5.2.2007

Die Grundrechte klein machen

“Die Karlsruher Entscheidung gegen die Online-Durchsuchung steht in einer Serie von wichtigen Urteilen, die gegen ein gefährliches Vorurteil ankämpfen: dass man Grundrechte klein machen müsse, um Straftaten wirksam zu bekämpfen.”

Heribert Prantl spricht Klartext. In der Süddeutschen Zeitung.

34 Kommentare zu “Die Grundrechte klein machen”

  1. PeterPetersen meint: (5.2.2007 um 16:33) AntwortenReply to this comment

    Ja, nicht nur die Fußball-Berichterstattung in der sz ist immer wieder lobend zu erwähhnen.

  2. Ralf meint: (5.2.2007 um 16:36) AntwortenReply to this comment

    Die Gesetze sind die Regeln unserer Gesellschaft. Und das Grundgesetz beschreibt den Grundkonsens, den Wertekanon, nach dem immer so gerne gerufen wird. Dass sich Herr Schäuble von diesem Wertekanon lossagt und dafür nicht in breitem Umfang aus der Bevölkerung gegeißelt wird, sagt viel über die Verbindung unserer Gesellschaft zu ihren Regeln und Werten aus. Beliebigkeit ist wieder an der Tagesordnung und Herr IM Schäuble ist für mich der oberste Repräsentant dieser Entwicklung.

  3. Rowerle meint: (5.2.2007 um 16:50) AntwortenReply to this comment

    Es wird doch immer wieder so schön gesagt, daß "wer nichts zu verbergen hat, ja auch nichts zu befürchten habe!"

    Wieso streuben sich eigentlich die ganzen Abgeordneten immer (gut nicht alle und nicht immer, aber Pauschalisieren macht doch Laune …) davor, ihre ganzen Nebeneinkünfte offen zu legen?
    Würden diese, die nach mehr Einschränkungen brüllen, denn auch ihre ganzen Einkünfte offenlegen und auch ihre Steuererklärung?

  4. RA Junghans meint: (5.2.2007 um 16:56) AntwortenReply to this comment

    Ab und an ist es wirklich schön, mit seiner Meinung nicht allein zu sein.
    Es bräuchte aber viel mehr Kommentare wie den des Herrn Prantl quer durch alle Medien, um bei den entsprechenden Entscheidungsträgern zumindest ein erstes Nachdenken über eingeschlagene Wege auszulösen.

  5. R.A. meint: (5.2.2007 um 17:03) AntwortenReply to this comment

    Prantl halte ich sonst für einen der übelsten deutschen Journalisten, der mit seinen Stammtisch-Kommentaren die SZ im journalistischen Niveau ziemlich runtergewirtschaftet hat.

    Hier aber muß ich ihm uneingeschränkt recht geben.
    Es ist erschütternd, daß Behörden und Politiker fast kein rechtstaatliches Bewußtsein mehr haben.
    Insbesondere die verantwortlichen Minister Schäuble und Zypries müßten eigentlich sofort zurücktreten – so wenig Respekt vor der Verfassung war selten.

  6. Ralph meint: (5.2.2007 um 17:11) AntwortenReply to this comment

    @3 Genau diese Nebeneinkünfte sollen ja verborgen bleiben.

  7. SoWhy meint: (5.2.2007 um 17:16) AntwortenReply to this comment

    Ich bin ja ein Fan vom Prantl, da kann ich Nr. 5 nicht zustimmen, seine Kommentare sind auf hohen journalistischen Niveau und er ist einer der letzten Verteidiger des Rechtsstaates in den Medien, die sonst generell alles abnicken, was ihnen als Terror-Abwehr vorgesetzt wird.

  8. Citycat meint: (5.2.2007 um 17:22) AntwortenReply to this comment

    Insbesondere fragt man sich auch, wieso Personen wie Schäuble und Co., die offenbar öffentlich dafür streiten und werben, verfassungsmäßig garantierte Rechte abzuschaffen und damit letztlich mehr oder weniger vorsätzlich die freiheitlich-demokratische Grundordnung gefährden, nicht unter Verfassungsschutzbeobachtung stehen bzw. wegen derartiger Äußerungen gegen sie ermittelt wird.

