Dürfen Abgeordnete des Deutschen Bundestages eigentlich bespitzelt werden? Ist es denkbar, dass Nachrichtendienste Wanzen und Kameras im Bundestagsbüro und im heimischen SchlafArbeitszimmer installieren, Abgeordnetencomputer anzapfen oder sogar Agenten (aka Sekretärin) auf unsere gewählten Volksvertreter ansetzen? Heute Morgen hätte ich mich bei so einer Frage erst mal rückversichert: Schwer gegessen? Schlecht geträumt?
Nein, nur in der bundesdeutschen Realität aufgewacht. Die Bundesregierung höchstselbst ist der Meinung, dass einzelne Abgeordnete des Deutschen Bundestages bespitzelt werden dürfen. Und zwar auch mit nachrichtendienstlichen Mitteln. Die Regierung beruft sich dabei auf ein Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages vom Mai 2006. Darin soll Folgendes stehen:
Das … Gutachten … kommt zu dem Ergebnis, dass eine Beobachtung von Abgeordneten bzw. der Einsatz nachrichtendienstlicher Mittel nur dann unzulässig ist, wenn die Funktionsfähigkeit des Parlaments bzw. die innerparlamentarischen Statusrechte des Abgeordneten beeinträchtigt werden. Dies wäre nur dann der Fall, wenn die Tätigkeit der Verfassungsschutzbehörden auf die parlamentarische Willensbildung bzw. die parlamentarische Tätigkeit des Abgeordneten als solche direkt oder indirekt Einfluss nehmen würde (z. B. Beeinflussung des Abstimmungsverhaltens oder der Redebeiträge). Vorbehaltlich solcher statusbeeinträchtigender Rechtswirkungen auf die verfassungsmäßigen Rechte nach den Artikeln 46 und 38 GG ist eine Beobachtung von Abgeordneten grundsätzlich zulässig.
In der Antwort auf eine Anfrage der Linkspartei (PDF) macht die Bundesregierung auch kaum einen Hehl daraus, dass solche Maßnahmen – wenn auch derzeit keine nachrichtendienstlichen – laufen. Nähere Auskunft verweigert sie mit dem lapidaren Hinweis, es bestehe die Gefahr auf Rückschlüsse zur Arbeitsweise des Verfassungsschutzes.
Grundsätzlich ist es also kein Problem, dass der Verfassungsschutz, der Militärische Abschirmdienst oder ein sonstiger deutscher Nachrichtendienst Abgeordnete (und deren Gesprächspartner, Familienangehörige, Liebhaber und Dealer) abhören und filmen. Oder sich in die Abgeordnetencomputer hacken. Da kann man sich als Volksvertreter aus einer anderen Fraktion als der Linkspartei natürlich zurücklehnen und erleichtert feststellen, dass man ja selbst wohl kaum im Verdacht des Extremismus steht, so wie ihn der Verfassungsschutz und die Nachrichtendienste definieren.
Noch.
Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.
Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden. Artikel 20 Grundgesetz
Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt. Sie sind Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen. Artikel 38 Grundgesetz
(Näheres bei heise online)
Dürfen Abgeordnete des Deutschen Bundestages eigentlich bespitzelt werden? Ist es denkbar, dass Nachrichtendienste Wanzen und Kameras im Bundestagsbüro und im heimischen SchlafArbeitszimmer installieren, Abgeordnetencomputer anzapfen oder sogar Agenten (aka Sekretärin) auf unsere gewählten Volksvertreter ansetzen? Heute Morgen hätte ich mich bei so einer Frage erst mal rückversichert: Schwer gegessen? Schlecht geträumt?
