Demnächst in Südamerika
Ein Verfahren vor dem deutschen Gericht endet mit einem umfassenden Vergleich. Die Parteien trennen sich Unentschieden, das heißt sie verzichten auf ihre wechselseitigen Ansprüche. Was macht die eine Seite? Sie klagt Teile der Forderung noch mal in Südamerika ein, wo unser Mandant schon seit Jahrzehnten lebt.
Wird interessant sein zu sehen, wie viel das Schriftstück von einem deutschen Gericht dort drüben wert ist. Noch mehr berauscht mich allerdings die vage Möglichkeit, dass die deutschen Anwälte vielleicht als Zeugen geladen werden.
Wer kommt für die (Reise)Kosten auf wenn deutsche Anwälte als Zeugen nach Amerika geladen werden?
@Marcus: Wohl der Verlierer des Rechtsstreits oder?
Scheint ja um recht viel Geld zu gehen, wenn man so viel Aufwand treibt.
Gute Reise… :o)
Grüß' Herrn Schill von mir ;)
Ich habe in einem Owi-Verfahren gegen mich mal die Ladung von zwei Schweden als Zeugen angeregt zum Beweis der Tatsache, daß ich zur Tatzeit im Ausland war. Dazu kam es dann allerdings nicht mehr.
Oh ja. Am besten nach Brasilien. Da gibt´s die besten
Schnecken!
Quatsch, die besten Schnecken gibt's bei meinem Bäcker um die Ecke. ;-)
Unsinn – die besten Schnecken gibt es immer noch in Weinanbaugebieten – ich verweise auf die Weinbergschneckensammelordnung des Landes Rheinland Pfalz, wonach jeder Weinbergschneckensammler einen gültigen Weinbergschneckensammelausweis und Maßstab bei sich führen muß.
@8 da zieh ich aber so ne brasilianische Schnecke allemal vor, zweibeinige :-)))
@9: Du meinst sicherlich die berühmt-berüchtigte "brasilianische Nacktschnecke", welches besonders immer beim "Carneval do Rio" ihr Unwesen treibt … oder? ;)
Unsinn, die besten Schnecken sind eindeutig am Oberlandesgericht Linz zu finden… ;)