29.9.2006

Alles verboten

Mal was neues im Abmahnland: Marcel Bartels kriegt nicht nur ein Schreiben von Leuten, die sich auf den Schlips getreten fühlen. Nein, noch vor dem Inhalt des Schreibens findet sich Folgendes:

… in Fettschrift ein Hinweis, dass das Schreiben urheberrechtlich geschützt sei. … Folgerichtig weist die U. GmbH dann auch darauf hin, dass ihr allein die Rechte an der Nutzung, Bearbeitung und Verbreitung des Schriftsatzes zustehen. Ausdrücklich untersagt ist jegliche Veröffentlichung im Ganzen oder auszugsweise, sowie jegliche öffentliche Zitierung oder Kommentierung.

So so, jedes öffentliche Zitat ist also verboten. Und sogar jeder Kommentar. Wer sich so was ausdenkt, sollte mit drei Jahren Bananenrepublik bestraft werden. Ich hoffe inständig, dass er dafür ausreisen muss.

16 Kommentare zu “Alles verboten”

  1. A. John meint: (29.9.2006 um 19:12) AntwortenReply to this comment

    [Ich hoffe inständig, dass er dafür ausreisen muss.]
    Warum? Bei der Hamburger Dunkelkammer kriegen die das locker durch.

    Gruß A. John

  2. gerhard meint: (29.9.2006 um 19:13) AntwortenReply to this comment

    Wenn ich etwas veröffentlichen will, so lasse ich ein Urteil "Im Namen des Volkes" ergehen und voia, ich veröffentliche die Inhalte :-) als Bestandteil einer öffentlichen Äußerung.

  3. Anonymous meint: (29.9.2006 um 19:40) AntwortenReply to this comment

    @1 / A. John:
    Es ging ihm wohl eher darum, dass die drei Jahre woanders verbracht werden müssen, ergo: DE keine Bananenrepublik.

  4. Simon meint: (29.9.2006 um 19:52) AntwortenReply to this comment

    Na hoppla, da sieht das aber jemand anders:

    Landgericht Koeln

    Urteil v. 06.09.2006 – Az.: 28 O 178/06 – Veröffentlichung von E-Mails

    Leitsatz:

    1. Ob das ungefragte Veröffentlichen von E-Mails rechtmäßig ist, ist grundsätzlich im Rahmen einer umfassenden Interessensgüterabwägung zu bestimmen.

    2. Wird eine geschäftliche E-Mail, die nur für einen bestimmten Empfängerkreis bestimmt ist, ungefragt veröffentlicht, stellt dies einen Eingriff in das Allgemeine Persönlichkeitsrecht des Mail-Versenders dar. Dies gilt umso mehr, wenn die veröffentlichende Person die besagte E-Mail auf unlautere Weise erlangt hat.

    Link:

    http://webhosting-und-recht.de/urteile/Landgericht-Koeln-20060906.html

  5. SvenR meint: (29.9.2006 um 20:12) AntwortenReply to this comment

    @ Nr. 4 (Simon):

    Na und, hat er eine E-Mail veröffentlicht, ohne vorher die Interessen abzuwägen? Hat er sie auf unlautere Weise erlangt? Spielt "E-Mail" hier wirklich eine Rolle, wo es doch ein 6-seitiges Fax war? Glauben Sie alles dumme Zeug was jemand schreibt? Oder nur wenn es in Fettschrift auf einer Abmahnung steht?

    Fragen über Fragen…

  6. Tico meint: (29.9.2006 um 23:14) AntwortenReply to this comment

    eine abmahnung dürfte wohl kaum mit einer privaten oder geschäftlichen e-mail mit sensiblem inhalt vergleichbar sein.
    außerdem wurde die abmahnung nicht in unlauterer weise erlangt.
    ein urheberrecht dürfte wohl nicht bestehen, da von keiner besonderen schöpfungshöhe auszugehen ist.
    und so viel dreistigkeit wie sie der abmahnende an den tag legt, gehört einfach angeprangert – im volltext!

