Forenhaftung wieder entschärft?
Das Oberlandesgericht Hamburg hat das “Heise-Urteil” des Landgerichts vermutlich etwas entschärft. Zwar wurde die Berufung des Verlags gegen die Entscheidung des Landgerichts verworfen; Heise hat also verloren. Dennoch soll die mündliche Urteilsbegründung Grund zur Entwarnung geben. Danach bestehe eine Kontrollpflicht nur, wenn der Forenbetreiber “konkret auf dort bereits stattgefundene Rechtsverstöße hingewiesen wurde”.
Das Landgericht Hamburg war in seinem Urteil erster Instanz weiter gegangen. Es hatte Foren als gefährliche Einrichtungen angesehen und dem Forenbetreiber eine umfassende Kontrollpflicht auferlegt; diese ist allerdings schwerlich mit dem Gesetz zu vereinbaren. Es gibt mittlerweile auch Urteile, etwa vom Oberlandesgericht Düsseldorf, welche den Forenbetreiber weniger streng in die Pflicht nehmen.
(Danke an Dominik Boecker für den Link)
Manchmal frage ich mich, wie lange es nochdauert, bis die erste Generation von Richtern, Staatsanwälten, Journalisten, Beamten (noch lange fortzusetzen – ich breche hier jetzt ab) in ihre Posten kommt, die verstehen, was es mit dem Internet aufsichhat. Gut, mit dem Urteil des OLG kann man leben. Doch es drückt immer noch auf den Magen…
@1 Die verstehen sehr wohl was es mit dem Internet auf sich hat. Das Internet ist eine 1a ABM und Geldmaschine für Juristen und Winkeladvokaten. Solange da das Geld nur so sprudelt dreht man sich den Hahn doch nicht selbst ab.
Scheinbar versteht ihr nicht, was es mit dem Internet auf sich hat. Es ist kein rechtsfreier Raum!
@3: Niemand will aus dem Netz einen rechtsfreien Raum machen. Aber sinnvolle Analogien zu finden ist wichtig. Mit dem Urteil kann man leben. Verschärfte Kontrolle, wenn in einem einzelnen Artikelforum bereits Verstöße stattgefunden haben ist zu verschmerzen. Eine Moderation aller Beiträge in allen Foren dagegen überhaupt nicht.
@ 4:
"Niemand will aus dem Netz einen rechtsfreien Raum machen."
Dazu machen will es keiner. Aber wie manche Diskussionen der letzten Zeit hier gezeigt haben, glauben immer noch genug Leute, daß es einer sei.
@4: Ob "man" mit dem Urteil leben kann, wird sich erst noch zeigen müssen. Der heise-Verlag behält es sich zumindest noch vor, bis zur schriftlichen Urteilsverkündung zu warten, um erst dann weitere Schritte zu unternehmen. Denn für den Verlag hat sich mit dem heutogen Urteil nicht wirklich viel geändert.
Und ich bezweifle, dass die Berücksichtigung der besonderen Haftungsfreistellung für Blogger und Privatforenbetreiber irgendjemand unter all den streitsüchtigen Cholerikern interessieren wird. Denn Nerven und Geld kosten Vorwürfe, Abmahnungen und Klagen immer. Selbst wenn sie ungerechtfertigt sind.
Wie Reinhard (6) schon treffend schrieb, wird eine Haftungsfreistellung die entsprechenden Interessensgruppen nur wenig interessieren. Bei den einschlägigen Foren-Abmahnungen der jüngsten Zeit geht es imho auch nicht vorrangig darum, tatsächlich gegen verletzte Interessen vorzugehen. Es geht vielmehr darum, unliebsame Meinungsbeiträge zu unterdrücken. Das trifft vor allem dann zu, wenn finanzkräftige Unternehmen sich plötzlich öffentlicher Kritik ausgesetzt fühlen, der sie mit den einschlägigen Marketing- und Krisen-PR-Instrumenten nicht mehr beikommen können oder wollen. In diesem Fall setzt man eben auf das Prinzip reicher Goliath gegen armen David. Der kleinen Forenbetreiber-David zieht dann schnell den Schwanz ein, wenn er vom Anwalt einen entsprechenden Streitwert präsentiert bekommt. Und die Welt ist wieder in Ordnung…
@3
> Scheinbar versteht ihr nicht, was es
> mit dem Internet auf sich hat. Es ist
> kein rechtsfreier Raum!
Das eigentliche Problem besteht darin, dass die deutsche Rechtssprechung vielerorts immer noch ein internetfreier Raum ist. Und dass das dringend mal geändert werden müsste. Aber das verstehen Sie scheinbar nicht.
Nun ja,
ich bin juristisch etwas unbeleckt, aber hat das LG Hamburg nicht anders entschieden als die Gerichte in Düsseldorf (LG/OLG?). Bis zu einer Entscheidung des BGH dazu wird jedes OLG individuel entscheiden (jaja von Freiheit bei der Rechtssprechung habe ich schon mal was gehört, aber es gibt ja auch so was wie Grundsatzurteile und so was…)
@3
Das das Internet kein rechtsfreier Raum ist merkt man wenn man wie ich einen Online Shop betreibt relativ schnell.
Wenn Sie sich mit dem Internet und Recht so gut auskennen, vielleicht hätten Sie ja dann mal eine rechtsichere Widerrufsbelehrung für mich.