17.11.2006

Manche Abmahnung lohnt bald nicht mehr

Die Bundesregierung hat ihre Pläne konkretisiert, dass Abmahnkosten bei Urheberrechtsverletzungen im Bagatellbereich künftig nicht mehr außer Verhältnis zum Anlass stehen. In einfachen, nichtgewerblichen Fällen sollen die Kosten auf 50,00 € begrenzt werden.

Rechteinhaber sollen einen Auskunftsanspruch gegen Provider erhalten. Allerdings können sie die Herausgabe von Nutzerdaten nur verlangen, wenn es sich um Urheberrechtsverletzungen von erheblichem Ausmaß handelt.

Näheres in einer Pressemitteilung des Bundesjustizministeriums und bei heise online.

41 Kommentare zu “Manche Abmahnung lohnt bald nicht mehr”

  1. A. John meint: (17.11.2006 um 21:54) AntwortenReply to this comment

    In einfachen, nichtgewerblichen Fällen sollen die Kosten auf 50,00 € begrenzt werden.
    Kristallkugelhervorhol:
    Wenn das Gesetz irgendwann in ferner Zukunft in Kraft tritt, wird die Juristenlobby es mit so vielen Ausnahmeregeln verwässert haben, daß de Facto alles beim Alten bleiben wird.

    Gruß A. John

  2. Anonymous meint: (17.11.2006 um 22:01) AntwortenReply to this comment

    "Andere" Abmahnungen dafür um so mehr (und das auch im urheberrechtlichen Bereich)…

  3. Ben meint: (17.11.2006 um 22:57) AntwortenReply to this comment

    Zum Glück ist so gut wie jede Website nicht "nichtgewerblich".

  4. Jens meint: (17.11.2006 um 23:13) AntwortenReply to this comment

    Wenn ich es richtig gelesen habe heist es nicht "gewerblich" sondern im "geschäftlichen Verkehr".

    Soweit wie der Begriff "geschäftlicher Verkehr" heute ausgeweitet ist reicht schon ein Link z.B. zu einem Internetauftritt eines Unternehmens damit im geschäftlichen Verkehr gehandelt wird. Insofern wird sich dann wohl nicht viel ändern.

  5. jos meint: (17.11.2006 um 23:52) AntwortenReply to this comment

    …na, ja, wenigstens nimmt man sich der sache mal an…juristische spitzfindigkeiten sollten dem ja wohl nicht im wege stehen…

  6. Hobbyjurist meint: (18.11.2006 um 00:18) AntwortenReply to this comment

    Ob sich da de facto wirklich viel ändert? Ich zweifle noch. Aber immerhin hat die Bundesregierung endlich mal erkannt, daß es vielleicht Sinn macht, den ganzen Abmahn-Schwachsinn endlich mal ein wenig einzudämmen. Ist doch auch schon was. Ich habe unsere Politiker in diesem Punkt schon für völlig erkenntnisresistent gehalten.

  7. Benjamin meint: (18.11.2006 um 01:06) AntwortenReply to this comment

    Och menno, ich wollte nach der Uni voll abmahnmäßig durchstarten. Muss ich wohl doch Fachanwalt für Bienenrecht werden.

  8. Der Kontaktbereichsbeamte meint: (18.11.2006 um 05:41) AntwortenReply to this comment

    @ Nr.9 (Benjamin):

    Selbst wenn der FA für Bienenrecht in die FAO aufgenommen würde, dürfte es doch mit erheblichen Schwierigkeiten verbunden sein, den Nachweis zu erbringen 1. über praktische Erfahrungen zu verfügen und 2. sich regelmäßig fortgebildet zu haben.^^

    Daher würde ich weiter das Ziel des "Abmahnanwalts" verfolgen. Die angedachten Änderungen werden de facto nicht zu eben solchen führen, d.h. es bleibt alles beim Alten. ;-)

  9. Markus M. meint: (18.11.2006 um 08:56) AntwortenReply to this comment

    Schön finde ich diese Aussage im heise Newsticker:
    "Auch bei der Nutzung von geschützten Fotos oder beim Verkauf geschützter Werke auf eBay "wird sehr weit übers Ziel hinausgeschossen", hat Zypries aus "ganz vielen Eingaben" von Bürgern erfahren."
    Scheinbar müssen sich also wirklich nur riesige Mengen von Leuten beschweren, dann passiert etwas. Gut zu wissen.

