Handy am Steuer: Erfolg mit Schwindelei
Das Oberlandesgericht Bamberg hat in zweiter Instanz einen Autofahrer freigesprochen, der vor einer roten Ampel mit dem Handy telefoniert hat. Der Fahrer hatte sich damit verteidigt, er habe den Motor an der Ampel ausgeschaltet.
Das Amtsgericht meinte zwar, ihm nicht das Gegenteil beweisen zu können. Trotzdem verurteilte es den Autofahrer wegen verbotener Handynutzung. Das ist deshalb gewagt, weil nach dem Wortlaut der Vorschrift dann kein Bußgeld fällig ist, wenn “das Fahrzeug steht und bei Kraftfahrzeugen der Motor ausgeschaltet ist“.
Für das Oberlandesgericht steht diese Auslegung nicht mehr auf dem Boden des Gesetzes. Wenn der Gesetzgeber Fahrzeuge mit abgeschaltetem Motor ausnehme, sei dies zu respektieren.
Allerdings dürfte das kein Friebrief fürs Telefonieren am Steuer sein. Das Oberlandesgericht weist in der Entscheidung ausdrücklich darauf hin, die Angaben des Autofahrers seien nur eine Schutzbehauptung. Trotzdem kam es zum Freispruch, weil das OLG aus formalen Gründen die tatsächlichen Feststellungen des Amtsgerichts zu Grunde legen musste.
(Beschluss vom 27. 9. 2006 – 3 Ss OWi 1050/06, abgedruckt in NJW 2006, 3732; via)
Hm. *grübel* Darf ich jetzt sowas murmeln wie "noch ein lustiger Alltagsvorfall mit einem weiteren schlecht gemachten Gesetz"?
…
*murmel*
Muss eigentlich auch mal ein Richter für die Kosten der Revision haften, falls er das Gesetz doch etwas zu kreativ ausgelegt hat? Immerhin zahlt beim Freispruch die Allgemeinheit die Zeche.
ich halte es für eine schlichte frechheit, wenn das olg sozusagen en passant feststellt, dass es sich bei der einlassung um eine schutzbehauptung handelt, ohne dass es für die entscheidung auf diese frage ankäme.
by the way:
interessant wirds, wenn es zum standard wird, dass ein handy auch ein navi (das sind aber auch gruselige wörter im deutschen) enthält.
da bin ich schon mal auf die rechtsprechung gespannt, wenn jemand an der ampel auf sein navigationssystem geschaut hat ohne vorher den motor auszuschalten ….
Übrigens ist jedes Vorbringen eines Beschuldigten oder Angeklagten eine Schutzbehauptung. Egal ob sie stimmt oder nicht.
@4:
Sogar das Geständnis schützt, im Zweifel vor härterer Bestrafung…
Verstehe ich das richtig? Das OLG nimmt an, dass die Aussage des Beschuldigten eine Schutzbehauptung ist, musste aber für ihn entscheiden, weil es diese Annahme nicht beweisen konnte? Sowas wie "In dubio pro reo"?
@3: ich halte es für eine schlichte frechheit….
So lange daraus keine Verurteilung erfolgt, dürfte das dem Angeklagten herzlich egal sein. Für den zählt bei einem Freispruch nur das Ergebnis und nicht die Begründung.
Gruß A. John
@ 7
vielleicht geht es da anderen leuten anders als mir, aber mir wäre im falle eines falles schon daran gelegen, dass das gericht bei einem freispruch nicht nebenher verkündet, dass es eigentlich doch von der schuld überzeugt ist. entweder die rechts- und tatsachenlage gibt einen schuldspruch her, oder es nicht der fall. das jeweilige ergebnis ist zu begründen, andere erwägungen tun nichts zur sache und sind daher überflüssig.
Also als Autofahrer darf während der Fahrt Radio hören, mich mit meinen Mitfahrern unterhalten, nicht nur an roten Ampeln das Radio bedienen, auch während der Fahrt die Heizung einschalten (um das Beschlagen der Scheiben zu verhindern und für freie Sicht zu sorgen), aber auf keinen Fall das Telefon benutzen? Nicht mal, wenn ich an einer roten Ampel mit längerer Rotphase stehe?