    …zumal sie derzeit an einer Position in diesem seltsamen Lande sitzen, wo ihnen die Durchsetzung ihrer kruden Vorstellungen dank der Gleichgültigkeit von 95% der Bevölkerung besser gelingen könnte als allen Staatsfeinden aus dem extremen Spektrum rechts oder links zusammen.

  9. Bernd Laden meint: (5.2.2007 um 17:54) AntwortenReply to this comment

    Würde der Verfassungsschutz gegen SSchäuble ermitteln,
    der würde bis zum Ende seiner Tage sitzen.

    Aber scheinbar findet innerhalb der "Bürgelichen Parteien" ein Wettkampf um den größten Grundgesetzbruch statt, und der Verfassungsschutz schützt die Verfasser statt die Verfassung.

  10. Tano meint: (5.2.2007 um 18:03) AntwortenReply to this comment

    Ausnahmsweise hat Prantl mal recht.
    Während der Mann, dem man seine Staatsanwaltsvergangenheit nicht immer anmerkt, bei anderer Gelegenheit um des Effekts willen schon mal Fünfe gerade sein läßt (so sprach er im Zusammenhang mit der CDU-Spendenaffäre von "Organisierter Kriminalität"), so triftig sind seine Ansichten, wenn es um den Schutz von Grundrechten geht.

    Prantl war einer der ganz Wenigen im deutschen Meinungspark, die die Abschussregelung im LuftSiG als verfassungrechtliche Unmöglichkeit überhaupt wahrnahmen, und er empörte sich über so viel gesetzgeberischen Irrsinn von Anfang an. Zu Recht, wie wir – außer Herrn Schäuble – nach dem BVerfG-Urteil wissen.

    Nun also eine Lanze für den Datenschutz in Zeiten legislativer Hysterie. Gut so.
    Bedauerlich nur, dass Schäuble aus dem Urteil wiederum nur lernen will, dass man nun eben eine gesetzliche Grundlage für den Eingriff schaffen müsste.

  11. @8 meint: (5.2.2007 um 18:05) AntwortenReply to this comment

    Gegen jemanden, der einem die Machtposition innerhalb des Staates stärkt, ermittelt man doch nicht. Den setzt man auf seine Gehaltsliste, oder?
    Na gut, man sammelt aus Gewohnheit auch Daten über ihn und setzt ihn auf die Gehaltsliste.
    Hat man genügend Daten über ihn, kann man sich das Gehalt sparen.

  12. Avantgarde meint: (5.2.2007 um 18:18) AntwortenReply to this comment

    Es darf so ein Gesetz zur geheimen Onlinedurchsuchung nicht geben. Es wäre schlichtweg das Ende des Rechtsstaats.

    Denn wer mit – zwangsläufig – ein Durchsuchungsprogramm unterschieben kann, der kann mir auch illegale Videos oder Bombenbastelhandbücher unterjubeln. Es gäbe keine Möglichkeit der Verteidigung mehr.

    Es ist einfach beschämend, dass man über sowas überhaupt diskutieren muss.

  13. Simon meint: (5.2.2007 um 18:48) AntwortenReply to this comment

    Heribert Prantl ist übrigens promovierter Jurist und war mal Staatsanwalt in Bayern. Gerhard Schröder hat ihn wegen der starken (nachgesagten) Wirkung seiner Leitartikel auf die Rechtsprechung des BVerfG angeblich mal als "der dritte Senat" bezeichnet.

  14. Hobbyjurist meint: (5.2.2007 um 19:22) AntwortenReply to this comment

    Prantl hat recht.

  15. martin meint: (5.2.2007 um 20:01) AntwortenReply to this comment

    das ist ja alles schön und gut.
    aber ist es nicht so, dass in dem heutigen urteil nur festgestellt wird, dass die JETZIGE StPO die heimliche online-durchsuchung nicht hergibt? das heißt doch lediglich, dass jetzt irgendwo in die StPO ein paragraph …a eingefügt wird, und fertig? der BGH hat doch nichts in dem urteil zur sache geschrieben, oder?

    daher finde ich, dass die jetzigen jubelstürme hier einfach VIEL zu früh kommen. der NRW-trojaner ist immer noch in der entwicklung. oder irre ich mich?

