16.9.2006

Boykottaufrufe

Das Lüth-Urteil des Bundesverfassungsgerichts gilt als eine der bedeutendsten Entscheidungen in der Nachkriegsgeschichte. Es ging um einen Boykottaufruf.

Das wichtigste Ergebnis der Entscheidung ist eigentlich, dass es keines gibt: Die Wechselwirkung der widerstreitenden Interessen muss im Einzelfall geprüft werden. Immer. Und sorgfältig. Erst eine umfassende Abwägung kann ergeben, ob ein Boykottaufruf noch von der Meinungsfreiheit getragen ist.

Die Erfahrung lehrt, dass Zivilgerichte im Alltag mehr mit knallhartem Wettbewerbsrecht, dem Begriff der guten Sitten und kaufmännischen Grundsätzen zu tun haben. Weniger mit dem Grundrecht auf freie Meinungsäußerung.

So kann es also passieren, dass man sang- und klanglos verurteilt wird, obwohl der eigene Anwalt 25 Seiten lang die Lüth-Entscheidung referiert und auf die Meinungsfreiheit pocht. Erst nach langen Jahren, nach etlichen Instanzen, erhält man dann vom Bundesverfassungsgericht bescheinigt, dass der sauber und witzig formulierte Boykottaufruf sich (gerade) noch in den Grenzen des Zulässigen hielt.

Aber natürlich nur, wenn die Karlsruher Richter nicht, wie so oft, ohne nähere Begründung sagen: Der Fall interessiert uns nicht, den nehmen wir nicht zur Entscheidung an.

Ich würde bis dahin auch gern zwanzig-, vielleicht auch dreißigtausend Euro Gerichts- und Anwaltskosten riskieren.

Dummerweise fällt mir derzeit keine Firma ein, zu deren Boykott ich aufrufen könnte.

Nachtrag: Gut, nicht jeder liest andere Blogs. Der Hintergrund zum Beitrag steht bei rainersacht.

Und die Quintessenz des Beitrags im Klartext:

“Ich kaufe nicht mehr bei Media Markt.” Oder “Meine Freundin Katja und ich gehen jedenfalls nicht mehr in den Media Markt.” Kein Problem.

“Kauft nicht mehr bei Media Markt.” Einladung für “Natürlich bin ich ein Arschloch” Steinhöfel.

Quelle des Steinhöfel-Zitats

32 Kommentare zu “Boykottaufrufe”

  1. vampi meint: (16.9.2006 um 14:32) AntwortenReply to this comment

    mir fällt eine ein: McDonalds. burgerking geht natürlich auch…

  2. Anonymous meint: (16.9.2006 um 14:42) AntwortenReply to this comment

    Ich fordere Transferempfänger auf, die Wahl in Berlin und MeckPomm zu boykottieren!
    Wetten, nur CDU und FDP schaffen es über dei 5%?

  3. oh meint: (16.9.2006 um 15:21) AntwortenReply to this comment

    Nimm doch Müller, das geht immer .. ;)

  4. stefan meint: (16.9.2006 um 15:35) AntwortenReply to this comment

    Ein gewisser Elektrohandel bittet doch gerade darum…

  5. flash meint: (16.9.2006 um 15:40) AntwortenReply to this comment

    Momentan scheint sich der MediaMarkt sehr um Boykottaufrufe in der Blogosphäre zu bemühen.

  6. Udo Vetter meint: (16.9.2006 um 15:42) AntwortenReply to this comment

    Schön, dass ihr den Text gelesen habt. Es wird euch deshalb sicher nicht wundern, dass ich die Links in euren Kommentaren entfernt habe.

  7. Lex meint: (16.9.2006 um 16:05) AntwortenReply to this comment

    Wie wäre es mit SAP und all den anderen Firmen, die ihre Kohle, die sie in Deutschland verdienen, ins Ausland stecken und somit unsere Arbeitslosigkeit zu verantworten haben? All die Firmen, die ihre soziale Verantwortung nicht tragen und grundlos abwandern, um ihren Managern noch absurdere Gehälter zu bescheren?

  8. stefan meint: (16.9.2006 um 16:09) AntwortenReply to this comment

    Äh ja doch. Weil ich eigentlich auf einen Sachverhalt hinweisen wollte. Nicht auf einen Boykottaufruf.

    Andersherum auch nicht. Erstens ist das Dein Sandkasten und zweitens: wer traut sich heute noch was?

