5.2.2007

Verdeckte Online-Durchsuchung unzulässig

Die heimliche Durchsuchung der im Computer eines Beschuldigten gespeicherten Dateien mit Hilfe eines Programms, das ohne Wissen des Betroffenen aufgespielt wurde (verdeckte Online-Durchsuchung), ist nach der Strafprozessordnung unzulässig. Es fehlt an der für einen solchen Eingriff erforderlichen Ermächtigungsgrundlage. Das hat der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs auf die Beschwerde des Generalbundesanwalts gegen einen Beschluss entschieden, mit dem der Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs den Antrag auf eine verdeckte Online-Durchsuchung abgelehnt hatte.

Nach der Entscheidung ist die verdeckte Online-Durchsuchung insbesondere nicht durch § 102 StPO (Durchsuchung beim Verdächtigen) gedeckt, weil die Durchsuchung in der Strafprozessordnung als eine offen durchzuführende Ermittlungsmaßnahme geregelt ist. Dies ergibt sich zum einen aus mehreren Vorschriften des Durchsuchungsrechts zu Gunsten des Beschuldigten – Anwesenheitsrecht (§ 106 Abs. 1 Satz 1 StPO) und Zuziehung von Zeugen (§ 105 Abs. 2, § 106 Abs. 1 Satz 2 StPO) -, deren Befolgung als zwingendes Recht nicht zur Disposition der Ermittlungsorgane steht. Zum anderen folgt dies aus einem Vergleich mit den Ermittlungsmaßnahmen, die – wie die Überwachung der Telekommunikation (§§ 100 a, b StPO) oder die Wohnraumüberwachung (§§ 100 c, d StPO) – ohne Wissen des Betroffenen durchgeführt werden können, für die aber deutlich höhere formelle und materielle Anforderungen an die Anordnung und Durchführung bestehen. Auch andere Befugnisnormen der Strafprozessordnung gestatten die verdeckte Online-Durchsuchung nicht.

Beschluss vom 31. Januar 2007 – StB 18/06

Pressemitteilung des BGH

38 Kommentare zu “Verdeckte Online-Durchsuchung unzulässig”

  1. Lutz Baier meint: (5.2.2007 um 11:11) AntwortenReply to this comment

    Hatte es eben in einem anderen Tread gepostet, aber hier passt es wohl besser:

    Es leben die kümmerlichen Reste unseres Rechtsstaates!!!
    Aber was kümmert unsere Ermittlungsorgane dieses Urteil? Sie werden trotzdem tun, was sie wollen.
    Die heimliche Handy-Ortung ist auch illegal und wird trotzdem angewendet.
    Auch bei Hausdurchsuchungen gibt es enge Grenzen, die letztendlich niemanden interessieren.
    Trotzdem freut es mich ein klein wenig, dass ich mit meinem Tipp daneben lag. Ja, ich freue mich, NICHT Recht zu haben.
    Trotzdem besteht noch die Gefahr, dass unsere paranoiden Politiker sich nun genötigt sehen, die Gesetze jetzt zu “justieren”.

  2. Ilu meint: (5.2.2007 um 11:28) AntwortenReply to this comment

    Wenn ich mich kurz prophetisch betaetigen darf:
    (1) t+1h: $Ueberwachungspolitiker liesst diese Entscheidung
    (2) t+1w: Der erste Wurf einer Gesetzesaenderung "Polizei darf doch alles" geistert durch die Republik
    (3) t+3m: Das Gesetz wird trotz wilder Proteste einfach mal so durchgewunken, weil: ehrliche Menschen haben ja nix zu befuerchten
    (4) t+3m1s: Erste Massnahmen auf Grund des neuen Gesetzes
    (5) t+3m1w: Erste Verfassungsklage gegen das neue Gesetz
    (6) t+>>1j: BVerG erklaert einen weiteren feuchten Traum dieses Spitzelstaates fuer Verfassungswiedrig
    (7) t+>>1j1w: $Ueberwachungspolitiker versucht sich an verbalen Spitzfindigkeiten um das Urteil des BVerG irgendwie zu umgehen

    So, und fuer mehr reicht meine Phantasie jetzt leider nicht…

  3. Essener meint: (5.2.2007 um 11:29) AntwortenReply to this comment

    Das "Justieren" der Gesetze hat Schäuble für den nun eingetretenen Fall bereits angekündigt.

