Ein Kreuz hilft nicht
Ein Verkäufer von Anti-Nazi-Emblemen ist vom Landgericht Stuttgart verurteilt worden – wegen Verwendens verfassungswidriger Kennzeichen. Damit hat sich die Staatsanwaltschaft Stuttgart mit ihrer Auffassung durchgesetzt, dass auch das Zeigen durchgestrichener oder verfremdeter Symbole verboten ist, berichtet Focus online.
Es ist doch immer wieder beruhigend, wie punktgenau und präzise sich unsere Justiz gesellschaftlichen Fehlentwicklungen entgegenstemmt.
Stimmt, ich kann jetzt nachts endlich (!) ruhig schlafen, da ich mich nun sicher vor verbotenen Symbolen weiß.
ich halte diese antifas, die gezielt auf konfrontation mit nazis gehen zwar wirklich für eine gesellschaftliche fehlentwicklung, aber ein gesetzliches verbot sollte dennoch nicht existieren.
Ein Stichwort: Schutzzweck der Norm.
"ich halte diese antifas, die gezielt auf konfrontation mit nazis gehen [..] wirklich für eine gesellschaftliche fehlentwicklung"
Ja, wWo kämen wir da auch hin, wenn in Deutschland jemand gezielt gegen Nazis und deren ewiggestrige, dumpf-braune Gedankenkacke vorginge.
Besser im warm-gemütlichen Wohnzimmer der eigenen Behäbigkeit einkuscheln und warten bis der braune Spuk vorbei ist.
Länger als 1000 Jahre kann's nicht dauern.
*kopfschüttel* *kopfschüttel* *kopfschüttel*
Endschuldige diese Ausdrucksweise aber ich glaub ich muss gleich kotzen -.-
Kann mir jemand sagen ob ich mein "Gegen Nazis" T-Shirt jetzt noch tragen darf?
Bild: http://www.fanshop-online.de/catalog/images/fun/AW013130.jpg
@ckd: So isset. Wie kann man als LG so einen Unsinn verzapfen?
Ist es sache der Justiz, den Grund für ein Gesetz zu erkennen und danach zu urteilen? Oder ist es nicht vielleicht so daß sich die Richter einfach nach dem richten müssen was der Gesetzgeber vorgibt?
@martin: Äh, hallo, Canones der Auslegung? Wortlaut, Systematik, *telos* ?
Ja, es ist Sache der Justiz nicht am Wortlaut einer Bestimmung zu kleben, und sich bisweilen auch zu fragen "Was wollte der Gesetzgeber damit eigentlich bezwecken?" Das nennt sich teleologische Interpretation und sollte eigentlich zum dogmatischen Rüstzeug jedes Juristen gehören.
Diese Staatsanwälte und Richter haben doch irgendwann mal Abitur gemacht und Examina bestanden. Auf Dummheit können sie sich also nur schwerlich herausreden.
Was bleibt dann noch übrig? Entweder Realitätsverlust infolge überzogenen Formaldenkens oder bewußte Förderung verfassungsfeindlicher Umtriebe durch Behinderung der Meinungsfreiheit.
Wenn man dieses Urteil denen gegenüberstellt, in welchen braune Schläger mit wenigen Monaten auf Bewährung davonkommen (falls sie überhaupt vor Gericht landen), ist das eine Schande und ein Schlag ins Gesicht eines jeden Demokraten.
Fehlt nur noch, daß da "Im Namen des Führers" drübersteht….
Gruß A. John
In diesem Stadium kann man die StA und das erkennende Gericht noch nicht schneidig nennen. Dafür müsste schon dazukommen, dass jetzt die verantwortlichen des Focus für das Verbreiten des Fotos des Aufklebers zur Rechenschaft gezogen werden.
Gibt es da ein Presse-Privileg?
Das BVefG sagt zum Thema (BVerfG 1 BvR 204/03 vom 23.3.2006):
"… Allerdings pflegen die Gerichte den besonderen Anforderungen des Grundrechts der Meinungsfreiheit dadurch Rechnung zu tragen, dass sie Ausnahmen von der Strafbarkeit für geboten halten, sofern das inkriminierte Verhalten trotz äußerer Verwendung der Kennzeichen dem Schutzzweck des Gesetzes erkennbar nicht zuwiderläuft (vgl. BGHSt 25, 30 ; 25, 133 ; OLG Stuttgart, MDR 1982, S. 246; OLG Oldenburg, NJW 1986, S. 1275).
