29.11.2006

Gleichheit für Esser und Ackermann

Das Landgericht Düsseldorf hat das Mannesmann-Verfahren vorläufig eingestellt. Die Angeklagten sind wohl flüssig genug, um die Geldauflagen zu zahlen. Deshalb ist der Prozess faktisch zu Ende.

Das Landgericht sieht in seinem Einstellungsbeschluss (Pressemitteilung, PDF) durchaus Erklärungs-, wenn nicht sogar Rechtfertigungsbedarf. Interessanteste Passagen:

Die Kammer ist sich bewusst, dass die Höhe der Auflagen nicht die Beträge erreicht, die einzelnen Angeklagten zugeflossen sind. Die Kammer hält dies vor allem deshalb für gerechtfertigt, weil die Vodafone plc, die im Zeitpunkt der Zahlungen die bei weitem überwiegende Zahl der Aktien der Mannesmann AG hielt, sich mit den Zuwendungen einverstanden erklärt hatte. Lediglich etwa 2 % der Aktien wurden im Zeitpunkt der Zahlungen nicht von der Vodafone plc gehalten.

Die Höhe der dem Angeklagten Dr. Ackermann auferlegten Zahlung mag gemessen an seinen außerordentlich guten Einkommensverhältnissen als gering erscheinen. Insoweit konnte die Kammer – auch wenn sich der Angeklagte Dr. Ackermann hierauf nicht berufen hat – nicht unberücksichtigt lassen, dass gegen ihn als Gesamtgeldstrafe maximal 720 Tagessätze zu je 5.000,- € (§§ 40 Abs. 2 S. 2, 54 Abs. 2 StGB), also insgesamt 3,6 Millionen €, hätten verhängt werden dürfen.

Die Begrenzung des einzelnen Tagessatzes auf maximal 5.000,- € mag angesichts der heute erzielten Spitzenverdienste unverständlich erscheinen; sie ist aber geltendes Recht. Die genannten Vorschriften sind für die Bemessung der Geldauflage zwar nicht unmittelbar verbindlich; ihre mittelbare Bedeutung folgt hier aber daraus, dass eine Geldauflage nach § 153 a Abs. 2 S. 2 StPO in einem angemessenen Verhältnis zu der Sanktion stehen muss, die bei einer Verurteilung zu erwarten gewesen wäre.

Die Kammer übersieht nicht, dass gegen eine Verfahrenseinstellung nach § 153 a Abs. 2 StPO – gerade in den letzten Tagen – vielfältige Kritik laut geworden ist. Sie hat sich mit den insoweit vorgetragenen Argumenten, soweit sie sachlicher Natur sind, auseinandergesetzt.

Die Einschätzung, die Angeklagten würden sich „freikaufen“, teilt die Kammer nicht. Wenn man die in § 153 a StPO getroffene Regelung aber plakativ als ein „Freikaufen“ ansieht, so kann nicht unberücksichtigt bleiben, dass im Jahre 2003 von deutschen Gerichten 126.174 Verfahren gegen Auflagen eingestellt worden sind. Es bedarf keiner näheren Darlegung, dass die in diesen Fällen Angeklagten ganz überwiegend nicht über besonders hohe Einkünfte oder Vermögen verfügten. Es kann deshalb als nachgewiesen angesehen werden, dass § 153 a StPO keine Vorschrift ist, die Reiche begünstigt.

Gerade mit Blick auf das in Art. 3 GG verankerte Gleichheitsgebot teilt die Kammer indes die Einschätzung der Staatsanwaltschaft, dass von der Anwendung der Vorschrift begüterte Angeklagte auch nicht ausgenommen werden dürfen.

21 Kommentare zu “Gleichheit für Esser und Ackermann”

  1. Remington (Link) meint: (29.11.2006 um 14:31) AntwortenReply to this comment

    § 153 a, ist das jener Paragraph, der es möglich macht, ein Diebstahlverfahren wegen Geringfügigkeit einzustellen, zum Beispiel, wenn es um einen Schokoriegel geht?

  2. RA A. Förster-Burke (Link) meint: (29.11.2006 um 14:33) AntwortenReply to this comment

    Ein aus Sicht der Beteiligten nachvollziehbares Ergebnis. Aber es bleibt dabei – § 153a StPO setzt voraus, das durch die Erfüllung der Auflagen das öffentliche Interesse an der Strafverfolgung beseitigt wird und die Schwere der Schuld nicht entgegensteht.