  16. Uwe meint: (5.2.2007 um 20:04) AntwortenReply to this comment

    Den Hyperlink hier finde ich weiterhin höchst lesenswert:

    http://www.heise.de/tp/r4/artikel/23/23625/1.html

  17. A. John meint: (5.2.2007 um 20:06) AntwortenReply to this comment

    @2: Dass sich Herr Schäuble von diesem Wertekanon lossagt und dafür nicht in breitem Umfang aus der Bevölkerung gegeißelt wird, sagt viel über die Verbindung unserer Gesellschaft zu ihren Regeln und Werten aus.
    Nicht zu ihren Regeln und Werten, sondern zu den Politikern.
    Es ist IMO ein Zeichen von Resignation und Rückzug ins eigene Schneckenhaus. Eine Entwicklung, die IMO weit gefährlicher ist, als Schäubles Paranoia.
    Die Resignation folgt aus der Erkenntnis, daß Politiker keinerlei Interesse am Gemeinwohl haben, ausschließlich persönliche Interessen verfolgen und mit ihren Aufgaben hoffnungslos überfordert sind.
    Schon bei Schäubles Vorgänger, einem vom Terroristenverteidiger zum Polizeistaatsverfechter mutierten Scharfmacher konnte man sich kaum vorstellen, daß der noch zu Toppen sei.
    An Schäubles Integrität kann man spätestens seit der "Bimbesaffäre" Zweifel hegen. Der Fanatismus und die Beharrlichkeit, mit der er das, worauf unsere Demokratie und Rechtsordnung gründet zerschlagen will, deuten IMO aber auf das Fehlen jeglichen Rechts- und Demokratieverständnisses hin.
    IMO kann noch nichtmal ein Politiker so blöde sein und ernsthaft glauben, professionelle Terroristen oder -Kriminelle würden sich einfach so einen Trojaner in den Rechner verpflanzen lassen. Noch dazu einen, der unter Federführung von Behörden "programmiert" wurde.

    Gruß A. John

  18. x meint: (5.2.2007 um 20:06) AntwortenReply to this comment

    Soll der Schäuble doch Deutschland totalüberwachen.. Ich hab nichts zu verbergen (weil ich nämlich wegen solchen Politikern in die Niederlande ausgewandert bin)!

  19. Schräuble in meint: (5.2.2007 um 20:36) AntwortenReply to this comment

    @x: wir kriegen euch alle ;-)

  20. Udo Vetter meint: (5.2.2007 um 20:48) AntwortenReply to this comment

    Selbstverständlich kann die große Koalition einen neuen Paragrafen in die Strafprozessordnung schreiben. Die Frage ist dann nur, ob er verfassungsgemäß ist. Dass Grundrechte massiv beeinträchtigt werden, hat ja bereits der Ermittlungsrichter des BGH in seinen Beschluss geschrieben.

    Letztlich wird es dann wieder das Bundesverfassungsgericht zu entscheiden haben.

    Gegen die Online-Durchsuchung durch den NRW-Verfassungsschutz ist auch eine Verfassungsbeschwerde geplant.

  21. Uticensis meint: (5.2.2007 um 21:14) AntwortenReply to this comment

    Unterstützung für Nr. 5: Prantl ist wirklich einer der größten Dummschwätzer unter den dt. Journalisten. Jedem Kommentar merkt man die Anmaßung juristisch-politischen Durchblicks an, die in so krassem Widerspruch zu der Einfältigkeit und Unreflektiertheit seiner Gedanken steht. Ein Mann, dessen Horizont an der Straßenecke endet und der im Grunde nur den billigsten Mainstream in Worte fasst.