  10. Londo meint: (18.11.2006 um 09:46) AntwortenReply to this comment

    Man wird abwarten müssen, in welcher Form das Gesetz letzten Endes verabschiedet wird. Aber in jedem Fall ist es ein guter Anfang. Ich rechne damit, dass die übelste Abzocke in Zukunft unterbleiben wird. Dabei denke ich z.B. an den Fall, dass ein Schüler auf seiner privaten Website eine Stadtplankachel angebracht hat: Abmahnung, 700 € Anwaltskosten. Oder noch extremer: ein Fan einer Sängerin listet vier Liedtexte auf seiner privaten Website auf: Abmahnkosten 1.600 € – PRO SONGTEXT! Für solche und ähnlich gelagerte Fälle ist die Gesetzesänderung vorgesehen. Wobei die Abmahnanwälte in Zukunft dasselbe Honorar haben werden – sie können es nur nicht mehr vom Abgemahnten holen, sondern müssen für den Rest sich an denjenigen wenden, der die Abmahnung veranlaßt hat. Daher wird sich in Zukunft so mancher überlegen, ob er wirklich jeden Schüler gleich abmahnen muss, oder ob es nicht billiger ist, dem Betreffenden eine Mail zu schreiben und ihn darin zum Entfernen der Liedtexte, Stadtplankacheln etc. aufzufordern.

  11. Reinhard meint: (18.11.2006 um 12:26) AntwortenReply to this comment

    "Daher wird sich in Zukunft so mancher überlegen, ob er wirklich jeden Schüler gleich abmahnen muss, oder ob es nicht billiger ist, dem Betreffenden eine Mail zu schreiben und ihn darin zum Entfernen der Liedtexte, Stadtplankacheln etc. aufzufordern."

    Ich würde sogar sagen, dass sich mancher Rechteinhaber dann sogar diese Mail verkneifen wird, da ja nix mehr zu holen ist. Es ging vielfach doch gar nicht darum, tatsächlich so kleine Schnipsel der Öffentlichkeit zu entziehen. Es ging in nicht wenigen Fällen einzig und alleine ums Geldverdienen mit hohen Abmahnsummen in Zusammenspiel mit der beauftragten Anwaltskanzlei.

  12. sz meint: (18.11.2006 um 12:34) AntwortenReply to this comment

    50 EUR pro Abmahnung? Und wieviel ist heute so im Schnitt drin? Weiter geht's mit ziemlich einfacher Mathematik …. und der Serienbriefunterstützung in der Textverarbeitung.

  13. A. John meint: (18.11.2006 um 12:48) AntwortenReply to this comment

    @12: Ich rechne damit, dass die übelste Abzocke in Zukunft unterbleiben wird. Dabei denke ich z.B. an den Fall, dass ein Schüler auf seiner privaten Website eine Stadtplankachel angebracht hat: Abmahnung, 700 € Anwaltskosten.
    Ich habe den Eindruck, der Typ glaubt wirklich, was er da verzapft:
    lampmannbehn.de/blog/2006...igkeit-nicht-mehr-zu.html
    Wenn solche Meinungen Einfluß auf die Gesetzgebung haben, kann man auch gleich die komplette Enteignung der Familie und ihre anschließende Versklavung betreiben. Vorranig zur Befriedigung anwaltlicher Raff Ansprüche, natürlich.

    Gruß A. John

  14. anwlat meint: (18.11.2006 um 13:54) AntwortenReply to this comment

    und hier gleih noch so ein unverschämter anwalt
    http://www.mephistoblawg.de/?p=176

  15. klein, dick, hässlich meint: (18.11.2006 um 14:05) AntwortenReply to this comment

    Als, ich als Nichtjurist bin noch nicht wirklich schlauer…
    Ich dachte bis vor kurzem, das Problem mit Abmahnungen besteht zum einem in geradezu horrenden Anspruchsummen und zum anderen in der Gefahr sich durch bis zu 4 getrennte Gerichtsverfahren (Marcel Bartels kann das sehr viel eloquenter erläutern als ich) auf eigene kosten hindurchkämpfen zu müssen. Die Meldung bedeutet also das die Entschädigungssummen ( vieleicht ) sinken. Wie ist das mit den Prozesskosten und der Prozessdauer?

