25.11.2006

Nicht jede Erhöhung schlucken

Wie schlägt ab Januar 2007 die erhöhte Mehrwertsteuer durch? Bei Reisebuchungen, längerfristigen Bestellungen und Aboverträgen ist es nicht selbstverständlich, dass der Kunde mehr bezahlen muss als ursprünglich vereinbart.

Die Verbraucherzentrale Berlin hat die wichtigsten Punkte in einer Broschüre zusammengefasst. Sehr informativ.

(Link gefunden bei verbraucherrechtliches)

8 Kommentare zu “Nicht jede Erhöhung schlucken”

  1. Hootch meint: (25.11.2006 um 23:06) AntwortenReply to this comment

    Stimmt. Sehr informativ. Und ich bin sehr froh, dass wir noch in diesem Jahr umgezogen sind und all die teuren Sachen (Küche, Laminat- und Teppichboden und das ganze Kleinzeug aus dem Baumarkt (Man hat so gut wie nix im Wagen – das kostet aber 100 Euro; und das mindestens zweimal pro Woche)) noch in diesem Jahr kaufen konnten/mussten.

    Was ich bei der Broschüre nur nicht so ganz verstehe, ist der Abschnitt "Umtausch nach Weihnachten". Wenn ich mich nicht total irre, ist der Umtausch von Waren (nicht Reklamation von defekten Artikeln) immer reine Kulanz des Händlers. Hat er beim Kauf der Ware nicht darauf hingewiesen, dass er beim Umtausch den erhöhten Steuersatz verlangt, dies aber trotzdem tut, so kann er doch, meiner Meinung nach, wenn der Kunde dieses Verhalten beanstandet, den Umtausch ganz verweigern, oder?

    Grüße!

  2. Lim_Dul meint: (25.11.2006 um 23:24) AntwortenReply to this comment

    Einzelne Unternehmen werben/garantieren/irgendsowas den Umstausch. In diesen Fällen kann man vielleicht damit sowas machen.

  3. Adben meint: (26.11.2006 um 09:28) AntwortenReply to this comment

    <a href="http://www.adben.de/nachtragend/2006/11/umsatzsteuer.html&quot; rel="nofollow">Umsatzsteuer</a>

    Nun ist es bald soweit, die 16% Umsatzsteuer sind Geschichte…

  4. Herr Ferge meint: (26.11.2006 um 10:45) AntwortenReply to this comment

    "Lustiges" Beispiel zu Fitnessstudioverträgen: McFit hat die Umsatzsteuererhöhung zum Anlaß genommen, den Monatsbeitrag zum 1.1. um einen Euro zu erhöhen, was einer Erhöhung um 6,3 % entspricht. Das soll auch für laufende Verträge gelten, die keine Preisänderungsklausel enthalten.
    M.E. ist es – entgegen der Broschüre – schon bedenklich, wenn die Umsatzsteuererhöhung auf den Verbraucher umgelegt wird und der Vertrag das nicht vorsieht bzw. Bruttopreise ausweist.

  5. Mark meint: (26.11.2006 um 12:51) AntwortenReply to this comment

    Krass wuste gar nicht das man für Auslandspflüge 0% Steuern zahlen muss. Für Bahnfahrkarten im Fernverkehr werden aber 19% fällig, während öffentlicher Nahverkerh 7% kostet. Irgendwie Krank diese Regelung.

  6. P. Dant meint: (26.11.2006 um 13:52) AntwortenReply to this comment

    @Marc:
    Man muß als Ausländer natürlich keine Mehrwertsteuer in Deutschland zahlen, wenn man mit seinem Auslandspflug den Auslandsacker auslandspflügt.

  7. 321 meint: (27.11.2006 um 13:44) AntwortenReply to this comment

    Auskunft eines Handwerkers an eine Bekannte:

    Nee, lassen Sie das mal mit dem Hausanstrich – das wird nächstes Jahr eher preiswerter.

    Weil jetzt so viele Aufträge waren haben die Kollegen und ich uns abgestimmt und schon jetzt die Steuererhöhung in den Preisen im Prinzig reingenommen – und nächstes ist dann sowieso erst mal ein wenig Flaute – und da können Sie sicherlich besser noch mal den Bruttopreis verhandeln —

    Ein Wicht wer böses dabei denkt!

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