Das Lüth-Urteil des Bundesverfassungsgerichts gilt als eine der bedeutendsten Entscheidungen in der Nachkriegsgeschichte. Es ging um einen Boykottaufruf.
Das wichtigste Ergebnis der Entscheidung ist eigentlich, dass es keines gibt: Die Wechselwirkung der widerstreitenden Interessen muss im Einzelfall geprüft werden. Immer. Und sorgfältig. Erst eine umfassende Abwägung kann ergeben, ob ein Boykottaufruf noch von der Meinungsfreiheit getragen ist.
Die Erfahrung lehrt, dass Zivilgerichte im Alltag mehr mit knallhartem Wettbewerbsrecht, dem Begriff der guten Sitten und kaufmännischen Grundsätzen zu tun haben. Weniger mit dem Grundrecht auf freie Meinungsäußerung.
So kann es also passieren, dass man sang- und klanglos verurteilt wird, obwohl der eigene Anwalt 25 Seiten lang die Lüth-Entscheidung referiert und auf die Meinungsfreiheit pocht. Erst nach langen Jahren, nach etlichen Instanzen, erhält man dann vom Bundesverfassungsgericht bescheinigt, dass der sauber und witzig formulierte Boykottaufruf sich (gerade) noch in den Grenzen des Zulässigen hielt.
Aber natürlich nur, wenn die Karlsruher Richter nicht, wie so oft, ohne nähere Begründung sagen: Der Fall interessiert uns nicht, den nehmen wir nicht zur Entscheidung an.
Ich würde bis dahin auch gern zwanzig-, vielleicht auch dreißigtausend Euro Gerichts- und Anwaltskosten riskieren.
Dummerweise fällt mir derzeit keine Firma ein, zu deren Boykott ich aufrufen könnte.
Nachtrag: Gut, nicht jeder liest andere Blogs. Der Hintergrund zum Beitrag steht bei rainersacht.
Und die Quintessenz des Beitrags im Klartext:
“Ich kaufe nicht mehr bei Media Markt.” Oder “Meine Freundin Katja und ich gehen jedenfalls nicht mehr in den Media Markt.” Kein Problem.
“Kauft nicht mehr bei Media Markt.” Einladung für “Natürlich bin ich ein Arschloch” Steinhöfel.
Quelle des Steinhöfel-Zitats
Das Lüth-Urteil des Bundesverfassungsgerichts gilt als eine der bedeutendsten Entscheidungen in der Nachkriegsgeschichte. Es ging um einen Boykottaufruf.
Das wichtigste Ergebnis der Entscheidung ist eigentlich, dass es keines gibt: Die Wechselwirkung der widerstreitenden Interessen muss im Einzelfall geprüft werden. Immer. Und sorgfältig. Erst eine umfassende Abwägung kann ergeben, ob ein Boykottaufruf noch von der Meinungsfreiheit getragen ist.
Die Erfahrung lehrt, dass Zivilgerichte im Alltag mehr mit knallhartem Wettbewerbsrecht, dem Begriff der guten Sitten und kaufmännischen Grundsätzen zu tun haben. Weniger mit dem Grundrecht auf freie Meinungsäußerung.
So kann es also passieren, dass man sang- und klanglos verurteilt wird, obwohl der eigene Anwalt 25 Seiten lang die Lüth-Entscheidung referiert und auf die Meinungsfreiheit pocht. Erst nach langen Jahren, nach etlichen Instanzen, erhält man dann vom Bundesverfassungsgericht bescheinigt, dass der sauber und witzig formulierte Boykottaufruf sich (gerade) noch in den Grenzen des Zulässigen hielt.
Aber natürlich nur, wenn die Karlsruher Richter nicht, wie so oft, ohne nähere Begründung sagen: Der Fall interessiert uns nicht, den nehmen wir nicht zur Entscheidung an.
Ich würde bis dahin auch gern zwanzig-, vielleicht auch dreißigtausend Euro Gerichts- und Anwaltskosten riskieren.
Dummerweise fällt mir derzeit keine Firma ein, zu deren Boykott ich aufrufen könnte.
Nachtrag: Gut, nicht jeder liest andere Blogs. Der Hintergrund zum Beitrag steht bei rainersacht.
Und die Quintessenz des Beitrags im Klartext:
“Ich kaufe nicht mehr bei Media Markt.” Oder “Meine Freundin Katja und ich gehen jedenfalls nicht mehr in den Media Markt.” Kein Problem.
“Kauft nicht mehr bei Media Markt.” Einladung für “Natürlich bin ich ein Arschloch” Steinhöfel.
Quelle des Steinhöfel-Zitats
mir fällt eine ein: McDonalds. burgerking geht natürlich auch…
Ich fordere Transferempfänger auf, die Wahl in Berlin und MeckPomm zu boykottieren!
