14.12.2006

Olympische Abmahnung: Saftblog gibt auf

Der Saftblog macht zu, nachdem er eine Abmahnung erhalten hat. Der Deutsche Olympische Sportbund e.V. moniert nach Angaben der Businessblogger Rufausbeutung, Urheberrechtsverletzung, Irreführung, Markenrechtsverletzung und anderes. Das Abmahnschreiben soll 17 Seiten umfassen.

Es geht um zwei Artikel, in denen sich Kelterei-Geschäftsführer Jörg Holzmüller mit “Olympia” beschäftigt. Im ersten Beitrag erklärt er sachlich den Unterschied zwischen Olympischen Spielen und Olympiade. Der zweite Artikel beschäftigt sich mit den Leistungen einzelner Olympioniken, ordnet diese ein und empfiehlt die Einstellung der Sportler als Vorbild für uns alle.

Bis auf die Veröffentlichung der olympischen Ringe ist es wirklich schwer zu erkennen, wo in diesen harmlosen, für den olympischen Gedanken sicher auch nicht schädlichen Artikeln die Rechte des mir bislang unbekannten Sportbundes, dem wahrscheinlich alles rund um Olympia und die Olympischen Spiele gehört, verletzt sein sollten. Ich jedenfalls kann nichts Großartiges finden und schon gar nichts, wofür man Anwälte losschicken müsste.

Würde mich nicht wundern, wenn sich das Ganze als wenig sportliche und schon gar nicht olympische Leistung entpuppt.

Dafür spricht jedenfalls schon einmal, Artikel-Überschriften mit Metatags gleichzusetzen. Ich zitiere aus dem Kommentar von Kirsten Walther:

Die Herren Anwälte nennen die beiden Überschriften “Slogans”. Zitat: “Beide Slogans sind von Ihrem Geschäftspartner Jörg Holzmüller verfasst und dienen offensichtlich als “Meta-Tag” um potentielle Kunden auf Ihr Angebot aufmerksam zu machen.”

Das ist so abgedreht, da könnte Doping im Spiel sein.

54 Kommentare zu “Olympische Abmahnung: Saftblog gibt auf”

  1. M. meint: (14.12.2006 um 17:43) AntwortenReply to this comment

    Der DOSB ist erst ein paar Wochen alt. Gegen Doping schlägt er ähnliche Kapriolen. Das kann noch lustig werden…

  2. Anonymous meint: (14.12.2006 um 17:45) AntwortenReply to this comment

    Ich frag mich ernsthaft, ob der DOSB keine wichtigeren Aufgaben wahrzunehmen oder Probleme zu lösen hat.

    Das NOK war jedenfalls nicht so … (bitte selbst ausfüllen) und hat seit Februar nichts an den Einträgen auszusetzen gehabt.

  3. Frank meint: (14.12.2006 um 18:01) AntwortenReply to this comment

    Die Sache mit den Meta-Tags bezieht sich wohl auf die Tatsache, das der Anfang des Textes in [meta name="description" content="..."] eingefügt wird. Traurig das ganze.

  4. spongebob meint: (14.12.2006 um 18:02) AntwortenReply to this comment

    Ich habe jedenfalls mal eine Beschwerdemail an den DOSB geschrieben. Bevor hier jeder nur kommentiert und nichts tut.

  5. Farlion meint: (14.12.2006 um 18:05) AntwortenReply to this comment

    Nicht sehr sportlich, das Verhalten des DOSB.

  6. bernd meint: (14.12.2006 um 18:08) AntwortenReply to this comment

    das wird ja immer schlimmer mit euch anwälten.
    ihr schlingel, ihr.

  7. h meint: (14.12.2006 um 18:12) AntwortenReply to this comment

    @5: Wieso?

    Ist doch eine interessante Veranstaltung: Wie wenig heisse Luft wird benötigt, um ein maximale Reaktion in kürzester Zeit zu erreichen.

    Ok, sie blassen in eine Richtung, wo sportive Reaktionen selbst auf geringsten Druck lange trainiert sind. Und die heftige Kollerreaktion auf externe Bedrohungen… ganz großer Sport.

