Bartels beugt sein Haupt
Marcel Bartels unterwirft sich Bundesumweltminister Sigmar Gabriel (PDF).
Das hat er ganz nett gemacht.
Nachtrag: Die Reporterin eines Printmediums hat mich gerade um eine Einschätzung gebeten. Jetzt ruft sie gleich Herrn Gabriel an.
Zum Thema: Sigmar Gabriel will nicht zu den Nutten
feige?
gewitzt?
Der Vorwurf der Feigheit wird nur zu gerne von denen aufgebracht, die sich selbst dem Druck nie stellen müssen …
Das war ein voller PR-Erfolg Herr Gabriel ;-)
Das Bild ist noch immer im Netz (nein nicht beim Bartels) verfügbar und die Zahl derer, die danach suchen, sicher enorm gestiegen :-)
Wer die Unterlassungserklärung als feige ansieht, hat es einfach nicht gelesen. Ich glaube, unser rundes Umweltministerchen wird sich in Zukunft zweimal überlegen, bevor er rechtliche Schritte einleitet.
Es geht nichts über eine interessierte Öffentlichkeit :-)
Wie schön, wenn Politiker uns ein Vorbild sein wollen. Anstatt mit dem Betroffenen das Gespräch zu suchen, wird ein Anwalt auf den Bürger angesetzt. Sieht so das solidarische Miteinander in der SPD aus?
@4:
Auch bei M. Bartels ist dieses Bild noch online. Jedoch die leicht veränderte Version von J. Scholz mit der neuen Bildunterschrift “Ich will auch zu den Bloggern, Herr von Matt”.
Grüße!
P. S.: Warum erzählt mir eigentlich diese Website gleich dreimal hintereinander, dass ich nur alle 15 Sekunden einen Beitrag veröffentlichen kann, obwohl ich heute noch gar nichts geschrieben habe ?!?
P. P. S.: Aber ich bleibe locker ;-)
"Das hat er ganz nett gemacht"
…Übung macht den Meister
Aber Spass beiseite: Taktisch und fachlich nicht zu beanstanden, und mit genau den Nebensätzen, die beim Empfänger wahrscheinlich einen akuten Fall von Katzenallergie hervorrufen.
Schönes Detail: "Mein Zeichen: Pop ./. www -1"
Es ist keine Schande und auch keine Feigheit, sich zur Vermeidung eines überflüssigen Rechtsstreits zur Unterlassung von etwas zu verpflichten, was man sowieso nicht vorhat zu tun.
Und was Herrn Gabriel angeht, so scheint er mit seinem Kampf ums Recht die Internationale ("Das Recht wie Glut im Kraterherde nun mit Macht zum Durchbruch dringt…") etwas eigenwillig zu interpretieren.
feige ist und bleibt feige.
viadrina.euv-frankfurt-o....nationale/de/internat.htm
@ aswa: Sie werfen Anderen Feigheit vor, schreiben aber selbst anonym.
Noch effektiver kann man sich kaum bloßstellen.
Die rein vorsorgliche Abgabe einer zudem noch auflösend bedingten U-Erklärung ist alles andere als feige (alleine schon, weil im Falle einer Wiederholung die Geltendmachung einer Vertragsstrafe droht).
Ich kenne Anwaltskollegen, die U-Erklärungen als Bedingungsfeindlich ansehen. :-/
Das ist wirklich 1a! Respekt an Marcel Barthel, soviel Witz in so einer "ernsten" Angelegenheit.
Herr Gabriel hat sich damit garantiert nur Freunde gemacht!
Wie schon einige anmerken, ist die von M.B. gewählte Lösung keineswegs feige. Der Unterlassungsanspruch wird durch die Verpflichtungserklärung beseitigt. Jetzt muss sich Genosse Gabriel halt entscheiden, ob er seine Anwaltskosten beim Genossen Bartels einklagt.
Also unsere Genossen der Oberschicht haben es mit dem Internet noch nicht so ganz verstanden, schade eigentlich.
