Lieber nackt als betandwin
Weil er beim Joggen ein T-Shirt trug, bekam ein Dortmunder Ärger mit der Polizei. Es handelte sich natürlich nicht um ein x-beliebiges Shirt. Sondern eines mit Reklame für den Sportwettenanbieter betandwin (bwin). Die Beamten forderten den Jogger auf, das T-Shirt auszuziehen. Letztlich durfte er es aber doch anbehalten und nach Hause laufen, berichtet das Nachrichtenportal der Ruhr Nachrichten.
Die Polizei beharrt nach dem Bericht darauf, die Beamten hätten nur ihre Pflicht getan, indem sie “Werbung” für private Sportwetten unterbunden hätten. Die Zweifel des zitierten Staatsanwalts scheinen mir nachvollziehbarer. Der hält es für höchst fraglich, ob ein privat getragenes T-Shirt von betandwin illegal ist. Ich auch.
Da bin ich ja wirklich froh, dass ich bei der Fußballweltmeisterschaft nicht das Internetangebot eines privaten Sportwettenanbeiters genutzt und etwas gezockt habe. Ansonsten wäre ich möglicherweise sehr zufrieden gewesen mit dem Angebot und der korrekten Abwicklung. Nicht auszudenken, wenn ich dann auch hier darüber schreiben würde. Dann käme womöglich die Polizei und würde das staatliche Wettmonopol aber so was von drastisch verteidigen, und sei es gegen so unwesentliche Rechtsgüter wie die allgemeine Handlungsfreiheit und das Recht, seine Meinung zu sagen.
Leider kann ich das alles jetzt nicht zu Ende denken.
Allesio ruft an.
(Link gefunden bei Indiskretion Ehrensache)
völlig unglaublich. das ist noch lächerlicher als die "nazis-raus"-buttons.
das erinnert mich fatal an die schulzeit, wo auch einige lehrer meinten, einem vorschreiben zu dürfen, was man für t-shirts tragen darf (aber bitte jetzt mal nicht direkt an indizierte dinge oder gar strafbares denken!)
Aber wo ist denn da die Rechtsgrundlage? Als Privatperson kann ich doch mit Werbung ausländischer Unternehmen herumlaufen, auch wenn diese im Inland verboten sind.
Dann möchte ich mal die Reaktion der Beamten sehen, wenn der Mann durch nacktes Nachhauselaufen erkrankt wäre.
Wer ist Allesio?
Ich finde es viiiieeeel interessanter, dass auf der Website bundesliga.de (Betreiber: DFL Deutsche Fußball-Liga GmbH, eine Firma des DFB) allein schon auf der Startseite die Werbung von bwin.de platziert ist! Und auf fast allen Unterseiten, die sich mit der Bundesliga und der 2. Bundesliga beschäftigen, ist die Werbung auch zu finden!
Ein Schelm, wer Böses dabei denkt … ;)
@2: Er hätte es ja linksrum anziehen können (oder gibt es schon ein Gesetz dagegen?)
Auf welcher Rechtsgrundlage meinten die Polizisten denn, berechtigt zu sein, dem Bürger das Tragen seines T-Shirts verbieten zu können? Wenn ich mich nicht irre, sind zwar einige Symbole verboten, aber mir wäre neu, dass der Name eines Wettanbieters auf dieser Liste steht. Wie war das doch mit dem unwichtigen Artikel 5 des Grundgesetzes?
Unfassbar! Übereifrige Streifenhörnchen, ähem, Polizeibeamte, die ein bißchen den Sheriff raushängen lassen müssen, sind schon unangenehm genug. Daß sie nun aber auch noch bar jeder Rechtsgrundlage ihre Minderwertigkeitskomplexe an anderen Leuten auslassen, ist neu. Müssen die eigentlich gar nix lernen, bevor sie auf die Allgemeinheit losgelassen werden?
Oder sind die Nachwuchsprobleme der Polizei inzwischen tatsächlich so groß, daß (fast) alle genommen werden, die sich bewerben?
Mich hätte es ja mehr interessiert, was gewesen wäre, hätte es sich um eine JoggerIN gehandelt. Dienstaufsichtsbeschwerde und gleich noch was bzgl sexual harassment dazu? BTW wo bekomme ich so'n T-Shirt….? :-)
Allesio? Der aus dem Cafe King?
