Gar nicht blöd
Ich hatte mit einem Mieter Folgendes besprochen: Er kümmert sich selbst um einen neuen Kühlschrank, dafür bezahle ich das Gerät. Jetzt hat er mir die Rechnung geschickt. Er war – völllig unaufgefordert – nicht beim Media Markt.
Gut, der Mann.
…..der ist doch nicht blöd Mann….
Nicht so wie meine zukünftigeExVerlobte.
Die hat sich im Schweinemarkt eine neue Mikrowelle mit Dampf, Heisluft. Grill und was weiß ich was die heutzutage nicht noch alles haben, gekauft.
Im Supermarkt um die Ecke gabs das selbe Teil 70,- Euro günstiger.
Echt Schwein gehabt.
Grüße
F L A M E
Wer beim Mediamarkt kauft, ist oft selbst schuld. Die Angebote sind SELTEN Ultraschnäppchen, alles Beiwerk unverschämt teuer (z.B. zum Schnäppchendrucker das 1,5m USB-Kabel für 12,99EUR)
Matthias
Mutige Abmachung… http://tinyurl.com/ymctow ;-)
@3: Das wird man über die Auslegung regeln können. Aber ein schönes Gerät, wirklich :-).
@3 Das Gerät wäre für den Preis erst attraktiv, wenn man es bei geöffneter Tür auch als Klimaanlage für eine 100m2-Wohnung im Sommer einsetzen kann.
@3 erklär mal das mit der Auslegung.
Zensieren? Löschen?
Wäre jedes Löschen Zensur, dann würde der
Tintenkiller verboten werden müssen.
Nun steht mein Beitrag 7. ohne jeden Bezug
da rum. Ich bitte um Löschung/Zensur. :-)
Damit müssen wir jetzt leben.
ich find ja auch diese retrokühlschränke von bosch ganz toll.
nicht ganz so teuer, aber auch nicht wirklich billig …
aber einen rechtsanwalt als vermieter!? da ist der mann gestraft genug, da kann man ihm auch mal einen schönen kühlschrank spendieren!
;-)
Hehehe, dar nicht blöd, find ich ausgeschrieben gut. Die Schweine, die man sich ins selbst ins Nest gesetzt hat, gehören gebraten. Feinste Koteletts sollen das eines Tages werden, wenn wir mit denen fertig haben.
@5: glaube, dass geht schief. Wenn die Türen offen sind, wird es im Gerät warm, ergo steigert es die Kühlleistung. Dabei produziert es dann aber seber mehr Abwärme, so dass die Raumtemperatur nicht, der Stromverbrauch aber sehrwohl steigt.
@11, Torsten:
Doch, die Raumtemperatur würde auch ansteigen.
Grüße!
@6: Ich bin zwar nicht 3 und auch nicht 4, den Du wahrscheinlich meinst, aber ich glaube, daß 4 meinte, daß wenn nix vereinbart ist, immer die "übliche Art und Güte" als vereinbart gilt.
War aber was vereinbart, dann müssen die Willenserklärungen der Beteiligten bei ihrer Vereinbarung ausgelegt werden. Ging es also um einen defekten Kühlschrank, der zu ersetzen war, dann darf nat. auch nur ein solcher bzw. ähnlicher Art und Güte angeschafft werden/muß bezahlt werden. Also so einfach ist das mit dem "übern Tisch ziehen" bei einem Anwalt nicht ;-)
@ 5 Jerome
Da muß ich etwas grinsen. Mein Thermodynamik-Prof. hat den Zusammenhang gerne als letzte Frage vor dem Game-Over in der mündlichen Prüfung verwendet.
Also: Ein Kühlschrank ist nichts anderes als eine Wärmepumpe, d.h. er "pumpt" Wärmeenergie aus dem Inneren des Gerätes in den außen am Gerät angebrachten Radiator, wo die Energie an die Umgebungsluft abgegeben wird. Da sich der Radiator aber im Raum befindet wird der Raum nicht gekühlt. Im Gegenteil wird er sogar geheizt, da physikalisch bedingt ein Wirkungsgrad von 100% unmöglich ist und somit beim "Pumpen" durch die Umwandlung von elektrischer Energie in Wärmeenergie zusätzliche Abwärme entsteht, die neben der dem Inneren des Kühlschranks entzogenen Wärmeenergie ebenfalls von der Umgebungsluft aufgenommen werden muß.
Das ganze würde allerdings funktionieren, wenn Du den Radiator hinten am Kühlschrank abrupfts und außerhalb des Raumes anbringst, damit die Wärmeenergie außerhalb des Raumes abgegeben werden kann. (Was letztlich das grobe Prinzip einer Klimaanlage ist)
Soweit der grobe Zusammenhang. Falls sich einer wundert: Mich blinde Sau hat diese Frage in der mündlichen Prüfung gerettet, sonst wäre mein Studium im Arsch gewesen, sowas vergißt man dann auch Jahre später nicht mehr…
@14 Martin_mb
lol – es ist irgendwie komisch, mit welcher (richtigen) Antwort auf eine dusselige Frage ein Examen "gewonnen" werden kann …
@5: Im Physikunterricht geschlafen?
@14: Gut geantwortet :-)
Grundsätzlich gilt doch, dass ein Elektrogerät Strom verbraucht. Stromverbrauch bedeutet unterm Strich Wärme. Auch bei einer guten Klimaanlage – nach Einschalten ist die "Summe" von innen und aussen insgesamt wärmer geworden.
Auslegung ist ja gut und schön und würde sicherlich auch dazu führen, dass sich das von mit in #3 vorgeschlagene Gerät wohl nicht mehr ganz im Rahmen befinden dürfte. Aber was gibt die Auslegung ansonsten her? 100 €? 200 €? 300 €?…
@14: Sorry, aber die Frage hätte selbst ich als Physik-Pflaume beantworten können… Insofern stimme ich 15 zu, dass es doch seltsam ist, wie manch anderer Student sein Examen "gewinnt" während man als Jurist schon fast durchfällt, wenn man im Eifer des Gefechts Heimtücke und Hinterlist verwechselt (einem Mitprüfling tatsächlich passiert)…
Wer die Sau Media Markt Kampagne (ich schreibe das extra so kompliziert, ich will keine Abmahnung, weil ich Media Markt irgendwie falsch geschreben hätte) besser verstehen will, der kann hier das Statement von Frau Andrea Sanchez von der Public Communications Abteilung des Media Markt nachlesen: http://diesellog.de/?p=335
Immerhin hat die ein Testimonial. Weiß auch nicht, was das ist, ab sie hat eins, glaube ich. Man trägt es anscheinend an der Waffel.