Steinhöfel teilt aus
Ein rauer Ton herrscht mittlerweile zwischen Media-Markt-Anwalt Joachim Steinhöfel und der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung. Steinhöfel geht die Berichterstattung über die Abmahnungen, mit denen er im Auftrag von Media-Märkten Einzelhändler überzieht, massiv an. So hält er den Autor für jemanden, der “sich bei der ,Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung’ sein Gnadenbrot erschleicht”; weitere Beschimpfungen bitte ich direkt Steinhöfels heutiger Tirade zu entnehmen.
Verbraucherrechtliches fasst den Konflikt zusammen und liefert die interessantesten Zitate.
als nicht-fachmann in sachen juristisches möchte ich anmerken, dass man da irgendwie nicht mehr wirklich durchblickt – wer schreibt weshalb wo was falsches etc…?
Uiuiui, der gute Herr Steinhöfel bewegt sich ja unterhalb des Niveaus, wie die u. A. von ihm gespielte Werbung seines Mandanten. Hat er eigentlich die Rechte an den Max- und- Moritz- Bildern? Die Metro AG, der ja sowohl Media Markt als auch Saturn gehören, sollte endlich mal von der Geiz- ist- geil- Mentalität Abstand nehmen, und von ihren Anwälten etwas mehr mehr verlangen, als nur eine große Klappe. Das selbe gilt im Übrigen auch für die Angestellten der o. g. Firmen (eigene Erfahrung).
Grüße!
Im "Stern" http://www.steinhoefel.de/art_stern.htm bezeichnet er sich ja selbst als so etwas ähnliches wie ein Ausscheidungsorgan der Rechtspflege.
Wer wollte ihm da widersprechen?
Gruß A. John
"Münchner Richter sehen Media-Markt-Abmahnungen als unzulässig an"
http://www.heise.de/newsticker/meldung/80904
Tja, letzte Woche erst noch Geld in diesen Markt getragen, was mich nun doch sehr ärgert. Das macht dem feinen Herrn in Hamburg wahrscheinlich nichts aus, aber auf meine Wenigkeit als Kunde wird der Media-Markt (der Saturn gleich mit :D) in Zukunft wohl verzichten müssen.
Und dieser Narziss ergötzt sich wahrscheinlich auch noch am Medienecho. Ist schon erbärmlich.
Naja, dem Herrn Steinhöfel mussete man ja bereits 2002 diverse Hinweise geben wie er seine HP zu gestalten hat. Durch höchstrichterliche Rechtsprechung ;-)) grins
Naja in Hamburg gibts auch gute Anwälte, einer der besten den ich kenne ist RA Heng, hat wohl auch ein Blog oder so
Grüße
FLAME
Gibt es in Deutschland eigentlich keine Standesregeln für Anwälte? Was sich dieser Herr Steinhöfel teilweise erlaubt, ist ja unglaublich!!!
Ich finde ihn spaßig. Besonders die reaktion auf die Abmahnung wegen des Bildchens von Ernst-Haugust von Annover:
(sinngemäß) "Ich habe Ihren Mandenten ebenso wenig der Lächerlichkeit preisgegeben wie ich Sie als Quarknase bezeichnet habe."
Ok, ich würde es nicht so schreiben ;-) aber amüsant ist es dennoch.
Solange sich zwei mit Abmahnungen bekriegen, die genug in der Portokasse haben, mag man das ja amüsant bzw sportlich finden können. Speziell wenns es um einen Sympathen wie unseren Prinzen geht. Wenns aber an die Existenz kleiner Onlineshopper geht die einen Bindestrich falsch setzen, hört der Spass defintiv auf.
Abgesehen davon dass es eine Frechheit ist die Gerichte mit so einem Quatsch zuzuspammen, wodurch letzlich andere, hoffentlich relevantere Prozesse jahrelang auf Abschluss warten müssen.