    Nach der Entscheidung des BGH kann aber derzeit zu der Schwere der Schuld der Beteiligten nichts festgestellt werden, da diese besonders in diesem Fall erst im Verlauf der Hauptverhandlung hätte ermittelt werden können.

    Eine Schuld hätte erst dann festgestellt werden können, wenn strafbare Handlungen feststehen. Gerade diese Feststellung ist aber nicht erfolgt.

    Und das öffentliche Interesse war ja nun gerade offensichtlich gegeben.
    Daher lässt dieser Abschluß viele Fragen offen.

    Und auch wenn die Geldstrafe für Ackermann nicht höher hätte ausfallen können wären die Konsequenzen einer Verurteilung und somit die "gesellschaftliche" Strafe doch viel höher gewesen – nämlich Rücktritt von seiner Position bei der deutschen Bank.

    Wenn man das zu Ende denkt hat sich Herr Ackermann letztendlich von diesen Folgen einer durchaus möglichen Strafe eben doch freigekauft.

    Aber die Justiz ist eben nach ihrer eigenen Auffassung derzeit offensichtlich nicht in der Lage solch komplexen Sachverhalte aufzuarbeiten und nachzuvollziehen.
    Und da stellt sich die Frage nach der Qualität der Staatsanwälte und Richter.
    Denn auf Seiten der Angeklagten sind eben auch "nur" Verteidiger tätig – und nicht irgendwelche Übermenschen.

    Vielleicht ist es vielen einfach zu anstrengend oder auch von Ihnen nicht gewollt solche Komplexe sich zu erarbeiten und durchzudenken. Das ein Richter oder Staatsanwalt dies per se nicht könne ist einfach falsch.

  3. Daniel meint: (29.11.2006 um 14:39) AntwortenReply to this comment

    Zitat aus 2:

    | "Aber die Justiz ist eben nach ihrer eigenen Auffassung
    | derzeit offensichtlich nicht in der Lage solch komplexen
    | Sachverhalte aufzuarbeiten und nachzuvollziehen.
    | Und da stellt sich die Frage nach der Qualität der
    | Staatsanwälte und Richter.
    | Denn auf Seiten der Angeklagten sind eben auch “nur”
    | Verteidiger tätig – und nicht irgendwelche Übermenschen."

    Es stellen sich dann doch die Fragen,

    a) ob die Auswahl der Richter und Staatsanwälte, die wohl fast nur auf Examensnoten beruht auch FÄHIGE Staatsdiener hervorruft und
    b) welche Fähigkeit und welche Kompetenz man für einzelne Rechtsgebiete (z.B. Wirtwschaftsstrafrecht) außer der Befähigung zum Richteramt haben sollte.

  4. Schwarzmaler meint: (29.11.2006 um 14:44) AntwortenReply to this comment

    Irgendwie finde ich das beruhigend. Justitia bleibt käuflich, und die Großen läßt man laufen.

  5. Martin_mb meint: (29.11.2006 um 15:14) AntwortenReply to this comment

    Also, wir merken uns: Wenn schon halbgare Aktionen, dann so vetrackt und kompliziert wie möglich machen.

    Wird man erwischt steigt hinterher kein Richter und StA mehr durch, und alle sind froh wenn sie gegen Zahlung von 10% der "Beute" die Sache vom Tisch haben.

    Womit dann die Großen quasi laufengelassen werden, aber nicht weil sie Große sind, sondern weil die Gerichte nur in der Lage sind, Kleine zu hängen…

  6. PeterPetersen meint: (29.11.2006 um 16:27) AntwortenReply to this comment

    Daraus kann man ja nur schließen, dass der Paragraph abgeschafft gehört, weil er letztlich nur hilft, wenn es darum geht lästige Verfahren abzumeiern.

  7. Andreas Bergkirchen meint: (29.11.2006 um 17:08) AntwortenReply to this comment

    Sehr interessant ist die folgende Passage deshalb, weil damit der aktuelle Beschluß dem ersten Landgerichtsurteil sehr nahe kommt. Die einstige Vorsitzende Brigitte Koppenhöfer hatte ja von unvermeidbarem Verbotsirrtum gesprochen. Die heutige Meinung der neuen Kammer geht auch in diese Richtung:

    "Die Bandbreite der Auffassungen ernst zu nehmender Juristen zur Zulässigkeit der Handlungsweise der Angeklagten war – und ist immer noch – groß. Die bisherige Beweisaufnahme hat
    ferner ergeben, dass keiner der von der Mannesmann AG zu Rate gezogenen Juristen und Wirtschaftsprüfer den konkreten Rat gegeben hat, auf die Zuwendungen gänzlich zu verzichten."

