17.11.2006

Landgericht Trier verzichtet auf Kreuze

Das Landgericht Trier hat sich nach einer Renovierung entschlossen, in den Gerichtssälen keine Kruzifixe mehr aufzuhängen. Die rheinland-pfälzische CDU hat dies kritisiert. Die Landesregierung hält die Entscheidung dagegen für korrekt. Sie bewege sich auf dem Boden der Rechtsprechung. Schon jetzt hingen in den meisten Gerichtssälen des Landes keine Kreuze.

Quelle: beck-aktuell

39 Kommentare zu “Landgericht Trier verzichtet auf Kreuze”

  1. n.n. meint: (17.11.2006 um 11:40) AntwortenReply to this comment

    natürlich ist die entscheidung korrekt. ich erinnere nur an die bekannte entscheidung des bverfg mit dem selten klaren tenor:

    "Die Weigerung der 6. Kammer des Verwaltungsgerichts Düsseldorf, den Beschwerdeführern in dem Rechtsstreit 6 K 2494/67 eine mündliche Verhandlung in einem Gerichtssaal ohne Kruzifix zu ermöglichen, verletzt die Beschwerdeführer in ihrem Grundrecht aus Artikel 4 Absatz 1 des Grundgesetzes."

  2. n.n. meint: (17.11.2006 um 11:40) AntwortenReply to this comment

    ach ja, ne quelle gibts auch noch dazu:

    http://www.oefre.unibe.ch/law/dfr/bv035366.html

  3. Nils G. meint: (17.11.2006 um 12:24) AntwortenReply to this comment

    Ohne dass ich dafür wäre, Kreuze oder Kruzifixe aufzuhängen, möchte ich doch zur Versachlichung der Diskussion durch einen Hinweis beitragen:
    Als Kreuz wird idR das einfache Kreuz ohne Jesus-Figur bezeichnet. Ein Kruzifix ist hingegen immer ein Kreuz mit Jesus. Es ist auch nach der Rechtsprechung des BVerfG schon ein Unterschied, ob lediglich ein christliches Symbol an der Wand hängt oder jeder durch die Existenz der Leiden Jesu an die Aufopferung des Gottessohnes erinnert werden soll.
    Insofern hinkt Ihr, Nr.1, Vergleich etwas, denn hier geht es um ein Kreuz, kein Kruzifix. Ob das BVerfG möglicherweise auch zum Kreuz entsprechend entscheiden würde, kann ich nicht beurteilen.

  4. Rafael meint: (17.11.2006 um 12:43) AntwortenReply to this comment

    @3: Dies ist anzunehmen, da das Kreuz grundsätzlich einen ähnlich gelagerten religiösen Bezug bildet. Hierdurch könnten sich jedoch Anhänger anderer Glaubensrichtungen, welche evtl. gar nicht an einen christlichen Gott, sondern z.B. eine Vielzahl von Göttern, glauben, in ihrer Freiheit und ihrem Gerechtigkeitsempfinden ("Wie soll ich von diesem Gericht objektiv gerichtet werden, wenn schon grundsätzlich andere Glaubensbekenntnisse und damit Lebenseinstellungen nach außen getragen werden?") gestört fühlen.

    Ein Kreuz ist somit zwar kein so konkretes Glaubenszeichen, nämlich für das Wandels Christis auf Erden und die Übernahme der menschlichen Sünden und den folgenden Tod, wohl aber immer noch ein Glaubenszeichen – an einem Ort, der eigentlich vollkommen frei von jedweder Beeinflussung (im weitesten Sinne) sein sollte.

    Andererseits sagen ja wohl auch Leute, dass die Augenbinde Justizias nur ein Zeichen für ihren Hang zum "Soft S/M" ist – das sollte evtl. auch nichts im Gerichtssaal zu suchen haben. Wobei es ja auch Richter mit Penispumpen gibt. Was für eine Welt…

  5. Martin_mb meint: (17.11.2006 um 12:53) AntwortenReply to this comment

    Ich habe mal das Gerücht gehört, daß in Paderborn die Kreuze am Richtertisch (oder wie das heißt) angenagelt sind, quasi so eine Art Angeklagten-Zieleinrichtung über die der Richter rüberpeilen kann, ähnlich dieser praktischen Vorrichtung am Benz, mit der man prima Rentner…aber lassen wir das.

    Kann das einer bestätigen, oder ist das ein Mythos?

  6. n.n. meint: (17.11.2006 um 13:01) AntwortenReply to this comment

    @ 3

    mein vergleich hinkt nicht. wenn ich den ersten satz des beitrags zitieren darf:

    "Das Landgericht Trier hat sich nach einer Renovierung entschlossen, in den Gerichtssälen keine KRUZIFIXE mehr aufzuhängen."