  16. Anonymous meint: (18.11.2006 um 14:11) AntwortenReply to this comment

    @16: Das, was der Kollege Strunk dort schreibt, ist materiellrechtlich völlig zutreffend.

  17. der-ref meint: (18.11.2006 um 14:16) AntwortenReply to this comment

    Hoffentlich bekommt das Justizministerium eine "wasserdichte" Formulierung hin, die Heerschar von (fast) arbeitslosen Anwälten wird da schon ganz genau nach Möglichkeiten suchen…

  18. Anonymous meint: (18.11.2006 um 14:23) AntwortenReply to this comment

    @18: gemeint war wohl dieser beitrag

    jurablogs.com/meldungen/2006/11/18/59177/

  19. Rudi meint: (18.11.2006 um 16:02) AntwortenReply to this comment

    Zypries die Ahnungslose – wie immer:

    Das Problem sind nicht die Abmahnungen, denn die sind ja i.d.R. rechtens. Das Problem sind die von den Gerichten festgesetzten Streitwerte, die auch bei Bagatellen irrwitzig hoch sind. Wären diese niedriger, so wären auch die Anwaltsgebühren niedriger.

    NB: Ich bin weder arbeitslos noch Rechtsanwalt.

  20. Ben (der unerwüschte) meint: (18.11.2006 um 23:54) AntwortenReply to this comment

    Ich sehe das ähnlich. Wenn Abmahnungen sich nicht mehr lohnen wird halt wie immer ein Mondpreis-Streitwert festgelegt und dann sofort geklagt. Zugleich wird aber auch ein Vergleich angeboten. Schon ist das Problem für den Abmahnanwalt wieder gelöst, oder?

    Zumindest stelle ich mir das als juristischer Laie so vor, wenn's Bullshit ist, bitte auch erläutern, warum.

  21. Folki meint: (19.11.2006 um 00:23) AntwortenReply to this comment

    Die Überschrift zeigt das Problem auf: "Manche Abmahnung _lohnt_ bald nicht mehr".

    "Manche Strafe fällt bald nicht mehr hoch genug aus". Wäre wohl, lieber wenn man dem Tenor von irgendwelchen Leuten folgen soll.

    Ich gehöre zu den Internet nutzern, den es sauer aufstößt, wenn man liesst das Sich Schüler A von Seite in den USA ein Wallpaper von einer "All Free" Seite gezogen hat und diese in seinem Blog veröffentlicht und dafür dann an Alwalt und Fotograph je. ~2.500 EUR zahlen soll und man dann zu hören bekommt: Strafe muss sein.

    Unwissen soll ja vor Strafe nicht schützen, aber wie LEER wäre das Internet, wenn jeder ein Rudel Anwälte? Beschäftigen müsste um herauszubekommen ob im eigenen Blog ein Bild verlinkt werden darf.

    Ich habe heute meinen Blog erstmal um alle "Fun-Pics" Einträge bereinigt. Ist mir alles zu krass geworden.

  22. Anonymous meint: (19.11.2006 um 03:08) AntwortenReply to this comment

    "Schon ist das Problem für den Abmahnanwalt wieder gelöst, oder?"

    Das Problem ist der mangelnde Anlass zur Klage im Sinne des § 93 ZPO.

  23. thomas meint: (19.11.2006 um 12:50) AntwortenReply to this comment

    Irgendwie ist das doch schon wieder nur Käse. Egal, ob in der Pressemeldung 'was von "Gewerblich" oder "im geschäftlichen Verkehr" steht, Sachlage ist doch wohl die, daß der Abmahnanwalt bei seiner Abmahnung erst einmal davon ausgehen wird, daß eine Website die Bedingungen für eine ausgewürfelte Abmahngebühr erfüllt.