  8. A. John (Link) meint: (29.11.2006 um 17:27) AntwortenReply to this comment

    Die Einschätzung, die Angeklagten würden sich „freikaufen“, teilt die Kammer nicht.
    Aha. Gut, daß das klar gestellt ist, hätte ja sein können.

    so kann nicht unberücksichtigt bleiben, dass im Jahre 2003 von deutschen Gerichten 126.174 Verfahren gegen Auflagen eingestellt worden sind.
    Dazu zählen wohl auch solche, in denen es um so schwere Verbrechen wie z.B. Fundunterschlagung einer Wollmütze geht.

    Es kann deshalb als nachgewiesen angesehen werden, dass § 153 a StPO keine Vorschrift ist, die Reiche begünstigt.
    Was ist denn mit dem kleinen Freiberufler, der auf Grund eines "Verbotsirrtums" eine nur nach seiner Meinung "richtige" Steuererklärung abgibt?
    Diese Begründung stinkt ebenso zum Himmel, wie das abwürgen des Verfahrens. Zeigt es doch, daß die Justiz erpreßbar ist.
    Zu groß war wohl die Angst, von den Koryphäen der deutschen Anwaltszunft in einem hoch komplexen Mammutverfahren getrieben und desavouiert zu werden, wenn man sogar auf den BGH pfeift.

    Gruß A. John

  9. Halbseiden meint: (29.11.2006 um 19:29) AntwortenReply to this comment

    Ist doch prima, so bleibt der deutschen Gerichtsbarkeit wieder viel mehr Zeit, sich um die wirklich wichtigen Verbrecher zu kümmern wie Bloggern, die die Meinungsfreiheit missbrauchen, um Politiker und andere anständige Menschen zu verleumden …

    Und die vorbildlichen Siemens-Manager, die so aufopferungsvoll und unter größten Mühen Auslandsaufträge beschafft haben zum Vorteil der deutschen Wirtschaft und zur Sicherung deutscher Arbeitsplätze, wissen jetzt auch, welche Strafe für den unregelmässigen Umgang mit besonders hohen Summen droht: keine nennenswerte.

  10. derendorfer meint: (29.11.2006 um 20:38) AntwortenReply to this comment

    An wen ist denn die Geldbuße zu zahlen ? Immerhin reichen die Beträge wohl aus, um die bisherigen Kosten der Staatskasse zu decken. Und steuermindernd geltend machen kann man die auch nicht. Also netto Abfindung für den Fiskus !

  11. Mattse meint: (29.11.2006 um 22:03) AntwortenReply to this comment

    Nur mal so als Anmerkung für alle die eine viel höhere Strafe für Ackermann fordern:
    Ackermann selber hat von den Millionenabfindungen bei Mannesmann nichts erhalten, er hatte absolut keinen eigenen Profit von der damaligen Entscheidung.

  12. Hootch meint: (29.11.2006 um 22:38) AntwortenReply to this comment

    @10, derendorfer:
    Soweit ich es verstanden habe, ist es keine Geldbuße sondern eine Auflage. So etwas wie ein Klüngelgeschäft: Du zahlst, dafür bist du aber nicht vorbestraft. Aber IANAL

    @ Topic:
    Das ganze hat so ein G'schmäckle. Ob Ackermann, Esser etc. letztendlich schuldig oder nicht sind, ist mir (ehrlich gesat) total egal. Was mich sehr erfreut hätte, wäre ein richtiges Strafverfahren mit allem Drum und Dran – ohne Einstellung versteht sich…

    Grüße!!

  13. Anonymous meint: (29.11.2006 um 23:20) AntwortenReply to this comment

    @9: Ist doch prima, so bleibt der deutschen Gerichtsbarkeit wieder viel mehr Zeit, sich um die wirklich wichtigen Verbrecher zu kümmern wie Bloggern, die die Meinungsfreiheit missbrauchen, um Politiker und andere anständige Menschen zu verleumden …

    Ja, allerdings. Das wären wenigstens Fälle, wo's einen gibt, der sich als Opfer sieht und den Untäter verurteilt sehen will. Und wo's nicht bloß eine im Grunde völlig unbeteiligte Öffentlichkeit ist, die nach Blut schreit.

