1.1.2007

Quasi – ein Wort mit Zukunft

Innenminister Wolfgang Schäuble scheint nicht damit leben zu können, dass in unserem Land Menschenleben nicht für andere Menschenleben geopfert werden dürfen. Mit dieser Begründung und dem eindringlichen Hinweis auf die Menschenwürde hatte das Bundesverfassungsgericht ein neues Gesetz für unwirksam erklärt, das den Abschuss entführter Passagierflugzeuge erlaubte.

Jetzt propagiert der Politiker ein neues Gesetzeskonstrukt. Er will die Entführung eines Passagierflugzeugs als “Quasi-Verteidigungsfall” einstufen und damit das Kriegsvölkerrecht aktivieren. Unter dessen Geltung sei der Abschuss erlaubt, erläutert Schäuble in der Süddeutschen Zeitung.

Die Sache wird schon daran scheitern, dass man nicht per definitionem etwas zum Krieg / Verteidigungsfall erklären kann, was ersichtlich keiner ist. Da wird es auch nichts helfen, das Grundgesetz um den Quasi-Verteidigungsfall zu ergänzen in der Hoffnung, so mal kurzerhand lästige Grundrechte suspendieren zu können.

Wir halten zunächst fest, dass man sich nicht einmal mehr davor scheut, mit juristischen Winkelzügen menschliches Leben als solches disponibel zu machen. Welche Missachtung gleichzeitig dem Bundesverfassungsgericht entgegengebracht wird, ist da fast schon nebensächlich.

Quasi dürfte ein Wort mit Zukunft sein.

64 Kommentare zu “Quasi – ein Wort mit Zukunft”

  1. Sebastian meint: (1.1.2007 um 22:16) AntwortenReply to this comment

    Da bin ich schonmal auf die Formulierung im BVerfG-Urteil gespannt…

  2. vector85 meint: (1.1.2007 um 22:16) AntwortenReply to this comment

    das ist QUASI-politik. man holt "was" aus der schublade und präsentiert es der staunenden öffentlichkeit. dann geht´s an die rechtsabteilung, die nur die hände über den kopf schlagen kann. zuletzt schon beim rauchverbot gesehen. armes deutschland….

  3. Marc meint: (1.1.2007 um 22:17) AntwortenReply to this comment

    Wie ist das denn zur Zeit? Beispiel: Ein Luftwaffenpilot bekommt den Befehl ein Passagierflugzeug abzuschießen, dass auf die "Deutsche Bank"-Hochhäuser in Ffm zuhält. Er tut dies und die Maschine stürzt in einem der reichlich vor Frankfurt vorhandenen Wälder ab. (Ja, Ironie.) Nur die Insassen sterben, in den Trümmern werden Beweise gefunden, die belegen, dass die Entführer eine 11.9-Nummer vorhatten.

    Kommen jetzt der Kampfpilot und sein Kommandeur vor Gericht? Ich nehme das mal an. Aber wie geht es aus? Könnten die beiden unter bestimmten Umständen auch freigesprochen werden?

  4. F L A M E meint: (1.1.2007 um 22:30) AntwortenReply to this comment

    Ich denke Herr Schäuble hat wohl zu lange Killerspiele gespielt.
    Der Mann ist ja derart versessen darauf voll besetzte Passagierflugzeuge abschießen zu dürfen, das einem ganz bange wird.
    Naja vielleicht ist er ja nur sauer weil sein Rollstuhl beim Check in immer aufwendung und lange untersucht wird.
    Wenn das Gesetz durchkommt hoffe ich doch das als erstes eine Maschine mit Politikern abgeschossen wird.
    Achja, in China werden Politiker die nur Dünnschiss ablassen auch schon mal standrechtlich erschossen.
    Nicht das ich das gutheißen würde, Herr Schäuble.

    Grüße
    F L A M E

  5. Nils meint: (1.1.2007 um 22:39) AntwortenReply to this comment

    @FLAME: Das mit dem Rollstuhl findest Du wahrscheinlich noch lustig, oder?

  6. Uwe meint: (1.1.2007 um 22:57) AntwortenReply to this comment

    Ich find's auch lustig, Nils.

  7. Jens M. meint: (1.1.2007 um 23:12) AntwortenReply to this comment

    @ 4

    Ich denke dass der Pilot freigesprochen würde, weil ein Übergesetzlicher Notstand oder so was geherscht hat.

  8. Bernd Laden meint: (1.1.2007 um 23:15) AntwortenReply to this comment

    Keine Achtung vor dem Leben (anderer)
    Keine Achtung vor dem Grundgesetz
    Keine Achtung vor dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts

    "Zum Schutz unserer Demokratie vor dem internationalen Terrorrismus"
    Vor SSchäuble und Konsorten habe ich mehr Angst als vor irgendwelchen
    Teppichmesserschwingenden Bombenattrappenbauern.

  9. Anonymous meint: (1.1.2007 um 23:23) AntwortenReply to this comment

    Herr Schäuble ist ein Verfassungsfeind! Jetzt haben wir es endlich schwarz auf weiß!

  10. SoWhy meint: (1.1.2007 um 23:36) AntwortenReply to this comment

    @7, 4: Würde ich auch sagen, entschuldigender Notstand liegt ja nicht vor. Was Schäuble versucht ist dieses wahrscheinliche Urteil der sich damit zu befassenden Gerichte, von vorne herein in Gesetzesform zu gießen. Das ist neben der Verachtung für Grundrechte, Grundgesetz und Bundesverfassungsgericht auch eine Verachtung der Judikative. Es gibt keine sinnvolle juristisch mögliche Regelung und trotzdem versucht er es weiter…manche können einfach nicht verlieren, könnte man meinen…

  11. Anonymous meint: (1.1.2007 um 23:37) AntwortenReply to this comment

    Ich hoffe mein obiges Statement fällt noch unter die gute alte Meinungsfreiheit. Nicht dass in 15 Minuten das SEK hier aufschlägt :) Angesichts solcher "toller" Innenminister muss man ja bald mit allem rechnen.

  12. SEK meint: (1.1.2007 um 23:56) AntwortenReply to this comment

    @11 Anonymous
    Bitten um GPS-Koordinaten. Das mit der Rückverfolgung via ip ist uns jetzt ein bissale zu mühsam. Mitarbeit der Bürger ist gefragt (so wie früher tm).