So liegt es, wenn das Kennzeichen offenkundig gerade zum Zwecke einer Kritik der verbotenen Organisation eingesetzt wird oder der Kontext der Verwendung ergibt, dass eine Wirkung auf Dritte in einer dem Symbolgehalt des Kennzeichens entsprechenden Richtung ausscheidet (vgl. BGHSt 25, 133 ). Das mag etwa der Fall sein, wenn das Kennzeichen in erkennbar verzerrter, etwa parodistischer oder karikaturhafter Weise verwendet wird (vgl. BGHSt 25, 128 ) …"
http://www.bverfg.de/entscheidungen/rk20060323_1bvr020403.html
Ich persönlich glaube, dass sich die Richter es nur nicht mit der Staatsanwaltschaft und den Kollegen am OLG versauen wollten. Immerhin wollten sie den Prozeß zunächst nicht zulassen (unter der Begründung, dass 86a Stgb nicht greift).
Man kann ja (hoffentlich) davon ausgehen, dass der BGH das Urteil kassiert. Dann können die Richter schließlich immer noch sagen "Wir haben unsere Schuldigkeit getan".
Naja. Wie dem auch sei: Langsam hilft nur noch auswandern. Nicht, dass es in anderen Ländern wohl besser wäre, aber da muss es mich ja nicht mehr interessieren.
@ 5 (Tom Hagen):
Erlauben Sie, dass ich auch über Ihren Beitrag den Kopf schüttle?
Hitler ist sicher nicht dadurch behindert worden, dass seine SA sich auf den Straßen Schlachten mit Kommunisten liefern musste. Sondern ganz im Gegenteil.
Und genauso schwächt es die heutigen Nazis nicht, wenn ihre Demonstrationen von Antifas gestört werden. Ganz im Gegenteil: Das schweißt zusammen. Und linke Straftaten gegen rechts helfen auch nicht, um die Bevölkerung gegen rechts zu mobilisieren.
Was nötig gewesen wäre, um Hitler aufzuhalten – und was heute nötig ist, um die Neonazis klein zu halten – ist vielmehr eine große, demokratisch gesinnte, bürgerliche Mehrheit.
Also genau die von ihnen belächelten braven Bürger.
"Was unter dem Hakenkreuz geschehen ist, ist zu schrecklich, um es als modisches Accessoire zu verwenden", betonte der Oberstaatsanwalt.
Der und das Gericht müssen ja wohl eine Sockenschuß haben. Dieses "modisches Accessoire" kann in bestimmten Gegenden der Republik nur von Selbstmordkandidaten getragen werden. Um die sollte sich der Herr Oberstaatsanwalt eigentlich mehr Sorgen machen und deren Aktivitäten deutlich mehr Aufmerksamkeit widmen. Statt dessen ist dem Oberstaatsanwalt wohl daran gelegen, eine klare politische Position aus dem Blick verschwinden zu lassen. Offenbar erträgt er es nicht, das sich Bürger erkennbar gegen die wieder erstarkten Nazis positionieren und Flagge zeigen. Ein Schelm, wer sich dabei seinen Teil über den StA und das Gericht denkt.
An manchen Kommentaren wird mal wieder deutlich: Alles, was nicht links genug ist, ist automatisch rechts :)
Naja, links oder rechts ist ja egal. Ich bin kein ausgebildeter Jurist, nur ein Student, aber mir ist nicht klar, wie man den betreffenden Paragraphen so auslegen kann, dass er auf durchgestrichene oder zerstörte Hakenkreuze anwendbar ist…
Das Ihr es aber auch nicht begreift. "Ruhe" ist in diesem Land erste Bürgerpflicht. Wann und wie gegen Neonazis demonstriert wird, diese Entscheidung überlassen wir doch bitte den Politikern und ihren Beamten. Zu gegebener Zeit werden die uns schon mitteilen, wann in welcher Form ein Aufstand der Anständigen erwünscht und nützlich ist. Und die Symbole und Logos, die dann verwendet werden, suchen wir uns auch bitte nicht selber aus. Die werden von einer renommierten Werbeagentur pro bono gestaltet. So hat jeder was davon. Wir hübsche und rechtlich einwandfreie Logos, die Werbeagentur ein gesellschaftliches Engagement zur Imageverbesserung. Win-Win Situation. Wo kämen wir denn auch hin, wenn hier jeder macht was er will und Eigeninitiative zeigt?
Habt Ihr z.B. mal darüber nachgedacht, wie schwierig es für Politiker ist, sich bei privat angemeldeten Demonstrationen gegen Rechts fotogen in die erste Reihe zu drängeln? Von den Terminschwierigkeiten ganz zu schweigen, so ein Politiker hat nämlich nicht immer Zeit.
