1.12.2006

Bewährungsstrafe für Münchner Anwalt

Das Amtsgericht München hat heute einen Rechtsanwalt zu neun Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. Der Jurist soll rund 7.000 € Mandantengelder unterschlagen haben, heißt es in diesem Bericht.

Der Anwalt habe sich erfolglos auf Arbeitsüberlastung und Fehler seines Personals berufen; deswegen seien Nachfragen des Mandanten nach dem Geld untergegangen. Zeugen sollen dagegen nur eine chaotische Büroorganisation und Probleme mit dem E-Mail-Verkehr bestätigt haben, eine Arbeitsüberlastung aber nicht. Die Richterin habe es für unglaubwürdig gehalten, dass der Anwalt keine der zahlreichen Nachfragen zur Kenntnis genommen haben will.

Der betroffene Anwalt soll in der Vergangenheit vor allem mit Abmahnserien von sich reden gemacht haben.

(Kommentare, die den Namen des Anwalts enthalten, sein Namenskürzel oder seinen Spitznamen, werden gelöscht.)

54 Kommentare zu “Bewährungsstrafe für Münchner Anwalt”

  1. Flo meint: (1.12.2006 um 23:22) AntwortenReply to this comment

    Rein interessehalber: wieso ist Namensnennung unerwünscht? Das Verfahren war doch öffentlich.

  2. Udo Vetter meint: (1.12.2006 um 23:27) AntwortenReply to this comment

    Ein öffentliches Verfahren führt noch nicht dazu, dass der Name des Angeklagten auch außerhalb des Gerichtssaals berichtet werden darf. Das ist nur bei Straftaten von solchem Gewicht möglich, dass das Interesse der Öffentlichkeit an der Kenntnis des Namens schwerer wiegt als die Persönlichkeitsrechte des Angeklagten.

    Gut möglich, dass dies hier sogar der Fall ist. Allerdings habe ich keine Lust, einen Prozess um diese Frage zu führen.

  3. Chris meint: (1.12.2006 um 23:32) AntwortenReply to this comment

    Naja, wenn die Meldung morgen bei heise steht, wissen wir alle, wer gemeint war. ;)

  4. Max meint: (1.12.2006 um 23:42) AntwortenReply to this comment

    In dem verlinkten Beitrag ist von "Abmahnserien" die Rede. Bringt das so wenig ein, dass man sich an 7000 Euro vergreifen muss?

  5. Jonathan meint: (2.12.2006 um 00:00) AntwortenReply to this comment

    Ist der gute Mann nicht eine Person des Zeitgeschehens?

  6. Martin meint: (2.12.2006 um 00:07) AntwortenReply to this comment

    Ich könnte dafür wetten, daß bei rotglut.org in kürzester Zeit der Name erscheint.

  7. fireball meint: (2.12.2006 um 00:26) AntwortenReply to this comment

    ist der stichpunkt 'tanja', und dass es meiner meinung nach durchaus den richtigen trift als hinweis erlaubt?

  8. Extrembanker meint: (2.12.2006 um 00:44) AntwortenReply to this comment

    @fireball

    :)

  9. thomas meint: (2.12.2006 um 00:57) AntwortenReply to this comment

    Ist es OK, zu schreiben, daß er es verdient hat? ;)

    Er hat Explorer gesagt! Steinigt ihn! ;)

  10. Mike meint: (2.12.2006 um 00:58) AntwortenReply to this comment

    Manchen gönnt man's.

  11. Fragensteller meint: (2.12.2006 um 02:18) AntwortenReply to this comment

    Wird dem betreffenden Anwalt jetzt eventuell die Zulassung entzogen, da er verurteilt wurde?

  12. Hootch meint: (2.12.2006 um 02:27) AntwortenReply to this comment

    @ Udo Vetter:
    Wenn ich gehässig wäre, würde ich jetzt fragen, ob man denn wenigstens seine Titel (inklusive der Klammern) nennen darf. Da ich aber nicht gehässig bin, frage ich dies auch nicht. ;-)

    Grüße!

