines erstmaligen geschäftlichen Kontaktes dient. Die Unzulässigkeit wurde von unzähligen Gerichten bestätigt Es wird insbesondere auf BGH (Az.: I ZR 81/01, Urteil vom 11.03.2004, Volltext bei: http://www.jurpc.de/rechtspr/20040176.htm) verwiesen.

    Auch im Hinblick auf die kostenmäßige Belastung für den Adressaten (Laden der E-Mail vom Mailserver), während der Werbende gleichzeitig seine eigenen Übermittlungskosten verringert, ergibt sich ein unzumutbare Belästigung durch den Werbenden.

    Die als Meinungsumfrage getarnte Werbeaussage stellt ebenfalls eine unzulässige Belästigung dar (OLG Stuttgart, Urteil vom 17.1.2002, Az. 2 U 95/01, GRUR 2002,457).

    Von einem stillschweigenden Einverständnis kann grundsätzlich nicht ausgegangen werden (OLG Frankfurt WRP 2005,140); es spricht eine Lebenserfahrung dafür, dass die Werbung nicht ohne Einwilligung der Begünstigten erfolgt (LG Koblenz WRP 2005,133 „Mondpreiswerbung“.

    Ich fordere Sie daher auf, dies zu unterlassen und bis zum

    04. August 2006
    12.00 Uhr hier eingehend

    eine Unterlassungserklärung abzugeben.

    Dies ist für den Betreiber einer „Spam-engine“ nur „hart aber gerecht“!

    Anbei erhalten Sie als Angebot zur Abgabe der Unterlassungserklärung eine Vorformulierung, die Sie bitte unterschrieben zurücksenden möchten. Ich darf Sie darauf hinweisen, dass ich auch andere Formulierungen, z.B. nach dem sogenannten \\\"Hamburger Brauch\\\" (BGH, GRUR 1978, 192 und 1990 ,1051) akzeptiere, sofern sie die von der Rechtsprechung aufgestellten Mindestvoraussetzungen zur Beseitigung der Wiederholungsgefahr beinhalten.

    Die Abmahnkosten darf ich Ihnen wie folgt bekannt geben:

    KOSTENRECHNUNG

    Leistungszeitraum: Diese Woche
    Rechnungs-Nr.: Siehe Aktenzeichen
    Streitwert: € 10.000,00

    1,3 Geschäftsgebühr Nr. 2300 VV-RVG, §§ 13,14 RVG EUR€ 631,80
    Auslagenpauschale Nr. 7002 VV-RVG EUR 20,00
    Gesamtsumme EUR€ 651,80

    Ich erwarte die Zahlung innerhalb der genannten Frist auf mein Konto.

    Dies ist für den Betreiber einer „Spam-engine“ nur „hart aber gerecht“!

    Zudem werden Sie aufgefordert, gem. § 34 BDSG, § 13a UKlaG Auskunft darüber zu geben,

    a) welche Daten zu meiner Person bei Ihrem Unternehmen gespeichert sind, auch soweit sie sich auf Herkunft und Empfänger beziehen,
    b) welcher Zweck mit der Speicherung dieser Daten verfolgt wird und
    c) an welche Personen oder Stellen diese Daten übermittelt wurden.

    Ich erwarte diese Auskunft und die Begleichung der Kostenrechnung bis zu o.g. Datum. Sollte ich nach Ablauf der Frist die Unterlassungserklärung nicht in Händen haben, werde ich unverzüglich gerichtliche Schritte einleiten.

    Mit freundlichen Grüßen

    Günter Frhr. v. Gravenreuth
    Rechtsanwalt, Dipl.-Ing. (FH)

    ZKM – Zukunft Kino Marketing GmbH
    Felix-Klein Str. 6
    40474 Düsseldorf

    Werbung per E-Mail
    Unser Zeichen: GvG-8618/06/GVG/

    UNTERLASSUNGSERKLÄRUNG

    Wir verpflichten uns es bei Meidung einer Vertragsstrafe von EUR 5.000,00 für jeden Fall der Zuwiderhandlung, zahlbar an die Günter Frhr. von Gravenreuth, Marktstr. 14, 80802 München, es zu unterlassen daran mitzuwirken, dass im geschäftlichen Verkehr an die Rechtsanwaltskanzlei Günter Frhr. von Gravenreuth zur Aufnahme eines geschäftlichen Kontaktes unaufgefordert Werbeschreiben für E-Cards per E-Mail zu übersendet werden.