Denkt mal drüber nach…
Wenn ich mich recht erinnere, war es doch das OLG, das auf die Beschwerde der StA hin überhaupt erst das Verfahren eröffnet hat. Die Rechtsauffassung des OLG wurde also quasi dem LG ins Gebetbuch geschrieben. Da ist die jetzige Entscheidung nicht allzu verwunderlich. Ich wage mal die kühne Behauptung, die nächstinstanzliche Entscheidung ist jetzt vorhersehbar. Angesichts der guten Absicht des Angeklagten (die ich jetzt mal unterstelle) eine ärgerliche Sache.
Zur Antifa:
Die Antifa könnte viel mehr für den Antifaschismus tun, wenn sie nicht bei den Gegendemos mit geplantem Krawallmachertum ständig den Unmut der Bevölkerung auf sich ziehen würde. Otto Normalverbraucher steht dann nämlich schön am Fenster und denkt: "Mensch, die Braunen demonstrieren so friedlich und die anderen machen wieder so einen Terror." Da ist wohl klar, wen der deutsche Michel erst mal als bedrohlicher empfindet.
Es wird leider nicht klappen, aber meiner Meinung nach könnte man braune Kundgebungen viel wirksamer auf Dauer verhindern, wenn sich bei den nächsten Demos ganz normale Bürger an den Straßenrand stellen und lachend mit dem Finger auf die braunen Teilnehmer zeigen würden. Nach höchstens 10 Demos hätten die sowas von keine Lust mehr, sich auslachen zu lassen, dass dieser Spuk von ganz alleine aufhören würde.
Immer die Scheinheiligen. vorhin hab ich doch was von Meinungsfreiheit gelesen ?!? .. Dann lasst doch beides zu. Die Symbole und die durchgestrichene Variante davon.
Wird doch so langsam lächerlich: Ui, ein Hakenkreuz. Wenn wir es verbieten, dann verschwinden die Rechten von ganz allein. Einfach lachhaft.
UND nochwas: im Endeffekt verdient der gute Mann doch sicherlich reichlich Kohle mit Antifa-Klamotten. Also steckt wohl auch ein bisschen wirtschaftliches Interesse dahinter, mmh ?
Ist die Absicht des Verbotes nicht klar?
Der Sinn ist es offenbar nicht, eine Zustimmung zum Nationalsozialismus durch Abbildung jener Symbole zu verbieten. Sondern stattdessen wird die Erinnerung an dessen Existenz verboten.
@19: "Wann und wie gegen Neonazis demonstriert wird, diese Entscheidung überlassen wir doch bitte den Politikern und ihren Beamten."
Durch maßlose Übertreibungen wird's auch nicht wahrer. Niemand sagt etwas gegen linke Demonstrationen. Aber wenn Leute anfangen, Demokratiefeindlichkeit mit demokratiefeindlichen Mitteln zu bekämpfen, oder Grundrechtsverstöße mit "Aber das sind doch Nazis!" zu verteidigen, wird's einfach albern.
Wenn die Antifa so *für* Menschenrechte, *für* Grundrechte, *für* die Verfassung und *für* die Demokratie ist, dann soll sie sich doch bitte auch an jene Regeln halten.
Da das oft nicht der Fall ist, ist es nur zu gut, dass die auch mal spüren, dass sie nicht die Vertreter des Staates sind.
Ich halte die Entscheidung für so falsch nicht.
Nehmen wir einmal an, der Mensch wäre nicht verurteilt worden -ich wette, schon morgen wären sämtliche entsprechenden T-Shitrs, Buttons usw. ausverkauft gewesen – und zwar gerade an die Braunen.
Meiner Erfahrung nach wird bei den Verwendern bzw. Verwendenwollern dieser Symbole ziemlich dummdreist vorgegangen. Das "Lonsdale" Beispiel mit der halboffenen Bomberjacke (so dass nur "nsda" zu sehen ist) ist ja mittlerweile bekannt – warum sollte sowas nicht auch mit entsprechend geschickt gestalteten "Anti"-Nazishirts möglich sein? Das durchgestrichene Hakenkreuz, auf dem bedauerlicherweise bei halb geschlossener Jacke die Durchstreichung nicht mehr zu sehen ist?