    (hervorhebung von mir)

  7. NN meint: (17.11.2006 um 13:07) AntwortenReply to this comment

    @5: Ich war nur einmal in einem Gerichtssaal in Paderborn – ich glaube es war einer der größeren. Ein Kruzifix saß auf einer Stange mittig vor dem Richtertisch, schräg vom Richtertisch weg geneigt. Ich kann mir schon vorstellen, dass man da "rüberpeilen" kann. Jedenfalls fand ich es ziemlich grauslich.

  8. Anonymous meint: (17.11.2006 um 13:08) AntwortenReply to this comment

    Ich finde, dass in keinem öffentlichen Gebäude Kreuze oder Kruzifixe oder sonstwas hängen sollten. Vom Grundsatz der Trennung von Staat und Kirche haben viele offenbar noch nichts gehört.

  9. Dirk Fahrland meint: (17.11.2006 um 13:11) AntwortenReply to this comment

    Die CDU hat das nicht nur kritisiert, sie führt auch eine Unterschriftenaktion durch, um die Kreuze wieder in die Gerichtsäle zu bekommen.
    Das Argument auf dem Unterschriftensammelzettel: "Das Kreuz ist Sinnbild einer langen Tradition und fußt auf den werten christlicher Kultur, die sich im Gerichtssaal unter anderem auch in der Eidesformel '…so wahr mir Gott helfe.' wieder findet."

    In der Öffentlichkeit hier wird eine ausgesprochen emotionale Diskussion zu dem Thema geführt.
    Man befürchtet den Untergang der abendländischen Kultur, wittert ein zu zuviel an Toleranz.
    Ein älterer Herr hält sogar Mahnwache vor dem Eingang zum Landgericht. Der hat eine ganze Reihe Kreuze aufgestellt. Sieht ein wenig gruselig aus.

  10. Schwarzmaler meint: (17.11.2006 um 13:12) AntwortenReply to this comment

    Der Fortschritt ist eine Schnecke.

  11. MaxR meint: (17.11.2006 um 13:17) AntwortenReply to this comment

    @9: Ist ja ein ganz toller Bezug auf die Eidesformel, der da herangezogen wird, von den ach so christlichen Demokraten.
    Und ich dachte bisher immer, daß die Entscheidung, ob man diesen Zusatz spricht oder nicht, im Ermessen dessen liegt, der schwören muß …
    Jetzt gehört es plötzlich zwanghaft dazu.

    Umgekehrt: Wenn denn bereits ein Kreuz (egal ob mit oder ohne Schmerzensmann) im Saal sein sollte, habe ich dann ein Recht darauf, auch einen Teller Spaghetti aufstellen zu lassen?

  12. Dirk Fahrland meint: (17.11.2006 um 13:27) AntwortenReply to this comment

    @ 11: Mehr noch. Menschen anderer Religionszugehörigkeit dürfen auch Eidesformeln ihrer Anschauung entsprechend verwenden.

  13. Rida Matsu meint: (17.11.2006 um 13:32) AntwortenReply to this comment

    Bei aller Sympathie für die Entscheidung der Gerichtsverwaltung in Trier: mit der zitierten Entscheidung des BVerfG hat das nichts zu tun. Genau so wie bei der Kruzifix-im-Klassenzimmer-Entscheidung ist dort nur das Recht eines Individuums festgestellt, nicht mit dem Kruzifix konfrontiert werden zu müssen (negative Glaubens- bzw. Religionsfreiheit). MaW: es ist nur dann das Kruzifix zwingend abzunehmen, wenn sich durch dessen Existenz jemand in seiner eigenen weltanschaulichen Einstellung bedrängt fühlt. Ich gehe mal davon aus, dass dies im Erzbistum Trier eher nicht der Fall ist, weil die Mehrzahl der rechtssuchenden Bürger oder Angeklagten wahrscheinlich gar nichts gegen die Existenz des Kruzifixes einzuwenden hätte.
    Das Abhängen ist also wohl eher eine (natürlich vertretbare) politische Entscheidung und bis auf die gerade genannten Ausnahmefälle jedenfalls nicht rechtlich geboten.

    Zum Thema Trennung von Kirche und Staat: Man kann wohl kaum ernstlich behaupten, die Gerichte entschieden im Sinne der (katholischen?) Kirche. Sie sollten nach den geltenden Gesetzen entscheiden, die nun allerdings in vielen Gundsätzen auf christlichen Dogmen und zum Teil sogar auf kirchlichem (kanonischem) Recht beruhen. Allerdings scheinen ähnliche Grundsätze auch in ganz anders geprägten Kulturen (z.B. in asiatischen Rechtsordnungen) konsensfähig zu sein, da sie auch das dortige Recht prägen.
    Also, warum nicht die Kreuze oder Kruzifixe abhängen. Nur, eine revolutionäre Tat im Sinne einer Emanzipation von ohnehin nicht existierendem kirchlichen Einfluss oder christlicher Ideologie ist damit in keiner Weise verbunden.