Nein, nur in der bundesdeutschen Realität aufgewacht. Die Bundesregierung höchstselbst ist der Meinung, dass einzelne Abgeordnete des Deutschen Bundestages bespitzelt werden dürfen. Und zwar auch mit nachrichtendienstlichen Mitteln. Die Regierung beruft sich dabei auf ein Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages vom Mai 2006. Darin soll Folgendes stehen:
Das ... Gutachten ... kommt zu dem Ergebnis, dass eine Beobachtung von Abgeordneten bzw. der Einsatz nachrichtendienstlicher Mittel nur dann unzulässig ist, wenn die Funktionsfähigkeit des Parlaments bzw. die innerparlamentarischen Statusrechte des Abgeordneten beeinträchtigt werden. Dies wäre nur dann der Fall, wenn die Tätigkeit der Verfassungsschutzbehörden auf die parlamentarische Willensbildung bzw. die parlamentarische Tätigkeit des Abgeordneten als solche direkt oder indirekt Einfluss nehmen würde (z. B. Beeinflussung des Abstimmungsverhaltens oder der Redebeiträge). Vorbehaltlich solcher statusbeeinträchtigender Rechtswirkungen auf die verfassungsmäßigen Rechte nach den Artikeln 46 und 38 GG ist eine Beobachtung von Abgeordneten grundsätzlich zulässig.
In der Antwort auf eine Anfrage der Linkspartei (PDF) macht die Bundesregierung auch kaum einen Hehl daraus, dass solche Maßnahmen - wenn auch derzeit keine nachrichtendienstlichen - laufen. Nähere Auskunft verweigert sie mit dem lapidaren Hinweis, es bestehe die Gefahr auf Rückschlüsse zur Arbeitsweise des Verfassungsschutzes.
Grundsätzlich ist es also kein Problem, dass der Verfassungsschutz, der Militärische Abschirmdienst oder ein sonstiger deutscher Nachrichtendienst Abgeordnete (und deren Gesprächspartner, Familienangehörige, Liebhaber und Dealer) abhören und filmen. Oder sich in die Abgeordnetencomputer hacken. Da kann man sich als Volksvertreter aus einer anderen Fraktion als der Linkspartei natürlich zurücklehnen und erleichtert feststellen, dass man ja selbst wohl kaum im Verdacht des Extremismus steht, so wie ihn der Verfassungsschutz und die Nachrichtendienste definieren.
Noch.
Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.
Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden. Artikel 20 Grundgesetz
Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt. Sie sind Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen. Artikel 38 Grundgesetz
(Näheres bei heise online)
Dass der Staat jetzt schon selbst mit der Totalüberwachung der Politiker anfängt finde ich dann doch einigermaßen eigenwillig. Aber vielleicht werden dann auch mal Details aus dem Leben unserer Top-Politiker auf die "parlamentarische Willensbildung bzw. die parlamentarische Tätigkeit des Abgeordneten als solche direkt oder indirekt" wird das ja wohl auch kaum Einfluss nehmen, oder?
Schwierige Sache!
Einersteits halte ich die Überwachung der Linkspartei durch Geheimdienste für schwer übertrieben. Die mögen zwar in ihren Forderungen radikal, spinnert oder was auch immer sein – verfassungsfeindlich sind die aber nicht.
Andererseits finde ich die prinzipielle Möglichkeit, auch Parlamentarier (wie auch jeden anderen Bürger) bei Verdacht vom Verfassungsschutz überprüfen zu können, gar nicht so schlecht.
Immerhin hat z. B. die NPD bereits mehrere Abgeornete in einigen Landesparlamenten sitzen – und dass dieser Verein kein durch und durch verfassungstreuer ist, sollte wohl allen klar sein.
Ich hoffe aber inständig, dass unsere Schapphüte aus Pullach die Sache diesmal anständig machen (und beispielsweise die NPD nicht solange unterwandern, bis man sie nicht mehr verbieten kann).
Grüße!
P. S.:
Lieber BND, MAD, Verfassungsschutz und ähnliche Vereine,
Da sitzt einer im Bundestag, der will verschiedene Grundrechte (Recht auf informationelle Selbstbestimmung, Recht auf Leben und Andere) einschränken bzw. abschaffen. Sein Vorgänger (ein Ex-Terroristenanwalt) hat das auch schon mal versucht, scheiterte aber. Ich bitte um Überprüfung.
