20.12.2006

Touristen sind auch mal blau

Deutsche Reiseunternehmen müssen sich bei ausländischen Vertragshotels selbst um die Höhe einer Balkonbrüstung kümmern: Weil eine zu niedrig war, stürzte ein Urlauber aus dem dritten Stock einer türkischen Unterkunft – die Witwe bekam deshalb jetzt vom Oberlandesgericht Köln (OLG) ein Schmerzensgeld in Höhe von 6.500 Euro und die Beerdigungskosten zugesprochen.

In seinem Urteil (AZ 16 U 40/06) betonte der 16. Zivilsenat, der Reiseveranstalter müsse sich „immer selbst davon überzeugen, dass von sicherheitsrelevanten Anlagen und Einrichtungen keine Gefahren für die von ihm unterzubringenden Hotelgäste ausgehen“.

Das Unternehmen hatte sich vergeblich auf das türkische Baurecht und die genehmigte Brüstungshöhe von 56 Zentimetern berufen. Das OLG hielt dagegen, nach deutschen Bauvorschriften sei eine vergleichbare Balkonfläche mit einer Brüstung von mindestens 90 Zentimetern Höhe zu versehen.

Den Einwand des Unternehmens, der Urlauber sei alkoholisiert gewesen, bügelte das Gericht nahezu süffisant ab. Damit könne der Ursachenzusammenhang nicht entkräftet werden. Eine ausreichend hohe Balkonbrüstung habe auch den Zweck, solche Gleichgewichtsstörungen aufzufangen, die aufgrund einer leichten bis mittleren Alkoholisierung entstehen. Dies gelte gerade im Urlaub, wo Alkoholkonsum erstens zum normalen Verhalten der Reisenden gehöre, das zweitens „durch Einrichtungen wie Hotelbars noch gefördert werde“. (pbd)

17 Kommentare zu “Touristen sind auch mal blau”

  1. René (Link) meint: (20.12.2006 um 16:38) AntwortenReply to this comment

    Wie war der Spruch? Andere Länder, andere Sitten.

    Das Urteil würde doch bedeuten, dass kein Reiseveranstalter mehr Hotels anbieten darf, die zwar dem jeweils vor Ort ausreichenden Sicherheitsstandard genügen, nicht aber den deutschen …

  2. Stefan meint: (20.12.2006 um 16:40) AntwortenReply to this comment

    unabhängig von dem urteil, die höhe von schadensersatz ist im deutschen recht ein schlecher witz

  3. Dennis meint: (20.12.2006 um 16:54) AntwortenReply to this comment

    Ok, 6500 € sind schon Peanuts aber aberwitzig hoher Schadenersatz führt auf der anderen Seite doch dazu, dass wegen jedem Pups geklagt wird. Ausserdem heisst es doch Schadenersatz und durch den Tod einer Person ensteht ja kein materieller Schaden sondern nur ein emotionaller. Wie ließe sich denn ein emotionaler Schaden beziffern? Die Damer bekommt doch sicherlich noch die Lebensversicherung ihres Gatten, genug ist genug.

  4. @1 meint: (20.12.2006 um 16:59) AntwortenReply to this comment

    Soweit die ausländischen Standards nicht strenger als die deutschen sind. Außerdem könnte das bedeuten, daß Hotels die Standards aller Länder berücksichtigen müssen, um bei den Veranstaltern eine Chance zu haben.
    Das macht den Urlaub auch nicht billiger…

  5. Udo Vetter (Link) meint: (20.12.2006 um 17:24) AntwortenReply to this comment

    Der Zivilsenat will nur Peer Steinbrück helfen. Wenn im Ausland alles deutsch ist, können die Leute gleich hier bleiben und für die Rente sparen.

  6. n.n. meint: (20.12.2006 um 17:37) AntwortenReply to this comment

    56 cm höhe ist für eine balkonbrüstung aber auch arg niedrig ….

  7. Stefan meint: (20.12.2006 um 17:56) AntwortenReply to this comment

    @3, dass jeder pups eingeklagt wird ist der beste verbraucherschutz der zu kriegen ist.
    alternativ können wir natürlich auch weiterhin beamte das gammelfleisch jagen lassen, weil gammelfleisch-betroffene nur ihre zwei euro fuffzich kaufpreis zurückklagen könnten. weil ja emotionaler schaden(hier ekel) nicht ersetzt wird.

  8. Hendric meint: (20.12.2006 um 18:14) AntwortenReply to this comment

    @U.V.
    Falsch. Das Gericht möchte den Arbeitsmarkt beleben. Demnächst werden auschließlich Juristen mit Spezialgebiet Baurecht als Reiseleiter eingesetzt. Bei evt. Mängeln vor Ort wird das dt. Ordnungsamt zur Hilfe gerufen, um niedrige Balkonbrüstungen, steile Treppen oder lebensgefährliche Fahrstühle für die dt. Touristen zu sperren und Verstöße per Bußgeldbescheid zu ahnden. So hat letztendlich auch Peer Steinbrück etwas davon, wenn der Bürger für den Urlaub ins Ausland desertiert.
    Alle anderen dürfen natürlich weiterhin ihr Leben riskieren.