Wer soll die ganzen Fälle mit "zufällig verwaschenen" Symbolenb klären und abgrenzen? Wollen wir die Diskussion wirklich, ob das Hakenkreuz im durchgestrichenden Kreis zu 20, 30 oder gar 80% bedeckt sein muss um als "erlaubtes" Symbol gelten zu können, aber nicht, wenn der Kreis braun oder grün ist und auch dann nicht wenn er zwar rot ist aber zu 30% verwaschen?
Es gibt m.E. genug andere Möglichkeiten seine Haltung auszudrücken, auch ohne die Verwendung solcher Symbole. Und wie hier an derer Stelle schon gesagt, es gibt wichtigeres als sich darüber aufzuregen – den Braunen nämlich die Tür zu weisen aus Landes und Lokalpolitik.
@15
"…Was nötig gewesen wäre, um Hitler aufzuhalten – und was heute nötig ist, um die Neonazis klein zu halten – ist vielmehr eine große, demokratisch gesinnte, bürgerliche Mehrheit. …"
100% Zustimmung! Nur militant linke Chaoten haben den Antinazismus nicht für sich gepachtet.
Nichtsdestotrotz bereitet eine Strafbarkeit des Tragens von Buttons, T-shirts (usw.) mit durchgestrichenem Hakenkreuz Kopfzerbrechen. Es wird wohl darauf hinauslaufen, dass ein Präzendenzfall geschaffen und das heute gefällte Urteil vom BGH kassiert wird. Es sei denn, dass der Casus Cnactus das Profitstreben auf dem Rücken einstiger Opfer (Anti-Nazi hin oder her) war, indem nun mal verfassungswidrige Kennzeichen (zerstört bzw. durchgestrichen hin oder her) auf teuer verscherbelte Mode gedruckt werden (bspw.). Wenn ich es richtig sehe, werden C. Roth und N. Annen, die Selbstanzeige erstattet haben, nicht bestraft. Denn sie haben so ein Emblem nur zur Schau gestellt, nicht aber daran verdient.
Okay, wenn die Staatsanwaltschaft und dieses Gericht es so sehen, in Ordnung. Das widerspricht zwar völlig meiner Meinung, aber das ist irrelevant.
Aber dann bitteschön auch konsequent. An den Eingängen der Fußball-WM-Stadien war auch ein Hakenkreuz im "Halteverbotzeichen" angebracht. Warum ermittelt diese Staatsanwaltschaft da nicht? Noch ein Beispiel? Bittesehr: Es gibt in Deutschland (ich weiß leider nicht mehr wo) eine Polizeieinheit zur Bekämpfung von Neonazis. Die haben sogar ein eigenes Emblem. Dort zerschmettert ein Adler ein (erkennbares!) Hakenkreuz. Das müsste dann doch wohl auch geahndet werden, oder?
Als Laie mal andere Frage: Wie gut stehen eigentlich, den Erfahrungen der geneigten Leser meines Geschreibsels nach, meine Chancen, dass das Verfahren eingestellt wird, wenn ich mir so einen Anstecker anstecke und mich deswegen selbst bei der Polizei anzeige? Vielleicht nicht gerade in Stuttgart – beispielsweise in Düsseldorf :-)
Grüße!
Jurist Filbinger wurde von der CDU in Badan-würtemberg gefeiert.
Also alles Nazis in der dortigen Justiz.
Saalschlachten mit Kommunisten haben die Nazis nicht behindert weil sie diese meistens gewonnen haben. Schon damals haben Polizei und Justiz nur zugunsten der Nazis in diese Auseinandersetzungen eingegriffen.Die Justiz war und ist auf dem rechten Auge blind.
Nur wenn das Ansehen Deutschlands im Ausland gefährdet ist, wird gegen rechts vorgegangen.
@ Nr. 24 (Der andere Udo):
Ich bin anderer Meinung. Ich halte das ganze Gesetz für nicht wirklich durchdacht.
Wann ist ein Hakenkreuz ein Hakenkreuz? Warum darf Mel Brooks singen "Heil I'am Adolf, Heil myself" und wenn ich es auf ein T-Shirt drucke bin ich ein böser, böser Gesetzesbrecher? Roth und Ahnen sind nicht verurteilt worden, weil sie nichts daran verdient haben – ich lach' mich tot.
Meinen Sie wirklich, es gibt weniger Nazis, braunes Gesindel und rechte Tiefflieger, weil z. B. Hakenkreuze verboten sind? Oder weil auf unseren Autokennzeichen weder HJ, KZ, SA und SS vorkommen? Ich glaube das nicht.
Und ausgerechnet der, der sich damit auseinandersetzt, das ganze in kritischen Zusammenhang stellt, der muss zahlen.