Wetten, nur CDU und FDP schaffen es über dei 5%?
Nimm doch Müller, das geht immer .. ;)
Ein gewisser Elektrohandel bittet doch gerade darum…
Momentan scheint sich der MediaMarkt sehr um Boykottaufrufe in der Blogosphäre zu bemühen.
Schön, dass ihr den Text gelesen habt. Es wird euch deshalb sicher nicht wundern, dass ich die Links in euren Kommentaren entfernt habe.
Wie wäre es mit SAP und all den anderen Firmen, die ihre Kohle, die sie in Deutschland verdienen, ins Ausland stecken und somit unsere Arbeitslosigkeit zu verantworten haben? All die Firmen, die ihre soziale Verantwortung nicht tragen und grundlos abwandern, um ihren Managern noch absurdere Gehälter zu bescheren?
Äh ja doch. Weil ich eigentlich auf einen Sachverhalt hinweisen wollte. Nicht auf einen Boykottaufruf.
Andersherum auch nicht. Erstens ist das Dein Sandkasten und zweitens: wer traut sich heute noch was?
Wobei… wenn jetzt selbst Anwälte schon ihr Blog sooo sauber halten, dann ist echt was im argen ;-)
Ich versuchs mal zaghaft, damit mein Geschreibsel nicht entfernt werden muss:
Wenn ich zu einem Boykott aufrufen würde, dann hätte das einen, meiner Meinung nach, soliden Hintergrund, den ich auch vertreten könnte.
Als Gegenbeispiel: Anfeuerung zu einer Kampagne gegen die Kaffee-Industrie: kauf Fair-gehandelten Kaffee. Ist einfach so, ich mag ihn nicht (geschmacksmäßig). Das ist mein Ding – fertig. Ich würde nie die Fairhändler niedermachen – allerdings auch nicht Tchibo & Co. Der Aufguss von Tchibo schmeckt mir besser …
MEDIA-MARKT³
firmen, die mit "cold calls" ihre brötchen verdienen vielleicht?
Das BVG kann sich aussuchen, welche Fälle es entscheiden möchte?
Wie hat man sich das denn vorzustellen?
@9: Sogar bei Lidl gibt es fair gehandelten — und ganz gut schmeckenden — Kaffee, natürlich mit Premium-Zuschlag. Böse Zungen behaupten ja, mit dem fairen Handel dieser Lidl-Produkte ist es vorbei, wenn der Kaffee die Filiale erreicht hat…
im bundestag und im vw-werk gibts nur fair gehandelten kaffee, so schlecht kann er also nicht sein.
@14: wie heißt denn die marke? meine kaffeepackung ist bald alle, dann würd ich den mal testen…
lawblog-Boykott vielleicht ;-)
Das Bundesverfassungsgericht muss eine Verfassungsbeschwerde annehmen.
Die Verfassungsbeschwerde wird nur angenommen, wenn die Sache grundsätzliche verfassungsrechtliche Bedeutung hat. Schlecht also, wenn genau diese Frage schon einmal entschieden worden ist. Dann ist die Rechtsfrage schon geklärt, das Gericht braucht nicht neu zu entscheiden.
Ansonsten wird eine Verfassungsbeschwerde nur angenommen, wenn dies "angezeigt" ist, zum Beispiel weil dem Beschwerdeführer ein schwerwiegender Nachteil droht. Ich würde mich aber nicht darauf verlassen, dass das Gericht einen verlorenen Zivilprozess und die damit verbundenen Kosten als so schwerwiegend betrachtet, dass es sich zu einer Entscheidung bemüßigt fühlt.
Die Norm ist § 93a Bundesverfassungsgerichtsgesetz:
http://bundesrecht.juris.de/bverfgg/__93a.html
Verstehe ich Ihren Beitrag so richtig, dass Sie einen Fall von Boykottaufrufen bearbeiten und den ordentlichen Rechtsweg bereits ausgeschöpft haben?
Dann dürfte doch eigentlich bei einer anschließenden Verfassungsbeschwerde kein zusätzliches (Gerichts-)Kostenrisiko mehr bestehen, das sie davon abschrecken könnte, sich an das BVerfG zu wenden. Gegebenenfalls soll es ja sogar Jurastudenten geben, die sich der Herausforderung einer wasserdichten Verfassungsbeschwerdeargumentation schon aus persönlichem Ehrgeiz gerne annehmen würden und die zudem gerade – angesichts der abgeschlossenen schriftlichen Prüfungen – viel Zeit haben…
ich weiß noch, wie einer unserer dozenten uns mal vorjammerte, wie schrecklich es sei, wenn man eine ELLENlange verfassungsbeschwerde zusammenstellt, zitiert, auslegt, deutet, schreibt und was nicht alles, dann reicht man die ein, wartet gespannt…
und zurück bekommt man dann einen dünnen brief, in dem nichts weiter steht als "Die Verfassungsbeschwerde ist offensichtlich unbegründet. / Hochachtungsvoll… "
Nur wer pleite ist, kann freie Meinung ausleben. Leider nimmt ihn dann keiner mehr ernst. Deshalb ist der Staat ja auch chronisch pleite.