  13. Anonymous meint: (2.1.2007 um 00:00) AntwortenReply to this comment

    @12 Hehehe so nach dem Motto "Ach schaufel dir doch das eigene Grab". Aber Onkel S. hat doch für euch was anderes im Petto: "Die Polizei als Hacker" http://www.taz.de/pt/2006/12/11/a0060.nf/text.ges,1

  14. Anonymous meint: (2.1.2007 um 00:21) AntwortenReply to this comment

    Zitat BVerfG 1 BvR 357/05 Absatz 130:

    "Auch wenn sich im Bereich der Gefahrenabwehr Prognoseunsicherheiten vielfach nicht gänzlich vermeiden lassen, ist es unter der Geltung des Art. 1 Abs. 1 GG schlechterdings unvorstellbar, auf der Grundlage einer gesetzlichen Ermächtigung unschuldige Menschen, die sich wie die Besatzung und die Passagiere eines entführten Luftfahrzeugs in einer für sie hoffnungslosen Lage befinden, gegebenenfalls sogar unter Inkaufnahme solcher Unwägbarkeiten vorsätzlich zu töten."

    http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rs20060215_1bvr035705.html

    Ich glaube das sagt eigentlich alles. Ich fordere hiermit den Rücktritt von Bundesinnenminister Schäuble.

  15. Anonymous meint: (2.1.2007 um 00:40) AntwortenReply to this comment

    Zitat Art. 48, 50 und 51 Zusatzprotokoll zu den Genfer Abkommen vom 12. August 1949 über den Schutz der Opfer internationaler bewaffneter Konflikte

    Art. 48 Grundregel
    Um Schonung und Schutz der Zivilbevölkerung und ziviler Objekte zu gewährleisten, unterscheiden die am Konflikt beteiligten Parteien jederzeit zwischen der Zivilbevölkerung und Kombattanten sowie zwischen zivilen Objekten und militärischen Zielen; sie dürfen daher ihre Kriegshandlungen nur gegen militärische Ziele richten.

    Art. 50 Nr. 3

    Die Zivilbevölkerung bleibt auch dann Zivilbevölkerung, wenn sich unter ihr einzelne Personen befinden, die nicht Zivilpersonen im Sinne dieser Begriffsbestimmung sind.

    Art. 51 Nr. 3

    Zivilpersonen geniessen den durch diesen Abschnitt gewährten Schutz, sofern und solange sie nicht unmittelbar an Feindseligkeiten teilnehmen.

    Woraus leitet Herr Schäuble also eine Befugnis aus dem Kriegsvölkerrecht ab??

  16. Sponge meint: (2.1.2007 um 01:04) AntwortenReply to this comment

    Das ist hier bald wie im Politbüro der SED. Jeder senile alte Mann darf etwas sagen und schon wird versucht es in die Tat umzusetzen.

  17. Tomchen meint: (2.1.2007 um 04:52) AntwortenReply to this comment

    Ich frage mich, warum so ein Gesetz überhaupt notwendig ist. Es gibt doch den rechtfertigenden Notstand (§34 StGB). Im Anschluss an einen möglichen Abschuss, müsste man nur begründen, warum das beeinträchtigte Rechtsgut (die körperliche Unversehrtheit, also das Leben, der Passagiere) niedriger zu bewerten ist, als das geschützte. Und da liegt die Schwierigkeit: Wie genau kann ich bei einem entführten Flugzeug wissen, dass es z.B. auf ein AKW zusteuert? Vielleicht führt dessen Route zufällig nur direkt über ein solches?

    Wenn man sich aber auf die Position stellt, so ein Abschuss sei generell unzulässig, dann macht man es sich auch etwas einfach. Stellen wir uns eine Situation vor, in der die Entführer einer solchen Maschine über Funk durchgeben, dass sie das Flugzeug in ein AKW steuern werden. Dann habe ich auf der einen Seite z.B. 300 Leben im Flugzeug und im schlimmsten Fall (Prognos-Studie 1992) bis zu 15.000 Sofort-Tote (inklusive der Passagiere im Flugzeug), zwischen 140.000 und 4,8 Millionen Krebstote, etwa 10 Billionen DM Gesamtschaden und bis zu 100.000 Quadratkilometer langrfristig radioaktiv verseucht.

    Für mich hört sich das nach einem rechtfertigenden Notstand an!

    "Wer in einer gegenwärtigen, nicht anders abwendbaren Gefahr für Leben, Leib, Freiheit, Ehre, Eigentum oder ein anderes Rechtsgut eine Tat begeht, um die Gefahr von sich oder einem anderen abzuwenden, handelt nicht rechtswidrig, wenn bei Abwägung der widerstreitenden Interessen, namentlich der betroffenen Rechtsgüter und des Grades der ihnen drohenden Gefahren, das geschützte Interesse das beeinträchtigte wesentlich überwiegt. Dies gilt jedoch nur, soweit die Tat ein angemessenes Mittel ist, die Gefahr abzuwenden."

  18. Andre Heinrichs meint: (2.1.2007 um 05:32) AntwortenReply to this comment

    Es wird wohl wirklich Zeit, dass Herr Schäuble unter Verdachtsunabhängige Vollüberwachung gestellt wird. Jedenfalls kann ich in seinen Äusserungen verfassungsfeindliche Tendenzen erkennen, die den Verfassungsschutz auf den Plan rufen müssten.

  19. Hootch meint: (2.1.2007 um 06:22) AntwortenReply to this comment

    Man hat den Bock ja schon zum Gärtner gemacht, als man Herrn Schäuble Das Amt des Innenministers übertragen hat. Der Mann ist schließlich das Opfer eines Anschlags, und daran wird er wahrscheinlich jeden Tag aufs Neue schmerzlich erinnert. Deswegen hat er auch mein Mitleid. Aber jemanden, der durch einen Anschlag offenbar derart traumatisiert wurde, auch noch zum obersten Anschlagsbekämpfer Deutschlands zu machen… das muss doch nach hinten los gehen. Zum Wohle Deutschlands und um Schaden vom Volk abzuwenden, sollte man Herrn Schäuble das Amt entziehen und ihm einen guten Psychiater zu seite stellen.

    Grüße!

  20. Nils meint: (2.1.2007 um 07:06) AntwortenReply to this comment

    Ab welchem Punkt versucht eigentlich ein Politiker die demokratische Grundordnung auszuhebeln? Oder anders gesagt: Warum sperrt niemand diesen Menschen ein? Ich halte – gerade auch als Flugpassagier – Herrn Schaeuble fuer gefaehrlich.

  21. saminegm meint: (2.1.2007 um 07:36) AntwortenReply to this comment

    @17: rechtfertigender Notstand scheidet beim Rechtsgut Leben immer aus, weil das Leben nicht das Leben anderer "wesentlich überwiegen" kann und Gleichwertigkeit eben nicht reicht. War schon immer so. Ich glaube es war Wessels, der einst in seinem Lehrbuch sinngemäß schrieb, dass es im im deutschen Strafrecht niemals eine "rechtmäßige Tötung" eines Nichtangreifers geben kann.