  13. Anonym meint: (2.12.2006 um 02:53) AntwortenReply to this comment

    @ 11: Spannend wäre auch die Frage, warum so jemandem nicht schon längst die Zulassung entzogen worden ist.

  14. Anonymous meint: (2.12.2006 um 03:07) AntwortenReply to this comment

    Auf http://rotglut.org/nachrichten.php stehts noch ein bissel ausführlicher :-)

    Hoffentlich wird ihm endlich mal diese Zulassung entzogen… Ich gönne es ihm!

  15. Princo meint: (2.12.2006 um 03:19) AntwortenReply to this comment

    Das Einzige, was mich an diesem Urteil stört,

    ist die Sache mit der Bewährung.

  16. Torsten meint: (2.12.2006 um 03:21) AntwortenReply to this comment

    Wo steigt die Party?

  17. Arnd meint: (2.12.2006 um 03:50) AntwortenReply to this comment

    Bald gibt es keine Tanja-Briefe mehr. ;-)

  18. Krischan meint: (2.12.2006 um 07:21) AntwortenReply to this comment

    @Udo Vetter

    zu 2: ANGST?

  19. Hannes meint: (2.12.2006 um 08:01) AntwortenReply to this comment

    @11
    > warum so jemandem nicht schon längst die Zulassung entzogen worden ist.

    Wenn es der Anwalt ist, an den ich denke, dann zeigt das mal wieder wie verkommen unser Rechtssystem ist (als ob das spätestens nach dem Mannesmann-Prozes noch jemand wundert …). Wir reden hier von rund zwanzig Jahren die es gedauert hat, bis dem Herrn Anwalt mal Einer eingeschenkt wurde. Allerdings nur ein Probeschluck (Bewährung). Gäbe es nicht Privatleute, die unter großem persönlichen Einsatz nachbohren würden, wäre man vermutlich heute noch auf dem Stand von vor 20 Jahren. Eigentlich wäre es der Job von Anwälten für Ordnung in den eigenen Reihen zu sorgen. Im gegebenen Fall gibt es da meiner Meinung nach nur rund 20 Jahre Versagen und von Korpsgeist getriebenes Wegsehen.

  20. Denker meint: (2.12.2006 um 09:28) AntwortenReply to this comment

    ich denke es geht eher um den Anwalt, der in der Sache mit http://www.FTPWelt geholfen hat.

  21. Hans S. meint: (2.12.2006 um 09:41) AntwortenReply to this comment

    @Denker

    nein es geht nicht um den FTPWelt Anwalt.
    In einem andern Forum wurde auch anonym über seinen Prozess berichtet. Bis er dann dort eine Gegendarstellung zu einem winzigen Formfehlerberichtsteil mit seinem vollen Namen reinstellen lies ;-)
    Jetzt hat er sich selbst mit seinem Namen veröffentlicht :-)
    siehe:

    (Text editiert. Link entfernt. U.V.)

    Bis dahin dachte ich auch an einen anderen Anwalt ;-)

  22. Herbie meint: (2.12.2006 um 09:55) AntwortenReply to this comment

    @Hannes
    Korpsgeist unter Rechtsanwälten? DER ist gut, selten so gelacht.
    Du verwechselst das mit Ärzten.

    Vielmehr ist es halt immer noch so, dass man jemandem erst einmal rechtswidriges Verhalten nachweisen muss. Und da hat es ein geschickter Rechtsanwalt vielleicht leichter Lücken und Schleichwege zu finden.
    Und die Bewährungsstrafe geht voll in Ordnung. Schließlich geht es hier "nur" um die Veruntreuung von € 7.000,- und nicht um alles andere, das man diesem Herrn auch noch vorwerfen kann. Die Strafe fällt überhaupt nur deshalb so hoch aus, weil er Rechtsanwalt ist.

    Und die sonstigen Ideen sind doch wohl ein Scherz.
    Sorgen die Taxifahrer für Ordnung in den eigenen Reihen? Die Metzger, Fleischgroßhändler, Bankkaufleute …? Warum also die Anwälte, von denen es zig-tausende gibt? Merkwürdige Idee.
    Natürlich müssen Privatleute nachbohren. Der Staat nimmt einem eben noch nicht alles ab. Wenn ich abgemahnt oder abgezockt werde, dann muss ich mich eben drum kümmern und zumindest Strafanzeige erstatten.

