Was den Deal angeht: eigentlich merkwürdig, daß der BGH in seiner umfangreichen Absprachen-Judikatur meines Wissens nie den Gedanken aufgegriffen hat, den die §§ 153a ff. StPO – die ansonsten analog herhalten müssen – ja auch (analog) enthalten: daß nämlich der Deal nur dann zulässig ist, wenn ein öffentliches Interesse an der (hier:) öffentlichen Hauptverhandlung nicht besteht.
Das wird man im Falle Hartz nicht sagen können und das konnte man auch im Falle Esser und Co. (dort sogar direkt) nicht sagen.
Hm. In dem Link iPod blabla steht, dass wenn ein Gericht feststellt, dass diese Beweise unrechtmäßig erlangt wurden, diese nicht verwendet werden dürfen.
Ich dachte immer das sei unfug, wegen fruit of the poisoned tree usw?
ipod meint:
(18.1.2007 um 22:12) Antworten
Ich würde sagen, nachdem das Thema "Mikado" jetzt in zahlreichen Beiträgen hier aufgegriffen, ja sogar ein eigener Blog dazu eingerichtet(!) worden ist und die aufsehenerregenden Beschwerden erhoben worden sind – nach all dem ist auch langsam mal wieder gut…
Ohne Frage ist Mikado rechtsstaatlich bedenklich. Es ist gut, die öffentliche Aufmerksamkeit darauf zu lenken.
Umso wichtiger ist es, bei der Verwertung des Themas Maß zu behalten und es insbesondere nicht mit Polemik ("Alle Kreditkartenbesitzer Deutschlands unter Generalverdacht") zu übertreiben, damit man glaubwürdig bleibt und das Thema seine Seriösität behält.
@2: "Fruit of the poisoned tree" ist eine Doktrin, die so in den USA, nicht jedoch in Deutschland gilt. Hierzulande dürfen rechtswidrig erlangte Beweise nur dann nicht verwertet werden, wenn die verletzte Norm nicht dem Schutz des Angeklagten dient. Andersherum: Wenn "nur" Persönlichkeits- oder Datenschutzrechte Dritter verletzt worden sind, kommt das dem Täter NICHT zu Gute.
Hobbyjurist meint:
(18.1.2007 um 23:20) Antworten
@ 3: ich finde nicht, daß der Ausspruch "Alle Kreditkartenbesitzer Deutschlands unter Generalverdacht" bezogen auf die Operation Mikado polemisch ist. Es ist ja leider tatsächlich so, daß jeder Kreditkartenbesitzer solange als potentieller Täter in Betracht kam, bis seine Unschuld erwiesen wurde. Das ist nichts anderes als die Umkehr der Unschuldsvermutung mit einem dahinter stehenden Menschenbild, daß jedem alles zuzutrauen ist.
Marc meint:
(19.1.2007 um 08:03) Antworten
Deals im Strafprozess: Was ist mit einem Busfahrer, der einen Fahrgast unglücklich schwer verletzt hat? Der Mann steht in einem gewissen Rahmen in der Öffentlichkeit. Kann man das Verfahren nun wg. 153a einstellen?
Ab wann ist das öffentliche Interesse nicht mehr mangelhaft? Wenn der Gerichtssaal voll ist? Wenn ein Prozess deutschlandweit Aufsehen erregt? Wenn ein Promi vor Gericht steht?
ipod meint:
(19.1.2007 um 15:54) Antworten
@4: "Potentielle Täter" – das sind beispielsweise auch alle Richter für den Tatbestand der Rechtsbeugung. Nach rechtsstaatlichen Grundsätzen ist damit allein noch überhaupt nichts gesagt.
Die Unschuldsvermutung, die du ansprichst, bezieht sich auf den Beschuldigten. Beschuldigter ist der, gegen den die Strafverfolgungsorgane mit dem Ziel der Überführung ermitteln. Das trifft jedoch weder bei Mikado noch bei einer "ordentlichen" Rasterfahndung auf die Prüfgruppen zu.
Von einem "Generalverdacht" könnte man sprechen, wenn die StA strafprozessuale Zwangsmaßnahmen gegenüber allen Kreditkarteninhabern durchgeführt hätte – denn hierfür ist von Gesetzes wegen ein "Anfangsverdacht" Voraussetzung. Bei Mikado hat aber die StA weder förmlich mit Zwang gearbeitet, noch haben sich ihre Maßnahmen gegen die Kreditkarteninhaber gerichtet (- sie hat sich an die Banken gewandt, die dann ihrerseits über die Kundendaten verfügt haben -).
Von einem "Generalverdacht" kann man, wenn überhaupt, höchstens in Bezug auf jene Kreditkarteninhaber sprechen, deren Daten mit dem Suchraster übereingestimmt haben.
Übertriebenes Polemisieren, Skandalisieren und Dramatisieren hat (- wenn es auch kurzfristig zur Steigerung der eigenen Bekanntheit nützen mag -) auf lange Sicht nur eins zur Folge: Abstumpfung.
Und das dürfte wohl kaum im Interesse der "Rechtsstaatler" hier sein.
toebi toggenburger meint:
(19.1.2007 um 16:54) Antworten
ad media-blöd
…das Imperium schlägt in Form von Dars Steinhövel mal wieder zu, wer saubillich ist, darf halt nicht saublöd genannt werden, odder?