Das könnte ja noch spannend werden: "Die Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung (FAS) berichtet, das Gericht habe in sechs Verfahren Anträge von Media-Märkten auf einstweilige Verfügungen als "missbräuchlich und damit unzulässig" zurückgewiesen. Das Gericht unterstütze die abgemahnten Online-Händler in ihrer Ansicht, die Tochter des Metro-Konzerns versuche sie mit Hilfe des Wettbewerbsrechtes zu schikanieren und Kosten aufzubürden. Beim Vorgehen der Media-Märkte dominiere das "Gebührenerzielungsinteresse"."
http://www.heise.de/newsticker/meldung/80904
Den Steinhöfel kann man doch nicht Ernst nehmen.
Der Mann ist als Rechtsanwalt nicht in der Lage, SACHLICH zu bleiben.
@2: Ich will ihn nicht in Schutz nehmen, aber Herr Steinhöfel braucht die Rechte nicht. Wilhelm Busch ist 1908 gestorben und seine Werke sind damit seit 1978 gemeinfrei.
@2 / @14: Ganz anders wäre das, wenn er Bildchen von Herrn Perscheid verwendet hätte …
Ich werde mit Sicherheit solange nichts mehr bei dieser Firma kaufen, wie ich befürchten muss, im Fall eines Rechtsstreites (z.B. über die Gewährleistung bei einem dort erworbenen Gerät) von dem Anwalt des Unternehmens öffentlich angemistet zu werden. Vielleicht sollten sich das auch die anderen Kunden und Geschäftspartner dieses Unternehmens überlegen.
Die Reaktionen von Herrn S. zeigen m. E. in welches Wespennest der Autor der FASZ gestochen hat! Wer so reagiert, ist getroffen!
Mich würde nur interessieren, ob die Verballhornung des Namens "Meck" nicht ebenfalls als Persönlichkeitsrechtsverletzung interpretiert werden könnte.
@ 6: Merkwürdig. Einerseits müssen Blogger inzwischen jedes Wort auf die Goldwaage legen, um ja nicht mit Abmahnungen und Unterlassungserklärungen überzogen zu werden.
Es steht jedermann frei, mit gleichen Waffen zurückzuschlagen, wenn er entweder genug Geld hat, oder sich wirtschaftlich ruinieren will.
@ 9: Gibt es in Deutschland eigentlich keine Standesregeln für Anwälte?
Doch, schon. Auf dem Papier. Faktisch jedoch sind Juristen eine Art neuzeitliche Feudalherren, deren Corpsgeist und (Fach)wissensvorsprung sie weit besser vor rechtlichen Sanktionen schützt, als "Normalsterbliche".
Wie in der Ärzteschaft, ist das Schlimmste, was ein Jurist tun kann, einem Kollegen berufsrechtlich(!) "ans Bein zu pinkeln".
@ 17: Wer so reagiert, ist getroffen!
IMO ist er nicht getroffen, der ist so. Mit einer solchen Persönlichkeit hat man die wichtigsten Voraussetzungen erfüllt, um als Anwalt, Anlageberater, oder Gebrauchtwagenhändler erfolgreich zu sein.
Gruß A. John
@ 18:
"Mit einer solchen Persönlichkeit hat man die wichtigsten Voraussetzungen erfüllt, um als Anwalt, Anlageberater, oder Gebrauchtwagenhändler erfolgreich zu sein."
Und mit solchen Pauschalierungen hat man die wichtigsten Voraussetzungen erfüllt, um als Dummschwätzer erfolgreich zu sein.
Aprospos Abmahnungen: am Freitag, den 17.11.2006 um 09:00 Uhr im Gebäude des Amtsgerichtes München in der Nymphenburger Strasse 16, Raum 122 findet ein Verfahren gegen einen weiteren für zahlreiche Abmahnungen bekannten Anwalts statt.
Was ich wirklich toll finde ist, daß Herr Steinhöfel kein Impressum auf seiner Seite gut auffindbar vorhalten muß.
Zumindest auf "sauerei2" finde ich es nicht. Hätte ich doch auch was besseres studiert und würde zu den Bürgern der ersten Anwaltsklasse gehören.