@ #4: Die DFL hat ihren Sitz in Frankfurt und ist vom Werbeverbot in NRW deshalb nicht direkt betroffen.
hach, was haben unsere Bayern da nur wieder angefangen .. die trottel: da sperren sie einen Haufe wettbüros und nachher beschweren sie sich über schlechte wirtschaftliche werte .. und der vorwand: die Leute vor Spielsucht zu schützen ….
klingt für mich ein bisserl wie Wettgleichschaltung oder entartete Wetten …
Der Polizeibeamten hätte vorher müssen prüfen, ob die Firma überhaupt noch Sportwetten anbietet. Das hat der Polizeibeamte aber nicht getan. Damit hat er gegen das Verhältnismäßigkeitsgebot verstoßen. Diese Anordnung war somit rechtswidrig.
Kommentar gelöscht, hat nichts mit dem Thema zu tun.
@10: Die Konzession wurde doch gar nicht in NRW entzogen, sondern in einem ostdeutschen Bundesland, ich meine es war Sachsen. Dabei streiten sich gewisse Herrschaften, ob die Folgen nun bundesweit gelten oder nicht.
Es war Sachsen, siehe: http://www.diepresse.com/Artikel.aspx?channel=e&ressort=eo&id=580399
Übrigens, das "Verbot" gilt derzeit gar nicht, da Einspruch eingelegt wurde.
Es geht ja auch nicht um den Lizenzentzug in Sachsen, sondern um das Werbeverbot in NRW und Bremen. (Ob in noch mehr Bundesländern ein Werbeverbot besteht, weiß ich nicht. Mag sein.)
Doch, genau um den Lizenzentzug in Sachsen geht es. Das Land Sachsen hat die Lizenz entuogen, die noch unter DDR-Recht erteilt wurde. Das würde wohl zur Folge haben, dass betandwin (neu bwin) ohne Lizenz wäre. Dann aber wäre es unerlaubtes Glücksspiel und dafür darf nirgends (in keinem Bundesland) geworben werden. Es gibt kein Bundesland-spezifisches Werbeverbot.
Nun hat betandwin aber Widerspruch eingelegt, der entfaltet nun ersteinmal seine aufschiebende Wirkung, sprich der Entzug der Lizenz kann derzeit nicht durchgesetzt werden, bis das Verwaltungsgericht Dresden entschieden hat.
Folglich ist betandwin weiterhin in Besitz einer gültigen Lizenz und dann darf für betandwin natürlich auch geworben werden.
Selbst wenn die Lizenz nun entzogen wäre – bedeutet das tragen eines T-Shirts, eine Marke zu bewerben? Habe ich nicht das Recht, auf meinem Shirt stehen zu haben, was ich will (ausgenommen jetzt mal Swastika usw.)?
Viel interessanter ist doch, dass man gestern Abend bei der Fernsehübertragung von den Weltreiterspielen aus Aachen (ja, auch NRW) dauernd Werbebanden von bwin gesehen hat. Irgendwie wird da mit verschiedenen Massstäben gearbeitet.
@19: Bwin-Werbung kann man derzeit nicht verbieten.
Gut, weder bin ich Jurist noch verfolge ich die Sache intensiv. Kann mir mal jemand erklären, warum dann Borussia Dortmund und Werder Bremen aufgrund von Werbeverboten, die (in meßbarem zeitlichen Abstand) die jeweiligen Länder erlassen haben, das Werben für bwin verboten wurde? Oder dürfen die jetzt wieder dafür werben. In Niedersachsen war es beispielsweise definitiv nie verboten, dafür zu werben.
Ich habe mir gerade mal bei Wikipedia den Artikel über bwin durchgelesen: http://de.wikipedia.org/wiki/Betandwin
Anscheinend ist die Lizenz in Sachsen erst vor zwei Wochen entzogen worden. Wenn dem so ist, können die Werbeverbote überhaupt nichts mit dem Lizenzentzug zu tun haben, denn diese wurden ja schon Wochen vorher ausgesprochen.