Herr Bartels schent das ganze als eine Übung darin zu sehen ob man mit einem Floret ein Duell gegen ein Breitschwert gewinnen kann. Ich kann da nur sagen Respekt !
Sehr schön auch das Katzencontent-Logo im Brief an die Anwältin…
Respeeekt, Marcel.
Jetzt kommt als nächstes die versuchte Körperverletzung. :-)
Ick liech am Boden *grööhl*. Das geschmacklose Foto? Das Foto an sich ist nicht geschmacklos, nur zusammen mit der Unterschrift.Und beim wiederholten Lesen findet man immer mehr nette Passagen dieser Art. Nett, sehr nett. Respekt, auch von mir.
@Dominik Boecker (13)
Die Kausel mit der Änderung von Gesetzgebung oder Rechtsprechung ist zumindest für das Wettbewerbsrecht anerkannt und wird z.T. in der Kommentierung empfohlen (z.b. Harte-Bavendamm/Henning-Bodewig UWG § 12 Rn. 166ff). Ich sehe keinen Grund, warum vorliegend etwas anderes gelten sollte.
Danke für die Blumen. ;-)
Eines Tages werden wir Sie bekommen, eine "Lex Bartels".
Man möge sich dann bei den richtigen "bedanken" und nicht (wieder) über die falschen klagen.
Jene, welche jetzt rücksichtlos die offenen bzw. nicht vorhanden Grenzen ausreizen und, z.T. gewiß auch bewußt überschreiten, werden den anderen diese Freiheit "nehmen lassen", wenn sich nicht endlich so etwas wie eine "selbstverpflichtende Blogger Ethik" zu entwickeln beginnt.
@ Wilhelm
Ich schätze, was du meinst ist nicht eine Frage der Ethik sondern der Moral. Diese ist ja bekantlich "einfach die Haltung, die wir gegen Leute einnehmen, von denen wir persönlich nicht erbaut sind". Natürlich nicht von mir, sondern von Oscar Wilde.
Unter http://www.oldblog.de/?p=237 gibt es ein nettes Flash zum Thema, wo sich jeder seine Abmahnprovokation selber machen kann. :-)
@Sebastian Wolff-Marting: Du weißt das und ich weiß das und viele (aber nicht alle) andere Anwälte auch.
Ich glaube, dass ich Anwälte kenne, die diese Erklärung nicht in dieser Form abgegeben hätten, weil sie zu Unrecht die Befürchtung hätten, dass die (zulässige) auflösende Bedingung negative Auswirkungen auf die Ernsthaftigkeit der Erklärung haben könnte und dann der Weg ins "einseitige Vergnügen" ;-) (den kannte ich bislang noch nicht; danke dafür!) offen wäre. (Ich weiß, zu viele Konjunktive in einem einem Satz…)
Ich persönlich würde wohl nur noch die Worte "als rechtmäßig" vor dem letzten . einsetzen. Aber das erschließt sich auch aus dem Kontext.
MfkG nach Berlin
Dominik Boecker
@ 23:
*Ironie an#:
Genau!!!
Wenn man dauernd seine Grundrechte ausübt, darf man sich nicht wundern, wenn die dann abgeschafft werden. Also hört gefälligst auf zu schreiben, was ihr denkt und seit nett zueinander.
Sonst lässt das 8. Weltwunder aus Goslar wegen seiner Katzenallergie die Pressefreiheit abschaffen, zack, einfach so, und dann kommt mir nicht an und heult!!!
*Ironie aus#
Der Siegmar Gabriel – ich habe ihn nicht gewählt (würde ich jetzt aber auch behaupten, wenn ich ihn gewählt hätte) – nimmt sich nach meinem Geschmack viel zu wichtig, und hat ganz offensichtlich keine Ahnung, was er da anrichtet.
Ich finde nicht, das Marcel Bartels sich verbogen, sein Haupt gebeugt, oder gar unterworfen hat. In keinster Weise. Chapeau, auf so eine Reaktion muss man erst einmal kommen.
das doch mehr als feige.
anstatt es zu einem Rechtsstreit bei der klaren Sach- und Rechtslage ankommen zu lassen, wird eine "lustig" gemeinte modifizierte Unterlassungserklärung abgegeben.
wer A sagt muss auch B sagen.
das hieße, wenn die Anwältin nicht klagt, die "beliebte" neg. Feststellungsklage zu erheben, aber Bartels macht das aber nicht. datt ist feige.