  4. Hootch meint: (5.2.2007 um 11:30) AntwortenReply to this comment

    @2, Ilu:
    Zu Punkt 7: So etwas wie eine Quasi-Durchsuchung? ;-)

    Grüße!

  5. Lutz Baier meint: (5.2.2007 um 11:44) AntwortenReply to this comment

    @3
    Das ist mir entgangen…
    Der Typ ist also doch berechenbar…

  6. Gruenkohl meint: (5.2.2007 um 11:49) AntwortenReply to this comment

    <a href="http://netzpolitik.org/2007/bgh-heimliche-online-durchsuchungen-sind-unzulaessig/&quot; rel="nofollow">Hier gibt es</a> eine grosse und interessante Presseschau zu der Entscheidung.

  7. A. John meint: (5.2.2007 um 11:53) AntwortenReply to this comment

    Es fehlt an der für einen solchen Eingriff erforderlichen Ermächtigungsgrundlage.
    Das ist ein Grund, aber kein Hindernis. Wenn etwas technisch machbar ist, wird es auch gemacht, zumindest wird es versucht.
    Funktioniert es nicht, liegt es an der Ausführung und nicht an den rechtlichen Bestimmungen.
    Gesetzliche Restriktionen sind für die Politik kein ernsthaftes Entscheidungskriterium, wie man fast wöchentlich den Medien entnehmen kann.

    Gruß A. John

  8. Johannes meint: (5.2.2007 um 11:59) AntwortenReply to this comment

    Ich halte die Diskussion sowieso für total überflüssig. Es wird immer so getan, als wäre es für die Polizei absolut kein Problem, sich überall hineinzuhacken. Bei einem Kampf eines Häufleins verbeamteter Informatiker gegen Microsoft, Symantec, McAfee und Co. weiß ich, auf welche Seite ich setzen würde!

  9. Olaf meint: (5.2.2007 um 12:08) AntwortenReply to this comment

    Nun … die StPO gibt es nicht her.
    Aber was ist mit Geheimdiensten die nicht an die StPO "gebunden" sind sondern an andere Gesetze und Verordnungen? Ich denke da an MAD, BND, Verfassungsschutz und Konsorten.
    Hat die Entscheidung einfluss auf die rechtliche Grundlage dieser Dienste und die "Online-Durchsuchung"?

  10. RA J. Melchior meint: (5.2.2007 um 12:18) AntwortenReply to this comment

    Trotzdem, ein guter Tag für den Rechtsstaat und gegen die große Schnüffelkoalition der Herren Schäuble, Wiefelspütz u.a.

    Bleibt im Übrigen zu hoffen, dass sich ohnehin findige Programmierer finden, die diesen Unfug auf technischem Wege durch geeignete Firewalls u.ä. unterbinden.

  11. deus meint: (5.2.2007 um 12:19) AntwortenReply to this comment

    Zu Kommentar 2:

    "Schäuble hatte bereits angekündigt, dass, sollte der BGH die Zulässigkeit von Online-Durchsuchungen aufgrund der gegenwärtigen Rechtslage verneinen, entsprechende Anpassungen an den Gesetzen vorgenommen würden"

    Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/84776

  12. Arno Nyhm meint: (5.2.2007 um 12:20) AntwortenReply to this comment

    @8: Du glaubst doch nicht im Ernst, diese Firmen (v.a. Microsoft) wären auf "unserer" Seite?

  13. Marcus A. Hubert meint: (5.2.2007 um 12:35) AntwortenReply to this comment

    Kann mir denn jetzt noch ein Jurist erklären, ob diese Entscheidung auch Einfluss auf die Ermächtigung des Verfassungsschutzes NRW zur Online-Durchsuchung hat?

  14. Max Kasper meint: (5.2.2007 um 12:45) AntwortenReply to this comment

    Schade, schade, schade, jetzt werden ich wohl doch nicht so viel damit verdienen, zahlungskräftigen aber zwielichtigen Personen ihren Rechner "hack-sicher" zu machen :(

  15. -thh meint: (5.2.2007 um 12:48) AntwortenReply to this comment

    Man sollte darauf hinweisen, daß nur die *strafprozessuale* "Online-Durchsuchung" unzulässig ist, und auch das zunächst nur, weil es an einer gesetzlichen Regelung fehlt.

