25.8.2006

Siehe ist nicht beigefügt

Nach langem Warten ist es also da, ein Strafurteil des Amtsgerichts. Aus dem Eingangsstempel der Geschäftsstelle ergibt sich, dass das Urteil fünfeinhalb Monate zu spät geschrieben worden ist (§ 275 Strafprozessordnung).

Grundsätzlich ist das Urteil deshalb in der Revision aufzuheben. Das scheint auch der Richter gemerkt zu haben, denn auf der ersten Seite des Urteils steht ein handschriftlicher Vermerk:

Zur Überschreitung der Urteilsabsetzungsfrist siehe Bl. 121.

Ich nehme an, dass sich dort eine mehr oder weniger wortreiche Erklärung findet, warum es unmöglich war, das Urteil innerhalb der Höchstfrist von fünf Wochen zu schreiben. (Mir fallen zwar keine Gründe ein, da ich den Richter in der Zeit wiederholt gesehen habe, aber man soll ja die Phantasie von Juristen nicht unterschätzen.)

Die Frage ist aber, wieso mir der erhellende Vermerk nicht gleich mit übersandt worden ist. Auf der Geschäftsstelle ist leider partout niemand zu erreichen, der für mich einen Blick in die Akte werfen könnte. Jetzt darf ich erneut an das Gericht schreiben und um eine Kopie des Dokuments bitten. Oder gleich erneute Akteneinsicht beantragen. Meine Lust, die bereits eingelegte Berufung nicht auf eine Revision umzustellen und das Urteil sicher kassieren zu lassen, hebt das sicherlich nicht. Und beim Gericht trägt solch zusätzlicher Aufwand bestimmt auch nicht dazu bei, dass es insgesamt zügiger geht.

11 Kommentare zu “Siehe ist nicht beigefügt”

  1. dasca meint: (25.8.2006 um 12:20) AntwortenReply to this comment

    was ist eigentlich, wenn eine ziemlich geringe strafe nicht binnen der frist als urteil eintrifft?
    führt das grundsätzlich zur revision, wenn der richter das längeere abfassen nicht begründet, oder nur wenn der anwalt das haben möchte?

  2. Udo Vetter meint: (25.8.2006 um 12:24) AntwortenReply to this comment

    Der Angeklagte muss was machen, sonst wird das Urteil rechtskräftig. Die Überschreitung der Frist spielt dann keine Rolle mehr.

  3. n.n. meint: (25.8.2006 um 13:11) AntwortenReply to this comment

    mhm, wenn die akte nach absetzung des urteils erst auf blatt 121 angelangt ist, klingt das nicht gerade nach einem umfangsverfahren …

  4. @3 meint: (25.8.2006 um 14:18) AntwortenReply to this comment

    Ich dachte bisher immer, lediglich Hundehaufen wurden abgesetzt…

  5. Flo meint: (25.8.2006 um 14:23) AntwortenReply to this comment

    Dann finden sich in deiner Steuererklärung alljährlich Hundehaufen? Das ist etwas bedenklich.

  6. Andre Heinrichs meint: (25.8.2006 um 15:24) AntwortenReply to this comment

    Kannst Du7 denn ausschließen, dass der handschriftliche Vermerk als Teaser gedacht ist? ;-)

    Irgendwie geht die Referenz auf Hundehaufen in die Leere, wahrscheinlich, weil der betreffende Kommentar gelöscht wurde.

  7. Mike meint: (25.8.2006 um 15:32) AntwortenReply to this comment

    Bitte poste dann in 5 Wochen den handschriftlicher Vermerk
    von Bl. 121. (bin schon sehr gespannt, vielleicht ergiebt sich eine eigene Rubrik "Kreatives Schreiben im öffentlichen Dienst")

  8. @6 meint: (25.8.2006 um 15:55) AntwortenReply to this comment

    Nein, es geht um das schöne Verb "absetzen", das sich mir bisher nur in Verbindung mit Hundehaufen anbot. Aber hier scheinen auch Leute ihre Steuererklärung abzusetzen. Ich persönlich gebe meine Steuererklärung ab (im ganz traditionellen Sinn von "hintragen"… off topic, pretty much…)

  9. Flo meint: (25.8.2006 um 16:30) AntwortenReply to this comment

    Nein, _in_ der Steuererklärung setze ich ab. So ungewöhnlich ist der Ausdruck "von der Steuer absetzen" doch auch wieder nicht ;-)

    Abgesehen davon setze ich auch in KFBs gerne mal Gebühren ab, die ungerechtfertigterweise beantragt wurden. Aber das sollte ich in einem RA-Blog vielleicht besser nicht erwähnen *flücht*

  10. ghjkl_ meint: (25.8.2006 um 16:53) AntwortenReply to this comment

    Offt.
    http://blog.juracity.de/2006-08-25/landgericht-hielbronn-verunglimpfung-von-angehoerigen-im-internet-ist-unzulaessig.html

    jetzt ist da ein urteil gefällt wurden;
    darüber hattest (udo) berichtet. vor einiger zeit.

  11. ghjkl_** meint: (25.8.2006 um 16:55) AntwortenReply to this comment

    jenau
    fischerfratze.de

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