  8. genevainformation meint: (14.12.2006 um 18:26) AntwortenReply to this comment

    Nur mal für Laien: Woraus ergibt sich denn bitte die Legitimation für "Olympia" abzumahnen?

  9. Rudi meint: (14.12.2006 um 18:29) AntwortenReply to this comment

    Wenn da alle immer den Schwanz einziehen, dann wird auch weiter völlig schwachsinnig abgemahnt werden.
    Das wäre doch mal ne Klasse Sache um durchgefochten zu werden…
    No risk, no fun, aber das risk scheint mir hier nicht besonders hoch…

  10. Michael meint: (14.12.2006 um 18:48) AntwortenReply to this comment

    Was passiert denn jetzt mit den ca. 75 Marken, die das Wort Olympia enthalten, darunter eine bekannte Schokoladenmarke, Matrazen und Kleidungsstücke, allesamt nicht vom DOSB? Kriegen die jetzt auch ne Abmahnung?

  11. Dominik Boecker meint: (14.12.2006 um 19:04) AntwortenReply to this comment

    @8: Die Befugnis ergibt sich aus dem (in meinen Augen verfassungswidrigen) OlympSchG: http://www.gesetze-im-internet.de/olympschg/index.html

  12. niels | zeineku.de meint: (14.12.2006 um 19:07) AntwortenReply to this comment

    Vermutlich stützt sich die Abmahnung übrigens nicht auf Markenrecht im engeren Sinne, sondern auf die Schutzrechte nach dem OlympG. Die sind recht scharf formuliert und reichen weiter als gewöhnliche Schutzrechte. Gleichzeitig stößt das Gesetz allerdings auch auf Bedenken und Kritik.

    Mit der OlympG-Sonderlocke wollte der Gesetzgeber die Chancen der letzten deutschen Olympiabewerbung steigern, weil das IOC damals wohl durchblicken ließ, man werde die Spiele nur in Länder vergeben, die sicherstellen, daß das IOC allein mit olympischen Symbolen und Begriffen Kasse machen kann.

  13. Udo Vetter meint: (14.12.2006 um 19:09) AntwortenReply to this comment

    Na ja, § 4 des Gesetzes klingt zumindest interessant:

    § 4 Benutzung von Namen und beschreibenden Angaben

    Die Inhaber des Schutzrechts haben nicht das Recht, einem Dritten zu untersagen, im geschäftlichen Verkehr

    1.
    dessen Namen oder Anschrift zu benutzen oder
    2.
    die olympischen Bezeichnungen oder ähnliche Bezeichnungen als Angabe über Merkmale oder Eigenschaften von Waren, Dienstleistungen oder Personen zu benutzen,

    sofern die Benutzung nicht unlauter ist.

    Wenn das, was im Saftblog steht, unlauter ist, dann haben wir es aber mit einem wirklich scharfen Gesetz zu tun.

  14. niels | zeineku.de meint: (14.12.2006 um 19:23) AntwortenReply to this comment

    Richtig. Entweder Berichte über olympisches Geschehen sind nach § 4 des OlympSchG zulässig oder man versucht, das Gesetz über verfassungskonforme und sehr restriktive Auslegung noch irgendwie zu retten. Ansonsten bliebe wohl nur Verfassungswidrigkeit.

    M. W. ist auch bei irgendeinem OLG eine Revision wegen einer Auseinandersetzung um Ansprüche aus dem OlympSchG anhängig.

  15. A. John meint: (14.12.2006 um 19:31) AntwortenReply to this comment

    @ 14: Na ja, § 4 des Gesetzes klingt zumindest interessant:
    … ist aber, abmahntechnisch gesehen, unerheblich.
    Es genügt völlig, irgendeine schwachsinnige Behauptung mit "Abmahnung" zu betiteln und mit einem 6-stelligen Gegenstandswert zu beziffern.
    Otto Normalverdiener ist damit i.d.R. ein für alle mal abgeschaltet.
    Ist doch viel eleganter, als die Leute im Arbeitslager verrotten zu lassen. Und vor Allem so wunderschön "rechtsstaatlich"….