    Wobei… wenn jetzt selbst Anwälte schon ihr Blog sooo sauber halten, dann ist echt was im argen ;-)

  9. Dietrich meint: (16.9.2006 um 16:27) AntwortenReply to this comment

    Ich versuchs mal zaghaft, damit mein Geschreibsel nicht entfernt werden muss:
    Wenn ich zu einem Boykott aufrufen würde, dann hätte das einen, meiner Meinung nach, soliden Hintergrund, den ich auch vertreten könnte.
    Als Gegenbeispiel: Anfeuerung zu einer Kampagne gegen die Kaffee-Industrie: kauf Fair-gehandelten Kaffee. Ist einfach so, ich mag ihn nicht (geschmacksmäßig). Das ist mein Ding – fertig. Ich würde nie die Fairhändler niedermachen – allerdings auch nicht Tchibo & Co. Der Aufguss von Tchibo schmeckt mir besser …

  10. tiberius meint: (16.9.2006 um 16:30) AntwortenReply to this comment

    MEDIA-MARKT³

  11. sapere aude meint: (16.9.2006 um 16:43) AntwortenReply to this comment

    firmen, die mit "cold calls" ihre brötchen verdienen vielleicht?

  12. Raoul Duke meint: (16.9.2006 um 18:20) AntwortenReply to this comment

    Das BVG kann sich aussuchen, welche Fälle es entscheiden möchte?
    Wie hat man sich das denn vorzustellen?

  13. M. meint: (16.9.2006 um 18:24) AntwortenReply to this comment

    @9: Sogar bei Lidl gibt es fair gehandelten — und ganz gut schmeckenden — Kaffee, natürlich mit Premium-Zuschlag. Böse Zungen behaupten ja, mit dem fairen Handel dieser Lidl-Produkte ist es vorbei, wenn der Kaffee die Filiale erreicht hat…

  14. vampi meint: (16.9.2006 um 18:43) AntwortenReply to this comment

    im bundestag und im vw-werk gibts nur fair gehandelten kaffee, so schlecht kann er also nicht sein.

    @14: wie heißt denn die marke? meine kaffeepackung ist bald alle, dann würd ich den mal testen…

  15. lhe meint: (16.9.2006 um 19:02) AntwortenReply to this comment

    lawblog-Boykott vielleicht ;-)

  16. Udo Vetter meint: (16.9.2006 um 19:03) AntwortenReply to this comment

    Das Bundesverfassungsgericht muss eine Verfassungsbeschwerde annehmen.

    Die Verfassungsbeschwerde wird nur angenommen, wenn die Sache grundsätzliche verfassungsrechtliche Bedeutung hat. Schlecht also, wenn genau diese Frage schon einmal entschieden worden ist. Dann ist die Rechtsfrage schon geklärt, das Gericht braucht nicht neu zu entscheiden.

    Ansonsten wird eine Verfassungsbeschwerde nur angenommen, wenn dies "angezeigt" ist, zum Beispiel weil dem Beschwerdeführer ein schwerwiegender Nachteil droht. Ich würde mich aber nicht darauf verlassen, dass das Gericht einen verlorenen Zivilprozess und die damit verbundenen Kosten als so schwerwiegend betrachtet, dass es sich zu einer Entscheidung bemüßigt fühlt.

    Die Norm ist § 93a Bundesverfassungsgerichtsgesetz:

    http://bundesrecht.juris.de/bverfgg/__93a.html

  17. SuitCase meint: (16.9.2006 um 19:21) AntwortenReply to this comment

    Verstehe ich Ihren Beitrag so richtig, dass Sie einen Fall von Boykottaufrufen bearbeiten und den ordentlichen Rechtsweg bereits ausgeschöpft haben?

    Dann dürfte doch eigentlich bei einer anschließenden Verfassungsbeschwerde kein zusätzliches (Gerichts-)Kostenrisiko mehr bestehen, das sie davon abschrecken könnte, sich an das BVerfG zu wenden. Gegebenenfalls soll es ja sogar Jurastudenten geben, die sich der Herausforderung einer wasserdichten Verfassungsbeschwerdeargumentation schon aus persönlichem Ehrgeiz gerne annehmen würden und die zudem gerade – angesichts der abgeschlossenen schriftlichen Prüfungen – viel Zeit haben…

  18. martin meint: (17.9.2006 um 03:15) AntwortenReply to this comment

    ich weiß noch, wie einer unserer dozenten uns mal vorjammerte, wie schrecklich es sei, wenn man eine ELLENlange verfassungsbeschwerde zusammenstellt, zitiert, auslegt, deutet, schreibt und was nicht alles, dann reicht man die ein, wartet gespannt…
    und zurück bekommt man dann einen dünnen brief, in dem nichts weiter steht als "Die Verfassungsbeschwerde ist offensichtlich unbegründet. / Hochachtungsvoll… "

  19. Osterhase meint: (17.9.2006 um 10:42) AntwortenReply to this comment

    Nur wer pleite ist, kann freie Meinung ausleben. Leider nimmt ihn dann keiner mehr ernst. Deshalb ist der Staat ja auch chronisch pleite.

  20. Jens meint: (17.9.2006 um 16:45) AntwortenReply to this comment

    Weiß jemand, ob man einen Anspruch darauf hat einen Geschenkgutschein in Bargeld umzuwandeln?

    Ich habe einen von Saturn erhalten und würde gerne den Gegenwert in bar erhalten, um diese auf ein Spendenkonto mit dem Stichwort Nikolaus zu überweisen.