    ……………………….., den …………………. …………………………………………

  21. M. meint: (28.7.2006 um 12:20) AntwortenReply to this comment

    Hallo Günni, bist Du sicher, dass Du in eigener Sache die vollen Kosten ansetzen kannst? Ich meine mich zu erinnern, dass es da es mal ein Urteil gegen einen prominenten Münchener Anwalt gab, das eben diesen Anspruch verneinte.

    Nunja, versuchen kann man es ja mal, gell?

  22. Mark meint: (28.7.2006 um 12:20) AntwortenReply to this comment

    @13: Wie bist du daran gekommen? Durch ausprobieren?

    Mark

  23. Anonymous meint: (28.7.2006 um 12:32) AntwortenReply to this comment

    @21

    Ist das nicht mit Kanonen auf Spatzen geschossen? ;)
    Bzw. was hat denn Syndicus damit zu tun?

  24. MaxR meint: (28.7.2006 um 12:42) AntwortenReply to this comment

    ROTFL!

  25. Dominik Boecker meint: (28.7.2006 um 12:43) AntwortenReply to this comment

    @22: Die Nichterstattbarkeit der Kosten bei Selbstvertretung beraf einen Fall, wo sich Anwälte um Berufsrecht gekabbelt haben.

    Im November ist IIRC eine Revisionsverhandlung beim BGH zur Erstattbarkeit der Kosten bei Selbstbeauftragung in einer SPAM-Geschichte.

  26. M. meint: (28.7.2006 um 12:49) AntwortenReply to this comment
  27. PP. meint: (28.7.2006 um 12:53) AntwortenReply to this comment

    Zum Verständnis: Wer ist denn nun eigentlich der Gearschte? Der Betreiber, also "alle Raukopierer sind böse", …oder der Grußkartenversender?

    Letzterer war doch eigentlich gutwillig und wollte nur ein Grüßchen loswerden? Zumal ja nirgends ein Hinweis steht, dass man das unterlassen soll.

  28. Dominik Boecker meint: (28.7.2006 um 13:03) AntwortenReply to this comment

    Man kann in Urteile vieles reinschreiben. Warten wir doch einfach ab, was der BGH daraus machen wird…

  29. Günter Frhr.v.Gravenreuth meint: (28.7.2006 um 13:44) AntwortenReply to this comment

    Dass "Spam-enginges" Stress verursachen können ist seit Jahren bekannt. Nur mal nach "gravenreuth" + "spd" googeln. Betraf damals aber auch die DVU, die GRÜNEN und die REP´s.

    Mit freundlichen Grüßen

    Günter Frhr.v.Gravenreuth
    Rechtsanwalt, Dipl.Ing.(FH)

  30. Anonymous meint: (28.7.2006 um 13:53) AntwortenReply to this comment

    Ich wüsste mal gerne, wie sich die plötzliche Aufmerksamkeit auf das logfile auf deren Traffic auswirkt … bzw. wieviele Leute, die von diesen Aktionen ziemlich genervt sind, mal "so eben" sich das logfile auf den Rechner kopiert haben …
    Leider werde ich das wohl nie erfahren, aber es dürfte ganz nennenswert sein

  31. Bolle meint: (28.7.2006 um 13:01) AntwortenReply to this comment

    @Mark: man muss nur die richtigen sachen lesen :)

    http://netzpolitik.org/2006/die-logfiles-von-raubkopierer-sind-verbrecher/

  32. Mattias Schlenker meint: (28.7.2006 um 14:09) AntwortenReply to this comment

    So, ich verderbe Euch jetzt den Spaß! Ich habe gerade bei Kingmedia angerufen und denen erklärt, dass sie ein ziemlich großes Problem haben. Ich wette, dass die Logdatei keine Viertelstunde mehr erreichbar ist…

    Ich muss auch irgendwie das Fass wieder zukriegen, dass ich aufgemacht habe.

