30.11.2006

Bitte nicht per Mail

Eine Rechtspflegerin am Landgericht Wuppertal hat etwas an einem Kostenfestsetzungsantrag auszusetzen. Ich gestehe, völlig zu Recht. Per E-Mail (sehr modern! ausgesprochen ökonomisch!) bittet sie um Berichtigung.

Der letzte Satz allerdings dämpft die Euphorie:

Bitte reichen Sie Schriftsätze und Anträge ausschließlich auf dem Postweg oder per Telefax zum obigen Aktenzeichen ein, nicht per E-Mail!

12 Kommentare zu “Bitte nicht per Mail”

  1. Khabarakh meint: (30.11.2006 um 15:44) AntwortenReply to this comment

    It doch ökonomisch. Spart bei ihr die Papier- und Druckkosten…

  2. Susanne meint: (30.11.2006 um 15:49) AntwortenReply to this comment

    aber zumindest etwas modern ;-)

  3. Jens meint: (30.11.2006 um 15:54) AntwortenReply to this comment

    Ich glaube sowas darf man auch schon mal getrost ignorieren. Man brauch sich doch nicht vorschreiben lassen wie man kommunizieren soll. Ansonsten schreib ich in Zukunft unter meine Emails:

    Bitte antworten Sie nicht per Email sondern ausschließlich per singendem Telegrammboten zu Pferde.

  4. Michael Stübing meint: (30.11.2006 um 16:10) AntwortenReply to this comment

    Nachdem der korrigierte Antrag der Gegenseite wohl noch zugehen muss, denke ich mal, dass das doch in Ordnung ist.

    Und wer von uns ärgert sich nicht, wenn die Gegenseite einen Schriftsatz nur per Telefax sendet und man selbst dann die Mehrfertigungen für die Mandantschaft fertigen muss? Oder die Abschrift auch gleich per Telefax sendet?

  5. Daniel meint: (30.11.2006 um 16:12) AntwortenReply to this comment

    Sehr geehrte Frau …,

    leider kann ich Anfragen nur dann auf dem Postweg beantworten, wenn auch die Anfrage auf diesem Weg gestellt wurde. Sollten Sie weiterhin Interesse an den Unterlagen haben, so schicken Sie mir Ihre Anfrage bitte auf dem Postweg unter Beziehung auf mein Aktenzeichen "0OobDQoOQdQDb00qp0Dd".

    MfG,

    Eintüten, abschicken, auf weithin hörbaren Schrei warten. Anschließend kommentarlos faxen.

  6. RA Lothar Müller-Güldemeister meint: (30.11.2006 um 16:47) AntwortenReply to this comment

    Ist doch ok. Wenn es eben aus gerichtsinternen Gründen bisher nur die Einbahnstraße ist, wird die Kommunikation wenigstens auf dieser Seite beschleunigt. Das andere kommt schon noch..

  7. PeterPetersen meint: (30.11.2006 um 17:05) AntwortenReply to this comment

    Der Wahnsinn hat nun mal System. Die Dienstanweisungen hier besagen soweit ich mich erinner, dass mailen eigentlich nur mit anderen Behörden und mit Dritten nur in dringenden Fällen erlaubt ist. Ist also im Endeffekt so unbürokratisch wie geht – ohne Unterschrift ist es halt kein Antrag. Und würde man nach Rausrücken der email-Adresse von der angemailten Kanzlei gestalkt, blockiert man eben den Absender. Warum soll man sich und denjenigen mit denen man beruflich zu tun hat das Leben denn unnötig kompliziert machen?

  8. Jule meint: (30.11.2006 um 17:17) AntwortenReply to this comment

    #6 – da geh ich mit. Das jeweilige Ende dieser Kommunikationsleitung ist unterschiedlich besetzt: Die Rpfline hat voraussichtlich ein mehr oder weniger persönliches E-Mail-Postfach (halleluja, mehr als nur ein Kurbeltelefon). Immerhin könnte der Berichtigungsantrag in eben diesem Postfach eingehen, aber ihr morgen der Megastapel Akten auf die Füße fallen, bevor sie das ausdrucken kann.
    Kleiner – gleichwohl bedauerlicher – Unterschied zu einem Büro, dessen Organisation man selbst in der Hand hat (haben darf).

  9. MaxR meint: (30.11.2006 um 17:20) AntwortenReply to this comment

    Wunderschön macht es das statistische Bundesamt, ääh die Firma destatis: Dort gibt es eine Website, auf der man diverse gesetzlich vorgeschrieben Meldungen machen kann.

    Macht man das so, bekommt man einen Brief, daß man keine Meldung abgegeben habe. Widerspricht man dieser Aussage, bekommt man zur Antwort:
    "Das ist eine andere Abteilung, die geben uns die Daten nicht, das dürfen Sie nicht machen."

    Muß einem dazu eine schlagfertige Erwiderung einfallen?

  10. Knut meint: (30.11.2006 um 21:24) AntwortenReply to this comment

    Ich find's nicht schlecht, daß die Rpfl'in die Beanstandung per Mail geschickt hat. Daß die Antwort nicht per Mail zurückgeschickt werden kann, ist nicht ihre Schuld, sondern liegt an der Gesetzes- und Verordnungslage.

  11. jirjen?! meint: (8.3.2007 um 11:37) AntwortenReply to this comment

    Das Ding hierbei ist ja auch noch, dass es sich bei der Mail der Rechtspflegerin nur um eine formlose Mitteilung handelt und nicht um einen Beschluss.
    Wenn der Rechtsanwalt in ner Mail seinen Antrag zurücknimmt, ist das eben eine nicht unterschriebene Verfahrenshandlung und interessiert daher derzeit auch keinen.

    Abgesehen davon liegen die Akten ja nicht bei der Rechtspflegerin rum, sondern in der Geschäfststelle und die Akte braucht sie, wenn sie mit der Mitteilung was anfangen will.
    Anwälte brauchen schon mal ihre Fristen bis zu letzten Sekunde, wenn sie nen Schriftsatz machen sollen – da kann man nicht auf dem Schreibtisch alles stapeln, wo was fehlt.

    Und zu #6 und #8:
    Die Rechtspflegerin muss nur den Nachnamen zwoschenzeitlich wechseln, dann kommt die Mail schon nicht mehr an.

    Was sagt uns das über diesen Eintrag:
    Kurzer Beitrag, wenig Ahnung.

  12. coach meint: (23.3.2007 um 10:58) AntwortenReply to this comment

    Immerhin hat die Rechtspflegerin einen Emailzugang und scheint diese auch zu lesen.

Kommentar schreiben

Zulässige HTML-Tags:
Fett: <b> - Kursiv: <i> - Zitat: <blockquote>

Powered by WordPress - Impressum