    Die Schäubles und Beckmanns dieser Republik sind weit über das hinaus gegangen, was Orwell einst prophezeite. Es wird nur noch Monate dauern, bis die Vorratsdatenspeicherung von PKW Photos in den Mautanlagen gesetzlich normiert wird. Danach werden dann (ich schätze es dauert 2-3 Jahre) grundsätzlich ein Bewegungsprofil erstellt. Die Briten sind schon weiter: Dort arbeitet man daran, Menschen zu verhaften, bevor sie etwas getan haben (http://www.businessportal24.com/de-ch/Datenbank_Moerder_Tat_77939.html).

    Gäbe es Herrn Papier nicht, würde ich auswandern.

  22. Kyneast meint: (2.1.2007 um 07:39) AntwortenReply to this comment

    @ 17: Ich denke sowieso, dass es bei dem Gesetz nicht um den Schutz von Menschenleben geht.

    Wenn man Menschen schützen wollte, sollte man viel eher den Schutz von Atomkraftwerken verbessern. (Ein AKW zu treffen und mit einem Flugzeug hinreichend stark zu beschädigen, dass es zu o.g. Folgen käme, ist ohnehin schon schwierig.)

    Außerdem ist es unwahrscheinlich, dass bei einem gut durchgeführten Terroranschlag im Stile von 9/11 Kampfflugzeuge noch rechtzeitig eintreffen könnten. Das war bei den Angriffen auf das WTC ja auch nicht der Fall.

  23. gerhard meint: (2.1.2007 um 08:06) AntwortenReply to this comment

    Hierzu ein Zitat aus wissenschaft.de zur Schmerzempfindlichkeit von Traumataopfern ( wie Herrn Schäuble ):
    "Ein Trauma kann die Schmerzempfindlichkeit verringern: Menschen, die nach einer schlimmen Erfahrung eine so genannte posttraumatische Belastungsstörung entwickelt haben, können schmerzhafte Hitzestimulationen ungewöhnlich gut aushalten, hat ein deutsch-niederländisches Forscherteam in Tests mit Kriegsveteranen gezeigt. Die verringerte Schmerzempfindlichkeit spiegelte sich bei den Probanden auch in einer veränderten Hirnaktivität wider."

    Wer aber ein gestörtes Schmerzempfinden hat, kann auch die Schmerzen anderer nicht nachfühlen. Das heißt für mich, daß Herr Schäuble ernsthaft psychisch erkrankt ist und normalerweise keine verantwortungsvolle Tätigkeit übernehmen darf.

  24. Tomchen meint: (2.1.2007 um 08:10) AntwortenReply to this comment

    @22
    Wenn du dich da mal nicht irrst!

    1.) Bezieht sich die Prognos-Studie ausschließlich auf einen Super-GAU. Ein Unglück mit einem Flugzeug hätte dementsprechend wohl auch schwerwiegendere Folgen.

    2.) Haben die Reaktoren Obrigheim, Stade, Biblis A, Biblis B, Neckarwestheim 1, Unterweser, Brunsbüttel, Isar 1, Philippsburg 1 und Krümmel einen Betonmantel, der noch nicht einmal den Aufprall eines Kampfflugzeuges aushalten würde.

    Unter diesen Voraussetzungen erscheint mir das Szenario der Prognos-Studie nicht ganz so unwahrscheinlich wie dir.

  25. Sponge meint: (2.1.2007 um 08:37) AntwortenReply to this comment

    @24: Menschenleben mit Menschenleben abzuwägen ist pervers.

    Für mich führt ein solches Gesetz nur zu einer Konsequenz:
    Sobald ein Mitreisender irgendwie an Bord Randale macht oder versucht die Gewalt über das Flugzeug zu bekommen, muss ich als Passagier letztlich selbst handeln und das Faustrecht in die Hand nehmen. Tu ich nichts schießt mich Schäuble in jedem Fall ab. Tue ich was, hab ich zumindest eine kleine Chance zu überleben…
    Und wo sind die Skymarshalls die ich im Ticket mitbezahlen muss?

    Schäuble sagt doch selbst, dass es 100% Sicherheit niemals geben kann. Mit dem Flugzeugabschuss versucht er es aber trotzdem.

    Wieso wird nicht ein Zwangssteuerungsgerät für Flugzeuge entwickelt? : Sobald ein Pilot den Entsicherungsschlüssel gezogen hat, übernimmt der nächstgelegene Tower die Steuerung des Flugzeugs zum nächsten Flughafen. MS Flight kann ja fast jeder.

  26. Tano meint: (2.1.2007 um 08:57) AntwortenReply to this comment

    @ U.V.

    Vielen Dank für die Info. Er kann's halt einfach nicht lassen, der Schäuble. Da man dem Bundestag inzwischen auch alles zutrauen mag, bleibt widerum nur, auf's BVerfG zu hoffen. Bitter.

  27. PeterPetersen meint: (2.1.2007 um 09:08) AntwortenReply to this comment

    Was wird denn von einem Innenminister erwartet, der die Bundeswehr im Inland zum Schutz der Fußball-Weltmeisterschaft einsetzen möchte?

  28. Anonymous meint: (2.1.2007 um 09:45) AntwortenReply to this comment

    @ 21: Was hat denn Beckmann damit zu tun ???

  29. Sponge meint: (2.1.2007 um 09:59) AntwortenReply to this comment

    @28: Er meint Beckstein. Obwohl zwischen den beiden auch kein soo großer Unterschied besteht.

  30. Geheimrat meint: (2.1.2007 um 10:48) AntwortenReply to this comment

    @ 21

    "Gäbe es Herrn Papier nicht, würde ich auswandern."

    Wohin denn, wenn die Frage erlaubt ist? Nicht nur in Deutschland und Großbritannien scheint es jede Menge Schäubles zu geben…

  31. Anonymous meint: (2.1.2007 um 11:53) AntwortenReply to this comment

    Ich bezweifle ja dann doch, dass die verkernerte Beckmann-Diktatur an orwell´sche Dimensionen herankommen wird. Schade eigentlich, das hätte wenigstens Stil.

  32. genevainformation meint: (2.1.2007 um 12:50) AntwortenReply to this comment

    Auswandern? In die Schweiz. Schrecklicher Dialekt. Aber mehr Fähigkeit zur Einsicht in Gesellschaft und Politik.

    Ein Rücktritt des Herrn Schäuble wäre sicher angebracht. Eine Neuwahl auch. Vorher sollten wir aber noch eine Partei gründen, die sich nur zwei Dinge auf die Fahnen schreibt:

    - Liberalität – Schutz der Grundrechte
    - Solidarität – Schutz der Schwachen

    Dann können wir aufhören mit Scheingefechten und Nebelbomben von den wirklichen Problemen ("Nie wieder Vollbeschäftigung") abzulenken. Was unsere Gesellschaft braucht ist eine Perspektive wie wir in Zukunft friedlich und fortschrittlich zusammen leben können. Was heute aus der Regierung herauskommt sind die schwefeligen Abgase eines krampfhaften Festhaltens an alten Lösungsmustern.