Ich kenne Ampeln, deren Rotphase 60 Sekunden dauert, da lohnt das Abschalten des Motors fast immer. Da sehe ich dann knutschende Paare (schöner Anblick), nasebohrende Mitmenschen (unschöner Anblick), mit ihren Kindern schimpfende Eltern (war wohl nötig), Menschen, die mit Radio/Navi spielen (mußte wohl sein), Zeitungsleser und und und. Die tun das alle legan. Aber wehe, WEHE, wenn jemand es wagt, einen Anruf zu tätigen und (anschließend mit Freisprecheinrichtung) während der Fahrt zu telefonieren?
Ja, auch ich habe schon erlebt, wie Fahrer durch die Benutzung von Radio, Navi oder Telefon so dermaßen abgelenkt wurden, daß sie Mühe hatten, die eigene Spur zu halten. Aber das passiert auch bei Streit zwischen Fahrer und Beifahrer.
Aber das Telefon ist böse? Kann mir das mal jemand erklären? Danke!
ich geh sogar noch weiter: Es ist die Pflicht des Angeklagten zu lügen!
@ 6: Nein, das OLG konnte nicht anders entscheiden, weil es die Annahme nicht beweisen durfte. Im Rahmen der Rechtsbeschwerde kann das Gericht die angefochtene Entscheidung lediglich auf Rechtsfehler hin untersuchen, an den tatsächlichen Feststellung des Vordergerichts wird grundsätzlich nichts mehr geändert.
lol, das erinnert mich an einen Flüsterwitz des 3. Reiches:
"Das AG Potsdam hat heute zwei ehemalige Mitglieder der SPD zu 2,5 und 3 Jahren Zuchthaus verurteilt, die in einer Nacht, angetrunken, einige SA- Männer beschimpft und verprügelt hatten. Wie konnte es zu diesem milden Urteil kommen ? Das Gericht hat strafmildernd berücksichtigt, dass den Angeklagten ihre Tat in keinster Weise nachgewiesen werden konnte."
Gruß, Allons!
@BV (#11): Danke!
Fahrzeuge mit automatischer Motorabschaltung (z.B. an der Ampel) gab es bereits 1994 auf dem dt. Markt.
Hier ein Fahrbericht zu einem solchen Modell aus Wolfsburg:
http://www.ngz-online.de/public/themenwelt/auto/fahrarticle/aktuelles/auto/fahrberichte/292
Was heisst hier "Schutzbehauptung"? Es ist nicht ungewöhnlich, den Motor an der roten Ampel abzuschalten, um Sprit zu sparen. Und beim Toyota Prius schalten sich beide Motoren sowieso beim Stehen aus.
Die Entscheidung des OLG Bamberg ist für mich ein weiterer Beweis, dass die Herren Richter in ihrem Elfenbeinturm fern ab jeglicher Realität urteilen. Vielleicht haben sie dieses Urteil in einer kurzen Pause zwischen Loch 8 und Loch 9 unter Einbeziehung des Caddies gefällt.
Selbst wenn der Zeitgenosse (Autofahrer) den Motor abgeschaltet hatte, was ihm die Umwelt danken wird, so hat er doch immer noch am Verkehr teilgenommen. Mit dieser Regelung hat der Gesetzgeber die Autofahrer veranlassen wollen, rechts ran zu fahren und zu telefonieren.
Nach meinem Dafürhalten hat der Amtsrichter Realitätsnähe demonstriert.
Wenn ich also einen Anruf erhalte
- auskuppele
- Motor ausschalten
- während des Rollens das Gespräch entgegen nehmen ;-)
@16: Wenn "Realitätsnähe" bedeutet, etwas in ein Gesetz hineinzuinterpretieren, das dort nicht steht, dann ist das falsch. Ob realitätsnah oder nicht. Das Amtsgericht ist nicht dafür da, Fehler scheinbar zu korrigieren, die der Gesetzgeber bei der Formulierung eines Gesetzes gemacht hat.