    Wenn der Websitebetreiber der Meinung ist, daß er sich mit seiner nicht-gewerblichen Seite eigentlich für die Discount-Abmahnung für 'nen Fuffi qualifiziert hat, dann muß *er* das doch wohl nachweisen, und wie/wo macht er das?

    Mit 'nem Anwalt und vor Gericht!

    Und was hat er davon? Richtig: Prozeßrisiko und Anwaltskosten!

    (Abgesehen davon, daß m.W. ein FvG auch schon Seiten wegen fest eingeblendeter Werbebanner des Hosters (z.B. Beepworld oder aktueller blog.de, blogg.de, blogger.com etc.) als "gewerblich" durchgekriegt hat…)

    IANAL – korrigiert mich, wenn meine Einschätzung völlig falsch ist, aber ich denke mal, es wird sich nichts ändern!

  24. Ingo meint: (19.11.2006 um 13:50) AntwortenReply to this comment

    50 Euro sind immerhin ein Fortschritt. Aber ob das wirklich die Abmahner abhält?
    Hunderte Briefe serienmäßig ausdrucken und dann pro Stück 50 Euro kassieren, da kommt auch was zusammen.
    Aber immerhin ein Betrag den manche nicht die finanzielle Grenze gehen lässt wie bisher, wo Abmanungen durchaus auch mehrere tausend Euro betragen konnten, ganz so wie es der Anwalt wünschte (Streitwert).

  25. stefan meint: (19.11.2006 um 14:44) AntwortenReply to this comment

    Meiner bescheidenen Meinung nach sind Massenabmahnungen die Hauptfinanzierungsquelle diverser Internetdienstleister. Deshalb ist diese 50€ – Geschichte allenfalls ein Tropfen auf den heißen Stein. Wenns so kommt wie angekündigt (erweiterte Auskunftspflicht der Provider) sogar eine Verschlechterung für die Opfer von Massenabmahnungen. Wenn z.B. die Provider die IPs von Foren- / Gästebuch- / Wikieinträgen / oder Besitzern von kostenlosem Webspace aufgrund von Bagatellen aufschlüsseln müssen, dann gute Nacht.

  26. daphnia-pulex meint: (19.11.2006 um 19:04) AntwortenReply to this comment

    Ich wundere mich schon hin und wieder über Ausführungen a la "Hunderte Briefe serienmäßig ausdrucken und dann pro Stück 50 Euro kassieren, da kommt auch was zusammen", "Unwissen soll ja vor Strafe nicht schützen, aber wie LEER wäre das Internet, wenn jeder ein Rudel Anwälte? Beschäftigen müsste um herauszubekommen ob im eigenen Blog ein Bild verlinkt werden darf und dergleichen mehr.
    Sicher, es gibt rechtsmißbräuchliche Abmahnungen, wie ja auch schon Gerichte entschieden haben. Dagegen kann und sollte man vorgehen. Aber ist es so schwer zu verstehen, daß man nicht alles, was man im Netz und anderswo findet, einfach veröffentlichen darf? Und daß andere ihre Werke schützen möchten?

    Ich bin Biologe und betreibe eine private umfangreiche und jedermann frei zugängliche Website über eine bestimmte Tierart. Das Erstellen der Texte sowie das (vorherige!) Einholen der Genehmigungen zur Veröffentlichung von nicht eigenem Bildmaterial und umfangreicheren Fremdtexten ist mit einigen Mühen verbunden. Diese Mühen (und Kosten) nehme ich gerne auf mich; es ist mein Hobby. Und wer sein Material nicht auf meiner Site sehen möchte, dessen Wunsch respektiere ich.
    Ich erstelle diese Seiten aber nicht dafür, daß sich jeder daran nach Lust und Laune bedienen kann, ohne vorher zu fragen! Es schmälert in meinen Augen den Wert der dargebotenen Infos, wenn sie überall im Netz wortgleich und ohne Quellenangabe (ich betreibe selbst einen aufwendigen Quellennachweis) zu finden sind. Gelegentlich ändere ich meine Texte und mag nicht die alten Versionen überall anderswo finden. Insbesondere gewerbliche Anbieter, die mit meiner Arbeit Geld verdienen möchten, rufen bei mir ziemlichen Unmut hervor:
    Vor einiger Zeit entdeckte ich, daß meine Texte von einem gewerblichen Anbieter (Zoohändler) auf seiner geschäftlichen Website für die betreffende Tierart verwendet wurden. Ich schickte eine freundliche E-Mail und bat darum, meine Texte von der Site zu entfernen. Zunächst wurde glatt abgestritten, daß meine Texte dort verwendet würden. In zeitaufwendiger Arbeit führte ich genau die Textstellen an, verwies auf Original und Kopie usw. Dann schob es der Zooladen auf die Firma, die die Website erstellt hatte. Nach einigem Hin und Her wurden dann einzelne Sätze umgestellt und mit wenigen eigenen Formulierungen dafür gesorgt, daß die Texte nun nicht mehr wörtlich identisch waren. Frustriert gab ich die Auseinandersetzung auf. Für so etwas fehlen mir einfach Lust, Zeit und juristische Kenntnisse.