  16. Dominik Boecker meint: (14.12.2006 um 19:40) AntwortenReply to this comment

    @15: Gegen das Urteil des LG Darmstadt vom 25.10.2005 ist Berufung zum OLG Frankfurt/M anhängig (Az: 6 U 200/05)

    § 4 scheint mir in der Tat auch der Anknüpfungspunkt zu sein.

    Aber: Hat jemand mal grade einen mit ungefähr 30.000 € gefülltes Geldsäckel (Kosten des Verfahrens beim Streitwert 150.000 EUR für zwei Instanzen; Revision noch nicht berücksichtigt – und die müßte man wohl machen, bevor's zum BVerfG geht, wenn nicht eines der Gerichte vorher das Gesetz vorlegt).

  17. niels | zeineku.de meint: (14.12.2006 um 19:50) AntwortenReply to this comment

    Dominik: Wenn man die Abmahnung in den Schredder haut, ist das Kostenrisiko ja zunächst auf Seiten des DOSB. Und ob die das Risiko eingehen würden, durch einen erfolgreichen Vorlagebeschluss zum BVerfG den Bestand des OlympSchG zu riskieren, während auf der Nutzenseite nur die mögliche Löschung von zwei kleinen Blog-Artikeln einer Saftkelterei stünde?

    Die katastrophale PR-Wirkung kommt noch hinzu.

  18. eco meint: (14.12.2006 um 19:54) AntwortenReply to this comment

    ich könnt schon wieder kotzen. Der Verein sollte vielleicht nicht alle Dopingmittel an sich selbst testen.

  19. Dominik Boecker meint: (14.12.2006 um 20:04) AntwortenReply to this comment

    Ich gehe davon aus, dass (noch?) keiner von uns den genauen Inhalt der Abmahnung kennt. Ohne Kenntnis, worauf genau sich die Abmahnung stützt, ist alle Spekulation nur stochern mit Augenbinde im Nebel bei Nacht.

    Das Kostenrisiko ist insgesamt nicht zu verachten. Das LG Darmstadt hatte die Klage zwar abgewiesen, aber den Stand des Berufungsverfahrens kenne ich nicht. Ob ein Gericht eine eV ohne Anhörung des Antragsgegners/ohne mündliche Verhandlung erlassen würde ist schwierig einzuschätzen; ausschliessen will ich das nicht; und wenn ein Gericht die eV ersteinmal erlassen hat, sind die Kosten für das Gericht und die Anwälte da.

    Alternativen, auch mit (halbwegs) überschauberem Kostenrisiko aus der Sache rauszukommen, gibt's aber wohl.

    Zu viele Gedanken kann und will ich mir an dieser Stelle auch nicht machen (ich sitze hier noch im Büro an Sachen für die ich bezahlt werde). Außerdem ist denkbar, dass die RAe des – ich nenne es in Anlehnung mal – Olympiablocks auch hier mitlesen und denen werde ich sicher kein Futter geben wollen. :-)

    Die katastrophale PR-Wirkung wird mE eh' kommen. Ich wette, dass die Sache in Blogs breitgetreten werden wird und dann in "die klassische Presse schwappt". Da das grade passt, BTW: Blogger sind Journalisten, wenn man dem Provincinal Court of New Brunswick glauben schenken darf: http://oldmaison.blogspot.com/2006/12/judge-wlliamj-mccarroll_116542038906068359.html

  20. RA Munzinger meint: (14.12.2006 um 21:46) AntwortenReply to this comment

    Da müssten ja die Fernsehanstalten reihenweise abgemahnt werden. Die berichten ja nicht nur von den o.l.y.m.p.i.s.c.h.e.n. Spielen, der Zeit dazwischen (klingt wie Limonade), sondern auch noch von dem einen oder anderem Doping-Skandal. baron Coubertin würde sich bestimmt im Grabe umdrehen, würde er mitbekommen, was aus seiner Idee der Völkerverständigung geworden ist.

    http://www.philorama.blogspot.com

  21. Kirstin Walther vom Saftblog meint: (14.12.2006 um 21:49) AntwortenReply to this comment

    Ganz vielen Dank an alle hier und an die vielen anderen Blogs. Nur eine kleine Frage, weil das hier ja ein "Fachblog" ist. Habe eben das Schreiben gescannt, die Anwälte rausgeschwärzt. Ist es bedenklich, es nun im Saftblog zu veröffentlichen, oder ist das jetzt auch egal?