  14. HYPERGÄHN meint: (17.11.2006 um 14:15) AntwortenReply to this comment

    Mir ist es ja egal, ob da Kreuze, Kruzefixe oder Spaghettiteller aufgestellt werden oder nicht.

    Ich frage mich aber schon, ob unsere mutigen atheistisch-laizistischen Revolutzer auch etwas sagen würden gegen kopftuchtragende Lehrerinnen, Zwangshochzeiten, Ehrenmorde, die Abmeldung muslimischer Mädchen vom Sexualkunde- und Sportunterricht oder von weiter als ein Eselstagesritt von der Wohnung wegführenden Klassenfahrten und ähnlichen Vorfällen. Oder siegt dann wieder die als gutmenschliche Multikulti-Toleranz getarnte Mischung aus Feigheit (im Gegensatz zu Katholiken und CDU-Anhängern könnte da ja jemand…), Gleichgültigkeit den Opfern (meist muslimischen Frauen) und politischer Korrektheit?

    Gegen Kreuze zu meckern ist jedenfalls weder besonders mutig noch besonders avantgardistisch.

  15. n.n. meint: (17.11.2006 um 14:18) AntwortenReply to this comment

    @ 13

    ich halte es für eine schlichte unverschämtheit des staates, in öffentlichen gebäuden kreuze zu präsentieren und dem bürger, der sich daran stört, darauf zu verweisen, er möge doch eine verletzung seiner negativen religionsfreiheit belegen.

    derartige indoktrination hat nichts in den öffentlichen gebäuden eines säkularen staates zu suchen.

  16. Dirk Fahrland meint: (17.11.2006 um 14:58) AntwortenReply to this comment

    Ist ein wenig wie mit dem Rauchen.
    Wen´s stört, der soll rausgehen.

  17. Mark C. meint: (17.11.2006 um 15:54) AntwortenReply to this comment

    @14 "Ich frage mich aber schon, ob unsere mutigen atheistisch-laizistischen Revolutzer auch etwas sagen würden gegen kopftuchtragende Lehrerinnen, Zwangshochzeiten, Ehrenmorde, die Abmeldung muslimischer Mädchen vom Sexualkunde- und Sportunterricht oder von weiter als ein Eselstagesritt von der Wohnung wegführenden Klassenfahrten und ähnlichen Vorfällen."

    Du weisst nicht wirklich was du da so schreibst über deine atheistischen/agnostischen Mitbürger, oder ?

    http://freigeisterhaus.de/

    Begib dich dochmal in ihr Hauptquartier, schau dich um und berichte von deinen Impressionen.

  18. Christian meint: (17.11.2006 um 16:07) AntwortenReply to this comment

    @ 15

    Du verwechselst da etwas. Deutschland ist, im Gegensatz zu Frankreich und der Türkei, kein laizistischer Staat, sondern lediglich religiös und weltanschaulich neutral. Der Staat enthält sich einer eigenen religiösen Aussage (darum zum Beispiel Religionsunterricht und keine Staatsbürgerkunde), pflegt jedoch ein positives Verhältnis zu den Religionsgemeinschaft. Darum werden zwar Kreuze als Symbol der christlich-abendländischen Tradition geduldet (die ja auch im Recht zahlreiche Spuren hinterlassen hat, z.B. die Grund- und Menschenrechte), der Staat macht sich aber gerade nicht eine einzelne Konfession zueigen.

    De facto ist das deutsche System gerade für religiöse und weltanschauliche Minderheiten freier. So zahlt z.B. in Frankreich der französische Steuerzahler das kaputte Dach der katholischen Kirche und das Gehalt des Priesters – unabhängig von seiner Religionszugehörigkeit. In Deutschland dagegen ist nur das Mitglied der jeweiligen Konfession kirchensteuerpflichtig, und kein Bundesland würde auf die Idee kommen, den evangelischen/katholischen Pfarrer zu bezahlen.

    Noch unangenehmer ist der türkische "Laizismus": De facto herrscht religiöse Diktatur des sunnitischen Mehrheitsislams, der durch eine eigene Behörde verwaltet wird. Man versuche dort einmal, eine Baugenehmigung für ein christliches Gemeindehaus zu bekommen. Selbst Schiiten und Aleviten haben in der Türkei nichts zu lachen.