  33. Slopt meint: (28.7.2006 um 14:10) AntwortenReply to this comment

    http://anonym.to?http://www.hartabergerecht.de/index.php?id=33&L=0

    Hmm, die nutzen Typo3 als CMS. Sowas seh ich immer wieder gerne:
    Sich beschweren, dass 5 EUR hier und da fehlen, weil RIP anstatt Kinobesuch, aber beim Webauftritt muss es OpenSource sein.

    Hoffentlich hat wenigstens ein Dienstleister daran verdient, das System aufzusetzen und an den Schulungen. Ansonsten hätte sowas einen echt fiesen Beigeschmack.

  34. Axel Eble meint: (28.7.2006 um 14:12) AntwortenReply to this comment

    Meiner Meinung nach ist es schon beachtlich, mit welchem Bedacht auf Medienwirksamheit manch einer argumentiert und vorgeht. Freies Assoziieren zu unterdrücken fällt mir da recht schwer.

    Auch sehr schön, wie je nach Notwendigkeit das Fähnchen sich im Winde dreht.

  35. M. meint: (28.7.2006 um 14:14) AntwortenReply to this comment

    @Günni: Du solltest Deinen Firefox mal wieder aktualisieren. Die Version 1.5.0.2 hat einige ungefixte Sicherheitslücken. :-)

  36. Marcus meint: (28.7.2006 um 14:20) AntwortenReply to this comment

    @33: Ein grep auf Wget ergab bei "meinem" Logfile 24782 Treffer von 258393 Einträgen.

  37. G. meint: (28.7.2006 um 14:21) AntwortenReply to this comment

    Das ist irgendwie ein merkwürdiger Tag heute. Ich ertappe mich dabei in Zusammenhang mit GvG positive Gedanken zu haben.

  38. nakry meint: (28.7.2006 um 14:29) AntwortenReply to this comment

    Das Logfile ist noch da!

    Allerdings – die selbe Problematik (Ungefilterte e-cards) gibts es doch viel häufiger?!

  39. Mattias Schlenker meint: (28.7.2006 um 14:37) AntwortenReply to this comment

    Jetzt isses wech. Die Bilder von http://www.hartabergerecht.de und das Stylesheet aber auch. Ich schmeiss mich weg, das ist eine der übelsten Freitagspossen, die ich je erlebt habe.

  40. Leo meint: (28.7.2006 um 14:54) AntwortenReply to this comment

    Nö, is nich weg. Die Spamengine ist noch per Link erreichbar (aus dem Artikel von Udo) und funktioniert noch.

  41. Lolo meint: (28.7.2006 um 16:25) AntwortenReply to this comment

    @40

    Richtig, solche e-Cards gibts oft. Nur wer haftet da? Immer der Betreiber? Nur der oder auch der (oftmals gutgläubige) Absender???

  42. S. meint: (28.7.2006 um 16:32) AntwortenReply to this comment

    Hallo,
    mal eine Frage an die, die sich mit dem TKG auskennen: wird der Website Betreiber mit dem Anbieten des Grußkartenprogramms, wenn er die privaten Nachrichten bei sich speichert, nicht zum TK-Dienstleistungs-Anbieter (auch wenn es nicht gewerblich geschieht) nach TKG?
    Dann könnte man denen doch eine Verletzung der Sorgfaltspflichten vorwerfen bzw. die Verletzung des Fernmeldegeheimnisses (Grußkartentexte), oder?

  43. Torsten meint: (28.7.2006 um 21:53) AntwortenReply to this comment

    Ein einschlägiger Name ist Aufruf zum Spammen, der Blogeintrag selbst aber nicht?

  44. Udo Vetter meint: (28.7.2006 um 22:10) AntwortenReply to this comment

    Der Blogeintrag ist doch kein Aufruf, sondern Kritik. Hoffe ich zumindest :-)

    Es geht mir nur darum, dass hier keine indirekten Aufrufe stehen, die sich auf bestimmte Personen beziehen. Ausgerechnet mit dem Laden als Beklagter in einem Prozess, das muss ja dann doch nicht sein.