Der Verfassungsschutz schützt uns vor Verfassungsfeinden, die unsere Freiheitlich-Demokratische Grundordnung gefährden.
Das Parlament hat die Ermittlungsmethoden des VS ausdrücklich genehmigt, da es nichts Schlimmeres als Verfassungsfeinde gibt (außer Kinderpornographen vielleicht, aber nur ausnahmsweise; der gemeine Terrorist wird bekanntlich unter Verfassungsfeind subsummiert).
Wenn jetzt der VS im Parlament potentielle Verfassungsfeinde entdeckt hat, dann MUSS der VD eben ermitteln – das ist sein Auftrag – und das ist gut so. Gewisse Bestrebungen zur Einschränkung der FDGO sind ja sogar dem Laien ersichtlich.
VS, weiter so! Weg mit den Feinden der Verfassung und dabei kein Zurückschrecken vor Behinderten! Die Verwanzung von Rollstühlen darf nichttabuisiert werden!
Schönes Wochenende
@Hootch: Wie schön, daß hier nur gleichgesinnte posten ;-))
Abhören von Abgeordneten:
Der wissenschaftliche Dienst sieht kein Problem darin, wenn der Abgeordnete durch diese Maßnahme nicht in seiner Arbeit eingeschränkt/manipuliert wird.
Alleine der Verdacht, abgehört zu werden, führt jedoch schon zu einer deutlichen Einschränkung der freien Persönlichkeitsentfaltung und dem Umgang mit Dritten.
Wäre ich in einem BND-Untersuchungsausschuss tätig und man würde mir in meinem Büro 2 Mikrofone installieren, wäre das für mich ein sicheres Zeichen, dass der gleiche Personenkreis überall in meinem dienstlichen/privaten Umfeld besser getarnte Wanzen anbringen kann.
Welche Abgeordnete müssen mit solchen Massnahmen rechnen:
Innerhalb der "Volksparteien" kann man wohl von dem Konsens sprechen, dass B-Grüne, CDU/CSU, FDP, und SPD die politische Mitte von links bis rechts abdecken und alle weiteren Parteien "Radikale" sind. Kritisch wird es jedoch vermutlich erst, wenn die Partei eine bestimmte Grösse erreicht hat.
Aktionen des Verfassungsschutz gegen Politiker der "Volksparteien" sind, trotz offensichtlich verfassungsfeindlicher Äußerungen/Gesetze, nicht bekannt.
Demokratisches Grundverständnis:
Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages (…)
Sie sind Vertreter des ganzen Volkes, (Artikel 38 Grundgesetz)
Ist eine Gruppierung als Partei anerkannt und deren Abgeordnete gewählt worden, ist es ein schwaches Bild für eine "Demokratie", wenn sich Politiker anderer Parteien dagegen aussprechen, mit diesen Abgeordneten zusammen zu arbeiten.
Nicht nur die Abgeordneten dieser Parteien, sondern auch deren Wähler, werden damit de facto für unmündig erklärt.
Handelsübliche Mikrofone können auch drahtlose Mikrofone sein.
Das ist ständig im TV zu sehen.
http://www.dj-palace.eu/Mikrofone/Funk-Mikrofone/JB-Systems-MR-SU9-UF-16::9505.html
Die Interviewpartner sind oft verwundert, weil sie bereits unbemerkt ein Mikrofon angesteckt bekommen haben.
Falls es sich um ein Mikrofon mit Taschensender handelt, kann über grössere Strecken nur gesendet werden wenn der Gesprächspartner mit dem TASCHENSENDER in der Tasche den Raum betreten hat.