  22. Frank meint: (14.12.2006 um 21:51) AntwortenReply to this comment

    Neben der Abmahnung als solchererscheint mir der genannte Streitwert besonders saftig.

  23. daba meint: (14.12.2006 um 22:13) AntwortenReply to this comment

    Die Frage, ob Abmahnschreiben im Netz veröffentlicht werden dürfen, hat vor einigen Tagen Dr. Bahr in seinem Law-Podcast behandelt:
    http://www.law-podcasting.de/duerfen-abmahnschreiben-im-internet-veroeffentlicht-werden

    Im Ergebnis: Anonymisiert geht es wohl – aber auch immer Einzelfallabhängig. Es kommt also drauf an. ;-)

    Wirklich traurig diese Abmahnerei. Sehr schönes Blog – wäre schade, wenn es verschwinden würde. Gabs es nicht mal eine Spendenaktion für einen Rechtsstreit gulli vs. ??? wo es um Abmahnungen gegen Foren gab? Vielleicht ist aus der Sammelaktion noch etwas Geld über, was man "umschichten" könnte?

    Vor allem aber finde ich den Streitwert mal wieder arg überzogen.

  24. Kirstin Walther vom Saftblog meint: (14.12.2006 um 22:51) AntwortenReply to this comment

    Vielen Dank daba, das hat weitergeholfen.

  25. floyd meint: (14.12.2006 um 23:04) AntwortenReply to this comment

    Da sich das Gehalt der Juristen am Streitwert orientiert wird da gerne ein wenig "aufgerundet". Desweiteren macht das eine eventuelle juristische Auseinandersetzung unwahrscheinlicher.

    Der eigene Anwalt will zuerst auch mal bezahlt werden ;-)

  26. Phantomas meint: (15.12.2006 um 09:01) AntwortenReply to this comment

    @Kirstin Walther: Marcel Bartels von http://www.mein-parteibuch.de ist extrem gebeutelter Abmahungfetischist und würde Dir sicherlich NICHT empfehlen Abmahnschreiben im Internet zu veröffentlichen, zumindest nicht wenn sie von der Kanzlei eines Freiherren kommt.

    http://www.mein-parteibuch.de/2006/12/01/gegendarstellung-4/ von dort aus weiterrecherchieren.

  27. Der Link meint: (15.12.2006 um 09:06) AntwortenReply to this comment

    gehört hier auch hin, für den interessierten Anwalt http://olympiaschutzgesetz.de/urteile/LG_Darmstadt_14O744_04.pdf

  28. Definiendum meint: (15.12.2006 um 09:17) AntwortenReply to this comment

    Wir werden dich vermissen, Udo.

  29. Jan Miczaika meint: (15.12.2006 um 10:11) AntwortenReply to this comment

    Ich habe gerade schonmal an office@dosb.de geschrieben (leider gerade keine bessere e-Mail gefunden). Vielleicht mag der eine oder andere denen auch nochmal schreiben?

  30. Robert Schreiner meint: (15.12.2006 um 10:19) AntwortenReply to this comment

    ich hab mir erlaubt, an den assistenten der geschäftsführung eine persönliche nachricht zu schicken (xing sei dank)…
    ich glaube aber nicht, dass eine reaktion kommt…mal sehen….
    womöglich ist's ja eine "below-the-line"-marketingkampagne….

  31. Rudi meint: (15.12.2006 um 11:03) AntwortenReply to this comment

    Hier ist aber zu prüfen, ob saftblog überhaupt "im geschäftlichen Verkehr handelt und weiters, ob es sich nicht um ein Werk handelt, das sich mit olympia im weitesten sinne befasst (§3 III OlympiaSchG)

  32. Dominik Boecker meint: (15.12.2006 um 11:22) AntwortenReply to this comment

    @11: siehe § 8 OlympSchG

  33. Sam meint: (15.12.2006 um 12:03) AntwortenReply to this comment

    Abmahnungen bekommen immer mehr und mehr das Image:
    'ich hab mehr Geld also kann ich dich auf legale Weise plattmachen'.