  19. n.n. meint: (17.11.2006 um 19:08) AntwortenReply to this comment

    @ 18

    nein, ich verwechsle nichts. den begriff "laizistisch" habe ich nicht verwendet, den hast du in die diskussion eingebracht.
    ich habe deutschland als säkular bezeichnet, was letztendlich "weltlich" bedeutet und einen gegensatz zu "geistlich" darstellt. und selbst wenn es hierzulande die unglückselige anachronistische kooperation von kirche und staat gibt, der staat ist und bleibt weltlich.

    by the way:
    die grund- und menschenrechte der christlich-abendländischen tradition zuzuschreiben – wie du es tust – ist nicht korrekt. diese entstanden aus der aufklärung, die eben gerade die macht der christen gebrochen hat.

  20. iudex a quo meint: (17.11.2006 um 19:54) AntwortenReply to this comment

    Cuius regio, eius religio.

  21. n.n. meint: (18.11.2006 um 00:57) AntwortenReply to this comment

    @ 20

    die gerichtssprache ist immer noch deutsch …
    ;-)

  22. Anonymous meint: (18.11.2006 um 01:09) AntwortenReply to this comment

    die grund- und menschenrechte der christlich-abendländischen tradition zuzuschreiben – wie du es tust – ist nicht korrekt. diese entstanden aus der aufklärung, die eben gerade die macht der christen gebrochen hat.

    dem würde ich mich anschließen !

  23. MaxR meint: (18.11.2006 um 13:20) AntwortenReply to this comment

    @16: an diesen Spruch werde ich denken, sollte ich mal als Angeklagter vor Gericht stehen. Hohes Gericht, ich geh dann mal!

  24. Maxb meint: (18.11.2006 um 13:58) AntwortenReply to this comment

    @18, Christian: "…und kein Bundesland würde auf die Idee kommen, den evangelischen/katholischen Pfarrer zu bezahlen."

    Doch, Bayern zahlt den Bischöfen und einigen wichtigen Würdenträgern ("Domvikare", "Dignitäre" wasuachimmerdasist) die Gehälter: 650000/Jahr allein für die 7 amtierenden und pensionierten Bischöfe kommt da auch zusammen. Grundlage ist irgendein Konkordat aus den 20er Jahren.
    Wers nachlesen will: Haushalt des Kultusministeriums, Seite 228: http://www.stmf.bayern.de/default.asp?url=haushalt/staatshaushalt_2005/

    Soweit ich weiss, ist das keine bayerisch-katholische Eigenheit und NRW erfüllt auch noch brav seinen Teil des preussischen Kirchenvertrages, nur habe ich dort keinen so detailierten Haushalt online gefunden.

    Grüße, Max

  25. MaxR meint: (18.11.2006 um 14:10) AntwortenReply to this comment

    @24: Mehr zum Thema zum Beispiel unter http://www.sparteuchdiekirche.de

  26. Christian meint: (18.11.2006 um 16:21) AntwortenReply to this comment

    > die grund- und menschenrechte der christlich-abendländischen
    > tradition zuzuschreiben – wie du es tust – ist nicht korrekt.
    > diese entstanden aus der aufklärung, die eben gerade die macht > der christen gebrochen hat.

    Das ist Haarspalterei. Die Aufklärung hat sich gerade vor dem Hintergrund der christlichen Kultur und nicht etwa in der islamischen, hinduistischen oder buddhistischen Welt entwickelt. Kurzum: ohne Christentum keine Aufklärung!

  27. MaxR meint: (18.11.2006 um 17:40) AntwortenReply to this comment

    @26: Es ist absolut richtig, was Sie sagen. Aber sie vergessen natürlich das Wichtigste: Um die Grundlagen für eine Aufklärung zu legen, muß man doch vorher ganz kräftig vernebelt und verdunkelt haben, oder? Darauf, wie die "christliche Kultur" zum Beginn der Aufklärung aussah, korrumpiert durch die Amtskirche, sollte man als Christ nicht eben stolz sein, es war ja gerade die "christliche Kultur", die schlicht und einfach die Individualität des Menschen (außer natürlich der Herrschenden) ignorierte.
    Der Hinduismus und der Buddhismus hatten eben aus diesem Grund, daß es dort keine Religiöse Zentralgewalt gab und es sich um sehr individualistische weltanschauungen handelt, eine Aufklärung nie nötig.
    Beim Islam scheint es gerade auf eine gewaltsame Aufklärung hinauszulaufen – parallelen zur "christlichen" aufklärung sind nicht von der Hand zu weisen.