Man bedenke doch mal, dass der Verfassungsschutz das ja nicht aus Langeweile macht (nehm ich mal an!?!), sondern wohl in irgendjemandes Auftrag handelt, d. h. wohl auch an irgendjemanden berichtet.
Nun mag der/die vielleicht etwas naivere Abgeordnete aus dem flacheren Teil der Gaußkurve, die die Volkesmeinung widerspiegelt, sich vielleicht nicht davon beeinflussen lassen, dass er überwacht und abgehört wird (weil er/sie gar nicht mit dem Gedanken spielt, dass dies der Fall sein könnte, womit ja "die Tätigkeit der Verfassungsschutzbehörden auf die parlamentarische Willensbildung bzw. die parlamentarische Tätigkeit des Abgeordneten als solche direkt oder indirekt Einfluss [keinen] nehmen würde".
Interessant bleibt jedoch, inwieweit sich der den VS Beauftragende durch das aus den Überwachungen Erfahrene in seiner parlamentarische Willensbildung bzw. die parlamentarische Tätigkeit beeinflussen läßt.
Das Dilemma der ungleichen Verteilung von Möglichkeiten für Abgeordnete ließe sich sicher nur so ausgleichen, wenn jedem Parlamentarier und jeder Parlamentarierin eine Handvoll Schlapphüte beigestellt würde, auch wenn sich das sicher kaum steuerneutral verwirklichen ließe.
@5: erster absatz ist auf jeden fall richtig, sehe ich auch so. sehr seltsame sache. ich finde aber nicht, dass die jungs von der linkspartei wahrscheinlich nicht überwacht werden. gegen diese partei haben die großen "volkspartei" ja so eine art allergie, die auch nicht besonders demokratisch ist. viele dinge und ansichten, die hier bei den lawblog-diskussionen als einigermaßen überwiegende meinung auftauchen, werden tatsächlich so nur von der linkspartei vertreten. trotzdem wird diese partei regelmäßig als feind der demokratie dargestellt, das finde ich gelinde gesagt unfair.
egal, was ich sagen wollte: eigentlich könnte man es ja fast lustig finden, dass die clowns im bundestag jetzt mal einen schluck von ihrer eigenen medizin zu schmecken bekommen. wer den überwachungsstaat hier herstellt, der muß sich halt auch überwachen lassen. HAAAAA-HAA!
@1: Dass der Staat jetzt schon selbst mit der Totalüberwachung der Politiker anfängt finde ich dann doch einigermaßen eigenwillig.
Reiner Selbstschutz. Es besteht immerhin die Gefahr, daß ein fehlgeleiteter Abgeordneter seinen offiziellen(!) Auftrag ernst nimmt und versucht, in diesem Sinne Verantwortung auszuüben.
Da ein solches Vorgehen eine ernsthafte Gefahr für die bestehende
demokrpolitische Ordnung darstellt, muß das natürlich bereits im Vorfeld unterbunden werden.Den unermüdlichen Einsatz der
GestaGeheimdienste kann man garnicht genug würdigen. Beispielhaft sei genannt, das Loch in der Celler Gefängnismauer oder der "Plutoniumkoffer".Gruß A. John
@8: Ich fürchte sie haben meinen Beitrag nicht ganz verstanden/gelesen.
Es ist nicht unfair, die Linkspartei (siehe auch NPD) als Demokratiefeind darzustellen. Es ist schlicht und ergreifend antidemokratisches Verhalten. Ist das Handeln der Parteien mit dem Grundgesetz vereinbar, sind sie gleichberechtigt zu behandeln. Ansonsten sind sie zu verbieten. Die Zusammenarbeit zu verweigern und die Parteien durch den Verfassungsschutz bespitzeln/unterwandern zu lassen, hat weder mit rechtstaatlichen, noch mit demokratischen Grundwerten etwas zu tun.
Diejenigen, die die Totalüberwachung fordern/fördern werden eben nicht überwacht, sondern in diesem Fall die Kritiker dieser Forderungen.