  7. Simon meint: (30.9.2006 um 14:47) AntwortenReply to this comment

    Anwaltliche Schriftsätze sind nur selten urheberrechtlich geschützt, sicher nicht, wenn es sich um reine Formbriefe handelt (BGH I ZR 213/83 = GRUR 19886, 793). Ich nehme mal an, das war die Rechtsauffassung, auf die Udo Vetter sich bezog. Wer in eine Abmahnung wider besseres Wissen schreibt, der Brief sei urheberrechtlich geschützt, der handelt m.E. alles andere als dem anwaltlichen Stand angemessen – Und das ist auch in Hinblick auf die Geschäftführung ohne Auftrag, aus der sich der kostenrechtliche Anspruch des Abmahners ergibt, mehr als problematisch.

    Was Udo Vetter aber vermutlich nicht wusste, und deswegen mein Hinweis hier, ist, dass sich ein Veröffentlichungsverbot auch aus dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht des Abmahners ergeben kann. Es ist schon richtig, dass die Fälle nicht genau gleich liegen. Unbeachtlich ist aber m.E., dass es sich um ein Fax, und nicht um eine Email handelte, ebenso unbeachtlich ist die Frage, wie Marcel die Interessen abwägt – das ist Sache des Gerichts.

    Viel eher dürfte eine Rolle spielen, dass das von mir zitierte Urteil eine Korrespondenz zwischen zwei Unbeteiligten behandelt, die von einem Dritten veröffentlicht wurde. Im Fall von Marcel Bartels geht es aber um einen Brief, der direkt an ihn adressiert war.

    Und nicht falsch verstehen: Marcel hat meine volle Symphatie für das, was er tut. Vor allem in Anbetracht der hohen Risiken, die er eingeht.

  8. Raoul meint: (1.10.2006 um 03:23) AntwortenReply to this comment

    wundert sich noch jemand darüber, warum Anwälte in Anbetracht solcher Unverschämtheiten so beliebt sind?

  9. Marcel meint: (1.10.2006 um 10:26) AntwortenReply to this comment

    Zur Klarstellung:
    Das freundliche Fax von der Inkassofirma war weder eine Abmahnung noch kam es von einem Anwalt. Es enthielt jedoch eine mit einer Fristsetzung versehene Aufforderung, Webseiten im <a href="http://www.mein-parteibuch.de/&quot; rel="nofollow">Parteibuch Wiki</a> zu ändern.

  10. Marcel meint: (1.10.2006 um 10:29) AntwortenReply to this comment

    Oops, falscher Link. Hier geht's zum <a href="http://www.mein-parteibuch.de/wiki/Hauptseite&quot; rel="nofollow">Parteibuch Wiki</a>.

  11. stefan III meint: (1.10.2006 um 14:19) AntwortenReply to this comment

    Tja, leider hoffentlich vergällen diese Blutegel (und damit meine ich nicht Rechtsanwälte sondern ein paar spezielle Personen) dem Herrn Barthels und anderen nicht nachhaltig die Freude an seinem Wiki / Blog. Wäre echt schade drum. Ich hoffe die sind sich ihrer eigenen Erbärmlichkeit bewusst.

  12. stefan III meint: (1.10.2006 um 14:23) AntwortenReply to this comment

    Sorry, das "leider" war natürlich zuviel, und ich meine natürlich Bartels ohne "h".

  13. Timo Rieg meint: (1.10.2006 um 19:54) AntwortenReply to this comment

    Es gibt für solche Fälle eine eigene Berufsgruppe, die allerdings kein Berufsstand ist – nennen sich "Journalisten". Darunter sind dann einige, die mit einem solchen Fax etwas anzufangen wissen.

  14. Simon meint: (1.10.2006 um 22:25) AntwortenReply to this comment

    @Marcel:
    Ah, sorry… das hatte ich dann falsch verstanden.

  15. Bernd F. Armonk meint: (2.10.2006 um 19:44) AntwortenReply to this comment

    Entweder man schickt mir eine Abmahnung oder ein urheberrechtlich geschütztes Kunstwerk. Letzteres beachte ich nicht, ersteres verarbeite ich je nach Notwendigkeit, z.B. mache ich eine Kopie für meinen Rechtsanwalt.

  16. Dietrich meint: (2.10.2006 um 20:22) AntwortenReply to this comment

    Ich würde eher eine Insel mit Kokospalmen vorschlagen. Dauer des Aufenthaltes: bis eine herabfallende Nuß trifft.

Kommentar schreiben

Zulässige HTML-Tags:
Fett: <b> - Kursiv: <i> - Zitat: <blockquote>

Powered by WordPress - Impressum