“Volks”-Künstler verweigert Fotolizenz
Weil sie das aus Steuermitteln bezahlte Kunstwerk “Der Bevölkerung” im Reichstag abgelichtet und die Fotos in ihrem Weblog veröffentlicht hat, ist eine Frankfurter SPD-Politikerin mit dem Urheberrecht in Konflikt geraten. Die VG Kunst-Bild drohte ihr mit rechtlichen Konsequenzen. Eine Lizenzierung der Fotos scheiterte; der Künstler Hans Haacke stimmte nicht zu.
Einzelheiten bei heise online.
Für mich ehrlich gesagt völlig neu. Ich dachte bisher, dass Kunst in Form von Bildhauerwerken, Skulpturen etc. 1x bezahlt wird (dann aber richtig) und das ist der Lohn dafür. Es gehört danach quasi dem Zahler. Ich ahnte nicht dass ein Künstler dann auch noch Geld für Fotos oder so bekommen kann. Verrückte Welt!
Einfach nur krank. Man sollte dem "Künstler" nahelegen, das Ding binnen 5 Wertagen abzumontieren. Ansonsten wird es gebührenpflichtig entsorgt. Ferner sollte man den Kaufpreis zurückfordern.
Anschliessend kann man da was von einem anderen Künstler hinstellen, der nichts gegen die Veröffenltichung von Fotos davon auf nicht-kommerziellen Homepages hat.
und schwupps – treiben wir die nächste Sau durch Kleinbloggershausen… :o)
Die Abbildungsschranken von Kunst im öffentlichen Raum sind seit den Aktionskünstlereien von Christo allgemein bekannt. Daher wundert es mich eher, dass diese Frau so naiv war, zu glauben, so handeln zu dürfen.
Was mich aber bei der Sache besonders freut, ist die Tatsache, dass auf die manchmal in lebensfremden Sphären agierenden Herren und Damen Politiker genau jene Gesetze mit Wucht zurückfallen, die sie uns bescheert haben.
oder vielleicht doch "beschärt", oder "beschehrt"?? Fragen über Fragen…
@5 Wenn's denn dem Ego dient…
Wer ist bloss immer dieser "Ego" dem alle dienen? Ist das dieser "Regie", der auch in allen Filmen mitspielt (zumindest wenn man dem Abspann glauben darf)? Fragen über Fragen…
@4
Naiv? Das hat wohl eher was mit dem gesunden Menschenverstand zu tun. Hinterher ist man immer schlauer. Ich wüsste ja gerne, wieviel der Bundestag an für die webcam zahlt:
http://www.bundestag.de/bau_kunst/kunstwerke/haacke/derbevoelkerung/bilder/index.html
Nowchwas zum Kunstwerk. Das Kunstwerk beruht in grosseb Teilen auf der Arbeit der Bundestagsabgeordneten und Bürger. Jeder Bundestagsabgeordnete hat 2 Säckchen Erde aus seinem Wahlkreis da abgeladen.
Da ist die Dame aber noch billig davon gekommen. "eine strenge Mahnung per E-Mail". Ich kenne da die ein oder andere Kanzlei in München die da ein hübsches Sümmchen für die VG-Kunst rausgeschlagen hätte.
@4: das mag vielleicht für dich gelten, aber auch mir war es neu, daß bei öffentlich aufgestellter Kunst a) die Verwertungsgesellschaften ein Mitspracherecht haben und b) der Künstler sich weigern kann, eine Lizenz zu erteilen.
Ich hätte schon erwartet, daß ein durch Steuergelder finanziertes Kunstwerk in das Eigentum und den Besitz des deutschen Volkes übergeht und der Produzent da überhaupt kein Mitspracherecht mehr hat.
Auch wenn es überzogen klingt, ich wäre ebenfalls dafür, den Künstler sein Kunstwerk abbauen zu lassen und ihn von der zukünftigen Vergabe von Aufträgen auszuschließen.
@UV: Bitte das Posting vorher löschen, offensichtlich hat das Blog Schwierigkeiten mit dem kleiner Zeichen.
Neuer Versuch:
Was ist allgemein bekannt? Mir war es nicht bekannt und ich würde sagen, das dürfte kleiner 10 Prozent unserer Bevölkerung bewusst sein. Ist das allgemein bekannt? Und trotzdem gilt: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. In der Tat ist die Politikerin hier ja noch günstig weggekommen…
Besonders gut gefällt mir die Schriftart der Aufschrift des Kunstwerks, erinnert ein wenig an Runenschrift und ist damit gaaanz tief in der deutschen Geschichte verwurzelt. Passt ja zum Boden-Kult des Werkes…
Jeder hat die Kunstwerke/Künstler, die er verdient…
@Katzenliebhaber: Die Schrift entspricht dieser hier: http://www.wdr-foto.de/data/media/37/092_92.jpg
Das Ganze hat schon seinen Sinn…
@4: Allgemein bekannt? Ein Blick in die Kommentare legt mir nahe, dass es das nicht ist.