  33. n.n. meint: (2.1.2007 um 13:03) AntwortenReply to this comment

    @ 23 gerhard

    na, das ist ja eine richtig tolle ferndiagnose. hättest psychiater lernen sollen, an dir ist ein großartiger gerichtsgutachter verloren gegangen!

    aber mal im ernst: sich derartig über die behinderungen von menschen lustig zu machen und ihnen küchenpsychologisch verbrämt zu unterstellen, sie seien durch ihre behinderung nicht empathiefähig, ist nicht minder inhuman, als manche äußerungen von wolfgang schäuble.
    es ist schlicht SCHÄBIG!

  34. Chris H meint: (2.1.2007 um 14:09) AntwortenReply to this comment

    Leben wird hier tatsächlig gegen Leben abgewogen ^^ Selbst Borat würde das "sehr nice" nennen ^^ (Und damit meine ich und Borat nicht nur den Herrn Scheuble)

    Es gibt lediglich eine (philosophisch) denkbare Situation in der man das Leben eines Einzelnen hinter das Leben vieler zurücktreten lassen kann. Da hilft dann auch keine Menschenwürde.
    Aber dieses Szenario ist und wird hoffentlich nie eintreten, deswegen lohnt es auch nicht darauf ein zu gehen.
    Und solange das der Fall ist, sollten einige hier mal zur Besinnung kommen, denn die die anfangen Leben gegen Leben ab zu wägen sprechen sich unweigerlich selbst die Menschlichkeit ab. Kann da nu auf Kant, Hobbes, Montesquiue und sogar schon auf Aristoteles verweisen. Wäre für einige echt einen Blick wert. Zuallerertst sollte der Herr Scheuble nach seinem Rücktritt da mal rein schauen.
    Auch ich fordere den Rücktritt! Jemanden, der offensichtlich verfassungsfeindliche Gesinnungen trägt, darf nicht regieren.

  35. Sebastian meint: (2.1.2007 um 15:03) AntwortenReply to this comment

    @33: "aber mal im ernst: sich derartig über die behinderungen von menschen lustig zu machen und ihnen küchenpsychologisch verbrämt zu unterstellen, sie seien durch ihre behinderung nicht empathiefähig, ist nicht minder inhuman, als manche äußerungen von wolfgang schäuble."
    Darum geht es nicht, denn seine Behinderung ist Folge eines Anschlags, ebenso die (vermutete) Empathiestörung. Davon, daß ihn seine _Behinderung_ behindere war nie die Rede.

  36. Anonymous meint: (2.1.2007 um 15:09) AntwortenReply to this comment

    Ich sag's ganz ehrlich: Wenn ich 100 Tote verhindern könnte, indem ich 50 andere Menschen opfere, dann würde ich das tun. Ich meine, ich kenne die Leute ja vermutlich alle nicht, also kann's mir egal sein, wer stirbt. Aber wenn eh "irgendwelche" Leute sterben, dann sind 50 ja wohl allemal besser als 100. Klar, aus Sicht der jeweiligen Angehörigen sieht das anders aus, aber meine Sicht ist die eines nicht betroffenen Unparteiischen, der bloß daran interessiert ist, menschliches Leiden so gering wie möglich zu halten.

    Die bisher vorgebrachten Argumente gegen meinen Standpunkt sind ja echte Knaller humanistischer Tiefsinnigkeit:

    "Das ist pervers."

    Dann bin ich eben pervers.

    "Damit spricht man sich unweigerlich selbst die Menschlichkeit ab."

    Und, führt das zu steuerlichen Erleichterungen?

    "Orwell/Auswandern/SSchäuble/Schmerzempfinden/blabla"

    Nee, ist klar.

  37. PeterPetersen meint: (2.1.2007 um 16:07) AntwortenReply to this comment

    @36: Haben Sie sich dann auch schon mal gefragt, wieviele Kinder, Rentner oder Behinderte in Ihrem Beispiel einem gesunden zu rettenden Adolf Hussein entsprächen? Und wieviel eine behinderte Schwangere, deren eines Zwillings-Kind Kant, das andere aber nur Stefan Kuntz wird?

  38. PeterPetersen meint: (2.1.2007 um 16:21) AntwortenReply to this comment

    Ach ja, 36: Und utilitaristisch betrachtet mögen Sie ja vielleicht sogar "Recht" haben – aber für entschlossenes Handeln braucht Dirty Harry doch kein Gesetz. Ein Held hat doch hoffentliche keine Gewissensbisse wegen rechtsphilosophischer Verständnisschwierigkeiten, nur weil er sich wie Colonel Kurtz vorm Strafgericht rechtfertigen müßte.
    Zum Glück ist mit Utilitarismus weniger Staat zu machen als mit Kant.
    Nee, nicht klar?

  39. Schäuble hat recht meint: (2.1.2007 um 16:35) AntwortenReply to this comment

    "Ich sag’s ganz ehrlich: Wenn ich 100 Tote verhindern könnte, indem ich 50 andere Menschen opfere, dann würde ich das tun."

    Da liegt ja schon der Denkfehler! Es sind nicht 50 "andere" Menschen, die 50 sind Teilmenge der 100!

    "Klar, aus Sicht der jeweiligen Angehörigen sieht das anders aus"

    Eben nicht, die 50 sterben ohnehin.

  40. PeterPetersen meint: (2.1.2007 um 16:52) AntwortenReply to this comment

    Also ich vermute mal mit Mengenlehre kommt man nicht weiter, wenn es darum gehen soll, Menschen nicht zum bloßen Objekt staatlichen Handelns zu machen… egal ob zur Schnittmenge gehörig oder nicht.

  41. MaxR meint: (2.1.2007 um 17:04) AntwortenReply to this comment

    @37: Das mit dem Kant/Kuntz versteh ich jetzt nicht. Der 1.FC Kaiserslautern hätte gewißlich viel lieber einen Stefan Kuntz als einen Kant (spässle gmacht). Es ist halt bei solcherlei Abschätzungen immer alles eine Sache des Blickwinkels …

    Was übrigens hätte man eigentlich von so einem Abschuß?
    - Da bleiben doch immer noch recht große Teile übrig (die Bilder von Lockerbie habe ich noch im Gedächtnis), deren Aufschlagsort kaum abzuschätzen ist. Reste eines nahezu vollgetankten Interkontinentalfliegers aus Frankfurt, die statt -wie von den Entführern geplant- in Biblis möglicherweise in die BASF in Ludwigshafen einschlagen, können auch ganz erhebliche Verwüstungen anrichten.
    - Wo sind eigentlich die ach so schnellen Jagdflugzeuge stationiert und wie lange brauchen die, um nach Bekanntwerden der Entführung zum Schuß zu kommen? Reicht die Zeit eigentlich überhaupt aus?
    - Dürfen unsere teuren Eurofighter inzwischen eine Waffe tragen oder müssen die altersschwachen F4-Phantoms immer noch ran?
    Fragen über Fragen, die wohl nur der Herr Schäuble beantworten kann, aber der darf aus Geheimhaltungsgründen nichts sagen.