@29
Ne datt is billiger. Oder bist du bereit die negative Feststellungsklage und die Anwaltskosten vorzufinanzieren.
@aswa, 29:
Welches Interesse sollte Herr Bartels an einer neg. Feststellungsklage haben?
Ich meine nicht das Feststellungsinteresse im juristischen Sinn, sondern sein tatsächliches Interesse am Führen und Gewinnen eines Rechtsstreits. Ich erkenne keins, Herr Bartels möge micht korrigieren, wennn er eins hat. Warum sollte er also Zeit und Geld in eine Unternehmung investieren, das lediglich einen in der Hauptsache erledigten und rechtspolitisch bedeutungslosen Einzelfall klärt?
Er erledigt die Sache vorläufig mit einem eine illustrierten Brief. Das kostet nicht viel und ärgert die anderen. SG wird sowieso schon durchs Dorf getrieben. Wozu noch Energie in nicht ergebnisorientierte Rechthaberei verschwenden?
Wenn man keine Kohle hat, kann man ohne weiteres pkh bekommen.
und Anwalts- und Gerichtskosten: die können sogar, wenn man denn einen solchen Antrag stellt, was die meisten Anwälte nicht machen, ab Klageerhebung (natürlich nur beim Obsiegen) mit 5% über den Basiszinssatz verzinst werden.
Das ist besser als jedes Sparbuch.
wenn ich eine Abmahnung erhalte, oder wenn irgendeiner eine unberechtige Forderung geltend machen möchte, dann wird ruckzuck geklagt. ich erhalte bei jedem Spam, den ich bekomme, ohne Weiteres die Unterlassungserklärung, obwohl mir eine Klage viel lieber wäre; man kann aber nicht alles haben, gell.
…lieber mehr Energie bei Korrekturlesen verwenden, entschuldigt bitte die Tippfehler
@29
"'lustig' gemeinte…"
Die Unterlassungserklärung ist nicht lustig, sondern ganz schön bissig, wenn man es erkennt.
#31
allein aus dem Grund um etwas zu berichten, über das andere Blogger berichten.
das zeigt allein der Nachtrag zu seinem Blog darüber, dass hier über "seine" Story berichtet wird;
das zeigt auch zB das Hinweisen in diesem Blog, als der Bartels wegen einem Link beim LG Berlin verklagt wurde;
Bartels mag es, wenn jemand sein Blog liest.
meine Auffassung.
34
die Unterlassungserklärung ist nur so, um den Empfänger zu provozieren, und dass andere – UNbeteiligte – das lustig finden, was ja auch passierte.
@29: Die Abgabe der Unterlassungserklärung in dieser Form ist keinesfalls "mehr als feige". Schließlich hat Herr Bartels eine sinnvolle Position eingenommen, um den erheblichen Kosten einer Verteidigung gegen das Unterlassungsbegehren nach Möglichkeit zu entgehen.
Andernfalls hätte er jedes Landgericht Deutschlands mit Schutzschriften bewerfen müssen, um seinen Wiki-Thread zu verteidigen, obwohl das beanstandete Foto nicht von ihm eingestellt wurde.
Hinzu kommt, dass er nicht zur Kostenübernahme bereit ist.Auch die auflösende Bedingung (von welcher ich schon deshalb abgeraten hätte, weil der Bedingungseintritt – gerichtliche Überprüfung der Frage, ob man ein Foto Gabriels mit dem beanstadeten Text in ein Wiki stellen darf oder ob diese Wort-/Bild – Kombination nicht doch unzulässig ist – kaum je eintreten dürfte) zeigt, dass er pragmatisch ist – nicht aber feige.
