23.11.2006

Polizei: Handyortung bleibt günstig

Von EBERHARD PH. LILIENSIEK

Im Streit um zu hohe Gebühren und Behinderungen bei akuten Rettungsarbeiten der nordrhein-westfälischen Polizei ist der Bonner Mobilfunkbetreiber „T-Mobile“ nun doch eingeknickt. Das Tochterunternehmen der deutschen Telekom AG hatte zum 1. November plötzlich schriftliche Telefax-Anträge und jeweils eine Gebühr von 30 Euro dafür verlangt, etwa die Handys vermisster Menschen in höchster Lebensgefahr auch öfters genau zu orten – und sich damit den Zorn von Innenminister Ingo Wolf (FDP) eingehandelt.

Dessen Drohung, für jede solcher Hilfsverweigerungen von T-Mobile ein Zwangsgeld zu je 2.500 Euro zu verlangen, hat gewirkt. Die Polizei, das regelt auch ein Erlass des Innenministeriums an alle Behörden (AZ: 44 – 57.01.63 (2056) – 02), fragt künftig per Telefax zu 0,05 Cent pro Minute an und bekommt auf diesem Wege Antwort.

Zur „Abwehr schwerwiegender Gefahren“ gibt es bei T-Mobile einen Eildienst. Damit kassiert das Unternehmen weiter, aber etwas weniger. Der Anruf dort kostet 1,86 Euro die Minute. Außerdem zahlen die Ermittlungsbehörden eine pauschale Gebühr von 17 Euro pro Fall, also nicht für jede Ortung. Mehrere davon sind dann notwendig, wenn Menschen in „akuter Gefahr für Gesundheit oder Leben“ sind und beispielsweise mit dem Auto fahren.

An die Pauschalgebühr für schnelle Hilfe hatten sich alle Mobilfunkgesellschaften gehalten; nur T-Mobile scherte aus, verweigerte eine ständige Rufbereitschaft und bestand auf der teuren Telefaxanfrage. Minister Wolf sorgte für den Meinungswechsel: mit deutlichem Hinweis auf die gesellschaftliche und gesetzliche Verantwortung von T-Mobile. (pbd)

Früherer Bericht zum Thema

6 Kommentare zu “Polizei: Handyortung bleibt günstig”

  1. Andre/STB meint: (23.11.2006 um 11:37) AntwortenReply to this comment

    Ehm ? Hallo? Da fällt mir jetzt grade mal zwar etwas themenfremd des ganze Tam-Tam ein was wir hier als Provider zur Sicherung des Emailverkehrs mitmachen mussten nach der Telekommunikations-Überwachungsverortnung ? gut das ist jetzt nicht so sonderlich aufwendig wenn man weiss wie und man nicht so gross ist, stürzen einen die Kosten nicht in den Abgrund und theoretisch brauchen es die Provider mit weniger als 1000 Kunden ja auch nicht von vornherein bereithalten, aber die bekannten Hostingsgrößen im Geschäft und diverse Zugangsprovider werden da für nen paar Euro mehr Technik für aufgebaut haben müssen.

    Soweit ich mich erinnere war da nie die Rede davon das der Staat das irgendwie mitbezahlt bzw. später durch Gebühren dafür gegenfinanziert. Da musste einfach so bereitgestellt werden für den Fall, Punkt aus.

    Jetzt frage ich mich: Wieso zahlt der Staat (also wir) für eine Handyortung bei "akuter Gefahr für Gesundheit und Leben" mit 1,86 pro Minute und eine pauschale von 17 Euro pro Fall (die 5 Cent für das Faxen von nicht akuten Anfragen ignorieren wir jetzt mal, das könnten auch nur die normalen Telefongebühren sein ;) ) ? Erscheint mir mal im Vergleich zu den Providern die ja zumindest auch im IT Bereich gelagert sind nicht fair (gut was ist schon fair aber…)

    Oder hab ich irgendwas verpasst als IT'ler und der TKÜV Quark wurde subventioniert und wir haben gepennt etwas zu beantragen ?

  2. @1 meint: (23.11.2006 um 11:54) AntwortenReply to this comment

    a) Du plenkst nur beim Fragezeichen und b) ich bin auch dafür das Provider gerecht für ihre verdammte erzwungene Mitarbeit entlohnt werden. Aber so wie ich das bei Heise oder Golem gelesen habe wurde der Paragraf zur entlohnung für die Mitarbeit von Service Providern noch nicht angewandt und es wird überlegt diesen Passus heimlich wieder zu streichen. Die Angst vor zu hohen Kosten bei der Begehrlichkeit scheinen nun doch abzuschrecken. Es ist einfacher wenns Kostenlos für BND und Polizei und GEZ und GEMA und Interessenverbände wie RIAA und MIAA ist. Daruf wird es hinaus laufen.

  3. Mark meint: (23.11.2006 um 13:39) AntwortenReply to this comment

    Kann mir mal jemand die nummer dieser Hotline sagen? Kann man ja vieleicht mal brauchen. 1,86€/Min finde ich Ok.

  4. Andy meint: (23.11.2006 um 14:21) AntwortenReply to this comment

    0,05 Cent pro Minute???? What????????? Das kann ja wohl kaum sein.

  5. Glammy meint: (23.11.2006 um 17:15) AntwortenReply to this comment

    Was ich nicht verstehe: Wieso MUß die Polizei mich orten, wenn ich vorhabe, Selbstmord zu begehen? Ist das nicht ganz allein meine Sache? (also, wnn ich mich nicht grad vor eine Bahn lege und dmait noch andere mitreinziehe selbstverständlich)

  6. Antworten meint: (23.11.2006 um 19:43) AntwortenReply to this comment

    Andreas Bergkirchen meint: (15. 11 .2006 um 16:09)
    Hier werden so viele Fragen geradezu „aufgeworfen“, dass ich gerne aufklären will:
    1. Die Polizei ist gemäß Landespolizeigesetz zur Abwehr von Gefahren generell zuständig (einer ihrer „vornehmsten“ Aufgaben).
    2. Sogenannte Vermißtensachen werden von einem Kommissariat der Kriminalpolizei ermittelt, weil eventuelle Straftaten – hierzu gehört vielleicht der Verdacht einer Entführung – erforscht werden müssen.
    3. Diese Ermittlungen sind durch Erlass des Innenministers verbindlich geregelt.
    4. Ist eine vermißte Person nun konkret suicidal ist die Kripo zum Handeln verpflichtet. Dazu gehört im Ausnahmefall auch die Handy-Ortung.
    5. Diese reine Ortung hat das Bundesverfassungsgericht kürzlich für rechtens erklärt.
    6. Das Innenministerium, dem ich fern stehe, handelt aus seiner Sicht also (verfassungs-) rechtlich sauber. Es sieht in seinen Ersuchen einen Verwaltungsakt, der mit Zwangsmitteln durchsetzbar wäre.
    7. Dazu bedarf es ergo keines richterlichen Beschlusses nach der Strafprozeßordnung. Der Verwaltungsakt ist allerdings über das zuständige Verwaltungsgericht überprüfbar.
    8. Und schließlich: Wie in dem Artikel beschrieben, hat das telefonische Verfahren lange Zeit funktioniert. Dabei wurden vertrauliche Telefonnummern genutzt – und selbstverständlich so etwas wie Paßwörter.

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