    Das Äußern derartiger Ideen erachte ich als Quasi-Irrsinn!

  42. juristinspe meint: (2.1.2007 um 17:13) AntwortenReply to this comment

    @36

    Rein praktisch gesehen, also sollte man sich tatsächlich in einer solchen Situation befinden, muss ich Ihnen sogar tendenziell recht geben.

    Aber darum geht es hier auch gar nicht.
    Wenn ich mich richtig erinnere hat doch das Bundesverfassungsgericht sogar durchblicken lassen, dass der Innenminister (oder wer auch immer) dann halt den Abschuss des Flugzeugs rechtswidrig anordnen soll (§32,34,35 greifen jedenfalls schon mal nicht.. vielleicht aber die nicht normierte "Schuldausschließende Pflichtenkollision").

    Worum es geht ist eigentlich ganz einfach : Die BRD auf der Basis des GG darf ein solches Verhalten nicht gesetzlich Regeln und dadurch legitimieren.

  43. Schäuble hat recht meint: (2.1.2007 um 17:30) AntwortenReply to this comment

    Die Verantwortung soll also auf den Piloten abgewälzt werden, von dem man hofft, daß er trotzdem das Richtige tut ("für entschlossenes Handeln braucht Dirty Harry doch kein Gesetz", "…dann halt den Abschuss des Flugzeugs rechtswidrig anordnen soll"). Aber man selber will schön seine Hände in Unschuld waschen ("BRD auf der Basis des GG darf ein solches Verhalten nicht gesetzlich Regeln und dadurch legitimieren.")? Das scheint mir heuchlerisch.

  44. AlexM meint: (2.1.2007 um 18:54) AntwortenReply to this comment

    Also ich find die Quasi-Definitionen auch sehr zukunftsweisend. Da könnte man doch Lobbying als Quasi-Betrug definieren, oder verfassungswidrige Gesetze als Quasi-Hochverrat.

  45. PeterPetersen meint: (2.1.2007 um 18:56) AntwortenReply to this comment

    Mein lieber Schäuble hat recht,
    Sie kommen nicht umhin zuzugeben, dass Sie ofenbar der irr(ig)en Auffassung sind 100 Leben seien wertvoller als 50. Ich bitte um Erläuterung wie Sie das ermitteln wollen. Unterstellen Sie doch bitte mal im Flugzeug lägen 100 klinisch Tote und im Wolkenkratzer arbeiteten 50 markige Innenminister. Dass sie damit ethisch aufs Glatteis geraten hilft Ihnen nur so lange wie Sie Leben nur als Mittel, nicht als Zweck betrachten.
    Wenn sie unterstellen, Gegner des Luftsicherheitsgesetzes würden die Verantwortung auf den Piloten abschieben, dann ist Ihnen leider nicht bewußt, dass die zu Grunde liegende Situation allen Beteiligten, egal ob Pilot, Passagier Bomberpilot, Richter oder Minister Verantwortung und Schuld auferlegt. Wie auch gehandelt wird, es ist falsch und unmoralisch, denn der Lebensretter wird zum Mörder. Wie in der klassischen Trgödie ist das von Anfang an so absehbar und leider auch nicht zu lösen, schon gar nicht durch den Gesetzgeber. Üblicherweise blenden sich derartige Helden nah getaner Arbeit am Dilemma-Weinberg des Herrn und ziehen als Bettler ihrer Wege.
    Sie können gerne sagen das sei heuchlerisch, oberflächlich wie Ihre Betrachtungsweise ist es indes nicht.

  46. genevainformation meint: (2.1.2007 um 21:01) AntwortenReply to this comment

    @41 Die Flugzeuge sind wohl weniger das Problem. Im Rahmen des NATO-<a href="http://www.luftwaffe.de/portal/a/luftwaffe/kcxml/04_Sj9SPykssy0xPLMnMz0vM0Y_QjzKLN4_3dPIBSYGYAYb6kTChoJRUfV-P_NxUfW_9AP2C3IhyR0dFRQAM732L/delta/base64xml/L3dJdyEvd0ZNQUFzQUMvNElVRS82XzdfTDlO&quot; rel="nofollow">Air Policing</a> werden an drei Punkten der Bundesrepublik jeweils Jagdbomber in 24h-Bereitschaft gehalten. Ein Überbleibsel aus dem kalten Krieg, als jedes Geschwader das "quasi" hatte (da war es wieder). Da die Bundesrepublik klein ist (für ein Flugzeug) kann wohl jeder Punkt des Luftraumes binnen weniger Minuten erreicht werden.

    Und ob Eurofighter oder Phantom spielt auch keine Rolle, die letzte Generation von Luft-Luft Raketen "wirkt" auf über 9 Seemeilen (oder waren es acht?).

    Nur geht es auch überhaupt nicht um die "technische Machbarkeit". Es geht vielmehr darum, ob man Grundwerte einer Gesellschaft einfach so über den Haufen wirft, weil – ja warum eigentlich? Objektiv sehe ich weitaus größere Gefahren in anderen Bereichen der Grundversorgung.

    Ein paar Strommasten, die umfallen und "bumm" Deutschland steht im Dunkeln. Und wie viele von uns wissen eigentlich, wie man erkennt, ob eine akute Erkrankung von C-Waffen oder doch nur von einem Grippevirus herrührt? Dagegen ist das "Quasi"-Bedrohungspotential in seiner Dimension lächerlich.

    Als "Vielflieger" wäre ich übrigens wenig erbaut von einem solchen Gesetz.

  47. Schäuble hat recht meint: (2.1.2007 um 22:17) AntwortenReply to this comment

    "Sie kommen nicht umhin zuzugeben, dass Sie ofenbar der irr(ig)en Auffassung sind 100 Leben seien wertvoller als 50."

    Doch, da komme ich umhin. Ich habe bereits mehrfach darauf hingewiesen, daß das entscheidende Argument für mich ist, daß die 50 Teilmenge der 100 sind. Ich wäge eben nicht ab "diese 50 ODER jene 100". Vielmehr wäge ich NICHT ab, sondern sage "diese 50 und kein weiterer ODER diese 50 und 50 weitere". Sie weigern sich aber beharrlich, auf dieses Argument einzugehen ("mit Mengenlehre kommt man nicht weiter").