    Das kann doch nicht Sinn dieses Instruments sein!

  34. Cem Basman meint: (15.12.2006 um 12:41) AntwortenReply to this comment

    Heisst das nun, dass über die O-Spiele (Bezeichnung nicht ausgeschrieben, um etwaige Gefühle und Rechte nicht zu verletzten) nicht mehr gesprochen und geschrieben werden darf? So ähnlich wie ein deutsches Unternehmen die Farbe Magenta, das Wort Magenta und den Buchstaben T mal verbieten wollte?

  35. Sören Pröpper meint: (15.12.2006 um 13:10) AntwortenReply to this comment

    Da gibt es nur eins: Protest. Einfach auf die Homepage des Verbands gehen – das Wort mit Oly… schreib ich nicht (Markenschutz) – und sich beschweren: <a href="http://www.dosb.de/de/support-navigation/kontakt/&quot; rel="nofollow">http://www.dosb.de/de/support-navigation/kontakt/</a&gt;

  36. RA Junghans meint: (15.12.2006 um 14:08) AntwortenReply to this comment

    Vielleicht ein bischen off-topic, aber es geht mir nicht mehr aus dem Kopf:
    Hätte das LG Darmstadt nicht nach Art. 100 GG eine Entscheidung des BVerfG einholen müssen, wenn es das O.schutzG für verfassungswidrig hält?
    Bei allem Verständnis für die Entscheidung, aber wenn das Schule macht… Man stelle sich vor, irgendein lustiger Amtsrichter hält das BGB für verfassungswidrig und entscheidet munter drauflos.

  37. ccTop meint: (15.12.2006 um 14:11) AntwortenReply to this comment

    Es gibt nur einen Weg dieses Problem zu lösen, köstenpflichtige Abmahnungen sollten abgeschafft werden. Diese weltweit einmalige Unsitte macht jede Form der offenen Kommunikatin kaputt. Egal ob Forum oder Weblog.
    Zu diesem Thema gibt es zwei nette Aktionen. Einmal von Don Dahlmann: http://don.antville.org/
    Und einmal eine Unterschriftenaktion: http://www.rettet-das-internet.de/liste.phtml#start

    Und was ist wichtiger, die Bereicherung einiger Rechtsanwälte oder der demokratische Gedanke?

  38. ccTop meint: (15.12.2006 um 14:19) AntwortenReply to this comment

    @Sören: Ich habe gleich mal zugeschlagen. Man könnte ja auch mal einigen Geldgebern die Meinung geigen: http://www.adidas.com/de/shared/help/performance_email.asp?countryid=2

    Die machen sich vielleicht etwas mehr Gedanken um ihr Image. ;)

  39. RA Dominik Boecker meint: (15.12.2006 um 14:32) AntwortenReply to this comment

    @53: "Hält ein Gericht ein Gesetz, auf dessen Gültigkeit es bei der Entscheidung ankommt,"

    Das LG Darmstadt hat die Ähnlichkeit der in der Werbung verwendeten Gestaltung mit dem Olympischen Emblem verneint, sodass es auf die Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes für die Entscheidung nicht ankam.

    MfkG

  40. Frank meint: (15.12.2006 um 16:17) AntwortenReply to this comment

    DIE KUH SCHEINT VOM EIS!

    SOEBEN HABE ICH MIT ALLERLEI HERREN AUS DER PRESSESTELLE DES DOSB TELEFONIERT: MAN WIRD SICH EINIGEN (GÄNGIGE PRAXIS!).
    MICHAEL SCHIRP VOM DOSB WIRD NOCH HEUTE AUF marketing-blog.biz STELLUNG BEZIEHEN.

  41. Christof Hintze meint: (15.12.2006 um 16:22) AntwortenReply to this comment

    Wie schon an andere Stelle erwähnt möcht ich eine Idee in den Raum, bzw. Blog werfen. Die Gründung einer Interessengemeinschaft Blog gegen Abmahnung. Eine Art Treuhand Fond, vertreten von Herr Vetter. Alle die Geld haben zahlen ein, sagen wir mal 1.000 €. Und Herr vetter pickt sich die Abmahnungen heraus, die am meisten Spaß machen. Und alle beteiligten Blog verbreiten nur Wahrheiten. Und was sonst noch so von öffentlichem Interesse ist.

