Nur dienstags und donnerstags
Zwei DGB-Funktionäre sind in Stuttgart beim Versuch gescheitert, sich selbst wegen des Tragens durchgestrichender Hakenkreuzsymbole anzuzeigen. Die Pförtnerin der Staatsanwaltschaft schickte sie mit dem Hinweis weg, Selbstanzeigen seien nur dienstags und donnerstags möglich.
Eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft hat laut SWR.de erklärt, wegen eines Krankheitsfalles seien die Annahmezeiten für Selbstanzeigen derzeit eingeschränkt.
Mich wundert diese freimütige Erklärung. Wenn man fies wäre, könnte man jetzt nämlich die Verantwortlichen der Staatsanwaltschaft Stuttgart anzeigen. Die Erklärung, eine Anzeige “nicht anzunehmen”, kann durchaus eine Strafvereitelung im Amt sein (Tröndle/Fischer, Strafgesetzbuch, § 258a Rdnr. 4).
Und dann wird der Amtsschimmel unter wieherndem Protest mit dem Schild der Bürger durchgestrichen. Oder so ähnlich
tscha, da hat rechtsanwalt vetter wohl die letzte änderung des § 158 stpo entgangen. die neue fassung lautet wie folgt:
§ 158 StPO
(1) Die Anzeige einer Straftat und der Strafantrag können Dienstags oder Donnerstags bei der Staatsanwaltschaft, den Behörden und Beamten des Polizeidienstes und den Amtsgerichten mündlich oder schriftlich angebracht werden. 2Die mündliche Anzeige ist zu beurkunden.
(2) Bei Straftaten, deren Verfolgung nur auf Antrag eintritt, muß der Antrag Dienstags oder Donnerstags bei einem Gericht oder der Staatsanwaltschaft schriftlich oder zu Protokoll, bei einer anderen Behörde schriftlich angebracht werden.
;-)
ps: draussen nur kännchen!
Stuttgart? Denen gelingt es nicht, in Stuttgart die Aufmerksamkeit der Exekutive zu bekommen???
Kleiner Tipp: Einfach die Symbole auf den Bürgersteig schmeißen!
Mal abgesehen davon, dass die Angelegenheit natürlich hochgradig peinlich ist – hätten die beiden sich denn nicht einfach gegenseitig anzeigen können?
@4: Sehe auch keinen Grund, warum das nicht gehen sollte; allerdings hat eine Selbstanzeige eine ein wenig andere Symbolwirkung, und auf die kam es ihnen vermutlich an.
Tjaja, es ist soweit…
Lieber Herr Vetter, bitte nicht missverstehen, Sie haben mir persönlich zwar nichts getan, aber das hilft Ihnen jetzt auch nicht mehr weiter. Es ist so weit, jetzt mach' ich Sie nach allen Regeln der Kunst fertig! Und zwar hiermit:
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Naaaaaa? Erkennen Sie es? Genau! Das sind nicht etwa drei beliebige Kästchen und eine blöde Linie – nein, das ist ein Hakenkreuz! Eines, das um ein paar Linien erweitert wurde, und damit keineswegs ein anderes Symbol darstellt, sondern immer noch eindeutig ein Hakenkreuz bleibt.
So wie ein Hakenkreuz, welches dadurch ergänzt wird, dass man ein Verbotsschild über selbiges legt, immer noch -ganz klar- ein Hakenkreuz ist. Tja, und nun ist so was auch in Ihrem Blog! Wenn Sie erstmal die Stadtgrenze nach Stuttgart überschritten haben, kommen sie da so schnell nicht mehr raus. Garantiert! Angeklagt werden Sie übrigens von mir, denn ich bewerbe mich dort derweil als Staatsanwalt, und ich bin mir sicher, dass ich genommen werde. Juristische Kenntnisse habe ich zwar keine, dafür aber die richtige Grundeinstellung. Also genau die Kombination, die da unten gefragt ist. Bald schon sind Sie dran! Muhahahaha…
[Irres Lachen, und Abgang.]
Ach ja, und es komme mir bitte niemand mit der absurden Argumentation, dass das eindeutige Hakenkreuz vom obigen Beitrag, nur weil gerade einmal drei kleine Linien hinzugefügt wurden, auf einmal ein neues Symbol, und kein Hakenkreuz mehr sei. So nicht, liebe Freunde, so nicht! Mit der Argumentation kommt ihr in Stuttgart nicht durch – dafür werde ich als zukünftiger Staatsanwalt schon Sorge tragen!
@ Ben (der unerwüschte)
Ich weiß nicht was Du nimmst, aber nimm entweder mehr oder weniger davon…
Für mich ist das eine breite 9 auf dünnem Fundament.
@Martin_mb
Ich nehme genau das, was die Staatsanwälte und Richter da unten in Stuttgart auch nehmen. Tolles Zeug übrigens, man sieht die Realität auf einmal mit ganz anderen Augen.
Ach ja, wo wir gerade über breite Neunen reden: Es kann sein, dass die Ansicht nur auf der Webseite korrekt ist, und nicht in irgendwelchen Blogreadern. Nur mal so angemerkt. ;-)
Also für mich ist das ne 98.
was ist denn nun Udo, hat n.n. nun Recht oder nicht?
sorry, fehlt natürlich :-)))
Im letzten Wort war wohl ein "m" zuviel !
