„Mittelpunkt Mensch“

Einem psychisch erkrankten Lokführer aus dem westfälischen Steinfurt ist es gelungen, vom Bundeseisenbahnvermögen mehrere tausend Euro einzuklagen, die durch seine psychotherapeutische Behandlung und eine sechswöchige Heilkur entstanden waren. Der Mann hat eine lange Leidengeschichte durchlebt.

1975 warf sich eine Selbstmörderin vor sein Auto, als er auf dem Weg vom Dienst nach Hause war. Im Juli 1993 und im April 1996 überfuhr er mit seinem Zug jeweils einen Selbstmörder. Im Dezember 1996 kam ein Kollege bei einem Zugunglück ums Leben.

Im Februar 1997 erlebte er als Mitfahrer im Führerstand eines Triebwagens einen Zusammenstoß mit einem Traktor, der sich in den Zug bohrte. Im Juni 2000 geriet ein Reisender zwischen den Bahnsteig und den vom Lokfahrer geführten Zug, was eine Schnellbremsung erforderlich machte. Im Oktober 2002 rutschte er mit seinem Zug an einem Bahnhof vorbei, weil das Bremssystem versagte.

Nach all diesen beruflichen Belastungen verweigerte das Bundeseisenbahnvermögen (Motto „Mittelpunkt Mensch“) jahrelang seinem Beamten die Erstattung der Behandlungskosten im Rahmen der Unfallfürsorge. Das Verwaltungsgericht Münster entschied jetzt (AZ: 11 K 2651/04) gegen die Bundesbehörde: Insgesamt fünf Ärzte hatten dem klagenden Lokführer eine „posttraumatische Belastungsstörung“ im Zusammenhang mit den beruflichen Ereignissen attestiert. (pbd)