  28. n.n. meint: (19.11.2006 um 14:48) AntwortenReply to this comment

    @ 27
    schöner hätt ich es kaum sagen können!
    ;-)

  29. Jossi meint: (21.11.2006 um 10:31) AntwortenReply to this comment

    @Christian (18): Dann erklär mir doch bitte mal, mit welcher Begründung ein religiös und weltanschaulich neutraler Staat Symbole einer bestimmten Religionsgemeinschaft in seinen Gerichtssälen aufhängen soll.
    Die Berufung auf eine "christlich-abendländische Tradition" ist völlig daneben. Erstens gibt es eine Menge Traditionen, die in unser Wertesystem eingegangen sind (zum Beispiel auch, wie schon in anderen Kommentaren erwähnt, die Tradition der Aufklärung, die zu großen Teilen gegen den erbitterten Widerstand der Kirchen durchgesetzt werden musste), so dass sich auch hier die Frage stellt, warum eine dieser Traditionen von einem weltanschaulich neutralen Staat gegenüber anderen bevorzugt werden sollte. Zweitens wird in unseren Gerichtssälen (hoffentlich) nicht auf der Grundlage von Traditionen geurteilt, sondern auf der Grundlage von Gesetzen.

  30. beckerle meint: (24.11.2006 um 09:37) AntwortenReply to this comment

    Dieser Landgerichtspräsident hat ohne Not das Abhängen der Kreuze angeordnet. Da klopfen sich die Imame und Islamisten auf die Schenkel vor Freude . . . nach dem Motto: Jetzt haben wir sie "bald im Sack". Dieser hochdotierte Mann, der mehrheitlich von christlichen Steuerzahlern bezahlt wird, übt Verrat an der christlichen Tradition und an der Mehrheit des deutschen Volkes. Vielleicht gehört er auch zu den dem Islamismus wohlgesonnenen Leuten dieses Landes. Einer, der sich absichern will, und bald zur 5. Kolonne des Islamismus in Deutschland gehört? – Noch ein Wort an alle Blogger: Merkt Ihr denn immer noch nicht, daß der Islam Europa und die nicht-islamischen Länder dieser Welt aushebeln will.

  31. Diethard Braune meint: (24.11.2006 um 16:30) AntwortenReply to this comment

    Hier wird mit solchen Urteilen langsam aus einem Nachgeben
    ein Aufgeben.Man muß sich wirklich fragen, ob dies alles noch
    ungewollt geschieht oder sind dies die sog. "68ger", die nun
    den "Marsch durch die Instanzen", wie angekündigt, geschafft
    haben. Auch das neueste Urteil zur allgem. Genehmigung des
    Schächtens geht in diese Richtung.

  32. Harald Ehrhardt meint: (9.12.2006 um 18:49) AntwortenReply to this comment

    Das Kreuz/Kruzifix ist ein besonders wichtiges Symbol unserer christlich-abendländischen Kultur und überdies ein Zeichen der Toleranz, auch gegenüber Andersgläubigen. Es ist schlichtweg skandalös, dass im Landgericht Trier dieses Symbol von so großem kulturellen Wert abgenommen worden ist. Was wir in diesem Lande brauchen ist eine Rückbesinnung auf unsere christlichen Grundwerte. Wie wollen wir den Toleranz gegenüber anderen Religionen zeigen, wenn wir nicht einmal tolerant gegenüber unseren eigenen religiösen und kulturellen Werten sind?

  33. MaxR meint: (9.12.2006 um 19:23) AntwortenReply to this comment

    Die Toleranz der christlich-abendländischen Kultur gegenüber Andersgläubigen äüßert sich wunderschön in dem bekannten Zitat "Tötet sie alle, der Herr wird die Seinen schon erkennen". Und damit waren immerhin andere Christen gemeint, noch nichtmal Muslime.
    Ich möchte nicht die Toten zählen müssen, die im Namen dieses "Zeichens der Toleranz" sterben mußten – und heute noch sterben, denn George W. marschiert im Namen dieses Toleranzsymbols bis heute in fremde Länder ein.

    Ich bin tolerant und lasse Sie gerne den Gottesdienst besuchen, wenn er Ihnen etwas gibt. Nie würde ich mich vors Kirchenportal stellen und versuchen, in Ihnen Zweifel zu wecken. Und ich würde Sie nie zwingen, in einem Gerichtssaal zu sitzen, der von einem repressiven Symbol beherrscht wird. Aber ich möchte genauso nicht in einem rein weltlichen Raum wie einem Gerichtssaal oder einem Schulzimmer mit religiösen Symbolen gleich welcher Art belästigt werden, die genau die Kultur versinnbildlichen, von der ich mich aus guten Gründen ganz bewußt gelöst habe.

