Vorher, nachher
Mein Trainer möchte seine Homepage überarbeiten. Ich soll ihm ein Statement schreiben. Das mache ich gerne. Außerdem hatte er die Idee, Vorher- und Nachherfotos zu veröffentlichen. Ich habe ihm weisgemacht, so was sei grundsätzlich verboten.
War ja keine Rechtsberatung. Sondern Notwehr.
Wurde damals Jurastudenten schon Ethik gelehrt?
*duck*
Die will ICH aber sehen :oD
Ich denke, vergleichende Werbung ist erlaubt?
Nunja solche retuschierten Bilder sehen doch immer sehr lustig aus. Tragen aber sicherlich nicht unbedingt zur Glaubwürdigkeit seiner Seite bei!!!
Im Sinne von Fetter vorher, Vetter nachher? ;-)
Das ist doch eh alles Photoshop, da wird der Anwalt einfach ein bißchen in die Länge gezogen…
@ Solicitor: Wieso bin ich nicht selbst darauf gekommen? Danke!
@5
You just made my day. :-D
Mir ist keine Norm bekannt, die eine Privatperson daran hindert, eigenverantwortlich seine Zustimmng zur Publikation seiner Vorher-, Nachherfotos zu erteilen.
Deshalb steht da wohl auch
[b]War ja keine Rechtsberatung. Sondern Notwehr.[/b]
@9 Sind sie Jurist?
@9
Wie wäre es mit dem Heilmittelwerbegesetz?
§11
(1) Außerhalb der Fachkreise darf für Arzneimittel, Verfahren, Behandlungen, Gegenstände oder andere Mittel nicht geworben werden
5. mit der bildlichen Darstellung
b) der Wirkung eines Arzneimittels, eines Verfahrens, einer Behandlung, eines Gegenstandes oder eines anderen Mittels durch vergleichende Darstellung des Körperzustandes oder des Aussehens vor und nach der Anwendung,
@12: Bedeutet das, dass Udo unter Heilmittelwerbegesetz § 1 (1) 2. fällt ("die Erkennung, Beseitigung oder Linderung von Krankheiten, Leiden, Körperschäden oder krankhaften Beschwerden bei Mensch oder Tier")? Können wir spenden?
Bloglesen soll ja gut für die Psyche sein.
@12 Die Subsumtion ist aus mehreren Gründen fragwürdig, Einschlägigkeit des HWG somit ebenfalls.
*lach* sind wir nicht alle ein bisschen obrigkeitshörig? Bestimmten Leuten glaubt man einfach fast alles ;)