28.8.2006

Heise-Urteil: Meinungsfreiheit geht vor

Das Urteil des Oberlandesgerichts Hamburg zum Heise-Forum liegt jetzt schriftlich vor (PDF).

Das Gericht zieht die Rechtsprechung zu Livesendungen heran und entscheidet sich für die Meinungsfreiheit:

In Anlehnung an diese Grundsätze gilt für ein Internetforum, bei dessen Nutzung nicht einmal der Eindruck erweckt wird, der Beitrag gebe die Meinung des Forumsbetreibers wieder, dass schon im Hinblick auf die garantierte Freiheit der Meinungsäußerung auch eine Haftung als Störer im Regelfall nicht in Betracht kommt, soweit lediglich der Vorgang des Einstellens des Beitrags durch Dritte in Frage steht. Soweit nicht der Forenbetreiber durch sein eigenes Verhalten Rechtsverletzungen durch die Nutzer provoziert, sind ihm diese nicht zuzurechnen.

Auch eine generelle Überwachungspflicht für die Beiträge will der Senat “ohne konkreten Anlass” eher nicht annehmen. Allerdings bejaht das Oberlandesgericht eine Überwachungspflicht für den Fall, dass der Betreiber Rechtsverletzungen selbst “provoziert” hat oder auf diese hingewiesen wurde. Diese Überwachungspflicht erstreckt sich dann aber auch nur auf die Foren (gemeint sind wohl die Threads), in denen mit weiteren Rechtsverletzungen zu rechnen ist.

Insgesamt ergibt sich also folgende Abstufung:

1. Forenbetreiber haften nicht für Kommentare, sofern klar ist, dass die Kommentare von Dritten stammen und nicht unbedingt die Meinung des Forenbetreibers wiedergeben.

2. Forenbetreiber müssen die Kommentare nicht vorsorglich kontrollieren, es sei denn, sie haben rechtswidrige Äußerungen “provoziert”.

3. Werden rechtswidrige Äußerungen beanstandet, muss der Forenbetreiber künftig von sich aus kontrollieren, ob es zu erneuten Verstößen kommt.

13 Kommentare zu “Heise-Urteil: Meinungsfreiheit geht vor”

  1. ben meint: (28.8.2006 um 21:23) AntwortenReply to this comment

    Ist Meinungs- und Redefreiheit nicht ein Grundrecht?

  2. A. John meint: (28.8.2006 um 21:46) AntwortenReply to this comment

    IMO unterscheidet sich das Urteil nur unwesentlich von Buskes Unrechtsurteil. Es klingt lediglich infolge einer semantischen Weichspülung etwas weniger spektakulär.
    Von seiner Brisanz hat es aber nichts verloren, genügt doch ein einziger Hinweis auf ein (evt. von einem Strohmann eingestelltes) rechtswidriges Posting, um den Forenbetreiber in die Situation zu bringen, in der auch Buske ihn haben will.
    Um die Wiederholungsgefahr zu beseitigen, muß der Betreiber ab dem ersten Hinweis auf der Lauer liegen und rechtssicher entscheiden, ob ein kritisches Posting nur "normal" oder erheblich rechtsverletzend ist.
    Besonders die Ausführungen unter 2. bb halte ich für so diffus, daß der Interpretationsspielraum hier mehr Fragen aufwirft, als das Urteil beantwortet. (Ein Schelm, wer böses dabei denkt).

    Gruß A. John

  3. Sanníe meint: (28.8.2006 um 21:47) AntwortenReply to this comment

    @Ben
    Das wurde doch hier auch überhaupt nicht in Zweifel gezogen.

    Für mich höchst ärgerlich, daß die Richterin zwar behauptete, gut vorbereitet zu sein, tatsächlich aber das Heise-Forum noch nie aufgerufen hatte, und Foren von Threads nicht zu unterscheiden wußte, obwohl diese Begrifflichkeiten für das Urteil ja durchaus eine Rolle spielen!

    Jemand, der ein solch wichtiges Urteil zu fällen hat, muß sich auf dem Gebiet auch auskennen. Ich finds erschütternd, denn das hätte gut auch anders ausgehen können.

    Warum das Gericht sich außerdem die Formulierung vom provozierenden Forenbetreiber zu eigen gemacht hat, ist mir auch unklar. Der Artikel, um den es hier eigentlich ging, hat jedenfalls schlicht erklärt, wie Dolzers Dialer funktioniert. Wenn es danach ginge, dann wären die Kommentare unter jedem zweiten Blogposting abmahnbar. Da kommt noch was.