Seltsam, oder nicht?
Ich verstehe das nicht! Ich verstehe es echt nicht. Ich bin sehr gewillt mich komplett in zerschlagenen Hakenkreuzen zu kleiden.
Und wer nicht auf die Straße geht und den braunen Idioten zeigt, das sie nicht gewünscht sind, wenn sie mal wieder aufmaschieren, ist selber Schuld
Der "Du bist Deutschland"-Werbesport enthält auch ein gekreuztes Hakenkreuz.
Das Gericht in Tübingen gibt dem Studenten seinen Anstecker zurück und 30 KM weiter dreht das Gericht in Stuttgart vollkommen durch.
@28: Wann ein Hakenkreiz ein solches ist, da wird es Rechtsprechung geben – Versuche z.B. mit einem umgedrehten Hakenkreuz hat es sicher genug gegeben.
Im Fall von Mel Brooks wäre da noch die Kunstfreiheit – außerdem wird wohl kaum jemand einen Film anziehen wollen. Würde jemand einen "geschickten" Screenshot auf ein T-Shirt drucken, wäre es vielleicht anders zu sehen. §86a StGB stellt auf Fahnen, abzeichen, Uniformstücke etc. ab, § 86 Abs. 3 (auf den § 86a verweist) stellt von Strafe frei, wenn das Ganze der staatsbürgerlichen Aufklärung, der Abwehr verfassungswidriger Bestrebungen, der Kunst oder der Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre, der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder ähnlichen Zwecken dient.
Da würde ich den Film durchaus wiederfinden, jemanden, der solche Abzeichen herstellt, um durch ihren Verkauf sein Geld zu verdienen, eher nicht. Zumal das als Ausnahmetatbestand eng gewertet werden sollte.
Natürlich gibt es deshalb nicht weniger Nazis. Aber es ist schon ein Unterschied ob diese Leute offen mit den Symbolen der Altvorderen herumspazieren können oder nicht, deshalb sind solche Gesetze im Prinzip nicht schlecht. Und wie gesagt, da man es mit einer Gruppe Menschen zu tun hat, die sich einen Sport daraus macht solche Regelungen zu umgehen, sollte hier auch keine Aufweichung stattfinden.
Das Motiv mag in diesem Fall ehrenwert gewesen sein sein, aber angesichts der leider viel zu vielen Menschen die nur auf ein solches Urteil warten um dann mit braunen Hemden und rot-weißen Armbinden die irgendwie durchgestrichen sind auf der Straße herumzulaufen halte ich es im Prinzip für richtig.
Ich weiss, es ist das "da könnte ja jeder kommen" Argument – aber genau das passt hier, denn es würde wenn schon nicht jeder aber eine ganze Menge Leute kommen.
Mmmhh… dann werde ich doch gleich einmal den Asiatika-/Kunsthandwerk-Händler in der Münchner Sonnenstrasse anzeigen. Der Kerl besitzt die Dreistigkeit und verkauft eine aus dem indischen Raum stammende Figur, die ein Hakenkreuz trägt – in dem Zusammenhang wohl besser als Swastika zu bezeichnen.
@32: Solche Buttons, T-Shirts, Aufnäher etc. mit einem durchgestrichenem Hakenkreuz gibt es doch schon ewig, ohne dass Nazis jemals auf die Idee kamen, diese Dinge für sich zu nutzen.
Die Einzigen, denen das Urteil etwas Positives gebracht hat, sind die Neonazigruppen. Organisierter Protest ist scheinbar nciht gewünscht.
Dass man etwas gegen die immer stärker werdenden Neonazis machen muss ist uns allen jja hoffentlich klar. Ich finde es, auch Studentin, wichtig, dass wir das deutlich machen. Was nützt es denn, wenn wir in unserer Kammer hocken und unserer Wand erzählen, dass wir nicht damit einverstanden sind, dass die ihre Demos abhalten, Ausländer verprügeln, jüdische Grabsteine verschandeln und und und? – Eben: NICHTS! Ich finde es auch nicht richtig, wenn Gegendemos der Linken dazu genutzt werden um sich mal wieder richtig prügeln zu können. Aber durchegstrichene Hakenkreuze sind meiner Meinung nach nichts, was man verbieten sollte. Auch die Diskussion um das Verbot der NDP finde ich etwas schwierig: Würde das verbit durchgesetzt werden hätte man die wenigsten CHancen die Entwicklungen zu beobachten. Mit einem Verbot würde diese Organisation in den Untergrund gehen und wäre eindeutig schwerer auszumachen und zu "kontrollieren"…
"Wann und wie gegen Neonazis demonstriert wird, diese Entscheidung überlassen wir doch bitte den Politikern und ihren Beamten. Zu gegebener Zeit werden die uns schon mitteilen, wann in welcher Form ein Aufstand der Anständigen erwünscht und nützlich ist."
