2.12.2006

Kölnerin sperrt Stromableser ein

Einer Kölnerin war wegen unbezahlter Rechnungen der Strom abgestellt worden. Als sie sich dann selbst wieder freischaltete, schickte die RheinEnergie einen Mitarbeiter vorbei. Dem zeigte die Frau noch den Weg in den Keller. Doch dann sperrte sie hinter ihm ab und stellte die Ohren auf Durchzug, berichtet der Express.

Nur weil er Hilfe übers Handy alarmieren konnte, wurde der Mann befreit. Das Amtsgericht Köln schickte der Frau jetzt einen Strafbefehl, unter anderem wegen Freiheitsberaubung. Die im Bericht erwähnten 250 Euro Geldstrafe klingen nach einem echten Schnäppchen.

(Link gefunden bei Strafprozesse und andere Ungereimtheiten)

11 Kommentare zu “Kölnerin sperrt Stromableser ein”

  1. schreibmaschine meint: (3.12.2006 um 09:40) AntwortenReply to this comment

    125 Tagessätze á 2 Euro? ;-)

  2. Ulrich meint: (3.12.2006 um 13:12) AntwortenReply to this comment

    Find ich o.k. Als ich in meinen jungen Jahren während meiner Berufsausbildung (jaja, ich hab noch was richtiges gelernt und keinen parasitären Beruf) im Vertrieb einer Tageszeitung beschäftigt war, kam es schon mal vor, dass Zeitungsausträger beim Kassieren der Abogebühr eingesperrt wurden. Täterprofil: Bauern und Gastwirte. Opferprofil: über 60-jährige Renterinnen. Dann hat man nen Vertriebsaußendienst hingeschickt, die "Geiseln" befreit und die Sache privat geregelt. ;)
    Ansonsten bin ich nach wie vor für die Freigabe des Waffenkontrollgesetzes (

  3. Manfred S. meint: (3.12.2006 um 22:40) AntwortenReply to this comment

    Im Fernsehen gibt es eine Sendung "Die Sozialfahnder" oder so ähnlich. Wenn ich sehe, mit welch doofen Argumenten da 2 Elektromeister in ner Art Selbstjustiz auch Mütter mit Kindern das Kabel im wahrsten Sinne des Wortes abschneiden, kommt mir die Galle hoch. Der sog. Anstand würde wohl erfordern, die Maßnahme wenigstens vorher anzukündigen. In den gezeigten Beispielen wurde der Strom übrigens durchaus bezahlt, weil Leitungen von Nachbarn o. ä. zu den Betroffenen lagen.

  4. Markus meint: (3.12.2006 um 22:58) AntwortenReply to this comment

    Lustig dabei ist, dass der Stromableser auch mit 100 Euro (2 Tagessätze a 50) bedient wurde, er ist nämlich nicht zum Termin erschienen. Der Richter war wohl leicht angesäuert und murmelte so was wie "Erst ein Verfahren anstoßen, und dann nicht erscheinen…"
    Stand so etwas ausführlicher in der "seriöseren Variante" der Kölschen Lokalzeitungen, finde leider die URL nicht.

  5. nogger meint: (4.12.2006 um 09:20) AntwortenReply to this comment

    @Manfred:
    bevor der Strom gesperrt wird, erfolgt mW eine mehr als ausreichende Korrespondenz, in der u.a. auf die Sperre hingewiesen wird.
    Da sollte man dann schon drauf reagieren.

  6. newbie meint: (4.12.2006 um 09:52) AntwortenReply to this comment

    @ 3&5: Mein Vater war lange Jahre 'Stromableser', und es erfolgen tatsächlich genug Warnungen und Spielraum für eigene Entscheidungen gab es auch. Und für meinen Vater war es nie leicht, Müttern mit Kindern den Strom zu sperren, wenn man wusste das der Vater das Geld in Bier oder Spielautomaten investiert (in einer Kleinstadt kennt man seine Pappenheimer).
    In den letzten ~10 Jahren ist das Stromablesen und -sperren allerdings härter geworden. Die gestiegene (gefühlte oder reale?) Anzahl von Stromabzockern, *wirklich* armen Leuten und der zunehmende Druck vom Arbeitgeber haben es meinem Vater leicht gemacht, dann ein Frühverrentungsangebot anzunehmen.

    @3: Unabhängig vom Unterhaltungswert solcher Sendungen wäre ich vorsichtig, daraus irgendeinen Informationsgehalt abzuleiten.

  7. Aard meint: (4.12.2006 um 11:34) AntwortenReply to this comment

    @6: Nicht zwingend, Fuckups im Buchungssystem koennen dazu fuehren dass sehr kurzfristig was passiert. In meinem Fall ein Brief (nach meinem Auszug) mit Androhung des Zaehlerausbaus, genannter Termin 3 Tage nachdem der Brief bei mir ankam. Grund dafuer war dass meine Abmeldung nicht bearbeitet wurde, daher im Buchungssystem noch ein Abschlag offen stand, und das Buchungssystem das ganze als `ein Abschlag von vor 11 Monaten ist offen, lass uns schnell dicht machen' bearbeitet hat.

    Nach einem Hinweis dass ich a) noch auf eine Rueckzahlung warte und es mir b) egal ist ob die das Ding ausbauen, da ich eh nicht mehr da wohne wurde das recht schnell geregelt — wenn man mal paar Tage nicht da ist und der Zaehler dann weg ist duerfte das schon etwas komplizierter werden.

  8. newbie meint: (4.12.2006 um 12:26) AntwortenReply to this comment

    @7: Klar, Fehler passieren immer. Mit Spielraum meinte ich oben aber auch, dass, sagen wir mal vor 15-20 Jahren, dieses ganzes Prozedere über den Schreibtisch meines Vaters lief. Der konnte dann auch mal statt am 28. eines Monats am nächsten 1. vorbeikommen, wenn wieder Geld da war und tatsächlich auch direkt bar kassieren. Es wurde dann immer am Ende der Woche per Post(bank) alles geregelt.
    In den letzten Jahren war es dann so dass er so ein kleines Computerdings dabeihatte, welches alle Daten direkt zur Zentrale schickte und er umgekehrt Terminvorgaben bekam wann was zu machen war. Das war dann auch wirklich die Umstellung von einem Angestellten, der halbwegs kaufmännisch tätig war zum Stromablese- und abklemmmann. Ich kenne heutzutage niemanden der seine Stromrechnung jemals bar gezahlt hat. Keine Chance mehr für Spielraum.

  9. Hans meint: (5.12.2006 um 09:01) AntwortenReply to this comment

    @3: Wenn man keine Ahnung hat, … Diese zwei angeblich Selbstjustiz ausführenden Elektromeister waren Angestellte des Elektrizitätswerks die einfach nur völlig rechtskonform die Leitung gekappt haben. Und es ist Blödsinn auf die Tränendrüse zu drücken, den Leuten werden genug Warnungen geschickt und genug Möglichkeiten eingeräumt das Problem zu lösen. Aber umsonst kann der Energieversorger den Strom nun auch nicht abgeben. Offenbar hat bei Dir die verblödende Wirkung der von Dir präferierten TV-Sender schon gewirkt.

  10. Hans meint: (5.12.2006 um 09:03) AntwortenReply to this comment

    @3: Und Leitungen vom Nachbarn legen ist schlicht und ergreifend illegal.

  11. Björn meint: (7.12.2006 um 11:08) AntwortenReply to this comment

    @10: Nur wenn der Nachbar nicht einverstanden ist.

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