    Denn man benötigt Geld um hier mal klar Schiff zu machen. Also, gute oder blöde Idee. Wenn Herr Vetter das macht, ich wäre dabei. Wie das genau geht, wissen die Menschen hier vom Fach besser. Aber wäre doch schön, wenn die vielen Blog-Gegner immer den selben Gegner von unserer Seite hätten?

  42. Cem Basman meint: (15.12.2006 um 16:29) AntwortenReply to this comment

    @Frank: Alternativ schlage ich vor, jeder Blogger möge ab morgen früh mindestens einen Artikel mit "Olympia", "Olympiade" oder "Olympische Spiele" in der Überschrift posten. Es darf dabei im Titel gerne mit den Worten "Saft" oder "Sauerei" gewürzt werden. Mal sehen, wer hier wen abmahnt.

  43. Michael Schirp meint: (15.12.2006 um 18:16) AntwortenReply to this comment

    Lieber Saftblog, liebe blogosphäre,

    wenn einer eine Marke hat, dann kann er was erleben. Da gibt's Trittbrettfahrer – die gibt's gar nicht. Wir meinen nicht die Schule, die Sommerspiele ausrichtet. Oder den Gastwirt, der den Olympiaspieß grillt. Vielleicht auch nicht den guten Walther-Saft – aber leider konnten unsere Anwälte das noch nicht beurteilen. Weil sich das Unternehmen noch nicht beim Absender gemeldet hat. Schade, denn sonst hätten sie erfahren, dass es in der Vergangenheit viele Fälle gab, bei denen die Abmahnkosten deutlich gesenkt wurden, weil sich herausgestellt hat, dass es sich um einen "kleinen Fisch" handelte.

    Grundsätzlich mag ich Saft. Und mag auch Corporate Blogs, also die Weiternetwicklung normaler Unternehmens-Websites zu interaktiven Werbe- und Marketing-Plattformen. Und es freut mich, dass das Marketing und die Umsätze der Firma Walther mit Hilfe des Saftblogs einen derart rasanten Aufschwung nehmen konnten.
    Siehe http://ecommerce.typepad.com/exciting_ecommerce/2006/08/walthers_saftbl.html und zahlreiche weitere Sites. Zitat: "Walthers Saftblog: Warum Bloggen Chefsache sein sollte. Ein Weblog kann ein Unternehmen komplett verändern, es schneller, offener, kundengetriebener machen. Diese (Extrem-)Erfahrung macht gerade die Kelterei Walther, ein angestammter Familienbetrieb bei Dresden. Geschäftsführerin Kirstin Walther: "In den 79 Jahren seit der Gründung der Kelterei im Jahr 1927 hat nichts solchen Einfluß auf die Geschäftsausrichtung des Unternehmens gehabt wie das seit Januar bestehende Weblog": "Alles wird schneller, der Dialog mit den Kunden, die Entscheidungen, der Verkauf, die permanente Neuausrichtung. Ich kann nur erahnen, wie durch das Weblog unser Unternehmen in 12 bis 18 Monaten aussehen kann." In Walthers Saftblog bloggen die Geschäftsführer Kirstin Walther und Jörg Holzmüller sowie einige der Mitarbeiter. Wer Jörg Holzmüller heute schwärmen hört, möchte kaum glauben, dass er der große Skeptiker im Hause Walther war und das Weblog, das seine Geschäftspartnerin im Januar gestartet hatte, zunächst als "öffentliche Bedrohung" empfand. Seine Aussagen sind deshalb so bemerkenswert, weil Jörg Holzmüller alles andere als ein Greenhorn ist. Er hat für den Computerhersteller Digital Equipment und als Unternehmensberater für Roland Berger gearbeitet und in Dresden den Elektronikversender Cyberport mitgegründet (s. Vita im Blog). Insofern ist es spannend zu hören, was ein erfahrener Business- und Internet-Profi von Weblogs hält. Umsatz und Reichweitenzuwächse sind längst nicht die einzigen Gründe fürs Bloggen. Wenn man das Bloggen so konsequent (und intensiv) betreibt wie die Kelterei Walther, verändert sich weitaus mehr. Es entstehen neue Beziehungen – zu Kunden, Geschäftspartnern, Experten, von denen die Kelterei gerade extrem profitiert."