Wenn wir darauf warten warten wir bis wir schwarz werden…
Muss ich jetzt das T-Shirt, dass eindeutig gegen Nazis ausgelegt ist in meinen Schrank legen, damit ich ja nicht gesetzeswidrig handel? Was darf ich jetzt noch zeigen, was nicht mehr? Wenn durchgestrichene Hakenkreuze verboten sind, was folgt als nächstes?
Achtung, Antifaschist! Kriminell?
Siehe:
http://www.woschod.de/?p=535
Ach werte Mitleser, es lohnt sich nicht darüber zu greinen was die deutschen Gerichte für einen Bockmist produzieren. Nicht nur ich beobachte immer häufiger, wie ja auch das Geschehen am Freitag im Stuttgarter Landgericht zeigt, eine Tendenz, die mir immer häufiger in letzter Zeit an deutschen Gerichten auffällt: Die Angeklagten sind noch der respektablere Teil der Darsteller im Schauspiel das sich Rechtsfindung „im Namen des Volkes“ nennt.
Was Tun? Erst mal sollte jeder für sich klar sehen: Ich bin nicht verantwortlich, daß die Mechanik unserer Gemeinschaft richtig funktioniert. Ich habe sie nicht erbaut. Ich lebe hier weil es mich zufällig hierher verschlagen hat, aber nicht unbedingt um hier die Menschen zum besseren zu bekehren. Ich kann nur eines: Nichts Unrechtes tun (wie z.B. diese Staatsanwaltschaft und dieser unmögliche Richter). Alles andere würde nur dazu führen sich im Namen des „Rechtsstaates“ meiner eigenen Bösartigkeit zu beugen und sie damit zu unterstützen.
Es wird aber immer Menschen geben die sich an die Institutionen verkaufen, die sie mit einer vermeintlichen Macht über andere ausstatten, sich also ihrer Bösartigkeit ergeben. Es ist klar, diese Sklaven (denn nichts anderes wird man wenn man sich verkauft) haben keinen moralischen Boden mehr unter den Füßen. Sie können aus ihrer Innensicht der Institutionen nicht mehr die moralische Verwerflichkeit ihrer Machenschaften erkennen. Das erlaubt ihr sklavischer Geist nicht – sonnst müßten Sie sich ja ihr moralische Verkommenheit eingestehen.
Man sollte vielleicht nochmal erwähnen das das Bundesverfassungsgericht vor nicht allzu langer Zeit den Spruch: Ruhm und Ehre der Waffen-SS ,nicht mehr für strafbar hält, da fällt mir nur der Spruch von MArlene Dittrich ein, sie sagte treffend: Deutschland? Nie wieder.
ich erinnere mich an meine schulzeit.. dort hatten wir im geschichtsbuch verschiedene kakenkreuze abgebildet.. die durchgestrichenen oder die in den mülleimer geworfenen wurden als ausdrücklich erlaubt dargestellt…
ich finde, dass hat auch nix mit antifa zu tun. das ist einfach ein zeichen, dass anderen klar macht, dass man KEIN nazi ist. mehr würde ich dort nicht reininterpretieren. dass man seit jahrzenten diese zeichen gelten lässt und jetzt auf einmal nicht mehr, finde ich höchst seltsam.
Was hilft dagegen? Selbst straffällig zu werden! <a href="http://al-musafir.de/straffaellig" rel="nofollow">Verwendet Anti-Nazi-Symbole, fordert andere zum zeigen auf!</a> Ein Land, in dem Nazis im Landtag tollen dürfen und Antifschisten in den Knast wandern, ist nicht gesund!
Warum eigentlich setzt sich keine der größeren Volksparteien endlich inhaltlich mit den sog. Rechten auseinander? Warum liest man in der nicht lokalen Presse nur die bedrohlich klingenden Berichte, dass die NPD im Landtag in Sachsen eingezogen ist. Warum schreibt man nicht täglich, wie diese Leute dort nichts zustande bringen?
Stuttgart soll offensichtlich national befreite Zone werden:
http://blog.staatsrecht.info/?p=253
BTW. Zone: Nach 16 Jahren wächst zusammen, was zum Albtraum werden wird. Späte Genugtuung für Honecker und Mielke.