    Wohl gemerkt, die Verurteilung freut mich sicher nicht weniger als jeden anderen hier, aber solche pauschalen (und – sorry – wenig stichhaltigen) Aussagen nerven mich.

  23. Anonymous meint: (2.12.2006 um 10:06) AntwortenReply to this comment

    Es gibt viele Dinge, die ich bei der Berichterstattung der Presse über Gerichtsverfahren nicht verstehe. (Hinweis: Bin formal juristischer Laie)

    Das mag daran liegen, daß dem Schreiberling für gewöhnlich noch nicht mal der Unterschied zwischen Zivil- und Strafverfahren klar ist ("XYZ verklagt ABC wegen Gotteslästerung").

    Manchmal aber frage ich mich, ob das die verzerrende Berichterstattung allein sein kann, oder ob das Problem bei den Juristen liegt.

    Da wird ein Wiederholungstäter, der eine Zwölfjährige brutal vergewaltigt — und zwar bis aufs Detail genau in der Manier des Kinderschänder-Klischees! Angelockt, weggelockt und geschändet! — mit 5 Jahren Haft "bestraft". Ohne hier nach Drakon schreien zu wollen — AFAIR liegt der Strafrahmen für sexuellen Mißbrauch doch etwas höher?

    http://www.welt.de/data/2006/12/01/1129968.html

    Oder hier, in diesem Fall: Wieso wird überhaupt darüber diskutiert, aus welchen Gründen der die 7000 EUR nicht rausgereicht hat? Die Mandantengelder sind doch keine "Forderung" des Mandanten (die könnte man gar nicht unterschlagen!), sondern sein Eigentum. Geld zu beliebigem Zeitpunkt nicht (mehr) da – unterschlagen. Oder wie?

  24. JEns meint: (2.12.2006 um 10:13) AntwortenReply to this comment

    @23
    Auf anderen Webseiten war etwas von einer Vorstrafe zu lesen. Ich glaube das erklärt eher das relativ hohe Strafmaß.

    Im übrigen sind viele Anwälte sonst nicht sehr zimperlich wenn es ums aufräumen in den eigenen Reihen geht. Wer da ein bischen zuviel Werbung macht kriegt schnell das Standesrecht um die Ohren gehauen.

  25. A. John meint: (2.12.2006 um 11:02) AntwortenReply to this comment

    @23: Die Mandantengelder sind doch keine “Forderung” des Mandanten (die könnte man gar nicht unterschlagen!), sondern sein Eigentum.

    Das Geld stammt, so wie ich das verstanden habe, aus einem Vergleich und wurde vom Prozeßgegner auf ein Konto des angeklagten Anwalts eingezahlt. Von dort allerdings nicht an den Mandanten, dem es zusteht, weitergeleitet.

    @24: Auf anderen Webseiten war etwas von einer Vorstrafe zu lesen. Ich glaube das erklärt eher das relativ hohe Strafmaß.

    Als Nachteilig für den Angeklagten wurde dessen, laut Staatsanwalt und Gericht, "äußerst herablassende Art, seine völlige Uneinsichtigkeit und sein fehlendes Unrechtsbewußtsein" gewertet.
    Strafverschärfend wurde zudem eine Vorstrafe des Angeklagten wegen Urkundenfälschung in 60(!) Fällen gewertet, für die er mit einer Geldstrafe von 150 Tagessätzen bedacht wurde.

    Gruß A. John

  26. Torsten meint: (2.12.2006 um 11:12) AntwortenReply to this comment

    A. John.

    Danke für die Details. Gibt es vielleicht irgendwo auch ein Aktenzeichen, damit man das Urteil später nachlesen kann?

