Textbausteine gegen Abofallen
Mein Kollege Sascha Kremer hat Textbausteine veröffentlicht, mit denen sich Opfer von Abofallen wehren können.
Mein Kollege Sascha Kremer hat Textbausteine veröffentlicht, mit denen sich Opfer von Abofallen wehren können.
Bekam nicht mal ein Forum wegen weniger "Rechtsberatung" Probleme?
Die Antwort ergibt sich aus dem Wort "Kollege".
Wenn die Info vom einem RA stammt dürfte es wohl kaum unerlaubte Rechtsberatung sein.
Es geht IMHO ja auch nicht um einen Einzelfall, sondern um das grundsätzliche (oder den Grundsatz) der Angelegenheit.
IANAL
Als Laie gefragt:
Auch in diesem Textbaustein lese ich wieder "hilfsweise" bzw. sogar "höchst hilfsweise".
Warum genau benutzen Anwälte diese Formulierung?
@Herr Lehmann:
Man drückt damit ein Stufenverhältnis zwischen den verschiedenen Einwendungen aus, die man gegen den geltend gemachten Anspruch erhoben hat. Das "hilfsweise" geltend gemachte soll erst dann Berücksichtigung finden, wenn die "nicht hilfsweise" erhobenen Einwendungen nicht zum Ziel geführt haben, das "höchst hilfsweise" erst dann, wenn auch "hilfsweise" nicht geholfen hat.
Im konkreten Fall macht man die Anfechtung nach § 119 I/II BGB nur "hilfsweise" geltend, weil § 122 BGB für diese Anfechtung (anders als bei der Anfechtung wegen arglistiger Täuschung nach § 123 I BGB) einen Schadensersatzanspruch des Gegenübers vorsieht. Die "höchst hilfsweise" Kündigung ist sogar noch ungünstiger, weil dann ja der Vertrag bis zum Kündigungszeitpunkt bestehen bleibt.
Danke SK für die ausführliche Erläuterung!
Die logische Bedeutung war mir schon klar, mich wundert die eher ungewöhnliche Bezeichnung "hilfsweise". Ist dies eine "vorgeschriebene" Vokabel? Oder einfach nur Anwaltsslang, d.h. man könnte genau so gut eine sinngleiche andere Formulierung wählen?
@Herr Lehmann: Solange das gleiche bei rauskommt, kann auch jede andere Formulierung verwendet werden, auch wenn sich das "hilfsweise" und "höchst hilfsweise" als "Anwaltsslang" (und "Gerichtsslang") eingebürgert hat. Bereits als Referendar lernt man (oder sollte lernen), wie man "hilfsweise" Widerklage erhebt oder im Wege der "Eventualklagehäufung" (gräßlich) Ansprüche geltend macht. Was wäre denn eine schöne Alternative, die ebenfalls nur aus einem Wort besteht?
"eventualiter"? :-)
Man könnte auch schreiben: "sollten Sie diese Argument nicht gelten lassen…"
Danke nochmals SK!
>Was wäre denn eine schöne Alternative, die ebenfalls nur aus einem Wort besteht?
Der Vorteil an gemeinsamen Zeichenvorräten ist, dass es keiner Alternativen bedarf.
"Ansonsten" oder "Andernfalls" würden denn Kern der Sache auch nicht genau so treffen.
Reaktion auf jegliche Forderungen dieser Abo-Abzocker sind vergeudete Energie. Mahnungen ergehen trotzdem weiterhin, man bekommt eine dritte und letzte Mahnung, eine vierte und letzte Mahnung, eine allerletzte Mahnung. Letztendlich hatte ich noch keinen Mandanten, in dessen Fall tatsächlich Klage erhoben oder auch nur ein gerichtlicher Mahnbescheid erlassen wurde, offensichtlich haben die Abzocker Angst davor, dass ein Gericht feststellt, dass die konkrete Masche rechtswidrig ist. Trotzdem scheint es sich für die Abzocker zu lohnen, da anscheinend ein gewisser Bruchteil der Abo-Opfer aus Angst oder Unwissenheit die angeblichen Forderungen bezahlt