13.11.2006

Nacktkontrolle: Gericht lässt Berufung zu

Ein weiblicher Fußballfan musste sich am 11. März 2005 vor Polizisten in Saarbrücken nackt ausziehen. Die Beamten suchten nach Feuerwerkskörpern, obwohl keine konkreten Umstände belegten, dass die 17-Jährige etwas mit Randale zu tun hatte. Die Polizeiaktion schlug hohe Wellen, denn das Verwaltungsgericht hielt die Maßnahme für rechtmäßig.

Jetzt erreicht mich eine erfreuliche Nachricht. Das Oberverwaltungsgericht hat die Berufung zugelassen. Das Gericht sieht tatsächliche und rechtliche Probleme, die mit den Parteien in einem noch nicht anberaumten Termin erörtert werden sollen.

(Berichte im law blog: – Die Welt nackt zu Gast bei Freunden; “Erniedrigt und beschmutzt”)

14 Kommentare zu “Nacktkontrolle: Gericht lässt Berufung zu”

  1. jörg meint: (13.11.2006 um 12:18) AntwortenReply to this comment

    Gut so!

  2. spongebob meint: (13.11.2006 um 12:46) AntwortenReply to this comment

    solang es keine NACKTkontrolle ist…

  3. Sebastian meint: (13.11.2006 um 12:54) AntwortenReply to this comment

    @2: DOch, genau darum geht es ja. Es war eine NACKTkontrolle.

  4. torschtl meint: (13.11.2006 um 13:04) AntwortenReply to this comment

    rofl@ Nr. 2

  5. LoboL meint: (13.11.2006 um 13:16) AntwortenReply to this comment

    Nach dem Merkel verkündet hat das NOCH mehr Kontrolle notwendig ist, wird das wohl nicht zu dem von Normalmenschen erhoften Ende führen.

  6. Gonzo meint: (13.11.2006 um 13:42) AntwortenReply to this comment

    Als praktische Konsequenz ist also in Zukunft im Zweifelsfalle vor Verlassen des Hauses doch lieber noch ein frischer Schlüpfer anzuziehen.

  7. Semmel meint: (13.11.2006 um 13:49) AntwortenReply to this comment

    @ Gonzo, #6

    ich wuerde mich eher ermutigt fuehlen, meine unterwaesche umso seltener zu wechseln. vielleicht lassen solche kontrollen dann auch bald wieder nach…

  8. Nils G. meint: (13.11.2006 um 15:18) AntwortenReply to this comment

    Es ist schon erstaunlich, was passieren muss, damit ein OVG dann doch einmal eine Berufung zulässt. Es bedurfte ja in der letzten Zeit des Dazwischenhauens des BVerfG um die absurd hohen Hürden für eine Beurufungszulassung im verwaltungsgerichtlichen Verfahren etwas vernünftiger zu gestalten. Umso schöner, dass hier die Justiz selbst darauf gekommen ist, dass immerhin die Berufung zuzulassen ist.

  9. RKS meint: (13.11.2006 um 17:24) AntwortenReply to this comment

    In einer Zeitschrift habe ich mal die Überschrift "Gericht bestätigt Nacktbackverbot" gelesen. Bei Lektüre des Artikels dann aber recht schnell bemerkt, dass ich mich wohl bei einem Buchstaben verlesen haben muss.

  10. Viktor meint: (13.11.2006 um 23:12) AntwortenReply to this comment

    ja mai, wär sie zwei Jahre jünger wären die Beamten Pädophil, aber nein sie ist 17, da dürfen die sich natürlich dran aufgeilen, was? Recht dem armen Mädel! Hoffentlich kommt die Berufung durch und die Beamten vors Gericht!

  11. Fred meint: (14.11.2006 um 03:05) AntwortenReply to this comment

    @10: Offenbar ging es nicht um die "sexuelle Komponente" — wenn ich mich recht erinnere wurde der Vorgang von weiblichen Beamten durchgeführt. Es geht mehr um eine offenbar eklatante Missachtung der Persönlichkeitsrechte des Opfers durch eine Aktion, für die es keine stichhaltige Rechtfertigung gab und die somit in den Augen vieler weit jenseits jeder Verhältnismäßigkeit zur Gewährleistung der Sicherheit bei einem Fußballspiel liegt.

  12. Tom meint: (15.11.2006 um 16:04) AntwortenReply to this comment

    Mir steigt die Galle hoch.
    Solche eine ähnliche Aktion bloß mit wesentlich größerem Ausmaß wurde dieses Jahr vor einem mir nicht weit entfernten Stadion durchgeführt.
    Minnimum jede 7 Person wurde rausgezogen und kontrolliert ( Leibesvisitation ) das halte ich für eindeutig übertrieben !

  13. RA-RR meint: (16.11.2006 um 14:31) AntwortenReply to this comment

    Freut mich sehr, nachdem ich mich doch sehr echauffiert hatte. Es geht ja nicht um die Randalen, die seit einigen Wochen wieder im Mittelpunkt der Berichterstattungen stehen. Diese müssen so gut es eben geht, unterbunden werden. Was aber nicht geht, ist, dass nur zur Erreichung dieses Zecks schwerwiegend in die Persönlichkeitsrechte und damit in die Grundrechte der Menschen eingegriffen wird. Der Zweck heiligt eben nicht jedes Mittel, ansonsten verfahren wir mit unserer Verfassung ad absurdum und öffnen dem Polizeistaat Tür und Tor.

  14. Thorsten meint: (7.12.2006 um 17:56) AntwortenReply to this comment

    @5: Was Frau Merkel sagt, hat die Richter nicht zu interessieren. a) Frau Merkel ist nicht für die Landespolizeigesetze zuständig, b) zugrunde gelegt werden muss das zum Zeitpunkt geltende Recht und nicht ein eventuell jetzt auf den Appell der Kanzlerin geändertes Saarländisches Polizeirecht und c) ist der Richter bei seiner Verhältnismäßigkeitsprüfung allein an Recht und Gesetz gebunden und nicht an die Auffassung eines Mitglieds irgendeines Gesetzgebungsorgans der Bundesrepublik Deutschland.

    Das Urteil aus der ersten Instanz ist *derart* fehlerhaft (Udo Vetter hat diese hier ja z. T. wunderbar aufgeführt), so dass es aufgeboben werden *muss*!

    Andererseits arbeiten viele Richter (insbesondere Strafrichter beim BGH, aber dies nur nebenbei) meistens nicht so methodisch, wie sie es sollten. Da wird keine gutachterliche Prüfung gemacht, die erst am Ende zum Ergebnis kommt, sondern meistens sich von vornherein schon ein Ergebnis im Kopf festgelegt, was dann nur noch irgendwie begründet wird – teilweise mit hanebüchenen Argumenten.

    Letztendlich würde ein weiteres Fehlurteil aber garantiert nichts mit Frau Merkel zu tun haben.

    Au wei… mein Kommentar ist länger geworden, als er eigentlich werden sollte. ;-)

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