  27. A. John meint: (2.12.2006 um 11:28) AntwortenReply to this comment

    @26:
    Schau mal bei www r-archive.de

    Gruß A. John

  28. FLAME meint: (2.12.2006 um 11:36) AntwortenReply to this comment

    @A.John
    naja, es trifft ja eigentlich keinen Armen. Alter deutscher Geldadel ;-)))) mit familiär finanzstarkem Backround.
    Nun der Adoptivsohn aus Frankfurt geht ja nun auch ganz andere Wege.
    Habe da was von Hausmeisterservice mit Ermittlungstätigkeiten und Anwaltservice gehört.
    Klingt irgendwie nach IchAG.
    Hat der das Jurastudium geschmissen?

    Ich werd mal nach München schreiben und fragen ob er mich adoptiert.
    Auf den Titel war ich schon immer scharf und bei Ebay bekomme ich den nicht.

    Grüße aus L.E.
    FLAME

  29. Stalker2002 meint: (2.12.2006 um 11:36) AntwortenReply to this comment

    @27: Die auf der Rotglut-Seite getätigten Äußerungen sind aber auch mit etwas Vorsicht zu genießen, da zwischen dem Betreiber der Seite und unserem notorischen Lieblingsanwalt eine ganz spezielle Fehde am laufen ist.
    die beiden lassen derzeit keine Gelegenheit aus, sich gegenseitig eins reinzuwürgen…

    MfG
    L.

  30. Stalker2002 meint: (2.12.2006 um 11:40) AntwortenReply to this comment

    Nochmal @27: Da hat hier wohl der Edit-Besen zugeschlagen, aber wir wissen ja beide, worum es geht… ;-)

    MfG
    L.

  31. Herbie meint: (2.12.2006 um 12:00) AntwortenReply to this comment

    @30
    Jau, wissen wir.
    Bin verwundert. Und hatte das auch nur ergänzt, weil ja auch 25 von da zitiert hat.

  32. A. John meint: (2.12.2006 um 12:07) AntwortenReply to this comment

    @ 28: naja, es trifft ja eigentlich keinen Armen. Alter deutscher Geldadel ;-)))) mit familiär finanzstarkem Backround.
    Habe ich die Ironietags übersehen?
    Nun der Adoptivsohn aus Frankfurt geht ja nun auch ganz andere Wege.
    Habe da was von Hausmeisterservice mit Ermittlungstätigkeiten und Anwaltservice gehört.

    Damit ist er wohl ähnlich erfolgreich, wie seinerzeit mit seinen Webdienstleistungen, wo er die Programmierung von Homepages in Pascal und C++ abot.
    Hat der das Jurastudium geschmissen?
    Wenn, dann, weil er fast freiwillig die Grenzen seiner Möglichkeiten akzeptiert hat.
    Ich werd mal nach München schreiben und fragen ob er mich adoptiert.
    Auf den Titel war ich schon immer scharf und bei Ebay bekomme ich den nicht.

    Bedenke die Folgen! Z.B. beim Unterhalts- oder Erbrecht!

    Gruß A. John

  33. Martin_mb meint: (2.12.2006 um 12:49) AntwortenReply to this comment

    Hm, ich hatte mit "Ihm" oder Tanja zwar noch nie direkt zu tun, aber nachdem ich kapiert habe, um wen es geht, da war mir so, als wenn aus dem Off plötzlich ein mit kindlich glockenheller Stimme gesungenes "Ave Maria" ertönte, und der Raum ward erfüllt von einem merkwürdigen Leuchten…

    Danach bin ich dann aufgesprungen und habe auf dem Teppich knieend eine Kombination aus "Jaa, Jaaa, Jaaa" von ALF und der Becker-Faust gemacht. Da wird Morgen in der Kirche eine Kerze gestiftet – King Size…

  34. Hirnhuber meint: (2.12.2006 um 13:27) AntwortenReply to this comment

    Urkundenfälschung in 60(!) Fällen. Mehr sog i net.

  35. Anonymous meint: (2.12.2006 um 13:57) AntwortenReply to this comment

    Damit Udo Vetter keine gravierende Fehler bereut, haben ich den Tipp auf forum/computerbetrug.de das Fanclub-Treffen aufzusuchen.