    @12: Ob Ackermann, Esser etc. letztendlich schuldig oder nicht sind, ist mir (ehrlich gesat) total egal. Was mich sehr erfreut hätte, wäre ein richtiges Strafverfahren mit allem Drum und Dran – ohne Einstellung versteht sich…

    Es ist ja putzig, daß ein Prozeß, der StPO-gemäß eingestellt wird, nun kein "richtiges Strafverfahren" sein soll. Aber davon abgesehen: Wenn ich mich recht entsinne, hat es "ein richtiges Strafverfahren" gegeben. So richtig mit Plädoyers und Urteilsverkündung, und dann Revisionsantrag beim BGH und Neuverhandlung. Das endete übrigens mit einem Freispruch.

  14. Anonymous meint: (29.11.2006 um 23:27) AntwortenReply to this comment

    Die gezahlten Abfindungen sollten zugunsten der Staatskasse eingezogen werden.

  15. Anno Nymus meint: (30.11.2006 um 02:01) AntwortenReply to this comment

    Wen störts?
    Ich krieg das Geld eh nicht, die Strafe hätten sie so oder so aus der Portokasse gezahlt und es gibt diesen Paragraphen nunmal. Natürlich liebt man es als einer "von unten" die Großen straucheln zu sehen, aber dennoch ist es kein zufall, dass der mann bei der deutschen bank untergekommen ist. Joseph Ackermann ist anscheinend ein begehrter Manager und wenn er sich dafür die taschen voll macht und die Firma da mitspielt, dann sei es so. Vodafone hat keinen Schaden davon getragen und verletzter nationalstolz sollte nicht dazu führen, dass man jemanden verurteilt. Heute lassen sich die Manager ihre Abfindungen für solche fälle gleich in die verträge schreiben. Der (neue) prozess hätte an der unmoralischen taschenfüllung nichts geändert und auch keine neuen erkenntnisse gebracht.

  16. LukeNukem meint: (30.11.2006 um 03:32) AntwortenReply to this comment

    Der geifernde Sozialneid greift um sich. Das ist ja ekelhaft. Der Herr Ackermann hatte doch selbst nichts von der ganzen Angelegenheit; er hat eine Prämie für einen Manager durchgewunken, der mit seinen geschickgen Manövern den Aktionären des Ladens gerade exorbitante Gewinne eingebracht hatte.

    Wenn einer meiner Techis, Admins, Entwickler eine perfekte Arbeit abliefert, merkt er das auch ganz schnell in seiner Lohntüte. Ist Guillotinierung angemessen für meinen Chef und mich, hm?

  17. jj meint: (30.11.2006 um 08:57) AntwortenReply to this comment

    @ 13: klar gabs ein verfahren, das mit freispruch endete. es gab aber auch den bgh, der dazu gesagt hat, dass jedenfalls der tatbestand der untreue erfüllt ist. und dass man sich das mit dem verbotsirrtum noch mal überlegen solle.

  18. A. John (Link) meint: (30.11.2006 um 10:38) AntwortenReply to this comment

    @16: Der geifernde Sozialneid greift um sich.
    Du hast nicht begriffen, um was es hier eigentlich geht.
    Die Einstellung des Verfahrens, trotz Feststellung der Schuld durch den BGH, ist nichts Anderes, als die nahezu bedingungslose Kapitulation des Rechtsstaates.
    Wenn man es schafft, seinen Fall so zu verkomplizieren, das STA und Richter nicht mehr durchsteigen und zu erkennen gibt, STA und Gericht auf unabsehbare Zeit mit dem Fall zu blockieren, ist die Einstellung schon aus ökonomischen Gründen unausweichlich. Zumal ein paar Mios der chronisch klammen Staatskasse höchst willkommen sind.

    Gruß A. John

  19. Lurker meint: (30.11.2006 um 14:00) AntwortenReply to this comment

    @A.John:

    Der BGH hat die Schuld nicht festgestellt.

  20. 321 meint: (30.11.2006 um 15:17) AntwortenReply to this comment

    zu 18,.19.
    Sowas kann der BGH nicht feststellen – zumindest nicht als Revisionsinstanz – sonst hätte er ja auch nicht zurückverweisen brauchen!

  21. Anonymous meint: (30.11.2006 um 20:16) AntwortenReply to this comment

    zu 16
    Dann sollen die Aktionäre es zahlen.
    Erst den Aktienkurs hochtreiben und dann soll der Käufer, der den überhöhten Preis ja gezahlt hat, auch noch die Prämie bezahlen, denn die Firmenkasse gehört ja jetzt ihm.
    Dazu hat Vodafone nichts gesagt, weil die Manager dort auch eine Managerkultur etablieren wollen, in der solche Zahlungen normal sind. Sie selber wollen davon evtl. später auch provitieren. (Durch die Gewöhnung an so hohe Prämien können auch andere Manager für andere Leistungen hohe Prämien bekommen.)

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