  48. Matt meint: (2.1.2007 um 22:43) AntwortenReply to this comment

    <a href="http://www.mattwagner.de/2007/01/baller-wolle-strikes-again.htm&quot; rel="nofollow">Manueller Trackback</a> zu „Baller-Wolle strikes again“:

    … In rechtlicher Hinsicht hat Udo Vetter schon das Wichtigste dazu gesagt. Aus psychologischer Sicht könnte man ergänzen: Der vertikal benachteiligte Unionschrist leidet offenbar unter ungestilltem Blutdurst.

    Denn wir erinnern uns: Vor ziemlich genau einem Jahr wollte er unbedingt von Folter profitieren und pries innovative Verhörmethoden. Und jetzt würde Schäuble liebend gern mal wieder unschuldige Menschen final vom Himmel ballern lassen, um zu verhindern, dass eventuell vielleicht möglicherweise unter Umständen andere unschuldige Menschen durch das entführte Flugzeug zu Schaden kommen könnten.

    Laut Duden sind die Wörter „beschäubelt“ und „bescheuert“ übrigens nicht synonym. …

  49. Chris meint: (3.1.2007 um 05:53) AntwortenReply to this comment

    Frage an die Juristen:

    Was würde es für den Piloten bzw. verantwortlichen Politiker bedeuten, wenn in einem "09/11 ähnlichen Fall" gehandeln bzw. nicht gehandelt würde?

  50. PeterPetersen meint: (3.1.2007 um 10:04) AntwortenReply to this comment

    Lieber Schäuble hat recht,
    wenn Sie der Auffassung 50 Menschenleben zu töten sei besser als 100 Menschenleben, dann ist dieser These eine Wertung immanent, nämlich diejenige, dass mehr Menschenleben auch mehr wert seien als weniger Menschenleben. Und damit behandeln Sie das Leben zwar meinetwegen als neutrale, objektive Kategorie, aber eben leider falsch, indem Sie es wie Schweinehälften als Mittel und gerade nicht auch als Zweck werten.
    Sie mögen das vielleicht in pragmatischer Hinsicht für richtig halten können, in einem Rechtsstaat (der z. B. auch Minderheiten zu schützen hat), wird das aber wohl keinesfalls verfassungsgemäß genannt werden können. Da hilft Utilitarismus eben nicht.

  51. Tano meint: (3.1.2007 um 10:14) AntwortenReply to this comment

    @ 49

    Da eine Rechtspflicht zum Abschuß vor der Geltung des Art. 1 Abs. 1 GG (Menschenwürde) schlechterdings nicht herleitbar und auch gesetzlich nicht statuierbar ist (s.o. BVerfG), hätten Innenminister und Piloten im Falle des Untätigbleibens nichts zu befürchten.

    Sollte hingegen der Abschußbefehl erteilt und befolgt werden, so käme allenfalls eine sog. übergesetzlicher (weil nicht ausdrücklich geregelter) entschuldigender Notstand (§ 34 StGB analog) in Betracht.
    Dieser setzt voraus, daß der/die Täter weder aus § 32 StGB (Notwehr/Nothilfe) oder § 34 StGB (rechtfertigender Notstand) gerechtfertigt noch aus § 35 StGB (entschuldigender Notstand) entschuldigt sind.

    Dies wäre hier der Fall, da Leben gegen Leben weder qualitativ noch quantitativ abwägbar ist (somit kein rechtfertigender Notstand) und die Lebensgefahr den gekaperten Passagieren droht, bei denen es sich regelmäßig nicht um "Angehörige oder nahestehende Personen" des Ministers, respektive Piloten handelt, was § 35 StGB aber gerade voraussetzt (somit keine Entschuldigung aus § 35 StGB).

    Der Abschuß müßte das letzte Mittel zur Verhinderung des Anschlags sein.

    Subjektiv müßten sowohl Pilot als auch Minister in Kenntnis dieser Notstandslage und zur Verhinderung noch größeren Unheils ("bei ethischer Gesamtbetrachtung" – BGH) sowie, als besonderes subjektives Merkmal, in schwerer Gewissensnot gehandelt haben.

    Lägen alle diese Voraussetzungen vor, wären die Beteiligten schuldlos und somit nicht strafbar.

  52. Tano meint: (3.1.2007 um 10:31) AntwortenReply to this comment

    Sorry, oben muß es natürlich § 35 StGB analog als gesetzliche Grundlage des übergesetzlichen Notstands heißen (obwohl §§ 34, 35 StGB analog wohl auch möglich ist).

    Den nach wie vor gültigen Artikel zum ganzen Problemkreis hat übrigens schon vor über zwei Jahren Prof. Merkel in der ZEIT veröffentlicht.

    http://www.zeit.de/2004/29/Abschussgesetz?page=all

    Sehr lesenswert!

  53. Anonymous meint: (3.1.2007 um 10:55) AntwortenReply to this comment

    Sie kommen nicht umhin zuzugeben, dass Sie ofenbar der irr(ig)en Auffassung sind 100 Leben seien wertvoller als 50. Ich bitte um Erläuterung wie Sie das ermitteln wollen. Unterstellen Sie doch bitte mal im Flugzeug lägen 100 klinisch Tote und im Wolkenkratzer arbeiteten 50 markige Innenminister.

    Offenbar verstehen Sie die Situation überhaupt nicht. Im Flugzeug sind 50 Leute, im Haus weitere 50. Die 50 Flugzeugpassagiere sind ohnehin tot, ob das Flugzeug nun abgeschossen wird oder ins Haus fliegt. Die 50 im Haus sind noch zu retten, nämlich im Falle des Abschusses. Also muß selbstverständlich abgeschossen werden, weil dadurch nur Menschenleben gerettet und überhaupt nix "geopfert" oder "abgewägt" wird, und wenn unsere gesetzliche Ordnung das nicht erlaubt, hat sie IMHO einen Knacks.

    Aber gehen wir auf das Argument doch ruhig ein: Angenommen, wir hätten tatsächlich das Leben von 100 Menschen gegen das von 50 anderen Menschen stehen. Wir kennen die Menschen nicht. Selbst wenn wir uns auf die hier mehrfach angedeutete Ansicht einlassen wollten, daß ein Leben mehr oder weniger wert sein könnte als ein anderes – lesbische schwarze Behinderte auf der einen, der nächste Adolf Hitler auf der anderen Seite – dann müßten wir ja mangels nährerer Informationen immer noch davon ausgehen, daß die 100 und die 50 alle Durschnittswert haben. Und damit haben die 100 dann den doppelten Wert.

    dann ist dieser These eine Wertung immanent, nämlich diejenige, dass mehr Menschenleben auch mehr wert seien als weniger Menschenleben. Und damit behandeln Sie das Leben zwar meinetwegen als neutrale, objektive Kategorie, aber eben leider falsch, indem Sie es wie Schweinehälften als Mittel und gerade nicht auch als Zweck werten.