    Hat man da einen Anspruch drauf oder kann man da wirklich nur für den Gegenwert die Ware dort kaufen?

  21. MaxR meint: (17.9.2006 um 17:18) AntwortenReply to this comment

    Man kann ja den Gutschein im Laden einem Kunden verkaufen und das erhaltene Geld spenden.

  22. vampi meint: (17.9.2006 um 17:24) AntwortenReply to this comment

    @jens: nein, meistens steht ja auch extra drauf dass der gutschein nicht bar ausgezahlt wird.

    bei der gelegenheit: mediamarkt ist meist gar nicht billiger als irgendwelche anderen geschäfte, sie haben halt ein größeres sortiment und machen viel werbung. daher der zulauf…

  23. Sven meint: (17.9.2006 um 18:18) AntwortenReply to this comment

    @2: na du hast das mit absoluten und relativen Mengen und Verhältnissen ja richtig super begriffen… *andenkopfklatsch*

  24. han meint: (17.9.2006 um 23:51) AntwortenReply to this comment

    zu 18
    Nein, es geht doch erst los. Hamburg, ende September AG Hamburg Sievekingsplatz.
    Ansonsten wären die Kosten wohl auch zigfach. Und ob Steihöfel zugelassen wird, beim BVerfG?
    Wer weiß wie es kommt, kann ja sein, dass der Richter die Ansprüche auch gänzlich ablehnt. Dann können die Anwälte den Blogger ja nach Karlsruhe schleifen.

  25. Anonymous meint: (17.9.2006 um 23:53) AntwortenReply to this comment

    Am 27.10.2006 10 Uhr

  26. A. John meint: (18.9.2006 um 11:21) AntwortenReply to this comment

    @21: [warum ich persönlich in Zukunft den Besuch des Media-Marktes versuche zu vermeiden….]
    Folgende Strategie hat sich bei mir bestens bewährt:
    1.) Im Internet einen Überblick über die Produktgattung,(DigiCam, Monitor Computerzubehör usw) verschaffen.
    2.) Nach unabhängigen Testberichten und Käufererfahrungen suchen.
    3.) Im Satan- oder Blödmarkt die Produkte begutachten und nebenbei feststellen, daß die Preise meist ziemlich happig sind.
    4.) Den gewünschten Artikel bei einem Internetversender bestellen. Das ist oft mehr als 20% günstiger, als in den vg. Krawallbuden.

  27. Kai meint: (3.12.2006 um 15:10) AntwortenReply to this comment

    Einem Juristen mag das noch klar sein. Aber wie soll das ein Normalbürger verstehen? Dem Normalbürger wäre es letztlich wahrscheinlich auch egal, wenn ihm der Boykottaufruf untersagt wird. Aber das muss auch bezahlbar bleiben. Also meiner Meinung nach muss die Rechtsprechung irgendwie mal ein bisschen sanfter zu den Bürgern sein, die gerade mal ganz bescheiden ihre Meinung äußern. Etwas anderes gilt natürlich für den Staat oder für mächtige Wettbewerber.

    Also ich kaufe immer noch bei umstrittenen Märkten, egal ob es einen kleinen Boykottaufruf gibt oder nicht.

  28. fragender meint: (5.12.2006 um 01:26) AntwortenReply to this comment

    In einem Forum hat jemand geschrieben:

    durch zufällige Recherchen bin ich auf eine interessante Tatsache gestoßen.
    ….alle firma xy
    Wie ich erfahren habe ist diese Gesellschaft in der Hand von zweifelhaften Persönlichkeiten.

    Der XY von XXXY konnte sein Vermögen unter den Nazis erheblich ausbauen, indem er sein Bankhaus in Familienbesitz XXXX durch die so genannte "Arisierung" jüdischer Bankhäuser blabla"

    Er wanderte in (ausland) aus und unterstützt finanziell die rechtsgerichtete Partei "Bund Freier Bürger".
    die famile besitzt xy% anteile an:
    aufzählung

    Ich rufe alle User daherf auf, die XY (aufzählung) der Gesellschaft zu meiden.

    Ein anderer User sagt
    Er darf keine anderen User aufrufen, diese Geschäfte zu boykottieren.
    Das is gegen das deutsch Recht.

    Ist so etwas rechtlich einwandfrei, meinungsäußerung oder ist es bedenklich?

  29. H-J Fitschen meint: (17.12.2007 um 14:14) AntwortenReply to this comment

    bei "größeren" Konzernen oder Gruppen steht der Endgewinn schon lange, teilweise Jahre vorher, fest, d.h.: z.B. ein durch Sparen reduzierter Benzinverbrauch wird konzernseitig einfach durch Preisverdoppelung aufgefangen. Da alle, a l l e , Energie diesen Konzernen patentmässig gehören ist es denen egal wo man kauft und welches Teil oder Mittel oder Mode oder Kunststoff oder Öl oder Heizgegerät oder Auto oder……

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