Gruß A. John
Aua,
gibt ja hier erstaunlich viele "Halbblinde".
Ich find schon traurig, daß man hier Seiten verlinkt, die Stalin verherrlichen – auch ein Verbrecher der Geschichte, dem man bis zu 100 Mio Tote aus diversen Kriegen und Lagern zuschreibt.
Nene, von Sozialisten und deren unbedachten Anhängern hab ich genug, ob nun national oder international. Ich finde, man sollte u.a. die NPD gut im Auge behalten – aber ebenso den nicht weniger verfassungsfeindlichen linken Flügel unserer Gesellschaft.
Hier noch was für die Allgemeinbildung: http://de.wikipedia.org/wiki/Swastika
Die Bundesjustizministerin äußert sich: http://www.rheinpfalz.de/perl/cms/cms.pl?cmd=showMsg&tpl=ronMsg.html&path=/ron/welt/deutsch&id=DEUTSCHLAND061001163050.xiwj3lhg
@48: [Die Bundesjustizministerin äußert sich:]
Zitat:
"… dann ist mit dem Gesetz etwas nicht in Ordnung", sagte Zypries weiter."
Es gibt viele Gesetze, mit denen (handwerklich) etwas nicht in Ordnung ist. Es sollte aber eine Instanz geben, die sich darauf stützende Schwachsinnsurteile (die nicht nur dem Verurteilten- sondern auch dem Ansehen des Landes schaden), sofort aus der Welt schaffen.
Gruß A. John
Nur so am Rande bemerkt:
M.E. kommt man mit "Schutzzweck der Norm" und "teleologischer Reduktion" an dieser Stelle nicht weiter.
Man kann sich in der Tat fragen, ob ein durchgestrichenes Hakenkreuz noch ein Hakenkreuz an sich ist – das kann man aber relativ guten Gewissens bejahen.
Dann aber greift das Gesetz – der Schutzzweck ist nämlich gerade jener, die Demokratie vor einer Gewöhnung an das entsprechende Symbol zu bewahren und es daher vollständig aus dem Alltag zu verbannen. Eine nationalsozialistische Gesinnung des Trägers ist im Tatbestand nicht zur Voraussetzung gemacht – und das bewußt. Sie dann im Rahmen der verfassungskonformen Auslegung hinzuzudichten, überdehnt m.E. den richterlichen Auslegungsspielraum – für eine solche Auslegung finden sich im Gesetz keinerlei Anhaltspunkte. Es fehlen schlicht Begriffe, die der Auslegung zugänglich wären – daher muß eine solche Auslegung scheitern.
M.E. wäre die richtige Reaktion des Richters eine konkrete Normenkontrollvorlage ans BVerfG gewesen – der ganze § ist m.E. vor Art. 5 GG nicht haltbar.
Und warum darf die Billig-Klamotten-Kette K.I.K. noch immer ihre Kleiderständer in Hakenkreuzform präsentieren?
Genießen Importeure aus dem Ausland besonderen Schutz oder machen sich diejenigen strafbar, welche die Kleiderständer fotografieren und der Staatsanwaltschaft zusenden?
Fragen über Fragen in diesem Land, wo Recht nicht gleich Recht ist. Obwohl Gleiches bekanntermaßen gleich behandelt werden muß. Doch vermutlich ist ein Anti-Faschist ungleich einem Großkaufmann ….. ;-)
Und wie wäre es mal damit, die Verbote aufzuheben??? Wie lange wollen wir noch das Schuldige Land sein.
Ich habe den Knallkopf nicht Gewählt, hatte gar nicht die Chance dazu. Meine Eltern genauso wenig. Dennoch zahl ich Reperationszahlungen aus den Verbrechen die vor über 2 Generationen geschehen sind. Oder glaubt noch irgendwer, daß der Ausgleichsfont vor 1948 angelegt und zurückgestellt worden ist.
Mit meinen Steuergeldern werden Mahnmäler finanziert zum Gedenken an einen Völkermord an einer Personengruppe welche sich selber als das Volk Gottes bezeichnet und die Rechte andere Völker mit den Füßen, Pardon mit Granaten und Bomben tritt.
Ich finde es ist langsam mal an der Zeit, zur Normalität zurückzukehren. Und eine Demokratie sollte es abkönnen, daß es auch ein paar Zeitgenossen gibt, die sowas für das größte halten. Es ist doch auch jedem unbenommen, sich seinen Teil darüber zu denken.