    Einen schönen Nutzen hat die Betrachtung des Lebens als ein heiliges Unzählbares, wenn sie darauf hinausläuft, ohnehin nur daneben zu stehen und zuzusehen. Da rollt die Lok nun auf den vollen Waggon zu – wir tun nichts. Da rollt sie auf den halbvollen Waggon zu – wir tun wiederum nichts. Beide Vorgänge sind uns gleich recht, denn wir wägen ja keine Leben gegeneinander ab, oh nein! Aber wehe, einer stellt die Weiche um, so einen Schweinehälftenbarbaren schlagen wir mit Hartleder-Ausgaben der "Grundlegung zur Metaphysik der Sitten" tot.

  54. PeterPetersen meint: (3.1.2007 um 11:18) AntwortenReply to this comment

    @53: Netter Versuch, leider wieder falsch: Es geht eben gerade nicht darum, tatsächliches Handeln moralisch zu geißeln, sondern nur um die stumpfe Einsicht, dass gesetzlich nicht regelbare Sachverhalte nicht gesetzlich geregelt werden dürfen. Wie gesagt, Utilitarismus hilft für die praktische Lösung des Dilemmas noch am ehesten weiter, aber Recht funktioiert damit eben gerade nicht.
    Ihre Annahme, die Passagiere im Flugzeug seien "quasi" tot, ist übrigens problematisch – streng genommen ist nämlich jeder Mensch akut an der tötlichen Krankheit Leben erkrankt. Wo ziehen Sie denn da die Grenze? Werden HIV-postive dann auch mit Menschenwürde zweiter Klasse ausgestattet? Oder erst in der virulenten Phase der Erkrankung?
    Ich frage mich nur, weswegen Macher wie Schäuble oder Dirty Harry überhaupt Angst davor haben könnten, von einer in Schweineleder gebundenen Ausgabe kantischer Kritiken moralisch tot geschlagen zu werden. Besteht bei Ihnen vielleicht doch die latente Einsicht, auch der Abschuß könne ebenso wie der Nichtabschuß ethisch falsch sein?
    Dem schuldbeladenen Schicksal in der klassischen Tragödie läßt sich durch ein Gesetz nicht entkommen.

  55. MaxR meint: (3.1.2007 um 12:30) AntwortenReply to this comment

    @53:
    > lesbische schwarze Behinderte auf der einen, der nächste Adolf Hitler auf der anderen Seite

    Das Nähere regelt das Antidiskriminierungsgesetz, oder wie? Kann der zukünftige Adolf (weiß, männlich, mittelalt, rüstig, mehr oder weniger Christ, mehr oder weniger hetero etc) bzw. seine ggf. Erben auf Rechte aus dem Antidiskriminierungsgesetz pochen?

  56. Hootch meint: (3.1.2007 um 12:42) AntwortenReply to this comment

    Hat sich eigentlich schon mal jemand gedanken darüber gemacht, dass so ein abgeschossenes Flugzeug sich nicht wirklich in Luft auflöst, sondern auch irgendwo runterfällt? Das kann sich Schäuble prima vom physikalisch gebildeten Merkel erklärenlassen.

    Wenn man schon die Menschen im Hochhaus vor dem Anschlag schützen will, indem man das Flugzeug vor dem Crash abschießt, dann müssen alle bewohnten Gebiete gleichermaßen geschützt werden und es muss sicherstellt sein, dass das Flugzeug über Ackerland oder ähnlichem abgeschossen wird.

    Oder es muss eine Wertigkeit der Gebiete geben, auf die das Wrack fallen darf. Z. B.:
    - Lieber auf Ackerland als auf einen Einsiedlerhof
    - Lieber auf einen Einsiedlerhof als auf ein Dorf
    - Lieber Dorf als Kleinstadt
    u.s.w.

    Oder sollte der Hintergedanke dieses Schwachsinns etwa sein, dass es egal ist, wo es knallt und wieviele dabei draufgehen, hauptsache nicht im Berliner Regierungsviertel? Nein, so etwas würde ich doch niemandem unterstellen…

    Grüße!

  57. PeterPetersen meint: (3.1.2007 um 13:54) AntwortenReply to this comment

    Kleine Frage am Rande: Aus welchem Grund wird im diskutierten Fallbeispiel eigentlich immer davon ausgegangen, im entführten Flugzeug befänden sich mehr Personen als im Terrorziel?

  58. Anonymous meint: (3.1.2007 um 16:05) AntwortenReply to this comment

    Es geht eben gerade nicht darum, tatsächliches Handeln moralisch zu geißeln, sondern nur um die stumpfe Einsicht, dass gesetzlich nicht regelbare Sachverhalte nicht gesetzlich geregelt werden dürfen.

    Juristisch wird man sich um eine "Regelung" schwer drücken können: Tötung ist für sich genommen erst mal strafbar, also muß entschieden werden, ob sich der Pilot oder Minister oder wer auch immer auf rechtfertigenden Notstand (§ 34 StGB) berufen kann. Dazu ist aber eine Güterabwägung notwendig. Die Rechtsprechung kann jetzt natürlich sagen: Eine Abwägung von Leben gegen Leben lassen wir nicht zu. Damit geht aber die gesetzliche Regelung nicht verloren, sondern sozusagen "im Gegenteil" wird die Sache dadurch erst wieder strafbar.

    Ihre Annahme, die Passagiere im Flugzeug seien “quasi” tot, ist übrigens problematisch – streng genommen ist nämlich jeder Mensch akut an der tötlichen Krankheit Leben erkrankt.

    Stimmt. Und kann je nach Situation sogar ein berechtigter Einwand sein. Allerdings, bei der Flugzeug-Geschichte, naja, da schneiden wir den Passagieren vielleicht 10 Minuten von ihrer verbliebenen Lebenszeit ab … 10 Minuten! – wenn Sie vom Hauptbahnhof in München, äh, äh … ;-)

  59. PeterPetersen meint: (3.1.2007 um 16:53) AntwortenReply to this comment

    Wo ist denn dann das Problem?
    Dann sollen sich diejenigen, die handeln oder unterlassen doch für ihr Handeln oder Unterlassen vor Gericht rechtfertigen. Es ist ja nicht so, dass es kein Strafrecht gäbe. Nur wobei soll da das Luftsicherheitsgesetz helfen? Persilscheine für moralisch so integere Leute wie Herrn Schäuble erteilen? Ich sehe nicht ein, weswegen ein Innenminister oder ein Bomberpilot ein Gerichtsverfahren (das auch gerne mit einem Freispruch oder einer Begnadigung enden darf, wenn es denn Entschuldigungs- oder Rechtfertigungsgründe gäbe) nicht verkraften sollte. Und wenn Sie schon Lebenszeiten relativieren wollen: vielleicht ist es auch genau so irrelevant, ob die 50 Inneminister im Hochhaus noch 20 Jahre länger leben oder nicht? Gutes bewirken die in der Zeit ja auch nicht viel.