@20: Tourstart ist aber schon ein Tag vorher:
16.11.2006 um 12:30h im Raum I/143
des LG Berlin (Zivilkammer 27) (Tegeler Weg 17-21, 10589 Berlin)
Meiner Erfahrung nach ist die Qualität eines Anwalts reziprok zur Menge der im Schriftsatz verwandten Polemik.
hmm bei Media Markt einkaufen?
…. ich bin doch nicht blöd
@21: Und in seinem Impressum hat er z.B. eine interessante Ziffernfolge stehen, die er als Umsatzsteuer-Identifikationsnummer bezeichnet. Warum ist die denn so lang (18 Zeichen) und enthält zu Beginn kein "DE"?
Geht das denn? Das man von mehreren unabhängigen Mediamärkten kostenlpflichtig abgemahnt werden kann? Meine mal gehört zu haben das man nur die erste Zahlen muss.
Mark
Interessant finde ich die Argumentation des Anwaltes. Er verteidigt weniger sein Vorgehen, sondern regt sich darüber auf, dass die Abweisung *bekannt* wurde.
Nachdem ich dem Link gefolgt bin muss ich an die Ermahnung meines Referendarausbilders denken:
"Sobald ein Jurist Worte wie "offensichtlich", "offenkundig", "glasklar", "eindeutig" o.ä. benutzt, ist dies ein Hinweis darauf, dass eine Unterstellung oder Vermutung folgt, von der ihr Urheber weiss, das er sie wahrscheinlich nicht beweisen oder belegen kann."
Jedenfalls ist bei genauerer Prüfung in einem Rechtsstreit so gut wie nie etwas "glasklar" oder "eindeutig", wenn es von einer Seite ausdrücklich betont werden muss.
Wenn also einem Gericht ein "glasklarer Verstoß gegen § 922 Abs. 3 ZPO" (i.V.m. § 936 ZPO) vorgeworfen wird, weil der Verfügungsgegner durch das Gericht von der Ablehnung, eine beantragte einstweilige Verfügung zu erlassen, informiert wurde, so kann dieser Vorwurf selbstverständlich zutreffend sein. Möglich ist aber auch, dass bei dem Gericht bereits eine sog. präventive "Schutzschrift" gegen einen befürchteten Verfügungsantrag vorlag. Das wäre v.a. dann nicht verwunderlich, wenn der Antragsteller diverse Konkurrenten vor diesem Gericht in den vergangenen Wochen mit – na sagen wir mal: ca 80?- Anträgen auf Erlass einstweiliger Vfg.´en / Abmahnungen beglückt hätte. Hätte das Gericht das Vorbringen aus der Schutzschrift aufgegriffen, hätte es dem Antragsgegner rechtliches Gehör gewährt, auch wenn dieser von dem dann eingegeangenen Antrag keine weitere Kenntnis hatte (Zöller ZPO, § 921, Rn. 1) mit der Folge, dass ihm auch der ablehnende Beschluss mitzuteilen gewesen sein dürfte (Zöller ZPO § 922, Rn. 1). Das dürfte allein deshalb angezeigt sein, da in derartigen Fällen der Antragsgegner die Kosten der -erfolgreichen- Schutzschrift vom Antragsteller ersetzt verlangen kann (BGH NJW 2003, 1257), wenn auf die Schutzschrift hin der Antrag ohne mündliche Verhandlung abgewiesen wurde.
Aber das sind offensichtlich nur abstrakte, theoretische Überlegungen.
Offenkundig liegt eindeutig ein glasklarer Verstoß vor.
bo, obschon nur abstrakte, absolut theoretische Überlegungen: ein durchaus plausibles Szenario… :-)
Ich hatte mich direkt an den MM gewendet und dort meinen Unmut geäußert. Und zu meiner Überraschung sogar eine Antwort bekommen.
Da hier ja auch viel über die Abmahnungen gesprochen / geschrieben wird, wollte ich mal kurz die Antwort verlinken:
http://unkreativ.twoday.net/stories/2917016/
Und natürlich durfte bei Herrn Steinhöfel der Hinweis auf die Arbeitsplätze nicht fehlen.