    Ihrem Beitrag zufolge haben Sie jedenfalls einen ganz anderen Toleranzbegriff als ich, aus Ihrem Beitrag spricht eine, sagen wir mal, recht einseitige Toleranz, eine Toleranz unter dem Kreuz.

  34. Harald Ehrhardt meint: (9.12.2006 um 19:54) AntwortenReply to this comment

    Bei allem Respekt,ich halte Ihre Ansicht nicht für tolerant, wenn Sie religiöse Symbole aus staatlichen Räumen verbannen wollen. Da fühle ich mich nämlich in meinem Recht auf positive Religionsfreiheit verletzt.
    Aber es geht ja auch um etwas anderes: Das Kreuz ist ja nicht nur ein religiöses Symbol, sondern allgemeines Kulturgut. Mit welchem Recht wollen Sie allgemeines Kulturgut aus dem öffentlichen Leben verbannen? Außerdem lässt sich nicht bestreiten, dass das Kreuz der christlichen Religion zufolge ein Symbol der Toleranz ist. Ich nehme in diesen Beiträgen nicht zum Missbrauch des Kreuzes Stellung, das ist ein eigenes Thema.
    Aber es ist völlig inakzeptabel, so wie Sie es tun, das Kreuz/Kruzifix mit Gewalt in einem Atemzug zu nennen. Das ist ein Aussage der Intoleranz und eine Beleidigung der christlichen Religion und damit ganz sicher nicht von unserem Grundgesetz gedeckt.
    Auch muss die Frage gestellt werden dürfen, wieviele Menschenleben diejenigen (z.B. die Kommunisten in Osteuropa und der ehemaligen Sowjetunion) auf dem Gewissen haben, die sich ganz bewusst vom Kreuz/Kruzifix abgewandt haben.

  35. MaxR meint: (9.12.2006 um 21:10) AntwortenReply to this comment

    >Missbrauch des Kreuzes:
    Jeder einzelne von denen, die das Kreuz in Ihren Augen mißbraucht haben, hat aber größten Wert darauf gelegt, seinen Mitstreitern klarzumachen, es geradezu bestimmungsgemäß zu gebrauchen – ansonsten wären sie ihm nämlich nicht gefolgt.
    In der Regel hat er sich sogar bei seinem jeweiligen geistlichen Oberhaupt dessen rückversichert, zum Beispiel war der, den ich oben zitiert habe, im Auftrag des damaligen rechtmäßig gewählten Stellvertreters Gottes auf Erden unterwegs.

    Sie entscheiden jetzt aber im Nachhinein, daß es sich um Mißbrauch handelte, weil es nicht zum hehren Bild paßt, obwohl geistlich wohl höherstehende das bereits anders entschieden hatten? Ist das nicht ein wenig hoffärtig?

    >Auch muss die Frage gestellt werden dürfen.
    Natürlich darf diese Frage gestellt werden. Stellen Sie sie.
    Und Sie dürfen auch weitergehend gerne die Frage stellen, wieviele Menschen andere dogmatische Weltanschauungen oder Religionen auf dem Gewissen haben.
    Aber Vorsicht: Man kann sich vom Christentum abwenden, ohne ein Sowjetmensch zu werden, obwohl das einmal gängige Lehrmeinung war. Der Nichtchrist ist nicht sofort der Antichrist und es hat auch noch niemand bewiesen, daß der Antichrist einen roten Stern am Revers trägt.
    Und abermals Vorsicht: die Beantwortung dieser Fragen könnte für die Christenheit sehr unvorteilhaft ausfallen – ich erinnere an die Völkermorde im Namen des Kreuzes in Südamerika, da diese nicht so bekannt sind, oder auch an innerchristliche Streitigkeiten wie die Katharerkriege, aus denen obiges Zitat stammt.

    Dieses alles ist Teil der von Ihnen genannten christlich-abendländischen Kultur und sollte nicht vergessen werden. All die Erinnerung daran ist im Kreuzsymbol inzwischen enthalten, denn wie Sie richtig sagen, ist das Kreuz ein Kultursymbol geworden und diese Inhalte dürfen Sie nicht leugnen, wenn Sie das Kreuz als Kultursymbol verwenden. Warum sollte es also "inakzeptabel", das KULTURSYMBOL Kreuz, gerade im zusammenhang mit der Entwicklung unserer abendländischen Kultur, mit Gewalt in Verbindung zu bringen? Gerade die, die die "christlich"-abendländische Kultur am allermeisten geprägt haben, haben doch aufs Schwerste gegen die Gebote des Christentums verstoßen.