Hallo Leute,
habe gerade auf der Website des Herrn Ministers folgenden Text losgelassen. Nicht, daß ich eine Antwort spekuliere, aber das 'mußte raus':
Lieber Siegmar,
ich bin verwundert, daß Du bei Deiner täglichen Arbeit für das Gemeinwohl noch die Zeit findest, im Internet zu surfen auf der Suche nach Dich betreffenden vermeintlichen oder tatsächlichen 'Persönlichkeitsrechtsverletzungen'.
Und auch darüber, daß Du, anstatt die Sache persönlich aus der Welt zu schaffen, lieber Deine Anwälte kostenpflichtig tätig werden läßt, sobald Du glaubst, diesbezüglich einmal fündig geworden zu sein.
Daß Du diese feige und unsolidarische Vorgehensweise aber auch noch einem Genossen gegenüber wählst (mein-parteibuch.de/2006/0...dem-bundesumweltminister/), ist schlicht jenseits aller Schmerzgrenzen.
Ich fordere Dich daher auf, diese üble Form eines lächerlichen Imponiergehabes, das auf Einschüchterung und Mundtotmachung zielt und sich zu diesem Zwecke auch noch der Rechtspflege bedient, künftig zu unterlassen.
Deine Unterlassungserklärung schickst Du mir bitte an meine E-Mail-Adresse.
Die Abgabe dieser Erklärung ist für Dich selbstverständlich kostenfrei, abgesehen natürlich von der Zeit, die es Dich kostet, selbige zu erstellen. Aber wenigstens ist das dann ein produktiver Zeitvertreib, der Dir ansonsten entginge, wenn Du – wie üblich – nur nutzlos im Internet sufen würdest.
Mit solidarischem Gruß,
…
37
wieso?
wenn ein LG eine Verfügug erlässt, kann diese ohne Weiteres durch Widerspruch und anschließender mündlicher Verhandlung wieder aufgehoben und zurückgewiesen werden.
und das kostet bei aller Liebe nicht die Welt.
Schutzschriften, braucht man doch als Privatperson nicht.
wenn der Gegner nun wegen den Kosten klagt, und die "lustig" oder meinetwegen auch bissig gemeinte Unterlassungserklärung als Anlage beigefügt, wird das kein Richter lustig finden. Die sind immer ernst. Die kennen keinen Spaß, aber Recht sprechen können die so oder so :-)
PS: Frech ist das Mädel von Buse Heberer Fromm ja eigentlich schon. Sie verlangt schließlich den Ersatz "sämtlicher Kosten unserer Einschaltung" – nix RVG, nix Beschränkung auf angemessenen Gegenstandswert.
Eine solche Abmahnung kann bei einer Großkanzlei aber schon einmal € 5.000.- und mehr Honorarnote auslösen.
@ Nr. 32 (aswa):
Sie schrieben "Wenn man keine Kohle hat, kann man ohne weiteres pkh bekommen … mit 5% über den Basiszinssatz verzinst werden. Das ist besser als jedes Sparbuch."
Und wenn man Kohle hat, verdient man damit so richtig, oder wie? Ich finde, Sie verbreiten Unfug (wenn ich dummes Zeug schreiben würde, wäre das schon eine Beleidigung?). Marcel Bartels hat IMO sehr gut gehandelt. Ich bin gespannt, ob noch etwas nachkommt.
@34
Aber dadurch daß Unbeteiligte die Erklärung lustig finden, steigt ja noch die Wirkung der Provokation.
#38
das kommt bei dem unter Ablage P.
wohl aber erst nach einer Woche.
Ich meine natürlich @ 36.
"die können sogar, wenn man denn einen solchen Antrag stellt, was die meisten Anwälte nicht machen, ab Klageerhebung (natürlich nur beim Obsiegen) mit 5% über den Basiszinssatz verzinst werden."
-v please!