Mir war es jedenfalls neu, dass ich ein Kunstwerk-Foto nur publizieren darf, wenn das Werk sich an öffentlichen Wegen, Straßen oder Plätzen befindet oder wie Heise schreibt "von öffentlichem Grund unmittelbar und ohne Hilfsmittel einsehbar ist."
Das ich ein fremdes Foto nicht nutzen dürfte ist klar, aber das hätte ich ja selber gemacht.
Allerdings kann ich die Regelung nachvollziehen.
Vom Volk bezahlt!
Fürs Volk gemacht!
Jeder Steuerzahler sollte sich das Ding auf seine Hompage laden, mal sehen wie viele Klagen die durchboxen können, wenn alle das Foto hochladen!
Aber leider sind wir Deutschen ein, ängstliches bedauernswertes, Völkchen!
Sorry, aber so ist´s nun mal!
@4: Also als Christo hierzulande interessant war(en) hat mich das Thema nicht die Bohne interessiert, das Ganze ist ja auch schon ein paar Tage her.
Allgemein bekannt würde ich das nicht nennen. Wenn im Museum ein vernünftiger Hinweis angebracht ist daß Photographieren nicht erlaubt ist dann habe ich mich daran zu halten.
Wenn dieses "Werk" mittels einer Webcam sogar annähernd live ins Netz übertragen wird, käme ich nicht im Traum auf den Gedanken daß etwas gegen eine Veröffentlichung spricht.
Zur Kunst habe ich allerdings ein eher zwiespältiges Verhältnis. Vermutlich zum Leidwesen vieler "Künstler" fühle ich mich nicht im geringsten schlecht wenn ich sage "dieses _Kunstwerk_ ist doch totaler Schwachsinn".
(moderne) Kunst ist für mich nicht etwas kreatives zu erschaffen sondern den Leuten glaubhaft zu machen, daß das was man getan hat kreativ sei.
Na hoffentlich musst du jetzt nicht blechen für den Link zu dem Kunstwerk. Und, wie gesagt: Tieef verwurrrzelt!
Nicht alle Deutschen, es gibt auch recht dreiste Exemplare. Jeder kennt sie. Schönes Beispiel: aktuelle Berichterstattung über Bestechung bei Ikea properties. 2 und 3-stellige Millionenbeträge sind da wohl geflossen. Da war jemand nicht sehr ängstlich…
Dass die VGs die Hände offen halten, halte ich eigentlich für kein größeres Problem. 25€ im Jahr sind zu verschmerzen.
Weit kritischer sehe ich, dass der Künstler immer noch mitentscheiden darf, wer sein Kunstwerk wie platziert. Das wäre, wie wenn ein Musiker trotz GEMA-Mitgliedschaft bestimmen könnte, welche Disco sein Musik spielt.
Das ist weltfremd.
@19
Nicht alle, aber doch der Großteil!
Wenige Ausnahmen, bestätigen nicht die Regel!
Aber es wäre ja mal interessant zu sehen, was passieren würde wenn….
Glaube nicht das plötzlich zig tausende Abmahnungen, durch Anwälte, raus gehen würden!
Sowas kostet doch unmengen an Geld!
Und 25€ pro Person Jährlich, decken diese Unsummen sicherlich nicht!
Sobald ein marken- oder urheberrechtliches Thema auftaucht, fragt man sich schon, warum Manche so blöde sind (ich darf mich dazu zählen) und einen teuren Fachanwaltslehrgang Gewerblicher Rechtsschutz und/oder Urheber- und Medienrecht besuchen. Denn offenkundig kann ja jeder, ob Laie oder am Immaterialgüterrecht oberflächlich interessierter Kollege die offensichtlich richtige Auffassung zum Thema in wenigen Zeilen ohne genaue Kenntnis des Sachverhalts darstellen.
@ 20
schon ist auch, wenn ein architekt bei über die jahre notwendig gewordenen umbauten mitzureden versucht.
@ 22
einsicht in die eigene blödheit ist der erste schritt zur besserung!