  9. A. John (Link) meint: (20.12.2006 um 18:36) AntwortenReply to this comment

    aber aberwitzig hoher Schadenersatz führt auf der anderen Seite doch dazu, dass wegen jedem Pups geklagt wird.
    Klaus Eser (Mannesmann) hat 10000 EUR Schmerzensgeld dafür erhalten, daß die STA es gewagt hat mit ihren Ermittlungen seine Persönlichkeitsrechte zu verletzen.

    Das Leben von Otto Normalo ist praktisch wertlos, wer aber genug Geld für die richtigen Anwälte und jahrelange Prozesse hat, kommt auf einen recht ansehnlichen Schnitt:
    daserste.ndr.de/panorama/.../1998/t_cid-2952620_.html

    durch den Tod einer Person ensteht ja kein materieller Schaden sondern nur ein emotionaller.
    Dies träfe nur zu, wenn der Mann über kein eigenes Einkommen verfügt hätte.

    Die Damer bekommt doch sicherlich noch die Lebensversicherung ihres Gatten
    Wer sagt das?

  10. Fred (Link) meint: (21.12.2006 um 03:31) AntwortenReply to this comment

    @6: Das habe ich auch gedacht. Bei 56 Zentimetern ist es — türkisches Baurecht hin oder her — ja fast schon ein Wunder, dass dort nicht öfter jemand herunterfällt.

  11. Peter Schaefer meint: (21.12.2006 um 13:30) AntwortenReply to this comment

    @10
    Das liegt daran, daß andere Menschen, eher bereit sind, sich den Gefahren des Lebens zu stellen und nicht immer irgendwelche Bestimmungen brauchen, damit nicht auch noch der größte Trottel vom Bären gefressen wird.
    Ich erinnere mich hier an eine Fall, in dem eine Mutter ihren minderjährigen Sohn in ein Bärengehege sic! hob, damit der die kleinen Bärchen streicheln konnte … leider wurde der Junge dann von der Bärenmutter gestreichelt, was aber nicht so zärtlich war.
    AFAIR bekam die Mutter keinen Schadensersatz, Schmerzensgeld, was weiß ich.

  12. n.n. meint: (21.12.2006 um 14:19) AntwortenReply to this comment

    @ 10

    die gefahren des lebens?!
    du gehörst wahrscheinlich zu den leuten, die bis heute rätseln, warum es im baurecht brandschutzvorschriften gibt und ein statiker die pläne kontrollieren muss. ist doch eh jeder selbst schuld, wenn er ein gebäude nutzt, das nicht sicher ist …

    by the way:
    der junge hat natürlich einen schadensersatzanspruch. aber nicht gegen den zoo, sondern gegen die mutter …

  13. Peter Schaefer meint: (21.12.2006 um 14:31) AntwortenReply to this comment

    @12
    "Gefahren des Lebens"

    Das Problem, ist doch, daß die Eigenverantwortung heute gerne außen vorgelassen wird. Der Mann ist in der Türkei. Das Haus nach türkischem Recht einwandfrei, der Alkohol nach türkischem Recht ebefalls und somit ist das Runterplumpsen nach türkischem Recht Lebensschicksal – man kann es auch eigene Dummheit oder einfach nur Pech nennen.
    Wer damit Probleme hat, der bleibt vielleicht lieber zu Hause.
    Ist aber gefährlicher, als alles andere, denn im Bett sterben die meisten Menschen. Wundert mich, daß noch keiner auf die Idee gekommen ist, dafür eine neue Bestimmung zu entwerfen oder ein paar Bettenbauer abzumahnen …

  14. angor meint: (22.12.2006 um 12:07) AntwortenReply to this comment

    Wenn im Urlaub deutsche Vorschriften gelten müssen, wozu soll ich dann Auslangsurlaub machen?
    Sprich, wenn ich in ein anderes Land reise, dann möchte ich dort auch ein anderes Land vorfinden und nicht Deutschland.

    Sprich, für mich folgt aus dieser Rechtssprechung, meine Auslandsreisen selber zu organisieren, da ich so wenigstens noch mit dem Land in Berührung komme.

  15. n.n. meint: (22.12.2006 um 12:35) AntwortenReply to this comment

    @ 13
    @ 14

    und evtl. von der türkischen polizei gefoltert zu werden, das gehört dort auch zum allgemeinen lebensrisiko. wieso also über die dortigen sitten klagen?!

  16. Peter Schaefer meint: (22.12.2006 um 13:52) AntwortenReply to this comment

    @15
    Das gehört tatsächlich zum Lebensrisiko und die BRD wird in einem solchen Falle wohl kaum der Türkei den Krieg erklären. Schließlich lassen wir ja auch deutsche Staatsbrüger in Guantanamo schmoren und haben kein schlechtes Gewissen.
    Brauchen wir so gesehen gar nicht in die Türkei fahren – gibt es demnächst pauschal im Schwarzwaldurlaub. :)=)

  17. @16 meint: (22.12.2006 um 15:19) AntwortenReply to this comment

    Es schmoren deutsche Staatsbürger in Guantanamo?

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