Hier ist nur § 104 ZPO (Verzinsung ab Eingang des KfA) bekannt und der ist nach wohl überwiegender Meinung abschließend (der Feststellungsantrag aus Steinhöfel ./. Best ist mir durchaus bekannt, aber der geht ja längst nicht bei allen Gerichten durch, zumal man ja zusätzlich auch noch Verzug braucht)
@aswa: Du bist herzlich eingeladen allen Deinen gewiß grenzenlosen Mut, Deine finanzielle Potenz und Deine Widerstandkraft zu beweisen, die fragliche Montage selbst zu publizieren, Deinen Namen, Deine Anschrift beiliegend zu hinterlassen und den korpulenten Minister dann auf diese Deine Großtat aufmerksam zu machen. Nach ein bischen zuwarten lese ich dann gerne ganz entspannt Deinen Erfahrungsbericht über die ungemein wichtige Auseinandersetzung mit einem zweit-, nein drittklassigen Politiker. Also los jetzt, worauf wartest Du?
41
was sind das denn für Antworten?
ich meinte, das Verhalten ist feige.
meine Meinung.
eine Klage auf Feststellung, usw., wäre die bessere Antwort gewesen.
Was für eine trottelige Aktion. Gibt man jetzt bei Google "Sigmar Gabriel" ein, erhält man immer mehr Suchergebnisse, in denen in der ersten Zeile das Wort "Nutten" auftaucht. Sicher alles geplant ;-) Der Mann ist richtig hipp und voll pop. So merkt die junge Zielgruppe, wie Sigmar auf der Höhe der neuesten Trends und Entwicklungen ist. Oder ist es doch nur seine bekannte Eitelkeit, die ihn taub gemacht hat für etwaige Warnungen?
Ob Herr Bartels jetzt eine Unterwerfungserklärung abgibt oder nicht ist für den entstandenen Schaden wirklich unerheblich. Alle großen Blogs schreiben drüber und dann auch noch Heise… Wie viele Leute werden nun auf diese Sache gestoßen werden, die sich sonst nie damit beschäftigt hätten? Wie viele werden nun en besagten Wiki-Eintrag mit dem Skandälchen rund um Gabriels Firma lesen? Und aus was für einem Milieu kommen die Leser? Etwa hilflose, ungebildete Leute, am unten Ende der Sozialskala, die aus Tradition ihre Stammpartei wählen und keinen Einfluss auf die Gesellschaft ausüben?
Trottelig von Anfang bis Ende.
ich brauch kein Blog um über meine Glanztaten zu berichten :-)
#48
naja,
dadurch erkennt man IMHO die Persönlichkeit des Bartels.
stellt sich gerne als Held dar, und macht gerne Sachen mit google und die Namen.
tolle Leistung. wenn der Gegner nun in zwanzig Jahren in Pension geht, und über alles mögliche nochmal nachdenkt, und sein Enkel nun sein Namen bei google eintippt, erkennt der Enkel, dass sein Opa gerne zu wen auch immer ging.
bravo, bravo, bravo.
gut gemacht Bartels.
@49
Wer so schreibt, hat Minderwertigkeitskomplexe.
49
hab ich das Gegenteil behauptet?
ich meinte 52
@ 32:
wenn man aber ein bisschen Kohle hat, bekommt man keine PKH, und dann muss man dass Geld vorstrecken, außerdem
-könnte man evtl. den Prozess auch verlieren und sich dann ärgern
-muss sich man sich stundenlang in Anwalts-Wartezimmern und staubigen Gerichtsfluren rumdrücken
das kostet Zeit und Nerven
@ 39, aswa:
"…wenn ein LG eine Verfügug erlässt, kann diese ohne Weiteres durch Widerspruch und anschließender mündlicher Verhandlung wieder aufgehoben und zurückgewiesen werden…"
Was dann Marcel Bartels zur Einschaltung mindestens eines Anwalts (da im Prinzip jedes Gericht Deutschlands in Frage kommt, könnte hier ausnahmsweise die Einschaltung eines Unterbevollmächtigten lohnen) zwingt, zu Zeitaufwand, Kosten und Ärger führt – und das alles um eines blöden Postings willen, das er sich selbst nicht zuzuschreiben hat.
Ich sehe nicht, warum man den armen Mann auffordern soll, sich selbst zum Märtyrer zu machen. Soll doch der tatsächlich Verantwortliche (der Autor des Postings) seine – angeblichen -Rechte verteidigen.