:-D
Hätte Bundestagspräsident Lammert "**** in der Hose", würde er die aus Steuermitteln bezahlten "Kunstwerke" dieses "Künstlers" Mit einer großen und deutlichen Warntafel versehen:
Vorsicht Haacke-Kunstwerk! Nicht fotografieren, nicht zeichnen, nicht verbreiten, nicht beachten. Bei Zuwiderhandlung drohen Schadenersatzklagen und Lizenzforderungen.
Gruß A. John
@16: Wer auf die Klage verzichten möchte, kann sich hier auch mit einem unter Creative Commons lizensierten Werk als Gegenkünstler betätigen. ;o)
http://atakan.blogg.de/eintrag.php?id=52
Ich hab's beim Golem gesagt, ich sag es auch hier. Das Urheberrecht ist IMHO totaler Schwachsinn. Mozart hat sein Geld auch für Live-Auftritte gekriegt und nicht, weil er irgendwelche Noten gemalt hat. Michelangelo wurde auch nach Leistung bezahlt…
Hat der Typ eine E-Mail-Adresse? Ich würde dem gerne mal mitteilen, was "Die Bevölkerung" jetzt von ihm hält.
@26 Marcel
"Das Urheberrecht ist IMHO totaler Schwachsinn."
Find ich auch. Wer z.B. ein Buch schreibt der sollte doch froh sein wenns jemand liest und nicht noch Geld damit verdienen wollen. Genauso bei Software und Musik und Internetseiten.
Ich sehe du hast eine eigene Homepage. Da du wie ich auch nichts vom Urheberrecht hälst nehme ich an dass alles was auf der Internetseite steht frei verwendbar ist? Ich glaub ich hab noch eine Pagerank 6 Domain übrig, da hau ich jetzt deine Inhalte und ein bischen Werbung drauf. Du hast ja sicher nichts dagegen wenn ich mit deiner Arbeit ein wenig mein bescheidenes Einkommen aufbessere.
Nee war nur Spaß. Aber erzähl mir nicht das wär dir völlig Wurst wenn jemand einfach deine Arbeit klaut. :-)
@28 Jens und alls
Aber wenn ich ein Bild von dem Kunstwerk mache und das veröffentliche habe ich doch das Kunswerk nicht gestohlen.
Bin ich zu blöd?
Das Kunstwerk besteht doch "nur" aus den ollen Buchstaben.
Das Publizieren eines Abbildes dieses "Kunstwerkes" ist m.E. weder Kunstraub noch verstößt es gegen das Urheberrecht.
Verdient doch keiner Geld damit!
Hilfe, ich bin zu blöd…
@29
>Das Kunstwerk besteht doch “nur” aus den ollen Buchstaben.
Werkkritik und ob Sie es schön finden darf bei der Zubilligung von urheberrechtlichem Schutz gurndsätzlich keine Rolle spielen. Sonst werden die Gerichte (und insbesondere die Richter!) im Verletzungsprozess zur Geschmackspolizei
>Das Publizieren eines Abbildes dieses “Kunstwerkes” ist m.E. weder Kunstraub noch verstößt es gegen das Urheberrecht.
M.E. schon – sie greifen in das Vervielfältigungsrecht ein.
>Verdient doch keiner Geld damit!
Das interessiert bei einer Verletzung des UrhR nicht, weil der Schädiger nach dreifacher Schadensberechnung unter anderem auf die fiktive Lizenz haftet, die er sich vom Urheber hätte einräumen lassen müssen.
Ergänzung zu meinem Beitrag 30
>Das Publizieren eines Abbildes dieses “Kunstwerkes” ist m.E. weder Kunstraub noch verstößt es gegen das Urheberrecht.
M.E. schon – sie greifen in das Vervielfältigungsrecht ein.
Wenn es nur auf der Homepage steht, greift es nicht in das Vervielfältigungsrecht, sondern in das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung ein.
@32
Heißt es denn nicht "Kunst im öffentlichen Raum"?
Öffentlich heißt doch wohl auch öffentliche Zugänglichmachung.
@ 33
Wenn Sie Ihr Werk der Öffentlichkeit präsentieren, ist dies keine öffentliche Zugänglichmachung iSd UrhR. Und selbst wenn Sie es öffentlich Zugänglichmachen, begeben Sie sich nicht dieses Rechts. Ein Beispiel: Nur weil Sie Ihr Auto fahren, ihr Eigentum also nutzen, darf das nicht jeder. Wenn Sie jetzt Ihre Kunst nutzen, also öffentlich ausstellen oder dies einem anderen erlauben, darf das auch nicht jeder.
@1: ach, da gibt es noch viel schönere Dinge … das Stichwort "Folgerecht" ist so eins.