  36. oldman meint: (2.12.2006 um 14:13) AntwortenReply to this comment

    Ricke – racke – ricke – racke geht die Mühle mit Geknacke.
    Es hat Max und Moritz erwischt und es hat einen münchener
    Rechtsanwalt erwischt.
    Langsam mahlen die Mühlen des Gesetze ja manchmal,aber fein.
    Und das ist fein.
    Und diese Mühle kann nicht mehr gestoppt werden.
    Auch das ist fein.

  37. Matthias meint: (2.12.2006 um 15:48) AntwortenReply to this comment

    Ich hätte da mal gerade eben noch ne kleine lustige Verschwörungstheorie ausgedacht, da es mir nicht in den Kopf will, wieso ein Anwalt sich von einem Richter "Uneinsichtigkeit" vorwerfen lassen muss, ein Anwalt müsste doch wissen, wie es vor Gericht zugeht, und ein bisschen Bedauern vorzuspielen sollte doch nicht so schwer sein.

    Naja, meine Verschwörungstheorie ist jedenfalls, dass es für einen Anwalt keine schlechte Idee wäre, sich verurteilen zu lassen, dann darauf zu warten dass im Internet irgendwo was darüber steht, und dann denjenigen auf Schmerzensgeld, Verdienstausfall, oder was es da auch immer für Tatbestände geben mag, zu verklagen und stattliche Summen zu kassieren. Das Problem bei einem solchen Vorgehen ist nur, dass man seinen Ruf dabei ruiniert, aber so wie sich das hier anhört habe ich das Gefühl, dass der ohnehin keinen "guten Ruf" mehr hat — zumindest beim hier anwesenden Publikum.

    @Udo Vetter: falls die Gefahr besteht, dass ich damit irgendwie einen schlafenden Hund geweckt haben könnte, bitte den Beitrag löschen…

  38. Der Jurist meint: (2.12.2006 um 18:34) AntwortenReply to this comment
  39. The Apache meint: (2.12.2006 um 19:49) AntwortenReply to this comment

    Ja, es gibt einen Gott. He´s back. Offenbar hat er nur ein paar Jahre auf der anderen Seite der Welt zu tun gehabt. Danke, oh Herr. Gerade noch rechtzeitig schautest Du nach München.

    Das veruntreute Geld gehörte doch jenen Klägern, die er in den für die Beklagten teilweise existenzvernichtenden Prozessen vertreten hat. Hoffentlich bekommen Sie es wieder, Gott ? Na gut, vielleicht wäre auf der anderen Seite der Erdkugel noch was für Dich, oh Herr, zu tun.

  40. schreibmaschine meint: (2.12.2006 um 21:16) AntwortenReply to this comment

    Ich hätte zum Thema Anwälte und Untreue noch diesen Artikel beizutragen:

    http://www.tell-it.net/schreibmaschine/archive/8597_anwlte_wegen_untreue_verurteilt.html

  41. leckse meint: (2.12.2006 um 22:44) AntwortenReply to this comment

    Wir wissen doch alle, daß es sich um Rob Liebwein handelt. ;)

  42. Frank meint: (2.12.2006 um 23:54) AntwortenReply to this comment

    Da muß man sich doch echte Sorgen um die Zukunft von
    RA XvX machen…
    Nicht nur die vorherige Verurteilung wegen Urkundenfälschung in 60 Fällen, jetzt auch noch sowas.
    Da wird sich wohl die Anwaltskammer melden und höflich nachfragen, wie es denn mit den Finanzen so aussieht.
    Wenn ein Anwalt pleite ist (Juristendeutsch: Vermögensverfall),
    muß die Kammer die Zulassung widerrufen.
    Eine Verurteilung wegen Veruntreuung von Mandantengeldern,
    angeblich chaotische Verhältnisse im Büro, alle Konten bis zum Anschlag überzogen…oh-oh!
    Da hat jemand ein ernsthaftes Problem.