    Das bedeutet zum einen, daß nach Schaffung einer solchen Regelung – soweit diese verfassungsgemäß ist – "Online-Durchsuchungen" im Strafverfahren zulässig sind, und zum anderen, daß sich daraus keine Schlüsse über die Zulässigkeit von "Online-Durchsuchungen" aufgrund anderer Grundlage durch Polizei – im präventiven, d.h. polizeirechtlichen Bereich – oder Geheimdienste ziehen lassen.

  16. Hobbyjurist meint: (5.2.2007 um 13:17) AntwortenReply to this comment

    Gutes Urteil. Ich befürchte nur, daß es unsere Schnüffelpolitiker nicht wirklich davon abhält, neue Schnüffelgesetze zu fabrizieren, die eben jene Online-Durchsuchungen feierlich für zulässig erklären.

  17. n.n. meint: (5.2.2007 um 13:17) AntwortenReply to this comment

    naja, diese entscheidung war ja noch recht vorhersehbar, da die stpo ein derartiges vorgehen ganz eindeutig nicht deckt. und für den grundrechtseingriff gilt noch immer der gesetzesvorbehalt.
    interessant wirds erst, wenn schäuble sich ein derartiges gesetz gebastelt hat und es um die frage geht, ob das dann mit dem grundgesetz zu vereinbaren ist. aber da steht immer noch zu hoffen, dass dann wenigstens restriktivere voraussetzungen eingebaut werden, als dies bei der hausdurchsuchung der fall ist.

  18. whamburg meint: (5.2.2007 um 13:37) AntwortenReply to this comment

    @8: Es gibt immer einen Weg, egal was für ein Betriebssystem und vielleicht macht der Nutzer da auch noch (unwissend) mit. Wenn ich sehe was alles angdacht/angeleiert ist, wird mir Angst und Bange. eGK, eCard, Steuernummer(Personenkennziffer), Elster++, eSignatur uwm. bringt man das irgendwann alles auf eine Karte(ist doch viel "besser") und hat man in einer ursprünglichen Anwendung schon Dummydatenpakete, fällt ein Trojaner da gar nicht mehr auf. Alles fein personalisiert, signiert, verschlüsselt und funktioniert vom jedem Rechner wo Nutzer(Verdächtiger) überredet wird seine Karte zu benutzen(Bezahlung, Authentifizierung, Wahl, Arzt, Finanzamt, …) und der online ist. Schöne neue Welt, 1984 war harmlos. Hoffentlich geb ich den zwei Bundestrojaner-Entwicklern jetzt keine Tipps!

    Wie authentisch die "Beweise" auf einem Rechner mit einer(n) "remote root" sind, ist dann natürlich auch ein hochwissenschaftliches Jurathema und vielleicht auch ein Verteidigungsansatz. Viel Spaß!

    Die offizielle Anwort vom IM Schäuble halte ich schon für merkbefreit und verfassungsfeindlich. Aber das steht vielleicht schon im Stellenprofil.

  19. Jonas Westphal meint: (5.2.2007 um 13:49) AntwortenReply to this comment

    Manueller Trackback zu [http://jonas-westphal.de/archive/2007/02/05/13.aspx]

  20. G. meint: (5.2.2007 um 14:05) AntwortenReply to this comment

    "Online-Durchsuchung ist unerlässlich"
    Nach der BGH-Entscheidung drückt der Innenminister Schäuble aufs Tempo: Eine entsprechende Rechtsgrundlage soll "zeitnah“ geschaffen werden. Auch die Generalbundesanwaltschaft will auf das Instrument nicht verzichten.

    > http://www.sueddeutsche.de/deutschland/artikel/794/100694/

  21. @18 meint: (5.2.2007 um 14:46) AntwortenReply to this comment

    Wozu Karte? Bei der Geburt ein Transponderchip implantiert und gut iss ;-) Die zur ID gehörenden Daten (oder auch Teile davon) haben doch in dieser "Zukunftsvision" konsequenterweise gar nichts bei der zugehörigen Person zu suchen. Diese könnte ja sonst evtl. verleitet sein selber darauf zugreifen zu wollen. Bankkonten, Kundenaccounts usw. werden dann einfach an die ID gekoppelt, was einem zumindest das Merken dieser elenden Passwörter erspart *g*

  22. 11X/13 meint: (5.2.2007 um 14:55) AntwortenReply to this comment

    Gegen den Schnüffelapparat der Bundesrepublik war doch Mielkes Stasi ein Mädchenpensionat. Birthlers Rachebehörde hat offensichtlich nur die Aufgabe, die Ossis klein zu halten — oder hat von denen schon mal jemand irgendwelche kritischen Töne i.S. Stati-West gehört?