    Das klingt eher nach vollem Glas als nach leerem und das gönnen wir den Arnsdorfern und ihren Beschäftigten.
    Aber zurück zum Schutz von Markenrechten: Wir schützen unsere Markenrechte gegen Unternehmen – bis hin zu Weltkonzernen – die genau wissen, was sie tun, wenn sie im Windschatten eines Symbols wie den Ringen segeln.

    Nun noch etwas zum Thema blog. Wenn ich in einer Zeitung, im TV oder im Internet eine Marke verwende, die mir nicht gehört und abgemahnt werde, dies zu unterlassen, werde ich dies tun. Und sicher nicht sagen, ich stelle die Zeitung ein, ich schließe den Sender, ich nehme ich den blog vom Netz? Schon gar nicht, wenn es sich wie in diesem Fall nicht um ein Presseorgan, sondern um das zentrale Werbe- und Marketing-Tool eines Unternehmens handelt.

    So, und jetzt rufe ich Frau Walther an und sage Ihr dies alles selbst. Denn so toll Bloggen auch ist – manchmal ist der direkte Weg der Bessere.

    Michael Schirp
    Pressesprecher Deutscher Olympischer Sportbund

  44. ToWi meint: (15.12.2006 um 19:59) AntwortenReply to this comment

    Warum nicht gleich direkt und ohne Abmahnkeule?

    Selten so was unglaubwürdiges gelesen… *kopfschüttel*

  45. Claudia meint: (15.12.2006 um 20:21) AntwortenReply to this comment

    Also bitte … Nr. 63 ist … albern! Da vertseht jemand so gar nicht, warum sich alle aufregen.

  46. Nils SaH meint: (15.12.2006 um 20:31) AntwortenReply to this comment

    Das völlig überflüssige Geschwubber im 2. Absatz ist wohl nur für die Vernebelung gut. Ansonsten kann ich außer einem relativ selbstherrlich wirkenden Versuch die Wogen zu besänftigen nichts handfestes ausmachen.

    Ich wußte auch nicht, dass der Pressesprecher von DOSB sich in seiner Freizeit zu den Sachverhalten äußert, denn das gesamte Schreiben ist aus der Ich- und nicht aus der Verbandsperspektive geschrieben.

    Wo bleibt die konkrete Stellungnahme des Verbandes?

  47. Jochen meint: (16.12.2006 um 14:05) AntwortenReply to this comment

    Manueller Trackback:

    <a href="http://word2go.blogsome.com/2006/12/16/funf-ringe-sie-zu-knechten/&quot; rel="nofollow">Fünf Ringe sie zu knechten

    Ja, ich geb’s zu. Die Überschrift dieses Artikels schmückt sich mit fremden Federn. Doch kein Kommentar zur Abmahnung des Saftblogs durch den De*tsch*n Ol*mp*sch*n Sp*rtb*nd sticht meiner Meinung nach besser als die Analogie, die Multimediadesign.net zwischen dem Golum und dem DOSB zieht. Und das nicht, weil sich zum ersten Mal die bloggende Zivilgesellschaft geschlossen schützend vor ein Unternehmen stellt, sondern weil die Motivation des DOSB, das Saftblog abzumahnen, so offensichtlich auf den niederen Instinkten Gier, Neid, Mißgunst und Mißtrauen beruht. Die Misantropie, die in jeder Zeile der eilig nachgeschobenen, offiziellen Stellungnahme von DOSB-Pressesprecher Michael Schirp mitschwingt, wirkt diesem Eindruck nicht gerade entgegen.</a>

  48. hartensteynreport meint: (17.12.2006 um 03:52) AntwortenReply to this comment

    Immer mehr qualifizierte Rechtsmeinungen gehen davon aus, dass selbst die Darstellung der Olympischen Ringe innerhalb eines redaktionellen Umfeldes ZULÄSSIG ist, wobei das Gegenargument, "Saftblog" sei in nur geringem Umfang ein Unterfall von § 2 TDG, sicher beachtlich ist. Die Darstellung der Ringe erfolgte im inkriminierten Fall in einem selbst urheberrechtlich gesch red Umfeld (!), wobei natürlich über die Frage der sog. Schöpfungshöhe diskutiert werden kann.