  43. fellow passenger meint: (3.12.2006 um 04:29) AntwortenReply to this comment

    Princo, das war auch mein erster Gedanke. Mein zweiter war, daß vier Jahre untadeliges Betragen für jemanden der gerne hart an der Grenze der Legalität agiert eine durchaus harte, nun ja, Bewährungsprobe sein dürfte.

  44. F L A M E meint: (3.12.2006 um 09:07) AntwortenReply to this comment

    @41 leckse
    Gibt es den Internetpionier; gemeinhin auch "der Unaussprechliche" genannt; eigentlich noch?
    Ich hab hier noch einen Titel den ich seit Jahren versuche zu vollstrecken, allein es fehlt an einer Anschrift unter welcher der GV tätig werden kann.

    Grüße
    F L A M E

  45. Anonymous meint: (3.12.2006 um 13:17) AntwortenReply to this comment

    Oder hier, in diesem Fall: Wieso wird überhaupt darüber diskutiert, aus welchen Gründen der die 7000 EUR nicht rausgereicht hat?

    Weil man, um eine Verurteilung zu erreichen, auch nachweisen muß, daß die Tat vorsätzlich begangen wurde (mit Ausnahme einiger Straftaten, zu denen Unterschhlagung nicht gehört). Das sollte man auch als juristischer Laie wissen.

  46. fastix® meint: (3.12.2006 um 18:21) AntwortenReply to this comment

    Zitat: "Ich könnte dafür wetten, daß bei rotglut.org in kürzester Zeit der Name erscheint."

    Du hättest gewonnen. Ein gewisser Anwalt ist – nicht zuletzt wegen seines eigenen Geltungsdranges – zu einer Person öffentlichen Interesses geworden. Zudem hat die öffentliche Berichterstattung eine wichtige Warnfunktion. Hier haben mögliche Mandanten das Recht auf die Information, dass der möglicherweise beauftragte Anwalt ein möglicherweise langes und kompliziertes Verfahren nicht zu Ende führen kann – was für den möglichen Mandant von erheblichen Nachteil sein kann. Zudem hat der Anwalt das Vertrauensverhältnis zwischen Mandant und Anwalt kriminell ausgenutzt. Auch darüber muss informiert werden, zumal es sich ja nicht um eine einmalige Handlung handelte. Die Vorstrafe zeigt dies deutlich.

    Also: Das Informationsinteresse der Öffentlichkeit besteht hier ohne jeden Zweifel- wann bitte denn sonst? Wenn Katzen miauen?

    Zitat: "Die auf der Rotglut-Seite getätigten Äußerungen sind aber auch mit etwas Vorsicht zu genießen, da zwischen dem Betreiber der Seite und unserem notorischen Lieblingsanwalt eine ganz spezielle Fehde am laufen ist."

    Aber ja doch! Mein "Lieblingsanwalt" hat sich schließlich sehr krummer Methoden bedient. Im übrigen hat er die letzten Berichte nicht mehr moniert… Vorher gab es monatlich Abmahnungen. Zum Beispiel wurde aus einer Äußerung, dass der Anwalt und ein Kollege mir insgesamt ca. 3200 Euro schulden eine Behauptung konstruiert, er wäre Gesamtschuldner der 3200 Euro – was, wie auch aus der Abmahnung des Belästigers hervorgeht, überhaupt nicht zutreffend war. Ein Richter, der dass in einer einstweiligen Verfügung durchgehen ließe, müsste sich ein delirium tremens vorhalten lassen.

    Also genießt meine Berichte. Meinetwegen mit Vorsicht. Meinetwegen auch bei Popcorn und Cola…

    Zitat: "die beiden lassen derzeit keine Gelegenheit aus, sich gegenseitig eins reinzuwürgen…"

    Stimmt. Ich lasse keine Gelegenheit aus, dem eine Kerze anzubrennen. Ich muss aber betonen, dass ich damit den Anwalt vor den Spiegel seines eigenen Handelns stelle. Der Startpunkt war nicht zufällig mein Bericht "… belästigt Krankenschwester per Post". Dort hatte ich genau diese Handlungsweise des kriminellen Herrn deutlich aufgezeigt. Als alter Judoka greife ich übrigens kaum selbst aktiv an- ich nehme den Angriff des Gegners und mache da was draus.