Weiß jemand, ob man einen Anspruch darauf hat einen Geschenkgutschein in Bargeld umzuwandeln?
Ich habe einen von Saturn erhalten und würde gerne den Gegenwert in bar erhalten, um diese auf ein Spendenkonto mit dem Stichwort Nikolaus zu überweisen.
Hat man da einen Anspruch drauf oder kann man da wirklich nur für den Gegenwert die Ware dort kaufen?
Man kann ja den Gutschein im Laden einem Kunden verkaufen und das erhaltene Geld spenden.
@jens: nein, meistens steht ja auch extra drauf dass der gutschein nicht bar ausgezahlt wird.
bei der gelegenheit: mediamarkt ist meist gar nicht billiger als irgendwelche anderen geschäfte, sie haben halt ein größeres sortiment und machen viel werbung. daher der zulauf…
@2: na du hast das mit absoluten und relativen Mengen und Verhältnissen ja richtig super begriffen… *andenkopfklatsch*
zu 18
Nein, es geht doch erst los. Hamburg, ende September AG Hamburg Sievekingsplatz.
Ansonsten wären die Kosten wohl auch zigfach. Und ob Steihöfel zugelassen wird, beim BVerfG?
Wer weiß wie es kommt, kann ja sein, dass der Richter die Ansprüche auch gänzlich ablehnt. Dann können die Anwälte den Blogger ja nach Karlsruhe schleifen.
Am 27.10.2006 10 Uhr
@21: [warum ich persönlich in Zukunft den Besuch des Media-Marktes versuche zu vermeiden….]
Folgende Strategie hat sich bei mir bestens bewährt:
1.) Im Internet einen Überblick über die Produktgattung,(DigiCam, Monitor Computerzubehör usw) verschaffen.
2.) Nach unabhängigen Testberichten und Käufererfahrungen suchen.
3.) Im Satan- oder Blödmarkt die Produkte begutachten und nebenbei feststellen, daß die Preise meist ziemlich happig sind.
4.) Den gewünschten Artikel bei einem Internetversender bestellen. Das ist oft mehr als 20% günstiger, als in den vg. Krawallbuden.
Einem Juristen mag das noch klar sein. Aber wie soll das ein Normalbürger verstehen? Dem Normalbürger wäre es letztlich wahrscheinlich auch egal, wenn ihm der Boykottaufruf untersagt wird. Aber das muss auch bezahlbar bleiben. Also meiner Meinung nach muss die Rechtsprechung irgendwie mal ein bisschen sanfter zu den Bürgern sein, die gerade mal ganz bescheiden ihre Meinung äußern. Etwas anderes gilt natürlich für den Staat oder für mächtige Wettbewerber.
Also ich kaufe immer noch bei umstrittenen Märkten, egal ob es einen kleinen Boykottaufruf gibt oder nicht.
In einem Forum hat jemand geschrieben:
durch zufällige Recherchen bin ich auf eine interessante Tatsache gestoßen.
….alle firma xy
Wie ich erfahren habe ist diese Gesellschaft in der Hand von zweifelhaften Persönlichkeiten.
Der XY von XXXY konnte sein Vermögen unter den Nazis erheblich ausbauen, indem er sein Bankhaus in Familienbesitz XXXX durch die so genannte "Arisierung" jüdischer Bankhäuser blabla"
Er wanderte in (ausland) aus und unterstützt finanziell die rechtsgerichtete Partei "Bund Freier Bürger".
die famile besitzt xy% anteile an:
aufzählung
Ich rufe alle User daherf auf, die XY (aufzählung) der Gesellschaft zu meiden.
Ein anderer User sagt
Er darf keine anderen User aufrufen, diese Geschäfte zu boykottieren.
Das is gegen das deutsch Recht.
Ist so etwas rechtlich einwandfrei, meinungsäußerung oder ist es bedenklich?
bei "größeren" Konzernen oder Gruppen steht der Endgewinn schon lange, teilweise Jahre vorher, fest, d.h.: z.B. ein durch Sparen reduzierter Benzinverbrauch wird konzernseitig einfach durch Preisverdoppelung aufgefangen. Da alle, a l l e , Energie diesen Konzernen patentmässig gehören ist es denen egal wo man kauft und welches Teil oder Mittel oder Mode oder Kunststoff oder Öl oder Heizgegerät oder Auto oder……