Ich begrüße es, dass Politiker selbst erleben, was sie ihrem Wahlvolk problemlos zumuten.
@3: "Der Verfassungsschutz schützt uns vor Verfassungsfeinden, die unsere Freiheitlich-Demokratische Grundordnung gefährden."
Weil es so schön zu so naiven Ansichten paßt, hier ein alter Kalauer: "Wer glaubt, dass Verfassungsschützer die Verfassung schützen, der muss auch glauben, das Zitronenfalter Zitronen falten."
Nichts für ungut, aber Dienste wie der sogn. Verfassungsschutz sind klassische Herrschaftsinstrumente. Dass die auch gezielt gegen politische Gegner eingesetzt werden, war immer bekannt. Nur wird das selten so offen bestätigt, wie von der derzeitigen Bundesregierung. Wobei die Aussagen zur Zulässigkeit sogar falsch sind. Wenn man die Planungen der politischen Gegner kennt, kann man m. E. deren politische Wirksamkeit, die innerparlamentarischen Statusrechte der Abgeordneten und die Funktionsfähigkeit des Parlaments nachhaltig beeinträchtigen.
M. Boettcher
@10 Paranoiker:
sie haben mich falsch verstanden. nur mein erster satz bezog sich auf ihren text in #5. ich hätte danach einen absatz machen sollen anstatt nur neue zeile, entschuldigung.
was SIE speziell zur linken geschrieben haben, weiß ich ehrlich gesagt gar nicht. ich les es jetzt mal nach.
was ich meinte, sind eher aussagen wie sie in unserem BT so üblich sind: "die linkspartei darf keineswegs in die regierung einbezogen werden" und solche scherze. die damen und herren der "volksparteien" haben anscheinend auch noch nicht so ganz dinge wie demokratie und wahlergebnisse und so weiter verstanden.
habe jetzt nochmal ihre beiden posts gelesen. stelle vollkommene übereinstimmung fest
Ich frage mich, wie Politiker frei und unbeeinflusst entscheiden können sollen, wenn sie jederzeit damit rechnen müssen, dass alles was sie tun _vielleicht_ überwacht wird? Klar, Typen wie Schäuble würde es wohl "jeder" gönnen, dass sie zur Abwechslung mal die eigene Medizin zu schmecken bekommen, aber man muss sich die Bedeutung dieses Überwachungswahns wirklich mal komplett durch den Kopf gehen lassen…
Aus einem ähnlichen Grund hat doch auch schon das Bundesverfassungsgericht bei der informationellen Selbstbestimmung geurteilt, dass niemand wirklich frei leben kann (sinngemäß), wenn er selbst nicht mehr den geringsten Überblick darüber hat, wer alles welche Informationen über ihn besitzt und wozu der diese verwenden könnte.
Im Zweifelsfall entscheidet doch sicher auch ein Politiker, der überwacht wird, anders als wenn das nicht der Fall ist? Und das muss ja nicht heißen zum Besseren.
Und was ist mit der Kontrolle der Dienste? Diese geschieht doch ebenfalls durch die Politik, die Dienste können also beliebig die Leute überwachen, deren Kontrolle sie eigentlich unterliegen? Äh???
Das klingt mir alles nicht nach den schönen Worten, mit denen Offizielle so gerne unseren Rechtsstaat und unsere Demokratie beschrieben… (Hätte ich deutlicher werden sollen?)
Gute Nacht…
Nur die Linkspartei? Wers glaubt…
Wir haben uns im Rahmen mit einer Untersuchung zum Stand der Demokratie in Deuschland jetzt mit dem Thema Lobbyismus, Interessenverbände und Demokratie beschäftigt. Sieht bitte mal hier nach, Kommentare zur weiteren Anregung sind willkommen: http://www.deutschland-debatte.de/2007/05/27/die-zersplitterte-demokratie-teil-2/
wow seit ihr doof!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!