@ 48 PR-Beobachter
Ich vermute, Sie stehen auf Siegmars Gehaltsliste. Anders kann ich mir Ihren Beitrag nicht erklären.
?
54
wozu gibts diese Spendenaktionen bei den Bloggern?
dann ebenso. dann wird noch eine andere bissige Reaktion gesendet, und schon ist die Öffentlichkeit wieder da. Und von denen spendet meinetwegen jeder 100. einen Durchschnittsbetrag von zehn Euro. Dann kommt noch ein Link beim lawblog, und schwupps. Damit könnte man bis zum BGH rauf und runter klagen.
Anwaltswartezimmer und staubige Gerichtsfluren:
Zum ersten: Dafür gibt es das Internet.
Zum Zweiten: Solange das Gericht nicht das persönliche Erscheinen anordnet, auch kein Problem. Und beim Siegen muss der Verlier ja sowieso die Reisekosten zahlen.
und Nerven?
Wenn es Nerven kostet, hätte man nicht eine solche Unterlassungserklärung geschickt, sondern die sachlich aber im Endeffekt inhaltlich gleich unterschrieben,.
meine Meinung, nach wie vor :-)
Trolle bitte nicht füttern….
@ 52
ja (s. 49)
Ob aswa in Wirklichkeit Julia heißt und Guerillamarketingassisteninspraktikantin ist (Schreibt man das so?)? Oder Stephanie?
Fragen über Fragen – alles reine Spekulation.
bei dem super-was-auch-immer-Forum war die Reaktion ganz anders.
da wurde die neg. Feststellungsklage "gelobt". Dort erreichte der Spendenstand mW über 7000 Euro.
man könnte auch zu der Zeit sagen:
Wegen so einem Posting so ein Aufwand?
Aber es hieß in Bloggerkreisen nach meinem Wissen, dass die einzige richtige Antwort auf eine unberechtigte Abmahnung die neg. Feststellungsklage sei.
#59
welches Wort heißt bei dem Satz:
ich brauch kein Blog um über meine Glanztaten zu berichten :-),
dass man Minderwertigkeitskomplexe hat?
Haben die Millionen von Menschen Minderwertigkeitskomplexe, weil sie kein Blog betreiben?
Ich bitte um Mitteilugn. Danke
60
aswa.
ein cooler Name, wie ich finde. aber wenn es Sie glücklich macht, können Sie mich so anreden, wie Sie es für korrekt halten.
…oder Torsten oder Frank?
*seufz*
#59
sei es drum.
wenn es persönlich wird, so sagte man mir, gehen die Argumente aus. Minderwertigkeitskomplexe – finde ich – sind persönlich.
@ 58: Du hast ja recht, Jens.
@ 60: Glaube ich nicht; diese besondere Mischung aus offenkundig fehlender Praxiserfahrung, Bürgermut vor Tyrannenthronen und juristischem Halbwissen schmeckt nach viertem Semester Jura.
Liebe(r) aswa,
es geht doch gar nicht darum, was ich "für korrekt halte", schon gar nicht, wenn es um Ihren Namen geht.
Ich könnte jetzt lange klugscheißerisch herumlammentieren. Um es kurz zu machen, bediene ich mich bei Dieter Nuhr: "Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal Fresse halten."
Das gelingt mir zwar auch öfters nicht, aber ich bemühe mich wenigstens.
Viele Grüße
SvenR
@66: so lange keine Aussage zu der Frage aus #45 kommt, denke ich das auch.
Schade, dass WordPress kein individuelles Killfile anbietet…
@ Nr. 66 (Christoph Selzer): Ich tippe mehr auf Oberstufe LK Wirtschaftswissenschaften, Politik oder Gemeinschaftskunde. Ob ich auch mal so war. Bestimmt. ;-))
68
siehe
http://www.jurpc.de/rechtspr/20040248.htm
Aus eben diesen Gründen ist auch der Klageantrag zu 3.) auf Feststellung der Zinspflichtigkeit der Beklagten bezüglich der von der Klägerin verauslagten Gerichtskosten zulässig und begründet. Insoweit handelt es sich um einen Teil des Schadensersatzanspruchs der Klägerin. Auf die obigen Ausführungen unter I. bis III. wird Bezug ge nommen.