    Sie müssen sich allerdings auch mal entscheiden, was Sie wollen:
    - Kultursymbol, dann aber inklusive Andenken an gewaltige Gemetzel oder
    - reines, möglicherweise gar persönliches Religionssymbol.
    Im letzteren Falle könnte ich sogar Ihre Interpretation als Toleranzsymbol noch annähernd verstehen, aber Sie stellen ja auf den ersten Fall ab (wobei Sie sich natürlich aufs heftigste selbst widersprechen: mit Zweifeln an Kultusrsymbolen kann man natürlich keine Religion beleidigen).

    In beiden Fällen sollte so ein Symbol allerdings aus naheligenden Gründen nicht wesentlicher Bestandteil eines Gerichtssaales sein!

    >positive Religionsausübung im staatlichen Raum:
    1.) Seit wann sind Gerichtssäle Orte positiver Religionsausübung?
    2.) Und was passiert, wenn sich im Gerichtssaal Parteien gegenübersitzen, die beide positiv Religion ausüben wollen? Und eine davon eben nicht unter dem Zeichen des Kreuzes? Könnte da nicht sofort der Eindruck der Befangenheit aufkommen? Ich gebe Ihnen ein Beispiel: Sie werfen mir Beleidigung der christlichen Religion vor. Dafür könnten Sie bei manchen bayrischen Politikern und Staatsanwälten soviel Gehör finden, daß wir uns in einem Gerichtssaal treffen können. Eine solche Verhandlung unter dem Kreuzeszeichen? Oha – da stünde doch die nächste Instanz schon in den Startlöchern!
    3.) Ihr Recht auf positive Religionsausübung findet seine Schranken dort, wo dadurch andere Rechte eingeschränkt werden, zum Beispiel das Recht Ihrer Mitmenschen auf religiöse Freiheit.

    Ich sagte Ihnen doch bereits, daß ich Ihre Religiosität toleriere. Ich lasse die Kirche im Wortsinn im Dorf. Und Sie mögen auch, wenn ich das zugegeben eher ungern sehe, das ein oder andere Kreuz aufstellen. Was erwarten Sie von mir, daß ich mich Ihrer positiven Religionsausübung unterordnen soll? Hmmm

    Ich möchte mir nicht verbieten lassen, zum Beispiel die Verbrechen im Namen der Kirche im historischen Zusammenhang zu sehen und sie mit dem Kreuz un Verbindung zu bringen. Genau solche imliziten Denkverbote (eigentlich ist das Wort falsch: Es wird einem genaugenommen gar nicht verboten, so zu denken. Man ist einfach so erzogen, daß man es nicht tut.) waren mit Grund, mich vom Christentum, in welches ich christlich-abendländisch-traditionell hineingeboren wurde, abzuwenden.

  36. Harald Ehrhardt meint: (9.12.2006 um 22:05) AntwortenReply to this comment

    Nun, erlauben Sie mir abschließend noch ein paar Bemerkungen.
    Das Kreuz ist ein allgemeines Kulturgut, dabei bleibe ich, ein Symbol, das von seinem Grundverständnis her auf Friedfertigkeit und Toleranz angelegt ist und auch, nach dem das Christentum die Zeit der Aufklärung durchlaufen hat, ist es ein solches Symbol und wird von einer breiten Mehrheit auch in unserem Land so gesehen.
    Ihrer Argumentation nach müsste man ja alles im Grunde gute verbieten, nur weil es einmal missbraucht worden ist. Dann gäbe es vermutlich keine Kultur mehr oder zumindest kaum noch.Im übrigen gilt auch für Sie, dass Ihr Recht auf positive Religionsfreuheit da endet, wo mein Recht auf positive Religionsfreiheit anfängt.Aber lassen wir diese Diskussion, sie würde nicht weiterführen.
    Abschließend möchte ich noch folgendes sagen. Ich bin in Bayern aufgewachsen und lebe hier seit Jahren, tief gefestigt im christlichen Glauben und bin auch seit Jahren in der CSU aktiv. Andere Bundesländer könnten sich in puncto Pflege unserer christlich-abendländischen Tradition die Bayern durchaus als Vorbild nehmen.
    In einer Demokratie kann und muss man kontrovers diskutieren. Das ist wichtig und richtig.Ich akzeptiere auch unterschiedliche Anschauungen zum Thema Religion, keine Frage.Aber sie müssen sachlich und differenziert vorgetragen werden. Auch hier können andere Bundesländer von Bayern lernen, einem Bundesland mit einer langen und ausgeprägten Diskussionskultur.
    Auch bin ich der festen Überzeugung, dass es in unserem Land zu einer stärkeren Renaissance des Christlichen kommen wird, Umfragen bestätigen diesen Trend ja auch.