    Als ich nun eine weitere komplette Website zu der betreffenden Tierart entdeckte, stellte ich fest, daß der komplette Inhalt von anderswo kopiert war: 2/3 der Texte stammten von mir (von meiner Website sowie einer weiteren Website, die einen von mir verfaßten Text mit Genehmigung veröffentlicht hatte), der Rest stammte von Wikipedia sowie einer weiteren privaten Website — alles ohne Nachweis, geschweige denn Erlaubnis. Die kopierende Website selbst war im Impressum als von einer OHG betriebene ausgewiesen und mit Links zu anderen Websites gespickt (überwiegend geschäftliche Websites wie z. B. Versicherungsangebote desselben Betreibers). In meine Augen eine Linkfarm, aufgewertet durch geklauten Content. Dieses Mal beauftragte ich sofort einen Anwalt mit der Durchsetzung meiner Interessen. Im Hinblick auf die beanstandeten Texte war das erfolgreich; direkt nach der Abmahnung wurden sie aus dem Netz genommen und durch echte eigene ersetzt. Hinsichtlich der Gebühren macht der Betreiber aber nun Schwierigkeiten.

    Ich frage nun: Wenn mich andere Menschen durch ihre Rechtsverstöße(!) dazu veranlassen, zur Wahrung meiner Interessen einen Anwalt zu beauftragen, warum muß ich dann die Kosten dafür übernehmen? Im Rahmen des Schadensersatzes möchte ich schon gewährleistet wissen, daß der Verursacher die Kosten übernimmt. Die Gebührenordnung (nach solch auch von mir kritisch gesehenen "Streitwerten") habe ich mir nicht ausgedacht; ich muß dies dem Anwalt für seine Tätigkeit bezahlen. Und dieser hat durchaus auch Zeit und Arbeit investiert (bei einer genauen Herausarbeitung, welche Texte wo kopiert wurden, Ausführungen, warum meine Texte eigene Schöpfungshöhe erreichen usw. kann man nicht wirklich davon sprechen, daß "Serienbriefe" verschickt werden).
    Wo bleibt da die Gerechtigkeit, wenn ich meine berechtigten Interessen nicht mehr durchsetzen kann? Die Abmahnung, das sollte man nicht vergessen, ist ein Weg, solche Verstöße außergerichtlich zu regeln. Soll ich die Leute nun sofort verklagen? Vergessen wir nicht den Sinn, den diese Abmahnungen haben.
    Eines ist jedoch sicher: Wenn sich die hemmungslose Kopiererei andererleuts Werke so ausbreitet, und man bald nichts mehr dagegen unternehmen kann, als freundliche oder auch unfreundliche, letztendlich aber wirkungslose E-Mails zu verschicken oder auf den Anwaltskosten sitzen zu bleiben, dann verliert man die Lust, etwas ins Netz zu stellen. Und dann wird das Internet leer; nicht weil man seine Inhalte gegen einfaltslose Kopierer verteidigt!

    Man möge mißbräuchliche Massenabmahnungen bekämpfen, aber nicht Abmahnungen an sich, über deren Berechtigung man sich 'mal seine Gedanken machen sollte. Für EUR 50 wird mir wohl kaum ein guter Anwalt eine fachlich qualifizierte Interessensvertretung gewähren.

