Rechtsprofessor blitzt bei Gericht ab
Ein Rechtsprofessor aus Bad Honnef ist mit seiner Schadenserforderung gegen das Land Nordrhein-Westfalen gescheitert. Vor dem Landgericht Bonn klagte er nach einem Bericht der Aachener Nachrichten 4,40 € Portokosten für ein Einschreiben ein. Mit dem Brief hatte der Mann Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid eingelegt. Zu Recht, denn das Radarfoto zeigte gar nicht ihn.
Das Landgericht Bonn wies die Klage ab, weil der Professor den Schaden selbst verursacht habe. Er hätte auch gleich den Anhörungsbogen zurücksenden und mitteilen können, dass er nicht der Fahrer ist. Das dafür theoretisch erforderliche Porto von 55 Cent stufte das Gericht als “allgemeines Lebensrisiko” ein. Auch dafür gebe es keinen Ersatz.
Ich wusste noch gar nicht, dass Hennef zwischenzeitlich "Bad Hennef" heißt … oder sollte evtl. doch Bad Honnef gemeint gewesen sein? So steht es nämlich auch im Bericht der "Aachener Nachrichten"! ;)
(Geändert. U.V.)
Sind dann die Portoforderungen von Behörden, Anwälte, Mahnungen auch Lebensrisiken die nicht bezahlt werden müssen?
Aha, ein 66jähriger Prof von der berühmten juristischen Fakultät in Bad Honnef …
Na ja.
kein Wunder das unsere Gerichte überlastet sind, wenn sie sich mit Professoren um 4,40 € beschäftigen müssen. Bitte gebt mir seine Kontonummer, ich überweise es dem Prof..
@4: Da hast Du den armen Mann wahrscheinlich völlig missverstanden. Ihm ging es bestimmt nicht ums Geld, sondern ums Prinzip.
Sein Ziel war Aufmerksamkeit zu erreichen, daß hat er ja geschaft.
Also ich kann den Professor verstehen, außer das ich es nicht bis zum Gericht hätte kommen lassen. Es geht halt ums Prinzip, denn schließlich hatte er nichts verbrochen und somit unnötige Kosten. Nachdem bei mir schon einmal nen Brief auf dem Postweg verschwunden ist, hätte ich dieses Schreiben vermutlich auch als Einschreiben verschickt, denn schließlich ist es doch sehr wichtig für den Sachverhalt, dass es ankommt. Und wenn nicht, dann hab ich das Problem, dass mir niemand glauben mag (ich weiss ja nicht ob eine Frist gesetzt wurde und ob eine nicht-Antwort als Schuldeingeständniss gesehen wird).
Es ist häufig so, dass für die Behörde gilt: Halter gleich Fahrer. Dabei hat das Bundesverfassungsgericht klargestellt, dass dieser Schluss alleine nicht zulässig ist. Es müssen noch andere tatsächliche Anhaltspunkte vorliegen, zum Beispiel das berühmte Passfoto. Die Bequemlichkeit der Ordnungsämter wird dann auf dem Rücken der Betroffenen ausgetragen.
Das muss man dem Professor schon zu Gute halten.
ich kann mich Nr. 4 nur anschließen, daß die 4,40 Euro in keinem Verhältnis zum Aufwand des Prozesses steht. Zumal er das ganze Theater einfach hätte verhindern können, indem er im Anhörungsbogen einen Hinweis auf das falsche Foto geben können. Und das wäre ihm meines Erachtes durchaus zuzumuten.
Und das Schöne ist, dass dem Anhörungsbogen in NRW sogar ein Freiumschlag beiliegen muss. Im Erlass „Verfolgung und Ahndung von Verkehrsordnungswidrigkeiten durch die Ordnungsbehörden“ des Landesinnenministerium NRW vom 27.01.04, veröffentlich im Ministerialblatt Nummer 8, heißt es auf Seite 213 unter 4.1 dazu: „Sind Zeugen zu hören, hat dies grundsätzlich schriftlich zu erfolgen. Hierfür sind unter Beifügung eines Freiumschlages das Anschreiben an Zeugen und der Zeugenfragebogen zu verwenden.“
Dies ist verbindlich für Polizei und Ordnungsbehörden. Die meisten Behörden wissen es nur nicht, aber man kann sie durch ein Schreiben an das Referat 44 im Innenministerium NRW mal darauf hinweisen lassen. Hat in meinem Fall erstaunliche Ergebnisse gebracht…
@ 10: Der Betroffene ist doch kein Zeuge.