Das ist der Feststellungsantrag aus Steinhöfel ./. Best. Also erzähl bitte etwas Neues (bei weitem nicht jedes Gericht spricht diesen Klageantrag zu).
@ 68, 69:
Das Posting Nr. 70 lässt mich vermuten, dass ich recht hatte…
nicht jeder beantragt diesen Feststellungsantrag.
lohnt sich doch auch nicht bei Gerichtskosten von zB 350.
lohnt sich doch erst bei höheren Kosten @Experte.
jurawelt.com/gerichtsurteile/zivilrecht/lg/3810
auch von Steinhöfel.
@50: Bevor jemand aus der ersten Politreihe in Auseinandersetzungen über Veröffentlichungen einsteigt, sollte er sich über das Umfeld informieren. Wie man auch immer das Verhalten von Herr Bartels beurteilen mag, er schafft es Herrn Gabriel dem Spott auszusetzen. Ganz ohne Beratung, ohne Geld, ohne PR-Erfahrung.
@56: Warum muss man auf Sigmar Gabriels Gehaltsliste stehen, wenn man kritisiert, dass seine Aktion trottelig war? Die Reaktion von Bartels macht ihm zum Gespött, das wäre bei kurzem Nachdenken absehbar gewesen.
@74: auch das LG Hamburg.
Ich stelle nicht in Abrede, dass dieser Antrag verschiedentlich zugeprochen wird. Es gibt aber auch gegenteilige Entscheidungen, die aus der Regelung des § 104 ZPO herleiten, dass diese Regelung lex specialis im Hinblick auf diese Kostenerstattungspflicht im gerichtlichen Verfahren ist. Ein Rückgriff auf die Regelungen zum Schadensersatz ist dann nicht mehr möglich (lex specialis derogat legi generali).
#75
Glanzleistung.
jemand zum Gespött machen. nach wie vor, gut gemacht Bartels,…
@aswa
Günni, bist Du's?
@ Nr.77 (aswa): Das hat der Herr Gabriel schon ganz alleine hinbekommen, sich zum Gespött zu machen.
Leute, nun hört doch auf, euch mit diesem Obertroll herumzuzanken, das ist ja nicht zum Aushalten.
@) 9. RA Lothar Müller-Güldemeister
Er wird da wohl eine andere Strophe bemüht haben.
"…sollen in der Welt behalten ihren alten schönen Klang."
@ 23. Wilhelm – "Lex Bartels"
Dazu wird es wohl nicht kommen. Eher wohl für einige zu "Rex Bartel"
@ 29. aswa
Deine Energie solltest du nicht in Kommentaren verschwenden! Schaff dir einfach ´n Blog an und dann los. Schnapp sie dir Tiger.
@73 – Christoph, die Steffi ist auch erst seit 2005 als Anwältin zugelassen. Die arme, wahrscheinlich wurde sie von ihrem Partner vorgeschickt (z.B. von der Sidonie oder dem Mischael). Den GröUmwMinAZ Siggi hat sie bestimmt nicht als Mandanten gewonnen.
@ Nr 82 (Der andere Udo): Immerhin darf sie schon selber Briefe unterschreiben, die Steffi. Und das bei solch einem prominenten mandanten. Ob sie mit diesem Schriftstück nicht gerade den Partner-Track verlassen hat, oder meinen Sie das der Mischa oder die Sidonie (was für ein schöner Name, wenn wir noch eine Tochter bekommen…) sich noch daran erinnern, dass sie Steffi dazu angeleitet haben?
@82: ach wo, die denken sich, egal, und Anwaltsfrischfleisch ist doch gerade in HH genug da.
Und Steffi, die kriegt dann in sechs bis sieben Jahren gesagt, das sie leider wegen dieser unschönen Affäre damals nicht partnerfähig sei, wegen der unschönen Publicity, wissen Sie, passt ja gar nicht zu der Kanzlei, und in Hamburg, die Leute reden ja, und der Ruf der Kanzlei, wissen Sie, sonst sind immer alle so diskret und dann dieses hier.