    Derzeit wird herumgeschleimt und von PR – Agenturen hintenrum herumgebloggt, dass es zum Kotzen ist. Einfacher gesagt:

    Statt dass das verfassungswidrige Olympiaschutzgesetz (OlympiaSchG) durch die längst überfällige Vorlage beim Bundesverfassungsgerichtshof dorthin befördert wird, wo es hingehört, nämlich a la basura, sprich in den Mülleimer der deutschen Rechtsgeschichte, treten nun auf Druck des DOSB und der von ihm finanziell abhängigen PR- und Werbeagenturen in zahllosen Blogs lauter nette "Vermittler" auf. Bravo. Diese wollen dem armen Saftbloggi "helfen", damit nicht noch mehr Unglück passiert. Das ist Rückgrat – das ist Deutschland im Herbst.

  49. hartensteynreport meint: (17.12.2006 um 05:34) AntwortenReply to this comment

    ICH BITTE UM NACHSICHT, dass ich das Urteil des LG Dramstadt nicht eingefügt habe.

    Bisher hat sich erst ein Gericht mit diesem abstrusen Gesetz auseinandergesetzt, und zwar bekanntlich im Verfahren DOSB gegen Lucky Strike: das Landgericht in Darmstadt.

    Und dessen Urteil vom 22.11.2005 war sehr eindeutig:
    “Als einmalige und kompetenzüberschreitende gesetzgeberische Maßnahme verstößt das Olympiaschutzgesetz gegen höherrangiges Verfassungsrecht; daher kann seine Einhaltung nicht verlangt werden”.

  50. RA Junghans meint: (18.12.2006 um 11:48) AntwortenReply to this comment

    @57: Schönen Dank, stimmt natürlich.
    Man sollte sowas in Ruhe lesen, anstelle sich gleich zu ereifern.

  51. andi meint: (19.12.2006 um 12:20) AntwortenReply to this comment

    hier ist mein kleiner beitrag zur (olympischen) redefreiheit ;-)
    http://www.ganje.de/index.php?cid=2&cid2=4&aid=135

  52. fellow passenger meint: (4.1.2007 um 20:22) AntwortenReply to this comment

    Trackback hat offenbar nicht geklappt. Daher manuell: <a href="http://www.fellowpassenger.de/archives/385&quot; rel="nofollow">Holen Sie sich Ihre Sprache zurück!</a>

  53. Max meint: (13.3.2007 um 19:45) AntwortenReply to this comment

    Danke, was ich schon lange suchte, sind Hinweise, was ich über eine Abmahnung alles ins Netz setzen darf.
    Natürlich neutral Wahrheitsgemäß. Der Betreiber von 2WiD ist zwar nicht von soo einer großen Gesellschaft abgemahnt worden, aber schon von einer im Verhältnis sehr großen. Im konkreten Fall geht es aber nicht um 2wid, sondern um eine elektronische Zeitung.
    Wir dürften also sagen, dass wir am XX von Musterfirma wegen Mustergrund abgemahnt worden sind. Das wir es sch.. finden, würden wir nicht schreiben, nur eben die Fakten ganz neutral.

    Wie es hier aussieht, geht dies wohl, nur werden wir uns trotzdem offline nochmal etwas mehr absichern.

    Danke! Weiter so.

    Gibt es schon ein Ende vom besagten Saft Blog ?

  54. Dennis meint: (3.5.2010 um 11:30) AntwortenReply to this comment

    Heftige Nummer, allerdings besteht natürlich das Problem eines CorporateBlogs: Es ist ein Zwitter aus Unternehmenskommunikation und Lifestyle-Maganzin, nicht Fleisch, nicht Fisch. Untersteht es jetzt mehr dem Presserecht oder ist es schnöde Werbung und damit mehr dem Wettbewerbsrecht?

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