  27. Sebs meint: (20.11.2006 um 09:00) AntwortenReply to this comment

    @18: Da sehe ich doch schnell mal auf mein Downloadfenster, hach DSL 16K und eine Verschlüsselte Verbindung zum Server ist weas schönes.
    Wir haben Mailboxen und das Inetrnet ohne Materiellrechtliche Dinge zu bedenkenm, erfunden und verbreitet; LMAO.

    28: dazu gibt es poxies, und auch welche die auf logfiles verzichten.

  28. eco meint: (20.11.2006 um 09:57) AntwortenReply to this comment

    @30: Das Problem sind nicht die Abmahnungen an sich. Wenn sie so eingesetzt werden wie sie gedacht sind, als Vorwarnung ohne schon die Gerichte zu bemühen, ist alles in Ordnung. Aber oft werden Abmahnungen dazu verwendet Geld zu verdienen (Massenabmahnung, man erinnere sich an Explorer), Kritiker mundtot zu machen (Euroweb) oder zur Marktbereinigung (Saumarkt). Und genau dass ist das Problem.

  29. streitberg meint: (20.11.2006 um 09:58) AntwortenReply to this comment

    Nach wie vor bin ich der Meinung, dass es endlich einer neuer Richter-Generation bedarf, die sich mit dem Medium Internet besser auskennt. In dem Fall von Mario zeigt doch schon folgende Argumentation:

    "
    Die auf Seiten des Beklagten gegebene Fahrlässigkeit wird nicht dadurch ausgeschlossen, dass er sich die Aufnahmen aus einem Angebot von sog. freien Wallpapers heruntergeladen aben will. Die Situation ist vergleichbar mit der von Musik-Tauschbörsen. Auch hier wissen die Jugendlichen genau, dass das "Herunterladen" illegal ist, weil keine entsprechende Lizenzierung seitens des jeweiligen Rechteinhabers vorliegt. Gleiches gilt für Fotos. Der Vorsitzende hat sich aus gegebenem Anlass noc einmal in seinem Bekanntenkreis umgehört. Dabei hat sich ergeben, dass 17jährigen Schülern durchaus bewusst ist, dass es nicht legal ist, Fotos oder Musikstücke – unabhängig von der jeweiligen Kennzeichnung – auf die eigene Homepage herunter zu laden."

    des Richters, dass er immer noch reflexhaft handelt. Gerade im Bereich Bilder gibt es viele FREIE Werke, bei denen der Künstler ausdrücklich auf seine Rechte verzichtet. Der Beklagte hat sich eigentlich vorbildlich verhalten, um Rechtsverstößen aus dem Weg zu gehen und wird jetzt doch voll getroffen. Aber bei einem Richter, der so vortrefflich Godwin's Law anwendet
    ("Soweit nach Schluss der mündlichen Verhandlung jetzt noch geltend gemacht wird, "das ein der Klage stattgegebenes Urteil zumindest auch in der eingeklagten Höhe aktuellen rechtspolitischen Tendenzen zuwider laufe", sei darauf hingewiesen, dass es das Gericht ablehnt, sozusagen in "vorauseilendem Gehorsam" tätig zu werden. Diese Argumentation im Sinne einer Interessenjurisprudenz sollte eigentlich seit 61 Jahren überwunden sein.")
    kann man wohl kaum etwas anderes erwarten.