  23. Avantgarde meint: (5.2.2007 um 14:58) AntwortenReply to this comment

    Was mich an der Entscheidung stört:

    Polizei beschließt, alle Verdächtigen beim Verhör zu foltern.
    BGH sagt, dafür gibt es "momentan keine Rechtsgrundlage".

  24. Hobbyjurist meint: (5.2.2007 um 15:10) AntwortenReply to this comment

    Nicht ganz neu, aber angesichts des gegenwärtigen politischen Kurses aktuell wie eh und je und sehr lesenswert – ein Artikel des Politikers Burkhard Hirsch in der Online-Ausgabe der "Zeit":
    http://www.zeit.de/2005/10/B_9frgerrechte

  25. @22 meint: (5.2.2007 um 15:10) AntwortenReply to this comment

    Denen haben nur die technischen Möglichkeiten gefehlt. Die Entwicklung des 1Mbit-Chips hat einfach zu lange gedauert LoL. Solche Vergleiche sind ohne die Berücksichtigung der Zeitachse unfair. Das man sich mit dem Quälen von "Ossis" extra Mühe gibt halte ich für ein Gerücht. Wozu auch?

  26. h.c. meint: (5.2.2007 um 15:10) AntwortenReply to this comment

    Endlich mal eine richtige Entscheidung des BGH. Mal sehen wie unsere "Demokraten" dieses höchstrichterliche Urteil wieder umgehen.

  27. Cheatz meint: (5.2.2007 um 15:25) AntwortenReply to this comment

    Die heimliche Durchsuchung der im Computer eines Beschuldigten gespeicherten Dateien mit Hilfe eines Programms, das ohne Wissen des Betroffenen aufgespielt wurde (verdeckte Online-Durchsuchung), ist nach der Strafprozessordnung unzulässig! Und daran sollte sich auch gehalten werden.

  28. 11X/13 meint: (5.2.2007 um 15:25) AntwortenReply to this comment

    @25:
    > Solche Vergleiche sind ohne die Berücksichtigung der Zeitachse unfair.

    So ein Unsinn!

    Kaum ist der 'Unrechtsstaat' DDR von der Landkarte verschwunden, schickt man sich hier an, ihn um Längen zu übertrumpfen. Die, die früher die Menschenrechte für DDR-Bürger lautstark eingefordert haben, entpuppen sich als die übelsten Grundrechteschleifer. Man braucht ja jetzt keine Rücksichten mehr zu nehmen…

  29. Judas meint: (5.2.2007 um 15:37) AntwortenReply to this comment

    Hat ja nicht lange gedauert:

    "Innenminister Wolfgang Schäuble (CDU) hält die verdeckte Online-Durchsuchung von Computern im Rahmen von Ermittlungen für unerlässlich."

    "Mit verdecktem Zugriff auf Computer-Festplatten könnten regelmäßig wichtige weitere Ermittlungsansätze gewonnen werden, hieß es. Dafür müsse die entsprechende rechtliche Grundlage geschaffen werden."

    "Zugleich wies der Sprecher darauf hin, dass Islamisten zunehmend moderne Kommunikationstechniken wie das Internet einsetzten, um ihre Straftaten zu begehen."

    Die leben in einer anderen Realität als ich. Und ich möchte umter keinen Umständen mit ihnen tauschen!