  45. velvet meint: (30.7.2006 um 16:41) AntwortenReply to this comment

    Zitat: Die Eintragung der e-mail-Adresse zur Bestellung/Anmeldung des Newsletter erfolgt somit nicht manuell in einer Eingabemaske, sondern wird automatisch mit der Antwortmail übermittelt.//Zitat Ende

    Ich bekomme fast täglich Spammails mit Absendern wahlweise von Google, Microsoft oder anderer namhafte Unternehmen. Eine Verifizierung der zugehörigen IP ergibt häufig genug, dass die Server tatsächlich zu diesen Unternehmen zu gehören scheinen. Scheinen, denn: sowohl IP-Adressen als auch E-Mail Adressen lassen sich auf Absenderseite beliebig fälschen, selbst auf nicht anonymisierten Servern. Wenn ich will, versendet mein Kontaktformular mit der IP-Adresse von jedem beliebigen Server. Das oben beschriebene Vorgehen würde einer unkontrollierten Spamschlacht Tür und Tor öffnen.
    Beim Opt-In Verfahren habe ich immerhin noch die Möglichkeit, durch Nicht-Bestätigung den Empfang des unerwünschten Newsletters oder was auch immer zu unterbinden, wenn ein Spassvogel meinte, mich dort eintragen zu müssen. Und bei halbwegs seriösen Anbietern kann ich auch immer noch verlangen, dass auch die bis zu diesen Zeitpunkt gespeicherten Daten gelöscht werden.
    Allerdings ist bei unbekannten Quellen von einer derartigen Kontaktaufnahme abzuraten. Solche Absender gehören in die Serverblacklist, die dann dafür sorgt, dass die angeschriebene Adresse für den Versender als unbekannt gemeldet wird. Im Zweifel beim Accounthoster anfragen.

    Mal an die Rechtsexperten: Wieso gilt die Mail, die beim Opt-In Verfahren versendet wird, als Spam? Als Newsletterversender bin ich verpflichtet, die Rechtmässigkeit der Anmeldung zu prüfen. Das erledigt die Mail. Wie sonst sollte ich die Rechtmässigkeit prüfen? Schliesslich kann ich kaum von einem interessierten User verlangen, seine gesamte Postadresse einzutragen, um die Anmeldung schriftlich zu verifizieren. Aus Gründen der Datensicherheit würde ich von der Eingabe vollständiger Daten auch dringend abraten, da prinzipiell jede Internetverbindung 'abgehört' werden kann (das hängt massgeblich vom Geschick des Abhörers ab).
    Wenn das Verfahren selbst rechtlich bedenklich ist, wie gehts dann richtig?

    velvet

  46. Freipferd meint: (30.7.2006 um 20:40) AntwortenReply to this comment

    Schon interessant, wie der Freiherr jede Gelegenheit nutzt, um im Rampenlicht zu stehen. Ich hoffe, dass nur wenige alte Rechtsanwälte derart drauf sind.

    Time goes by…

  47. vivec meint: (31.7.2006 um 15:41) AntwortenReply to this comment

    Udo, Spiegel Online hat Sie verlinkt…
    http://www.spiegel.de/netzwelt/technologie/0,1518,429363,00.html
    im Artikel über die hart aber gerecht-Webseite.

    Gratuliere! :)

  48. Chopnikorus Liebnitsch meint: (31.7.2006 um 16:04) AntwortenReply to this comment

    Und Morgen die GEZ Abmahnen!

  49. Pilzsammler meint: (4.8.2006 um 11:32) AntwortenReply to this comment

    Ich finde es traurig aber wenn es ihm Geld in die Kasse bringt eine gute Geschäftsidee. Wir kaufen ja auch alle China-Waren und dort werden die Kinder ausgebeutet. Warum sollte man nicht hier fleißige Firmen, die sich im Internet etwas verdienen wollen und für neue Arbeitsplätze sorgen platt machen wenn es dafür Geld in die eigene Kasse bringt. So werden noch die letzten Existenzgründer mit Homepage und Geschäftsidee ins benachbarte Ausland vertrieben.

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