Das erfolgreiche Unternehmen hätte im Jahr 2005 mehr Arbeitsplätze geschaffen als jeder andere. Aber, wenn man mal realistisch betrachtet, wie viele kleine Existenzen, Einzelhändler und damit Stellen im Einzelhandel, direkt oder indirekt, platt gemacht wurden – da dürfte die Bilanz meiner Einschätzung nach doch eher verheerend ausfallen…
Ich bin doch nicht blöd.
@ Nr. 30 (bo):
"Offenkundig liegt eindeutig ein glasklarer Verstoß vor." You made my day :-)))
@ Nr. 33 (Blond):
Spannend finde ich mit wieviel Chuzpe Steinhöfel behauptet, dass soooooo viele Arbeitsplätze geschaffen worden sind, wie in keinem anderen Unternehmen (Zitat von seiner Website: "das in 2005 mehr Arbeitsplätze geschaffen hat, als jedes andere hierzulande").
Wie viele das genau sein sollen, behält er für sich. Und dass nur im Jahr 2005. Was war im Jahr 2006?
Wie denn – sind dass nicht alles selbständige Unternehmen? Und welches dieser selbstädigen Unternehmen hat mehr Arbeitsplätze geschaffen, als alle anderen Unternehmen in Deutschland?
Außerdem sollte Steinhöfel jemand mal erklären, dass man in Internetveröffentlichungen besser nicht Unterstreichen als Hervorhebung benutzt.
Wir sind selbst an der Misere Schuld – denn wäre Geiz nicht geil, dann müssten wir auch nicht blöd sein.
Nr. 34 war ich.
* Ironie an
Ich habe gar nicht gewußt, daß Leute über 1,70m auch das kleine Mannsyndrom haben können. Wenn man längerfristig für MM arbeitet, nimmt das geistige Potential proportional
zur Beschäftigungszeit ab. Zu der „Sauerei Teil2“ fällt mir nur „GEIEFR, GEIFER, GEIFER“ ein. Für mich gibt es einen neuen Intelligenzquotienten: 1 RAe/MM. Die Oberlaus auf den Köpfen der Chefetagen von MM/Saturn hat jedenfalls mehr „RAe/MM“ als seine Träger selbst.
*Ironie aus
Nicht der Herr Steinhöfel oder MM ist das eigentliche Problem. Sondern unsere unsäglichen Gesetze. Deutschland ist das einzige Land in Europa, in dem die erste Abmahnung noch kostenpflichtig ist. Herr Steinhöfel und MM handeln also völlig gesetzeskonform. Was davon moralisch zu halten ist, siehe oben.
Auch in den Ländern, ohne erste kostenpflichtige Abmahnung, wird in 90% aller Fälle die Unterlassung abgegeben. Erst wenn der Abgemahnte sich ungerecht behandelt fühlt, anderer Meinung ist oder vor Gericht zieht, entstehen Kosten. Er hat es damit aber selber in der Hand. Komischerweise sind diese Länder auch nicht im Sumpf der Rechtsverstöße untergegangen, obwohl sie nicht so eine angebliche tolle Rechtssprechung wie wir in Deutschland haben.
Leider sind die meisten Politiker und Justizminister der Länder und des Bundes selbst Juristen, so daß eine Änderung dieses unsäglichen Gesetzes wohl noch in weiter Ferne liegt. Diese Leute graben sich doch nicht selbst das Wasser ab.
Wenn Herr Steinhöfel denn der große Wettbewerbsschützer sein möchte, hätte er ja mit gutem Beispiel vorangehen können. Wenn er seine Abmahnung für einen Unkostenbeitrag von 60€ verschickt hätte, wäre er wirklich der Held gewesen.
So nimmt er leider nur, an der Sauerei des MM/Saturn teil.
http://www.steinhoefel.de/pdf/comtech_abmahnung.pdf
Mmmm? Irgendwie erinnert mich das an das heutige Verfahren von "Marcel-Mein-Parteibuch":
http://tinyurl.com/y5lu2d
Tzzz…
Ich kaufe doch nicht bei Säuen!