Was den Deal angeht: eigentlich merkwürdig, daß der BGH in seiner umfangreichen Absprachen-Judikatur meines Wissens nie den Gedanken aufgegriffen hat, den die §§ 153a ff. StPO – die ansonsten analog herhalten müssen – ja auch (analog) enthalten: daß nämlich der Deal nur dann zulässig ist, wenn ein öffentliches Interesse an der (hier:) öffentlichen Hauptverhandlung nicht besteht.
Das wird man im Falle Hartz nicht sagen können und das konnte man auch im Falle Esser und Co. (dort sogar direkt) nicht sagen.
Gleichwohl sieht auch der Referententwurf http://www.bmj.bund.de/files/2a8d21d79d1e463fa6c049926a9e696f/1233/RefE%20Verst%C3%A4ndigung.pdf aus dem Hause Zypries ein derartiges Erfordernis nicht vor…
Hm. In dem Link iPod blabla steht, dass wenn ein Gericht feststellt, dass diese Beweise unrechtmäßig erlangt wurden, diese nicht verwendet werden dürfen.
Ich dachte immer das sei unfug, wegen fruit of the poisoned tree usw?
Ich würde sagen, nachdem das Thema "Mikado" jetzt in zahlreichen Beiträgen hier aufgegriffen, ja sogar ein eigener Blog dazu eingerichtet(!) worden ist und die aufsehenerregenden Beschwerden erhoben worden sind – nach all dem ist auch langsam mal wieder gut…
Ohne Frage ist Mikado rechtsstaatlich bedenklich. Es ist gut, die öffentliche Aufmerksamkeit darauf zu lenken.
Umso wichtiger ist es, bei der Verwertung des Themas Maß zu behalten und es insbesondere nicht mit Polemik ("Alle Kreditkartenbesitzer Deutschlands unter Generalverdacht") zu übertreiben, damit man glaubwürdig bleibt und das Thema seine Seriösität behält.
@2: "Fruit of the poisoned tree" ist eine Doktrin, die so in den USA, nicht jedoch in Deutschland gilt. Hierzulande dürfen rechtswidrig erlangte Beweise nur dann nicht verwertet werden, wenn die verletzte Norm nicht dem Schutz des Angeklagten dient. Andersherum: Wenn "nur" Persönlichkeits- oder Datenschutzrechte Dritter verletzt worden sind, kommt das dem Täter NICHT zu Gute.
@ 3: ich finde nicht, daß der Ausspruch "Alle Kreditkartenbesitzer Deutschlands unter Generalverdacht" bezogen auf die Operation Mikado polemisch ist. Es ist ja leider tatsächlich so, daß jeder Kreditkartenbesitzer solange als potentieller Täter in Betracht kam, bis seine Unschuld erwiesen wurde. Das ist nichts anderes als die Umkehr der Unschuldsvermutung mit einem dahinter stehenden Menschenbild, daß jedem alles zuzutrauen ist.
Deals im Strafprozess: Was ist mit einem Busfahrer, der einen Fahrgast unglücklich schwer verletzt hat? Der Mann steht in einem gewissen Rahmen in der Öffentlichkeit. Kann man das Verfahren nun wg. 153a einstellen?
Ab wann ist das öffentliche Interesse nicht mehr mangelhaft? Wenn der Gerichtssaal voll ist? Wenn ein Prozess deutschlandweit Aufsehen erregt? Wenn ein Promi vor Gericht steht?
@4: "Potentielle Täter" – das sind beispielsweise auch alle Richter für den Tatbestand der Rechtsbeugung. Nach rechtsstaatlichen Grundsätzen ist damit allein noch überhaupt nichts gesagt.
Die Unschuldsvermutung, die du ansprichst, bezieht sich auf den Beschuldigten. Beschuldigter ist der, gegen den die Strafverfolgungsorgane mit dem Ziel der Überführung ermitteln. Das trifft jedoch weder bei Mikado noch bei einer "ordentlichen" Rasterfahndung auf die Prüfgruppen zu.
Von einem "Generalverdacht" könnte man sprechen, wenn die StA strafprozessuale Zwangsmaßnahmen gegenüber allen Kreditkarteninhabern durchgeführt hätte – denn hierfür ist von Gesetzes wegen ein "Anfangsverdacht" Voraussetzung. Bei Mikado hat aber die StA weder förmlich mit Zwang gearbeitet, noch haben sich ihre Maßnahmen gegen die Kreditkarteninhaber gerichtet (- sie hat sich an die Banken gewandt, die dann ihrerseits über die Kundendaten verfügt haben -).
Von einem "Generalverdacht" kann man, wenn überhaupt, höchstens in Bezug auf jene Kreditkarteninhaber sprechen, deren Daten mit dem Suchraster übereingestimmt haben.
Übertriebenes Polemisieren, Skandalisieren und Dramatisieren hat (- wenn es auch kurzfristig zur Steigerung der eigenen Bekanntheit nützen mag -) auf lange Sicht nur eins zur Folge: Abstumpfung.
Und das dürfte wohl kaum im Interesse der "Rechtsstaatler" hier sein.
ad media-blöd
…das Imperium schlägt in Form von Dars Steinhövel mal wieder zu, wer saubillich ist, darf halt nicht saublöd genannt werden, odder?