  4. Sanníe meint: (28.8.2006 um 22:08) AntwortenReply to this comment

    Zusätzlich finde ich es bemerkenswert, daß der Antrag mal eben eingeschränkt werden kann von der Überwachung aller heise-Foren auf nunmehr ein einziges, siehe letzter Absatz der Urteilbegründung.

    Hätte der Berufung nicht so eigentlich stattgegeben werden müssen? Und warum muß Heise dann die Kosten tragen?

  5. A. John meint: (28.8.2006 um 22:12) AntwortenReply to this comment

    @5: [Jemand, der ein solch wichtiges Urteil zu fällen hat, muß sich auf dem Gebiet auch auskennen.]
    Das sogar ein Obergericht offenbar keine Ahnung hat worüber es urteilt, ist zwar fatal, aber gerade in Sachen neue Medien kein Einzelfall. (Obwohl es langsam besser wird).
    Ich bin aber der festen Überzeugung, das die Urteile der Hamburger Gerichtsbarkeit in Sachen Presse- und Meinungsfreiheit politisch / ideologisch motiviert sind. Richter sind nämlich keineswegs unabhängig, wenn ihnen ihre Karriere etwas bedeutet.

    Gruß A. John

  6. /DSSM1 meint: (29.8.2006 um 02:45) AntwortenReply to this comment

    @sanníe
    Für mich höchst ärgerlich, daß die Richterin zwar behauptete, gut vorbereitet zu sein, tatsächlich aber das Heise-Forum noch nie aufgerufen hatte

    Und was wäre gewesen, wenn sie sich diese Foren angesehen hätte? Wäre damit nicht die Wahrscheinlichkeit gestiegen, das Buske-Urteil voll (auch in den Gründen) zu bestätigen? Ist ja nicht so, dass sich bei Heise im Forum der katholische Kirchenkreis trifft …

  7. Cator meint: (29.8.2006 um 04:29) AntwortenReply to this comment

    >> 2. Forenbetreiber müssen die Kommentare nicht vorsorglich kontrollieren, es sei denn, sie haben rechtswidrige Äußerungen “provoziert”.

  8. Cator meint: (29.8.2006 um 04:33) AntwortenReply to this comment

    Achja, spitze Klammern gehen hier ja nicht.. Nochmal:
    Was ist dann provoziert? Wenn Telepolis einen Artikel über Israel veröffentlicht? Da sind gesperrte Beiträge fast vorprogrammiert…

    Ich sehe immernoch die Gefahr, daß Diskussionen zu brisanten Themen vom Forenbetreiber unterbunden werden.

  9. blacky meint: (29.8.2006 um 10:00) AntwortenReply to this comment

    Mal eine blöde Frage: Nehmen wir an, daß ich nun ein solches Forum betreibe und dann in irgendeinem Thread wer-auch-immer was anstößiges veröffentlicht. Ich werde von einem Rechteinhaber darauf hingewiesen und entsorge den Kram.

    Wieviel von diesem Forum muß ich nun überwachen? Alles? Und wie lange? für immer? Sollte für beides "Ja" gelten, unterscheidet sich das Urteil nahezu gar nicht vom ursprünglichen, gegen das Heise Berufung eingelegt hat.

  10. Christoph meint: (29.8.2006 um 23:24) AntwortenReply to this comment

    @11 Das frage ich mich auch gerade. Ab wenn kann man denn davon ausgehen, dass eine Überwachung nicht mehr nötig ist?

    Ansonsten kann ich mich nur freuen, dass das Gericht in diese vernünftige Richtung entschieden hat. Auch wenn ich dennoch kein Forum eröffnen werde, dazu fehlt mir einfach das Thema ;)

  11. Hermann Schuermann meint: (2.9.2006 um 07:29) AntwortenReply to this comment

    Hi.
    Meines Wissens kann der Forenbetreiber sehr wohl immer noch
    verantwortilch gemacht werden, wenn in dem Forum in der Vergangenheit des öfteren beleidigende und diffamierende
    Beiträge verfasst wurden, was im Heise-Forum nun öfter
    geschehen ist. Ich bin regelmässiger Besuche desselbigen..:)

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