  22. Stefan meint: (5.2.2007 um 21:21) AntwortenReply to this comment

    "Wer grundlegende Freiheiten aufgibt, um vorübergehend ein wenig Sicherheit zu gewinnen, verdient weder Freiheit noch Sicherheit." – Benjamin Franklin

  23. h.c. meint: (5.2.2007 um 21:24) AntwortenReply to this comment

    Und im Endeffekt werden die Grundrechte doch wieder klein gemacht. Irgendwas wird der Minister Schäuble schon finden…

  24. Rob meint: (5.2.2007 um 22:16) AntwortenReply to this comment

    In den Kommentaren zu diesem Artikel (und auch sonst) erschüttert mich die Gutgläubigkeit gegenüber den Strafverfolgungsbehörden. Da wird erzählt, daß Polizei und Staatsanwaltschaft die Guten sind, die sich für Gerechtigkeit auf dieser Welt interessieren und nicht für das Privatleben Verdächtiger.

    Ist das Hörigkeit oder Naivität?

  25. Heinrich meint: (5.2.2007 um 22:56) AntwortenReply to this comment

    Schäuble ist nicht belehrbar; ihm beizubringen, dass man Grundrechte unserer Verfassung nicht dadurch schützt, indem man sie aushöhlt, ist vergeblich.
    Bestürzend ist aber, daß es im BMI offenbar viele Leute gibt, welche diesem Paranoiker zuarbeiten. Sowohl beim LuftSiG wie jetzt bei der Online Durchsuchung war die Verfassungswidrigkeit im Vorfeld mit Händen zu greifen. Dieser kretinhafte, amtliche Erfüllungsgehorsam macht Angst; er erinnert an unselige Zeiten, sein Ausmaß ist nur graduell, nicht aber in der Tendenz verschieden.

  26. jjwin2k meint: (5.2.2007 um 23:57) AntwortenReply to this comment

    @24 Nein, das ist die Einschätzung unserer Mitbürger. Diese Gutgläubigkeit gegenüber der Obrigkeit ist ein Deutschland weit verbreitet. Das auch der Polizist nur ein Mensch ist, hat sich bis zu ihnen noch nicht herumgesprochen.

    Das auch Polizisten nur Menschen sind und ihnen genauso zu misstrauen ist, wie dem Normalbürger ist bei denen noch nicht angekommen. Daher muss man die Frage "Darf der Staat dies und das ?" bzw. "Sollte die Polizei dies dürfen?" eigentlich "Sind sie damit einverstanden, dass irgendjemand (z.B. ihr Nachbar) das darf?"

    Das es keinen Unterschied zwischen dem Bäcker, der einem brühwarm den neuesten Tratsch erzählt und einem Polizisten gibt, sollte man denen mal mitteilen.

    Auch Polizisten tratschen, biegen und brechen das Gesetz, machen Fehler, genau wie in jedem anderen Beruf Menschen das auch tun. Der einzige Unterschied ist, dass der Polizist dies von seiner gesetzlichen Funktion her zu unterlassen hat. (Bzw. es nicht vorgesehen ist.)

    Soll einem etwa wohler sein, weil gerade ein Polizist in seinen Daten rumstöbert und nicht ein Bäcker/Friseur/Irgendein andere Beruf?

  27. martin meint: (6.2.2007 um 00:41) AntwortenReply to this comment

    @20 Udo V:
    genau, das ist mir bewußt. es wird halt noch eine laaange zeit dauern, bis dieser strauß ausgefochten ist. ich wollte mit #15 nur klarmachen, dass das heutige nur ein kleiner etappensieg war, und der BGH (bis jetzt!) noch nichts tatsächlich zur sache gesagt hat!

  28. Gerd meint: (6.2.2007 um 06:32) AntwortenReply to this comment

    Helft bitte mal meinem Gedächtis etwas auf die Sprünge…. Gabs da nicht mal eine Ungereimtheit wegen einer 100.000 ,– DM Spende von Herrn Schreiber an die CDU? Waren da nicht der jetzige IM Schäuble und seine Büroleiterin verwickelt? Jeder wollte das Geld von Schreiber erhalten haben und an die Partei weitergeleitet haben und dort sind nur einmal 100.000,- angekommen. Da hätte man einen Trojaner auf den PCs des Herrn Schreiber haben müssen.
    Aber vielleicht hilft es auch etwas wenn dieser Herr demnächst in deutscher U-Haft sitzt.

