Gericht bestätigt Kleiderregeln für Anwälte
Das Verwaltungsgericht Berlin hält es für rechtmäßig, dass den Anwälten in der Stadt Kleidungsvorschriften gemacht werden. Anwälte sollen demnach nicht nur eine Robe tragen, sondern auch ein weißes Hemd und eine weiße Krawatte. Jedenfalls müssen Hemd und Krawatte aber in unauffälligen Farben gehalten sein.
Ein Anwalt hatte gegen die Kleidervorschrift geklagt. Unter anderem mit der Begründung, vor Gerichten seien bunte Hemden und Krawatten längst üblich. Das Verwaltungsgericht meint jedoch, das Tragen unangemessener Kleidungsstücke könne die Robe und damit mittelbar das Verfahren abwerten.
Nun ja. Jedenfalls sollte man fairerweise darauf hinweisen, dass die angegriffene Vorschrift schon vom Wortlaut her keine Verpflichtung begründet. Verbindlich ist sie lediglich für Richter, Staatsanwälte und andere Justizbedienstete. Rechtsanwälte “sollen” sich lediglich daran halten.
Näheres in der Pressemitteilung des Verwaltungsgerichts.
(Link gefunden bei Recht und Alltag)
Seid froh, wenn Ihr von rosa Consultant-Hemden verschont bleibt!
Die Kleidungsvorschriften regeln das Tragen einer "Amtstracht" und gehen für Rechtsanwälte, die kein Amt ausüben, ins Leere. Daher spricht § 20 der Berufsordnung der Rechtsanwälte auch richtigerweise von "Berufstracht".
"das Tragen unangemessener Kleidungsstücke .." ob damit wohl "zu gross oder zu klein" gemeint ist?
Mehr Schein als Sein …
Was erhofft man sich von weissen Krawatten? Seriosität? Also für mich kommen weisse Krawatten eher Porno-Style rüber…
Da schau mal einer über See nach England!
Perrücke bleibt euch doch erspart! *grins*
@M. 1: Was ist denn gegen rosa Hemden einzuwenden? Echte Männer können ruhig – ganz klassisch – rosa tragen, nur nicht pink, flieder, malve, zart-lila oder apricot.
Oder gehören Sie auch zu den Männern, die nur fünf Farben kennen?
@6: Ich kenne eigentlich nur schwarz und grau in verschiedenen Nuancen. Dunkelblau ist das höchste an Farbvielfalt, was ich mir gönne. Aber pinkfarbene Consultant-Hemden kann ich einfach nicht mehr sehen. Besonders schlimm sind die legeren mit dem hochgestärkten Kragen.
Rechtsanwälte “sollen” sich lediglich daran halten.
Gilt da nicht die Faustregel Soll ist muss wenn kann?
das ist vielleicht das einzige privileg was den anwälten noch bleibt, wenn erstmal das rechtsberatungsgesetz abgeschafft wurde..*gg*
Eine völlig richtige und ungemein wichtige Entscheidung. Richter, Staatsanwälte udn Rechtsanwälte erlangen ihre fachliche Eignung einzig und allein durch die Bekleidung. Gut, dass das einmal klar gestellt wird. Bleibt zu hoffen, dass sich das Verwaltungsgericht demnächst auch zu Details bezüglich angemessener Strümpfe sowie Farbe und Schnitt der Unterwäsche äußert, weil sich hier sonst eine dem Rechtsstaat jedenfalls abträgliche Regelungslücke auftut.
Wo ist eigentlich die Ermächtigungsgrundlage für die Senatsverwaltung, solches zu beschließen?
Ich frage vor dem Hintergrund, dass die Gerichtsverfassung in die konkurrierende Zuständigkeit (Art. 74 I, 1) fällt, die Senatsverwaltung für Justiz kein Parlament ist und es zuhauf Bundesrechtliche Regelungen in dem Bereich der Gerichtsverfassung gibt. Darüberhinaus ergibt sich die Pflicht zur Robe auch aus dem Berufsrecht – und diese Regelung ist nach meiner Auffassung abschliessend.