24.8.2006

Vodafone-Urteil verbietet auch Kartensperrung

Von EBERHARD PH. LILIENSIEK

Die „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ werden auch AGB genannt, sind aber besser bekannt als „das Kleingedruckte“ in einem Vertrag. Und darin steht bislang für die rund 14,7 Millionen Prepaid-Kunden des Düsseldorfer Mobilfunkanbieters Vodafone, ein Restguthaben werde nicht erstattet. Diese Klausel hat gestern das Landgericht Düsseldorf gekippt. Was zunächst nur für Vodafone-Kunden gilt, dürfte in der übrigen Mobilfunk-Kundschaft helle Freude auslösen. Denn das Urteil (AZ 12 O 458/05) verbietet auch eine AGB, die nach Ablauf bestimmter Fristen eine endgültige Sperrung der Prepaid-Karte vorsieht.

Obwohl Vodafone mit Slogans wie “keine Mindestlaufzeit oder “kein monatlicher Basispreis“ geworben hat, konnte durch den Verfall des Guthabens (wenn auch erst nach 15 Monaten) eine „Mindestumsatzverpflichtung“ entstehen – so fürchtet es das Landgericht. Und folgte mit seiner Entscheidung der Klage des Bundesverbandes der Verbraucherzentralen mit Sitz in Berlin. Die 12. Zivilkammer, spezialisiert auf solche Unterlassungsansprüche, sieht in der entsprechenden AGB-Klausel von Vodafone „Verstöße gegen wesentliche Grundgedanken der Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuches“ und hält sie für „unwirksam“.

Auch das Prinzip von Leistung und Gegenleistung werde – entgegen der gesetzgeberischen Konzeption – in „unzulässiger Weise weitgehend eingeschränkt“. Denn Vodafone wollte auch Guthaben in unbegrenzter Höhe verfallen lassen. Eine andere Klausel war „hochgradig intransparent“, heißt es im Urteil. Vodafone-Kunden könnten nicht einmal berechnen, unter welchen Bedingungen eigentlich das Guthaben verfällt. Dass sie dann auch noch ganz vom Netz genommen wurden und ohne Handy-Nummer da standen, wollte das Gericht nicht nachvollziehen.

Es ging damit noch einen Schritt weiter als das Oberlandesgericht München. Das hatte, wie berichtet, im Juni dem Betreiber O2 in einem Musterurteil den Verfall von im voraus gezahlten Geldbeträgen verboten. In der Zentrale von Vodafone will man das Düsseldorfer Urteil erst noch gründlich lesen. Sprecherin Marion Stolzenwald wies gestern daraufhin: „Kunden, die auch in der Vergangenheit Restguthaben reklamiert haben, wird der Betrag nach wie vor auf ein deutsches Girokonto überwiesen“.

In diese Kerbe schlägt auch die nordrhein-westfälische Verbraucherzentrale: Wer den Verfall seines Prepaid-Guthabens verhindern will oder bereits verfallene Guthaben erstattet haben möchte, muss das Unter­nehmen anschreiben. Ein Musterbrief kann kostenlos im Internet (www.verbraucherzentrale-nrw.de) heruntergeladen werden, ist aber auch in den Beratungsstellen erhältlich. (pbd)

10 Kommentare zu “Vodafone-Urteil verbietet auch Kartensperrung”

  1. Thomas meint: (24.8.2006 um 17:28) AntwortenReply to this comment

    Werden die Mobilfunkunternehmen jetzt alle einzeln durchgeklagt? Ich hätte da noch ein paar Euro auf einer E-Plus Prepaid-Karte, die demnächst verfallen…

  2. Praktikantenblogger meint: (24.8.2006 um 18:01) AntwortenReply to this comment

    @ 1- Thomas:
    Schaut ganz so aus…

  3. cs meint: (24.8.2006 um 19:51) AntwortenReply to this comment

    hurra.. die karte meiner mutter lief neulich ab. jetzt kann ich bei der hotline doch gleich ganz anders auftreten.

  4. CeKaDo meint: (24.8.2006 um 21:46) AntwortenReply to this comment

    Na dann schauen wir mal, wer dann als Nächstes die Bonitätsprüfung für Prepaidkarten einführt. Oder die Gesundheitsprüfung, weil es ja überwiegend Rentner sind, die Guthaben ansammeln.

    Oder sollten wir vielleicht schon jetzt an die Weitergabe der Guthabendaten an die Finanzämter und JobAgenturen denken?

    Hach, es gibt doch nun so unendlich viele Möglichkeiten, zurück zu schlagen.

    Ich warte nun mal gespannt darauf, was mit meiner Karte, die am 12.10.06 lt. Mitteilung unter *100# abläuft. Oder ob ich gezwungen bin, der Abschaltung vorab oder im Nachhinein zu widersprechen.

  5. Herr Lich meint: (25.8.2006 um 09:36) AntwortenReply to this comment

    Haha,…ein wunderbarer Brief. Ganz großes Kino ist der Punkt 3 der "Gebrauchsanweisung":

    "Schicken Sie diesen Brief an das Unternehmen, nicht an die Verbraucherzentrale"

    :-D

  6. MaxR meint: (25.8.2006 um 12:15) AntwortenReply to this comment

    > Oder sollten wir vielleicht schon jetzt an die Weitergabe
    > der Guthabendaten an die Finanzämter und JobAgenturen denken?
    Interessante Idee: Vor dem Beantragen von Hartz4 noch schnell xtausend Euro aufs PrepaidHandy schaufeln und die dann später rücküberweisen lassen "auf ein deutsches Girokonto".
    Ich bin fest überzeugt, daß die allfälligen Bankauskünfte nicht das Handyguthaben einschließen.

  7. Thomas meint: (25.8.2006 um 16:11) AntwortenReply to this comment

    Eine weitere, mehr als überfällige, richtige Entscheidung.

    In meinem weiteren Bekanntenkreis gibt es mehr als einen Senior, dem (teilweise 2 -3 mal) Guthaben storniert und die Karte abgeschaltet wurde.

    "Ideal für Wenigtelefonierer" – so wurde geworben. Aber wehe man hat von den 15 EUR Startguthaben in 18 Monaten nur 2 oder 3 EUR verbraucht (also wenig telefoniert) – dann war es vorbei mit der Herrlichkeit.

    Gut, dass das ein Ende hat !!

  8. Olaf meint: (27.8.2006 um 15:07) AntwortenReply to this comment

    Wird Zeit, dass auch mal in Sachen Rufnummernportierung geklagt wird. Es ist nämlich unmöglich, z.B. zu Symyo seine Rufnummer zu übernehmen. Ich bin zur zeit E+ Vertragskunde und würde gerne wechseln. Aber ohne Portierung? Keine Chance…meine Nummer ist mir schon wichtig.

  9. Florian meint: (29.8.2006 um 10:54) AntwortenReply to this comment

    Was wird wenn die eigene Rufnummer, z.B. bei Simyo, bereits wieder vergeben wurde (da gesperrt). Kann ich die dann einklagen? hehe

  10. Claudia meint: (20.2.2008 um 10:18) AntwortenReply to this comment

    Immoment gehts aber in der branche drunter und drüber es wird echt wegen jedem bsiche geklagt über andere und und udn jeder versucht nur noch das beste für sich raus zu holen und guckt gar nicht was dadurch alles angerichtet wird!!

Kommentar schreiben

Zulässige HTML-Tags:
Fett: <b> - Kursiv: <i> - Zitat: <blockquote>

Powered by WordPress - Impressum - Google+