  29. stefanolix meint: (6.2.2007 um 08:45) AntwortenReply to this comment

    Abgesehen von unseren Grundrechten: Es glaubt doch sicher niemand, dass man mit einer solchen Maßnahme harte und konsequente Terroristen treffen wird? Die lassen ihre Rechner doch nicht so ungeschützt ans Internet, dass die Behörden genug Zeit zum Erfassen und Auswerten der Daten haben. Am Ende wird das wieder eine Maßnahme, die nur Freiheitsrechte einschränkt und für die Sicherheit überhaupt keinen Gewinn bringt.

    Man braucht für eine Aktion wie den geplanten Kofferbombenanschlag im Sommer 2006 prinzipiell kein Internet und auch keinen eigenen PC. Und ich bin sehr im Zweifel, ob man die Terroranschläge vom 11. September mit solchen Maßnahmen verhindert hätte.

  30. Paule meint: (6.2.2007 um 09:36) AntwortenReply to this comment

    @29: Man kann per Internet Unmengen falscher Spuren legen und somit enorme Kräfte binden. Die Sicherheitsbehörden müssen nur erst mal auf das Pferd gesetzt werden.
    Uuups, dass war ja gar nicht das Ziel oder? ;-)
    Aber man kann mit dem "Wettrüsten" tolles Geld verdienen.
    Welcher Lobby steht eigentlich das Schräublein nahe?

  31. M meint: (6.2.2007 um 10:06) AntwortenReply to this comment

    Gestern abend im Heute journal gab es dazu ein Interview. Name und Funktion des Interviewten habe ich leider nicht mehr parat, kann man sich aber online beim ZDF anschauen.

    Da wurde klar gesagt, dass die online Durchsuchung zur Terrorismus-Bekämpfung völlig ungeeignet sein. Welcher Terrorist speichert schon seinen Anschlagsplan auf dem PC ab?

    Anschließend wurde wieder mit dem üblichen Totschlag-Argument
    Bekämpfung der Kinderpornographie argumentiert. Dieser Handel spiele sich ja ausschließlich im Internet ab (frage mich nur, wie die Leute das in den 70' gern hinbekommen haben)

    Von KiPO zu Steuerhinterziehung- oder ähnlichen Delikten dürfte es dann nicht mehr weit sein. Und da sind Daten auf dem privaten PC schon viel interessanter. In diese Richtung fährt der Zug, natürlich immer unter dem Mantel der Terrorismusbekämpfung.

  32. MC FISCH meint: (6.2.2007 um 10:29) AntwortenReply to this comment

    Der Wert der Grundrechte ist ja wohl seit langer Zeit im Sinkflug und zwar mit einem Abnicken weiter Teile Bevölkerung. Im Zusammenhang mit der Terrorbekämpfung wird das Tempo allerdings verschärft. Wie sieht es denn aus?

    Art 13 GG -ein Grundrecht- hat einenText über 1 Seite!! Ich bin mal neugierig wie lange es dauert bis auch Art.10 GG die gleiche Länge hat. Alles in allem läuft es wohl darauf hinaus, dass die Rechte von Verdächtigen einer Straftat am Ende nur noch auf dem Papier stehen. Was ist zu befürchten? Die Eingriffe in die Grundrechte werden verstärkt,der Kreis der Katalogstraftaten wird ausgeweitet, der Richtervorbehalt eingeschränkt etc. Das alles mit Zustimmung der Mehrheit der Abgeordneten und der Bevölkerung.

  33. doppelfish meint: (7.2.2007 um 14:14) AntwortenReply to this comment

    Wie gut sich Überwachung zur Bekämpfung von Verbrechern lohnt, kommentiert <a href="http://blog.fefe.de/?ts=bb365b12&quot; rel="nofollow">Fefe</a> recht treffend. Sicherlich sichert §2 (1) GG jedem – auch einem Politiker – das zu, sich beliebig lächerlich zu machen, aber ich bitte freundlichst um Beachtung des Teils, wo's um die "verfassungsmäßige Ordnung" geht.

  34. resource buying viagra online meint: (6.8.2008 um 08:31) AntwortenReply to this comment

    hluj isvo

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