Seltener Rat

Achteinhalb Monate Führerscheinentzug. Für knapp 1,5 Promille. Das ist human. Außerdem hat das Gericht das Einkommen meines Mandanten extrem niedrig eingeschätzt. Nach dem tatsächlichen Verdienst hätten die Geldstrafe mindestens 50 % höher liegen müssen.

Also einer der seltenen Fälle, in denen ich nicht zu einem Einspruch raten kann. Der Strafbefehl ist rechtskräftig geworden.