So verwunderlich wie die Dienstgewohnheiten der StA Stuttgart finde ich auch das Verhalten der beiden Gewerkschaftsfunktionäre.
Haben die sonst nix zu tun?
In den Zeiten wohl nicht, alle Beschäftigungsgesellschaften sind ausverhandelt und sonst haben die in BW die Füße still zu halten…
Ich empfehle folgendes Schild an den Staatsanwaltschaften anzubringen:
Selbstanzeigen nur dienstags und donnerstags von 9-16 Uhr
Anzeigen gegen Aufsichtsratsmitglieder wg. freizügigen gegenseitigen Millionengeschenken: nur am 29. Februar, wenn dieser ein Donnerstag ist.
Anzeigen gegen Staatsanwälte: an Donnerstagen, an denen zugleich eine Sonnenfinsternis stattfindet.
An allen anderen Tagen wegen Betriebsausflug geschlossen.
Na, na, geht das ganze nicht ein wenig an der Wirklichkeit vorbei?
In meiner Referendarszeit wurde uns in der Einführung zur Strafstation zu unserem Erstaunen auch mitgeteilt, daß wir zur Anzeigenaufnahme bloß niemanden zur StA schicken sollten. Das könne dort einfach niemand, die Polizei sei da einfach der bessere Ansprchpartner.
Lesen vor Posten: Ich kaufe ein E für "Ansprechpartner".
@13:
Ihre Meinung ist für die Stuttgarter Staatsanwaltschaft irrelevant und das Symbol aus Beitrag 6 ist eindeutig ein Hakenkreuz! Selbstanzeigen nur Dienstags und Donnerstags, jeder nur ein Kreuz.
@6 So weit hergeholt ist das garnicht. Dem Abijahrgang 2 Jahre nach mir (1996) wurde Verboten ihr ABI-T-Shirt in der Schule zu verkaufen, weil man klar ein Hakenkreuz erkennen könne:
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… nein, das ist kein Witz.
…soviel zum Thema Ascii-Grafik. Sorry. Sollte eine 96 in der typischen Digitaluhr-Schrift sein.
@24:
Also etwa so?
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Ja, direkt verhaften lassen! Alle rechtsradikal, diese Abiturienten! Ein Symbol kann nicht seine Bedeutung dadurch verlieren, dass Linien hinzugefügt wurden. Eine digitale 96, wie unglaubwürdig. OK, so wie von mir oben dargestellt, haben die Alliierten nach dem Krieg zwar die allerorts sichtbaren Hakenkreuze verfremdet, wenn diese noch sichtbar waren, aber in Wirklichkeit waren das bestimmt auch Symphatisanten.
P.S.:
Zum ASCII: Der Trick ist, jede Zeile einzeln mit einem <code></code> Tag zu umgeben, und die Leerzeichen als &ersand;nbsp; zu schreiben).
…und die Leerzeichen als zu schreiben
Selbstanzeigen sind natürlich jederzeit möglich. Allerdings ist offenbar die Rechtsantragsstelle derzeit wegen Krankheit nicht besetzt; deshalb werden Selbstanzeigen zur Niederschrift bei der Staatsanwaltschaft nicht zu jeder Zeit möglich sein. Einen des Schreibens kundigen Bürger hindert das dennoch nicht, sich anzuzeigen; daß die betreffenden DGB-Funktionäre dazu nicht in der Lage zu sein und jemanden zu brauchen scheinen, dem sie das diktieren können, lasse ich einfach einmal so stehen.
@27
Ihre kleine Polmik muss alle ihre geistigen Ressourcen bis in die Grenzbereiche des Möglichen beansprucht haben. Vermute ich zumindest, denn Sie übersehen hier ziemlich großzügig, dass der Fehler eindeutig bei der Behörde liegt. Zitat:
"Die Pförtnerin der Staatsanwaltschaft schickte sie mit dem Hinweis weg, SELBSTANZEIGEN SEIEN NUR DIENSTAGS UND DONNERSTAGS MÖGLICH."
(Hervorhebung der relevanten Stelle von mir.)
Die Behörde selbst hat also laut Artikel diese leicht absurde Behauptung wörtlich aufgestellt, und nicht etwa die Gewerkschaftler. Das lässt sich dann auch nicht mit ein paar Kunstgriffen aus dem Rhetorik-Kurs für Anfänger retuschieren, der Fehler liegt dennoch bei der Behörde. Dass ein des Lesens mächtiger Bürger da nicht von selbst drauf kommt, und jemanden zu brauchen scheint, der ihm das erklärt, lasse ich einfach mal so stehen.
Ben, you have been trolled.
Also mach Dir nichts draus, wenn sich grad einige Leute den Bauch vor Lachen halten. Ich auch :-)
@29
OK, stimmt. Und ich hab ihn auch noch gefüttert. Mea culpa, mea maxima culpa. Dem habe ich nichts entgegenzusetzen, außer einer verfassungsfeindlichen 96.
Schön dass wir in Deutschland noch lachen können!