    (Alle Zitate: Sueddeutsche online)

  30. @28 meint: (5.2.2007 um 15:46) AntwortenReply to this comment

    Die technischen Möglichkeiten von vor 15+X Jahren mit den jetzigen gleichzusetzen und daraus dann Folgerungen zu ziehen ist Unsinn, da hast du recht ;-) Es ist DEIN Unsinn.
    Das viele der "Widerstanskämpfer" nur ein Unrecht, in der Hoffnung dabei zu gewinnen, durch ein anderes ersetzen wollten, ist aber nichts neues.
    Viele verraten ihre (früheren) Ideale auch ganz unbewusst. Wenn man erst mal zu etwas gekommen ist erinnert man sich nur schwer an die eigenen (gesellschaftlichen, sozialen) Ansprüche aus der Vergangenheit. Das kann man z.B. an den Hausbesetzern der alten und neuen Generation in Berlin gut beobachten ;-).
    "Die Revolution frisst ihre Kinder"

  31. 11X/13 meint: (5.2.2007 um 16:14) AntwortenReply to this comment

    @30: Es geht nicht um technische Möglichkeiten, sondern darum, daß für gewisse Leute das, was sie früher bei anderen – durchaus begründet – als Unrecht angeprangert haben, heute plötzlich Recht sein soll — sozusagen Filbinger im Rückwärtsgang.

    > Das viele der “Widerstanskämpfer” nur ein Unrecht, in der
    > Hoffnung dabei zu gewinnen, durch ein anderes ersetzen wollten,
    > ist aber nichts neues.

    Ist es dadurch, daß das 'nichts Neues' ist etwa auch nur einen Deut besser gerechtfertigt?

    > Viele verraten ihre (früheren) Ideale auch ganz unbewusst.

    Deutet das nicht eher darauf, daß sie solche Ideale in Wirklichkeit nie hatten, sondern nur beliebige Argumente benutzt haben, um dem geheimen Ziel — das sie natürlich nie aus den Augen verloren haben — näher zu kommen?

  32. doppelfish meint: (5.2.2007 um 16:52) AntwortenReply to this comment

    Ja, momentmal … was war das neulich für eine Mail vom BKA? War das etwa eine Fälschung? Und ich hab' mich schon gefragt, warum die keine Linux-Version mitliefern. Puha, noch mal Glück gehabt.

  33. max meint: (5.2.2007 um 17:19) AntwortenReply to this comment

    ein wunder, dass man für soetwas überhaupt ein urteil braucht…

  34. Lutz Baier meint: (5.2.2007 um 18:15) AntwortenReply to this comment

    Alles im Namen der Terrorismusbekämpfung…
    Fakt ist, dass ich mich nicht durch Bin Laden und andere Irre bedroht fühle, sondern durch die Schäubles, Becksteins, Schilys…
    Durch diverse Erfahrungen hatte ich in der Vergangenheit schon einen sehr hohen Sicherheitsstandard auf meinen PCs. Diesen werde ich jetzt noch weiter erhöhen.
    Auch die PCs meiner Kunden mache ich Schäublesicher!

  35. Ralf meint: (5.2.2007 um 18:18) AntwortenReply to this comment

    @34: Ich hoffe, Du vergisst nicht, dass der größte Unsicherheitsfaktor am Rechner immer noch der Nutzer ist. Also mach' dann auch bitte Deine Kunden Schäublesicher. ;-)

  36. Ben meint: (5.2.2007 um 19:27) AntwortenReply to this comment

    BGH != BVerfG

  37. stefanolix meint: (6.2.2007 um 08:36) AntwortenReply to this comment

    Es stimmt: BGH != BVerfG — aber der BGH bezieht sich auf Rechte, die im Grundgesetz festgelegt sind. Der Beschluss ist eine Ohrfeige für solche schneidigen Politiker wie den NRW-Innenminister Dr. Ingo Wolf, der <a href="http://www.im.nrw.de/pm/191006_981.html&quot; rel="nofollow">im Oktober bekanntgab</a>:

    “Wer die Überprüfung von Daten auf Rechnern potenzieller Terroristen für einen Einbruch in den grundgesetzlich geschützten Wohnraum hält, hat das Wesen des Internets nicht verstanden”, betonte Wolf. Der Nutzer befinde sich weltweit online und verlasse damit bewusst und zielgerichtet die geschützte häusliche Sphäre. “Der Standort des Computers ist dabei völlig unerheblich. Es findet zudem keinerlei Überwachung der Vorgänge in der Wohnung selbst statt.”

  38. Martin meint: (8.2.2007 um 23:43) AntwortenReply to this comment

    Hoffentlich wahrt das Bundesverfassungsgericht am Ende die Rechte des Bürgers.

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