Finde den Satz im Artikel klasse: "Pupsen auf der Straße verboten. Weil es gegen das Emissionsschutzgesetz verstößt."
@21 und 22: Wenn Du Dir die Mühe machst, wirst Du feststellen, dass das alles auf den Lizenzentzug zurückzuführen ist. Es sind sind zahlreiche Vereine betroffen, die sich alle in verschiedensten Bundesländern mit mehr und weniger Erfolg dagegen wehren, nicht mehr für betandwin werben zu dürfen. Die Karten sind aber spätestens seit letzter Woche neu gemischt, eben weil betandwin Widerspruch eingelegt hat. All das ergibt sich aus zahlreichen Presseartikeln und es ist müßig, dass hier nochmals und nochmals zu erläutern. Ich habe es ja oben bereits versucht, was Dir offensichtlich nicht genügt.
@21 und 22: In der Tat wurde wohl schon vor dem Lizenzentzug versucht, Werbung für betandwin zu untersagen. Begründet wird das damit, dass Werbung für (private) Wettanbieter verboten sei. Diese Begründung scheint mir jedoch mehr als fraglich.
Dirk… dafür. das du dich hier so engagierst… bist du recht schlecht informiert…
Die Werbeverbote hängen mit dem Urtel des BVerfG zusammen, wie wohl auch der mittlerweile erfolgte Lizenzentzug…
Aber Nein, der Lizenzentzug ist nicht der Startpunkt dieser Entwicklung gewesen…. schließlich erfolgte er erst am 10.8.. die angesprochene Entscheidung des BVerG ist vom 28.3. :
http://www.bundesverfassungsgericht.de/pressemitteilungen/bvg06-025.html
Die folgenden Werbeverbote waren dann auch eher im Zusammenhang mit dem Urteil.
Anders ausgedrückt.. selbst mit Lizenz in Sachsen konnten die anderen Bundesländer die Werbung verbieten.. in Anbetracht der Auflagen des BVerfG erscheint mir das sogar geboten…
Was sicher nichts daran ändert, dass der Gesetzgeber gefordert ist… sagt ja auch das BVerfG…
"selbst mit Lizenz in Sachsen konnten die anderen Bundesländer die Werbung verbieten.."
Ach so, dann darf die westdeutsche Lotterie GmbH & Co OHG auch nicht außerhalb von NRW werben?
Ich lach mich weg! Das ist so eine dermaßen schlechte Scheinheiligkeit, die auf dem Sportwettenmarkt an den Tag gelegt wird…
zumindest könntne die anderen Bundesländer es verbieten, insbesondere wenn es dafür Indikationen gibt…
Bei gneauer Betrachtung werben die jeweilgen Lottogesellschaften aber ohehin jeweils in ihrem jeweilgen Wirkungsbereich.
Auch wird auffallen, dass es neben Parallelen auch Unterschiede zwischen Lottoerien und Sportwetten gibt.
Kleiner Hinweis an alle die sich ob der Unterscheidung nach Bundesländern wundern: JA, die BUNDESrepublik Deutschland ist ein föderaler Staat.
Schon vor dem Verbot von bwin durch das sächsische Innenministerium wurde versucht, die Werbung für bwin in anderen Bundesländern zu verbieten. Dabei wurde argumentiert, dass bwin eine Lizenz nur in Sachsen genießt, in anderen Bundesländern also ein nichtgenehmigtes Glücksspiel darstellt. Die Rspr. ist dabei sehr zersplittert: Bei einigen Gerichten konnte sich diese Ansicht durchsetzen, bei anderen setzte sich die Meinung durch, nach der es auch bspw. in Bremen nicht illegal sein kann, für ein Unternehmen zu werben, was in Sachsen genehmigt ist.
@28 (Herr Jan): Kleiner Fehler in ihrem Text … es muss richtig heißen: "JA, die BANANENrepublik Deutschland ist ein föderaler Staat – aber nur bis Stoiber an die Macht kommt!" – dann stimmt´s! ;)
"Bei gneauer Betrachtung werben die jeweilgen Lottogesellschaften aber ohehin jeweils in ihrem jeweilgen Wirkungsbereich."
