4.1.2007

Bar im Saal

Erst handele ich den Richter runter, weil der Mandant in nicht ganz einfachen wirtschaftlichen Verhältnissen lebt. Okay, die Auflage zur Verfahrenseinstellung reduziert sich um ein Drittel. Als der Richter den Beschluss über die vorläufige Einstellung (mit Ratenzahlung) diktiert, flüstert mir mein Mandant zu, dass er das Geld dem Geschädigten am liebsten hier und jetzt übergeben möchte.

Er zählt unter dem Tisch die Geldscheine ab ich übergebe sie seinem Kontrahenten. Der Richter stellt das Verfahren endgültig ein. Eine Nachfrage wegen der wirtschaftlichen Verhältnisse erspart er uns mit mildem Lächeln.

7 Kommentare zu “Bar im Saal”

  1. Lemmy meint: (4.1.2007 um 13:18) AntwortenReply to this comment

    Mist, bei der Überschrift hatte ich doch glatt gehofft, dass es endlich eine (Mini-)Bar im Gerichtssaal gäbe.

  2. Doc meint: (4.1.2007 um 14:15) AntwortenReply to this comment

    War das jetzt Beihilfe zur Geldwäsche?? :-)

    frei nach dem Motto eines Richters auf die Bitte um Vereidigung eines Zeugen:
    Nein, den Zeugen vereidige ich jetzt nicht, da würde ich mich ja der Beihilfe zum Meineid strafbar machen …

  3. Philipp meint: (4.1.2007 um 14:56) AntwortenReply to this comment

    Düsseldorf und seine Opener :D Aufm Papier schwierige wirtschaftliche Verhältnisse, in der Tasche die Bündel ;)

  4. MaxR meint: (4.1.2007 um 15:40) AntwortenReply to this comment

    Und sowas ist tatsächlich erlaubt? Ohne Nennung eines Kontos?

    Unfaßbar!

  5. Herr Jan meint: (4.1.2007 um 15:43) AntwortenReply to this comment

    Erlaubt ist, was nicht verboten ist. Und das ist auch gut so.

  6. n.n. meint: (4.1.2007 um 15:49) AntwortenReply to this comment

    naja, mehr als das übliche "geordnet" hätte er wohl auch kaum zu hören bekommen. oder hat der mdt. schon die EV abgegeben?

  7. med maxx meint: (8.1.2007 um 16:42) AntwortenReply to this comment

    bezahlung erfolgt nach bat: "bar auf tatz"

    würde zumindest beweisen, dass richter doch von dieser Welt sind *sfg*

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