  37. a.l. meint: (10.12.2006 um 09:48) AntwortenReply to this comment

    @36: Ihr Fundamentalisten werdet die Welt irgendwann doch noch kaputt kriegen. Christen, Moslems, egal. Ihr macht das, ihr Haßprediger.

  38. Johannes Burggraf meint: (17.7.2007 um 15:52) AntwortenReply to this comment

    Kruzifix bleibt außen vor.

    Im Trierer Landgericht sollen gemäß dem o.a. Artikel weiterhin Gerichtssäle ohne Kreuze bleiben. Trotz der Meinung der überwiegenden Mehrheit in unserer Region, als auch auf die riesige Resolution aus der Bevölkerung hin, hält der Trierer Landgerichtspräsident an seiner Handlungsweise fest.
    In einer Zeit, in der in unserem Lande riesige Moscheen gebaut werden, Kopftücher nicht aus Glaubensgründen sondern aus politischen als auch finanziellen Gründen getragen werden,
    gilt es nun zu handeln.
    Landgerichtspräsidenten die jahrhundertelange heimische religiöse Traditionen mit den Füßen treten, müssen einfach ausgetauscht werden. Justizminister die ein solches eigenmächtiges Handeln der Landgerichtspräsidenten dulden und sich an irgendwelchen Paragraphen hochziehen, diese als Handlungsspielraum sehen, sind ebenfalls nicht tragbar.
    Ministerpräsident Kurt Beck hat mir erfreulicherweise bestätigt, dass dass dieses Thema in der Öffentlichkeit sensibel behandelt werden muss.
    Das ist auch gut und richtig so. Weiterhin ließ er mir mitteilen, dass er öffentlich erklärt hat, dass er persönlich eine andere Entscheidung,
    als die welche in Trier praktiziert wurde, getroffen hätte.
    Darüber freute ich mich umso mehr. Dies wird die Mehrheit der Öffentlichkeit sicherlich auch so sehen.
    In seinem nächsten Satz in seinem Brief vom 09.01.07 bestätigte er allerdings, dass korrekte Handeln des Trierer Landgerichtspräsidenten.
    Geschehen ist seit dieser Zeit nichts mehr.

    Viele Leute in der Politik wollen in Ihren Entscheidungen es allen Leuten Recht machen. Dies ist nicht immer möglich. Auf seine Werte sollte man sich allerdings immer verlassen können.

    Ich denke, dass man hier zwei Positionen nicht unterstützen kann und freue mich auf weitere Reaktionen unseren gewählten Volksvertreter.
    Sollte dieses hausgemachte Problem wirklich nicht zu regeln sein?
    Der Aktionen der „Pro Kreuz“ wünsche ich viel Erfolg. Wir sollten uns weiterhin sachlich wehren! Diese zuständigen Machenschaften gehören wie bereits beschrieben ausgetauscht.

    Johannes Burggraf
    54574 Birresborn

  39. Erika Annemarie meint: (18.7.2007 um 01:39) AntwortenReply to this comment

    Das christliche Kreuz ist ein Folterbalken und kein Zeichen von Kultur. Es sei denn, die Damen und Herren Demonstranten für die "christlich abendländische Kultur" halten Folter für Kultur. Ich fürchte, die meisten Leute dieses Vereins sind unfähig, Religion von Kultur zu unterscheiden, weil sie letztere nie kennen gelernt haben. Die europäische Kultur war einst gewaltfrei und frauenzentriert, wie die meisten Urvölker der Welt. Ihre letzten Reste wurden mit barbarischer Folter im Mittelalter vom christlichen Papsttum ausgelöscht. Ist das die "Kultur", die diese Leute meinen?
    Wären alle so mutig wie der Landgerichtspräsident von Trier und der Justizminister von RheinlandPfalz, dann gäbe es weniger Geschichtsfälschung. Übrigens ist das Vermummungsgebot für Frauen tatsächlich nicht muslimisch, sondern es wurde vom christlichen Apostel Paulus dekretiert. Der war bekanntlich vorislamisch. Der Prophet hat halt überall ein wenig abgekupfert, falls er die Vermummung für Frauen auch vorgeschrieben haben sollte. Die gebildeten Damen aus Türkenland scheinen das sehr wohl zu wissen, was sie nicht daran hindert, den albernen Kopftuchstreit und die tumben, weil unwissenden deutschen Medienmacher zu ein bisschen Sendezeit und Reklame für sich auszunützen. Noch ein wenig mehr zum Thema gibt es in der Homepage für Melusina http://www.hfmelusina.net.

Kommentar schreiben

Zulässige HTML-Tags:
Fett: <b> - Kursiv: <i> - Zitat: <blockquote>

Powered by WordPress - Impressum