Ich tippe ja auf den Mischa, der hat ja bekanntlich schon die Ehre von des Altkanzlers Haare gerettet.
Die SPD ist doch eine Kaderpartei. In der FDP wäre sowas anders abgelaufen.
Was ist denn ein Popbeauftragter? Ein neues Betätigungsfeld des Umweltministers, doch wohl keine beleidigende Herabwürdigung in der Unterlassungserklärung? Bin wohl nicht ganz momentan!
@ aswa, insbesondere 32:
Du bist der Meinung, dass Marcel Bartels die Angelegenheit vollständig vor Gericht hätte durchstehen sollen. Zur Finanzierung verweist Du auf die Prozesskostenhilfe oder auf Spenden durch andere Blogger. Du weißt aber nicht, ob er Anspruch auf die Prozesskostenhilfe hätte. Und außerdem ist vollkommen unbekannt, ob die Spenden ausreichen würden.
Wenn Dir die Sache wirklich so viel bedeutet – wie wäre es gewesen, wenn Du beispielsweise am Sonntag (also vor Abgabe der modifizierten Unterlassungserklärung) Marcel Bartels eine vollständige Kostenübernahme sämtlicher Anwaltsgebühren und Prozessgebühren angeboten hättest? Also es wäre Dir freigestellt gewesen, Marcel Bartels ein Angebot zu machen, das finanzielle Risiko einer solchen gerichtlichen Auseinandersetzung zu übernehmen.
Es ist immer einfach, von anderen etwas zu verlangen. Aber selbst bleibst Du in der Anonymität. Du hast kein Blog. Du hast kein Wiki. Du schreibst nicht kritisch über Politiker. Du selbst willst für die Kosten einer rechtlichen Auseinandersetzung nicht einstehen.
Ich jedenfalls bin Marcel für die ausgezeichnete Unterhaltung in den vergangenen Tagen sehr dankbar.
@87: Bitte beim nächsten Mal nicht soviel Text an so einen kleinen Troll verschwenden. Einfach ignorieren. Danke!
@88
Bitte beim nächsten Mal nicht soviel Text an so einen kleinen Troll verschwenden. Einfach ignorieren. Danke!
@89
Mich interessiert die Sache – zugegeben – ein wenig,
aber wieso sollte ich die Musik bezahlen?
richtige Antwort: Gleich zum Anwalt. Der schickt Gegenabmahnung mit dem Hinweis der ständigen Rechtsprechung, dass ein Forenbetreiber erst ab Kenntnisnahme haftet.
Dann mit Kostennote, und der Androhung der negativen Feststellungsklage.
Folgt keine Zahlung, usw., einen Tag nach Fristablauf vorab per Fax Klage erheben.
usw.
aber so eine "bissige" Unterlassungserklärung, nein danke.
Denn: Kinderkram.
"aber wieso sollte ich die Musik bezahlen?"
Weil Du derjenige bist, der die Sache gerne streitig stellen möchte. :-)
Marcel hat das nicht gemacht und jetzt hör auf zu jammern und zu stänkern, sondern lad das Bild hoch und schick die URL an den abgebildeten.
Nachtrag (um keine Mißverständnisse aufkommen zu lassen): lad es auf *Deinen* Webspace hoch und schick die URL.
dann wäre der Sachverhalt aber falsch.
Marcel hat nämlich nicht das Bild ins Internet gestellt, sondern ein Dritter.
Ob an der Sache doch nicht mehr wahr ist, als man denkt, wird erst die spätere Geschichte zeigen, so zumindest bei Herrn Hartz.
Lustig ist ja wohl sein schlechter Katzenbriefkopf und das AZ: Pop gg. …
Heute soll die Geschichte übrigens im Kölner Stadt-Anzeiger stehen. Würde mich mal interessieren, ob die Reporterin aus dem Print-Bereich eine Stellungnahme von Sigmar Gabriel zu dem Vorgang bekommen hat.