    Zitat: "Oder hier, in diesem Fall: Wieso wird überhaupt darüber diskutiert, aus welchen Gründen der die 7000 EUR nicht rausgereicht hat?"

    Das genau ist auch der Grund, warum die desaströsen finanziellen Verhältnisse beleuchtet wurden. Hatte der Anwalt wenig oder gar kein Geld, dann ist das ein Anzeichen von Vorsatz. Dass er keinen Cent zurückgezahlt hatte ist auch ein sehr starkes Argument dafür.

  47. Anonymous meint: (3.12.2006 um 19:37) AntwortenReply to this comment

    Sorry, aber ich versteh's immer noch nicht.

    Das Delikt der Unterschlagung ist doch nicht dadurch gegeben, daß der mir 7000 EUR schuldet (Forderung) und nicht zahlt. Das wäre ggf. eine Konkursstraftat. Bei den Geldern hier ging es um Eigentum der Mandanten (das eigentlich auf ein separates Konto gehört?!). Unterschlagung/Untreue ist hier, dieses für sich zu verwenden, sei es auch nur für ein paar Stunden als Kurzkredit. Bei den hier geschilderten Verhältnissen müssten wir, um keine Unterschlagung zu vermuten, annehmen, der Anwalt säße auf 7000 EUR und würde die justament weil er sich soooo unschuldig fühlt nicht zahlen.

  48. A. John meint: (3.12.2006 um 19:56) AntwortenReply to this comment

    @ 47: um keine Unterschlagung zu vermuten, annehmen, der Anwalt säße auf 7000 EUR und würde die justament weil er sich soooo unschuldig fühlt nicht zahlen.
    Im Verfahren kam auch zur Sprache, daß er das Geld wohl auch gar nicht auszahlen konnte, weil eine Überziehung des Kontos über das Dispo- Limit hinaus nicht möglich war.
    Möglicherweise kommen hier noch die berufsrechtlichen Folgen im Falle des Vermögensverfalls zum tragen.

    Gruß A. John

  49. ckd meint: (4.12.2006 um 08:55) AntwortenReply to this comment
  50. /DSSM1 meint: (4.12.2006 um 19:30) AntwortenReply to this comment

    @Axel John (48)

    Ich wäre mit derart verkürzten Wiedergaben aus der Hauptverhandlung sehr vorsichtig, da kann ganz schnell ein § 824 oder ein § 187 draus werden!

    Merke: Nicht zahlen *können* (#46 = eidesstattliche Versicherung) und nicht zahlen *wollen* sind zwei Paar Schuhe!

    @UV: Die Darstellung von John in #48 ist so definitiv nicht richtig; es ist evtl. besser, diesen Kommentar zu löschen. Man kennt ja die Vorliebe des Betroffenen zu Abmahnungen, auch gegen Kollegen

  51. Der Jurist meint: (5.12.2006 um 05:18) AntwortenReply to this comment

    @ UV + @ /DSSM1

    Bitte dem Link in Nr 38 folgen: Da hat selbst dieser Rechtsanwalt aus München mittlerweile erkannt, dass Foren un Blogs wohl eher nach Presserecht zu beurteilen sind. Hätte er sonst die Gegendarstellung gewählt.
    Übrigens ist besonders lustig, falls Fragen nach § 34 BDSG kommen sollten.

  52. Thomas meint: (6.12.2006 um 23:06) AntwortenReply to this comment

    Auf http://www.gulli.com/news/gravenreuth-zum-muenchner-2006-12-04/ stehen Name und Statement "zum Münchner Urteil: Berufung kommt, Geschäftslage prima" …

  53. münchner meint: (26.2.2007 um 01:47) AntwortenReply to this comment

    auch wenns schon etwas her is… wenn man den anwalt persönlich kennt und weiß wie er so unterwegs ist, ist das urteil durchaus amüsant…

Kommentar schreiben

Zulässige HTML-Tags:
Fett: <b> - Kursiv: <i> - Zitat: <blockquote>

Powered by WordPress - Impressum - Google+