  30. streitberg meint: (20.11.2006 um 10:10) AntwortenReply to this comment

    Zu 35:
    Sorry, Quellenangabe vergessen: http://to-you.de/Urteilanonym.de

  31. stefan meint: (20.11.2006 um 11:37) AntwortenReply to this comment

    @30: deine Ambitionen deinen Content zu verteidigen will dir hier, denke ich, niemand verbieten. Dennoch: die Reihenfolge sollte sein: eine Mail mit entsprechendem Hinweis und einer angemessenen Frist, wenn nichts passiert eine strafbewehrte Unterlassungserklärung (mit angemessener Gebühr natürlich), wenn sich immer noch nichts rührt dann eben der Gang vor Gericht.
    Eine missbräuchliche (Serien-)abmahnung sehe ich gegeben, wenn Content frei zugänglich ins Netz gestellt wird, gewissermaßen noch zum Kopieren eingeladen wird "all free", und anschließend per Bot nach Kopien gefahndet – und mit horrenden Gebühren gleich abgemahnt wird. Das trifft dann in erster Linie naive 13-Jährige Kids bzw deren Eltern und ist in der Form einfach nicht in Ordnung. Vor allem, wenn von einer "Schöpfungshöhe" keine Rede sein kann. Als Beispiel: Ebay-Verkaufs-Bildchen (z.B. von Münzen / Briefmarken) die nur zum Zweck des Kopiert-Werdens und anschließender Abmahnung erstellt worden sind.

  32. Philipp meint: (20.11.2006 um 12:50) AntwortenReply to this comment

    @37: Sorry, aber bei dem hier

    "Ebay-Verkaufs-Bildchen (z.B. von Münzen / Briefmarken) die nur zum Zweck des Kopiert-Werdens und anschließender Abmahnung erstellt worden sind."

    fehlt mir jedes Mitleid mit den Abgemahnten. Bilderklauen ist einfach verboten, auch wenn die Bilder nicht toll sind. Man hätte ja mal vorher fragen können – oder die Briefmarken selber abfotographieren. Digitalkameras hat doch heute fast jeder.^

  33. stefan meint: (20.11.2006 um 13:35) AntwortenReply to this comment

    @38

    was nichts daran ändert, dass es dem Ersteller der Fotos (übrigens durchaus professionell, extra mit digitalem Wasserzeichen gemacht) nur um das Einfordern von horrenden Abmahngebühren / Lizenzkosten ging, die in keiner Relation zum Verkaufswert der Artikel standen, und nicht darum irgendeine Münze zu verkaufen. Das konnte man in diesem Fall an der Fülle der eingestellten Artikel zu aberwitzigen Einstiegspreisen erkennen. Letzteres wohl deswegen um die Auktion möglichst lange online stehen zu lassen und sich nicht um den Versand kümmern zu müssen.
    Solches Vorgehen halte ich für "verbotener", als das Kopieren eines Fotos im Intenet, oder das Zititeren eines Songtextes auf der Homepage eines Fans. Auch wenn man das natürlich nicht darf.

  34. Kai Nehm meint: (21.11.2006 um 11:35) AntwortenReply to this comment

    In meinen Augen ist die extrem unterschiedliche Wahrnehmung des Mediums Internet für viele der Fälle verantwortlich.

    Auf der einen Seite sind Nutzer, die das Netz als anonymen Kuschelplatz sehen und die geduldeten Verstöße aus der analogen Welt kennen.
    Dem gegenüber stehen Konzerne und Verlage, mit gewachsenen Rechtssystemen, die Urheber-, Nutzungs- und Verwertungs- und Namensrechte ganz selbstverständlich handhaben.

    Aber ein Hi-Res Image ist etwas anderes als eine schlechte s/w Kopie vom verschmutzen Kopierer, ein Stadtplanausschnittt auf einer Webseite ist nicht mit einer Kopie auf der Rückseite einer Partyeinladung vergleichbar.

    Ein Ausweg wäre, die Rechte für Privatnutzer in wenige verständliche Formen zu packen. Bestes Beispiel sind die Creative-Commons-Piktogramme.
    Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Aber wenn die Rechtslage unüberschaubar wird, ist mangelnde Akzeptanz nicht verwunderlich.
    Hier fehlt ein einfacher Leitfaden, an den man sich gefahrlos halten kann.
    Sicher können nicht alle Eventualitäten abgedeckt werden, aber für diese Spezialfälle wären finanzielle Obergrenzen möglich. Wer sich aber über die einfachen Regeln hinwegsetzt wird halt selbstverschuldet zum Freiwild für Abmahner.

  35. André meint: (21.11.2006 um 15:46) AntwortenReply to this comment

    hmm…
    ich denke es ist ein Schritt vorwärts.
    Bleibt abzuwarten, wie das weiter geht.
    Im Moment muss man als Homepage Besitzer ja Angst bekommen.
    Wer weiß…
    Vielleicht ist die Abmahnung noch die Nadel zur Web2.0 Blase?
    ^^

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