Beweise, knallhart

… eine Kunststoffkiste mit Betäubungsmittelgeruch, ein Karton „Nokia“ mit Betäubungsmittelgeruch, drei Kunststofftaschen mit Betäubungsmittelgeruch…

Manchmal ist die Beweislage so niederschmetternd, da möchte man als Verteidiger nur noch heulen.