Und ich möchte mal behaupten. Es ist auch für viele der Reiz etwas verbotenes und provokatives zu tun. Nehmt doch einfach den Reiz weg.
@5 Wenn ich vermummt auf die Straße gehe, und versuche daß Braune Pack mit Pflastersteinen zu bekämpfen. Was ist daran bitte Gewaltlos. Man selber will doch das Demokratische Recht, seine Meinung Kundzutun. Dann muß man auch andere Meinungen aktzeptieren. Und manche Nutzen halt das Recht, um sich selbst der lächerlichkeit preißzugeben. Das gehört halt nunmal dazu.
Die Ausnahmeklausel steht im Gesetz, da ist nichts mißverständlich, und wenn dann wäre das im Zweifel für den Angeklagten auszulegen. Ob das gut ist oder ein solches T-Shirt eine gute Idee, ist eine andere Frage.
Auch hat der §86a eine Rechtsgeschichte. Ich habe noch NIE von so einem Fall gehört. Im Gegenteil, ich besitze mehrere Bücher über das Dritte Reich, bei denen auf dem Cover ein Hakenkreuz zu sehen ist – teilweise als Photo, teilweise als Photocollage, teilweise als Verfremdung (z.B. das kleine "o" in "ermordet" als NS-Parteiabzeichen gestaltet). Diese Bücher sind nach 1990 gedruckt und vertrieben worden und stehen auch in vielen Bibliotheken. Von der alltäglichen Verwendung in Karikaturen und – MAD Heften, wenn mal wieder der Typ Irrer Adolf angesagt ist, mal ganz zu schweigen. Beschlagnahmebeschlüsse dazu sind mir nicht bekannt, obwohl es sicher damals auch schon Richter und Staatsanwälte mit einem staatlichen Salär gab, die dem pekuniären Gewinn aus derartigen Publikationen mißtrauisch gegenüberstanden.
Kann sich jeder sein Teil zu denken. Die Gedanken sind frei, nicht wahr.
Nur die Gedanken sind frei.
@ Nr. 5, Florian: Erlauben Sie die Bemerkung, dass Sie wohl ein Bisschen lange & heftig mit Ihrem Kopf geschüttelt zu haben scheinen… Nur so lassen sich zusammenhangsfremde Passagen wie: "…linke Straftaten…" erklären. Wer hat in diesem Sachverhalt von Linken Straftaten gesprochen…? Und zu den braven Bürgern; waren es nicht eben jene braven Bürger, die so sehr brav waren, dass sie damals dem Braunen Treiben keinen Einhalt geboten haben?
NAZIKOMMENTAR NUMMER 52 BITTE SOFORT LÖSCHEN
Zitat "Mit meinen Steuergeldern werden Mahnmäler finanziert zum Gedenken an einen Völkermord an einer Personengruppe welche sich selber als das Volk Gottes bezeichnet und die Rechte andere Völker mit den Füßen, Pardon mit Granaten und Bomben tritt."
GEH KACKEN ;NAZI !!! …….
Ich sag nur: Lacht sie tot: http://www.apfelfront.de
@Simson:
Ist jeder, der nicht politisch korrekt ist, ein Nazi?
Kommentar 52 ist alles, nur kein Nazikommentar – es ist ein Kommentar wie so viele andere auch. Man kann seiner Meinung zustimmen oder nicht – die Nazikeule ist aber jedenfalls das falsche Instrument.
Bundesministerin Zypries will das Strafrecht ändern falls dieses Ureil Bestand hat.
http://elias.horribile-dictu.de/wp-content/uploads/2006/09/stopp_recht_rgb.png
Ein Beispiel der Verherrlichung rechtstaatlicher Symbole.
@56
Das war mir so klar, daß ich jetzt als Nazi tituliert werde.
Um mal eins klar zu stellen. Ich bin absolut gegen daß, was sich hier zwischen 1933 – 1945 auf Deutschem Boden abgespielt hat.
Ich bin gegen Völkermord. Also auch gegen den Mord an Palistinensern.
Aber es kann nicht sein, daß ich in 3. Generation nach 45 nichts gegen das Unrecht in Israel heute sagen darf, weil ich ein Deutscher bin.
Also geh selber kacken, anti-Demokrat.
Okay, jetzt hat jeder geschimpft. Also kehren wir jetzt zu den hier üblichen Umgangsformen zurück. Vielen Dank.
manchmal ist richtig was falsch ist, denn wir dürfen das Geschehene nicht vergessen sondern sollten es wann immer auch, uns daran erinnern um aus der Erfahrung zu lernen