Jojo, ich habe – in NRW sitzend – wirklich enorme Probleme, die Werbung von Lotto Sachsen oder Lotto Hamburg oder einer sonstigen nicht NRW-Gesellschaft im Internet aufzurufen und anzuschauen…
@29: Im Angesicht des Wortlauts von Art. 19 Einigungsvertrag scheint mir die letztgenannte Auffassung die sinnvolle Lösung zu sein. (dort findet sich *keinerlei* Beschränkung hinsichtlich der Wirksamkeit von (rechtmäßigen!) VAen aus DDR-Zeiten.
@Herr Jan, jein, es gibt einige Anweisungen, Werbung zu unterlassen, die erst auf dem Lizenzentzug beruhen. Das sind auch die einzigen nachvollziehbaren. Dass es solche Anweisungen auch vorher gab, war mir bis vorhin nicht bekannt (soweit bin ich schlecht informiert).
ABER: (Korrigieren Sie mich, wenn ich falsch liege) Das BVerfG hat das Verbot von Sportwetten ohne Lizenz bestätigt und bestätigt, dass der Staat nicht verpflichtet ist, weitere Lizenzen zu erteilen. Das BVerfG hat nicht entschieden, dass private Sportwetten illegal sind. Es hat auch nicht entschieden, dass der Staat Lizenzen ohne weiteren Grund zurückziehen darf. Selbst mit Grund ist das aufgrund der Grundrechte und des Vertrauensschutzes gar nicht so einfach möglich.
Werbung für private Sportwettanbieter kann aber selbst erst dann illegal sein, wenn der Sportwettanbieter keine das Spiel legalisierende Lizenz hat. Von daher ist es unlogisch eine Werbung verbieten zu wollen, ohne dass man die Lizenz selbst entzieht.
Dr. D'Alessio?
Der Kollege von Dr. Melfi?
@ 32: An den derzeitigen Diskussionen und Gerichtsentscheidungen ist vieles unlogisch. Und ich würde auch nie behaupten, das alles zu verstehen.
Und ich würde viel darauf wetten, dass die EU da im Zweifel durchgreift und dafür sorgt, dass es bald kein staatliches Wettmonopol mehr gibt. Ich denke Oddset schießt sich mit dem derzeitigen Theater in dem Bereich ins eigene Knie. Dadurch kommt das in Brüssel doch erst auf die Agenda.
Aber anscheinend brauchen wir die EU auch nicht immer. Denn das Kartellamt war schneller:
http://www.spiegel.de/wirtschaft/0,1518,433835,00.html
@34: es ist AFAIK schon seit längerer Zeit (seit 04.04.2006) ein Vertragsverletzungsverfahren der EU gegen die Bundesrepublik wegen ihres Verhaltens im Sportwettenmarkt eingeleitet: http://www.isa-casinos.de/articles/12388.html
Da braucht das staatliche Monopol in Sachen Sportwetten "nur" so weiterzumachen, wie bislang… :-)
Einen vergleichbaren Fall gab es hier in Sachsen, wo ein Jugendlicher ein FDJ-Hemd trug und Ärger mit übereifrigen Beamten bekam. Allerdings ist dort die Rechtslage ähnlich verwirrend. Während die ehemalige westdeutsche FDJ schon 1951 verboten wurde (und die entsprechenden Symbole), gilt das für die Ost-FDJ nicht. Das ganze wird dadurch noch komplizierter, dass die Symbole identisch sind.
naja man kann es sich vielleicht noch eingehen lassen, in einzelnen Ländern Wetten zu verbieten. aber es geht mittlerweile so weit, dass Werder Bremen mit bwin spielen darf, 1860 München nicht. und das in der 1. und 2.Bundesliga, die absolut gar nichts mehr mit Länderunterschieden zu tu haben können.
Bis heute (19.09.2006) wirbt die Universität Münster in der Rechtswissenschaftlichen Fakultät mit Aushängen und Flyern für bwin. Ob man da mal das Ordnungsamt einschalten sollte? Leider wandert dann das Ordnungsgeld von einem staatlichen Töpfchen ins andere. Da nimmt sich die Staatsmacht doch lieber eine paar Hobbysportler vor. Unserem Verein wurde unter Androhung von Zwangsgeld die Trikotwerbung jedenfall vond er Bezirksregierung untersagt.