  60. Student_des_Lebens meint: (3.1.2007 um 17:54) AntwortenReply to this comment

    Utilitarismus wird hier zu unrecht abgewatschelt. Den man muss nicht der Anhänger der veralteten Objektformel sein um darüber den Kopf zu schütteln. Wäre es nicht so lustig könnte man glatt anfangen darüber zu weinen das solche Ideen vom Innenminister kommen.

    Den selbst wenn wir nach Spocks Maxime das Wohl vieler vor dem Wohl weniger (also 100 dem Wohle 50 vorziehen). Diese Entscheidung kann doch nur dann getroffen werdem wenn das Flugzeug in dem die 50 sitzen definitiv und 100% das Leben der 100 im Hochhaus bedroht!

    Aber ein Gesetz zu machen und damit in die juristische Welt zu setzen (Einheit der Rechtsordnung und so) in dem man das töten Unschuldiger legitimiert, lediglich für einen extrem unwahrscheinlichen Fall, der falls er wirklich Eintritt kaum zu verhindern ist? Das ist doch Wahnsinn. Wozu? Damit der kreative Innenminister noch weitere lustige Gesetze erfindet und sich dabei auf das Luftsicherheitsgesetz beruft? Oder die Gutachter des Innenministerium wenn sie ausloten wollen wie weit das staatliche Handeln reichen darf?
    Da übersteigt für die Bürger des Landes der Schaden bei weitem den Nutzen.

  61. Bernd Laden meint: (3.1.2007 um 17:56) AntwortenReply to this comment

    @46: Man hat nur "wenige Minuten" zur Verfügung, wenn die Alarmrotten zu einer Übung nach "Helgoland" geschickt wurden, die Luftraumüberwachung ("wegen einer parallel stattfindenden Übung mit gleichem Szenario") die 3 vom Kurs abgekommenen Maschinen nicht von Jägern einsammeln lässt und auch die Boden-Luft-Raketen (im Innenhof des "fünfeckigen Reichstags") nicht eingesetzt werden.

    Allerdings brauchen Bin Laden und seine 40 Räuber keine "wenigen Minuten", wenn der Flieger seiner ursprünglichen Flugroute folgt und erst kurz vor dem Ziel abdreht. In diesem Fall kann der Quasi-Innenkriegsminister vermutlich den Einschlag schon im Fernseher sehen, bevor er die Meldung über eine vom Kurs abgewichene Maschine erhält.

    Selbst wenn der Terrorist so kooperativ ist und erst einmal eine halbe Stunde kreist, stellen sich immer noch die Fragen, wo der Flieger abgeschossen werden soll und ob er abgeschossen werden kann.
    Wenn über 400 Tonnen aus 11km Höhe herunter fallen, hat man nicht immer das Glück, daß die Trümmer nur den Bodensee treffen.

    @47: Die 50 Passagiere sind Teilmenge der 100 potentiellen Opfer.
    Allerdings nur, wenn man davon ausgeht, daß diesen 50 sowieso nicht mehr zu helfen ist und ein Abschuß keine weiteren Opfer nach sich zieht.
    Da diese Annahme in Deutschland genauso wahrscheinlich wie eine Heirat des Papsts ist, müßen sie immer noch entscheiden, ob das Leben der anderen 50 mehr wert ist als das Leben der durch Trümmerteile zu Tode kommenden.

    @49: Für den Politiker bedeutet es schlimmstenfalls das Ende der Karriere oder Rücktritt. Für den BW-Piloten langjährige psychologische Behandlung oder Suizid.

  62. genevainformation meint: (3.1.2007 um 18:34) AntwortenReply to this comment

    @61: Wenige Minuten – damit meinte ich auch eher 10 als 3, aber nicht 30. Irgendwo dazwischen liegt vermutlich die Realität. Und für einen Luftangriff durch Rotland dürfte das ausreichen.

    Ob das für eine "spontane" Flugzeugentführung reicht? Vermutlich nicht. Aber auf dieser Ebene sollte man nicht diskutieren. Auch nicht auf der Ebene Folgen für den Einzelnen, der in einen solchen Vorgang gewzungen wird. Da sind die Argumente einleuchtend.

    Wenn man aber auf dieser detailierten Ebene diskutiert, ist man schon bei der Umsetzung. Und redet darüber "wie" man das machen kann. Das ist aber nicht die Diskussion, die wichtig ist. Die wichtige Diskussion ist die, ob ein Innenminister, der einen Amtseid geleistet hat (er vermutlich mit "Gottes Hilfe"), so krass gegen diesen Amtseid verstossen darf. Oder ob das alles egal ist und die Verfassung dann zur "Schönwetterverfassung" wird. Und wenn das Wetter gerade nicht gut ist, dann gilt sie eben mal nicht. Ist ja quasi Krieg.

    Ich denke übrigens er darf es nicht. Schäuble ist über die Grenze getreten. Und ich hätte auch nie gedacht, dass ich irgendwann mal mehr in ein Gericht vertrauen werde als in unseren Bundestag.

  63. Chris H. meint: (4.1.2007 um 18:45) AntwortenReply to this comment

    Um den geistigen Horizont desjenigen, dem wir diese Diskussion zu verdanken haben, darzustellen, hier ein kleines Zitat:

    "Die bisher vorgebrachten Argumente gegen meinen Standpunkt sind ja echte Knaller humanistischer Tiefsinnigkeit:

    “Damit spricht man sich unweigerlich selbst die Menschlichkeit ab.”

    -Und, führt das zu steuerlichen Erleichterungen?"
    Annonymus

    Das mal unkommentiert!

    Eigentlich wurde alles gesagt.
    Auf eins möchte ich aber nochmal hinweisen:
    10 Minuten mehr haben die nicht.

    Hmm was sagen sie dann zu … öhhhhm 30 Minuten ? (da könnte man nochmal Abschied nehmen)

    Oder bei 120 Minuten ?
    Wo liegt die Grenze?

    Andere Frage:
    Warum maßen Sie sich, Werte zu verteilen ? Also das möchte ich schon noch selber machen! Sie stellen mein Leben über das von 100 ??? HALLO ?? Was gehen mich 100 Leute an? (nicht das ich kein Mitleid habe!)
    Wenn ich in dem Flugzeug sitze, möchte ich jede Sekunde genießen die mir bleibt. Ist mir vollkommen egal wer dann noch stirbt. Ich bestimme über mich, ist die Kernaussage. Respektieren Sie das nicht, dann scheinen sie auch nicht nach dieser Maxime zu leben.
    Darf ich sie Fragen, ob sie gerne Ledersachen tragen? Die Vermutung drängt sich mir leider auf!

  64. PeterPetersen meint: (5.1.2007 um 09:05) AntwortenReply to this comment

    Das mit den Ledersachen versteh ich nicht – und wenn es stattdessen Tüllkleider und Pumps wären?

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